Jetzt kommt es darauf an, dass der Landtag mit allen Fachausschüssen und federführend der Finanzausschuss seine Beratungen intensiv und nach Zeitplan durchführt, dass der Landtag in der Dezembersitzung 2015 den Haushalt rechtzeitig verabschieden kann.
Dazu wünsche ich Herrn Koplin, lieber Torsten, viel Erfolg schon mal vorab und wir sehen uns dann ja bald.
Ich freue mich immer auf diese heiße Phase in der Haushaltsberatung, denn hier werden mehr als im lau
fenden Haushalt die einzelnen Haushaltsziele und Schwerpunkte aller Beteiligten in der Öffentlichkeit und für die Öffentlichkeit sichtbar. Botschaften, die mitunter schon langweilig für die Presse und Öffentlichkeit erscheinen, gewinnen an außerordentlicher Bedeutung.
An erster Stelle steht dabei, dass die Haushaltsplanung wiederum für zwei Jahre ohne Neuverschuldung auskommt.
Was hierzulande eine nunmehr zehnfach wiederholte Botschaft ist, ist bundesweit keine Selbstverständlichkeit und hat jahrelange Haushaltsdisziplin vorausgesetzt.
Ich bin froh, dass unsere Strategie, die Haushaltspläne ohne Neuverschuldung aufzustellen, trotz einiger Unwägbarkeiten wieder aufgehen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Haushaltsvolumen beträgt für die kommenden Planungsjahre 2016 7,81 und 2017 7,75 Milliarden Euro,
mehr als im laufenden Haushaltsjahr. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf steigende Personalausgaben und steigende Ausgaben für soziale Leistungen, aber auch auf das hohe Investitionsniveau zurückzuführen.
Die Personalausgaben steigen mit den Tarifabschlüssen regelmäßig an, werden aber durch das laufende Personalkonzept der Landesregierung leicht gedämpft – eine langfristige Maßnahme der sozialdemokratisch geführten Landesregierung bereits aus dem Jahre 2005, ohne die uns die Personalkosten längst aus dem Ruder gelaufen wären. Dies ist auch eine – in Anführungsstrichen – langweilige Botschaft ohne Neuigkeitswert,
aber enorm wichtig für die gesamte Kostenentwicklung der Landesfinanzen. Deshalb muss ich diese Leistung der Landesverwaltung immer wieder deutlich betonen, denn hinter den bloßen Zahlen stecken immer auch organisatorische und strukturelle Optimierungsprozesse, die vom Landespersonal umgesetzt werden müssen.
Natürlich sind das Veränderungsprozesse, die dem Personal nicht immer gefallen oder leicht zu machen sind.
Als Stichwort möchte ich auch aus aktuellem Anlass, wie bereits erwähnt, die Reform der Gerichtsstruktur in unserem Land nennen, die nun durch den Volksentscheid am Sonntag durch die Wählerinnen und Wähler in Mecklenburg-Vorpommern quasi bestätigt wurde.
An den realen Notwendigkeiten kommt man in Regierungsverantwortung eben nicht vorbei. Das honorieren auch die Menschen in unserem Land.
(Michael Andrejewski, NPD: Enthaltung ist kein Ja, Sie Spezialist! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Auch die Finanzämter, die Schulen, die Polizei und andere Landesbehörden haben Optimierungsprozesse hinter sich. All diese Anstrengungen mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind notwendig, um den demografischen Wandel nachzuvollziehen und damit unser Bundesland langfristig zukunftsfähig zu gestalten.
Mir ist es besonders wichtig zu betonen, dass das Land als Arbeitgeber auch attraktiv bleiben muss. Die Nachwuchsgewinnung zwingt das Land dazu, weiterhin attraktive Angebote für den öffentlichen Dienst anzubieten, denn, Sie wissen es alle, wir stehen hier auch im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft.
Die Einrichtung des Versorgungsfonds ist ebenfalls eine vorausschauende Maßnahme, um die jährlich aus dem laufenden Haushalt zu bezahlenden Versorgungslasten nicht übermächtig werden zu lassen. Nun hat sich die lange Zeit der Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt auch in Bezug auf das Sondervermögen des Versorgungsfonds bemerkbar gemacht. Mit der Errichtung des Sondervermögens hat das Finanzministerium errechnet, dass sich bei Zahlung von 20 Prozent der Bezüge plus 4,5 Prozent Zinsen die Versorgungslasten für alle Beamtinnen und Beamten ab dem Verbeamtungsjahr 2008 decken lassen. Die Rechnung geht im Moment leider nicht auf. Das Sondervermögen kann zurzeit keine 4,5 Prozent am Kapitalmarkt erzielen.
Das ist eine ganz normale Feststellung und für private wie auch für institutionelle Anleger vollkommen unbefriedigend. Nun ist das Land aber gehalten, das Sondervermögen so auszustatten, dass es seinen Zweck zukünftig erfüllen kann. Die Landesregierung schlägt mit dem Haushaltsgesetz vor, dass sich das Land bei planmäßigen Umschuldungen auslaufender Kredite des Versorgungsfonds bedient, also beim landeseigenen Fonds Kredit aufnimmt.
Gleichzeitig sichert der Landeshaushalt dem Fonds die errechneten vier Prozent Rendite zu. Somit erhält der Fonds eine sichere Anlageform, die ausdrücklich vom Landtag für Kapitalgeschäfte gefordert wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, ganz besonders richte ich mich an Herrn Saalfeld, lieber Kollege Saalfeld, ich kann darin aber auch keinen Skandal entdecken. Es ist halt eine Win-win-Situation,
bezahlen muss das Land die Versorgungslasten so oder so – oder wir senken die Versorgung einfach ab, und das will keiner in diesem Haus –,
entweder auf einmal mit einer Sonderzuführung zum Versorgungsfonds oder später im laufenden Haushalt, wenn der Fonds nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Steigen die Zinsen am Kapitalmarkt wieder auf mindestens vier Prozent an, ist diese Sonderregelung ohnehin nicht mehr nötig. Das Sondervermögen Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich dann aber planmäßig entwickelt.
Der Vorschlag des Finanzministeriums ist also eine von mehreren Möglichkeiten, die kontinuierliche Entwicklung des Sondervermögens in der Niedrigzinsphase zu sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Haushaltsposten mit steigenden Kosten ist die soziale Sicherung, ein Thema, zu dem schon viele Debatten hier im Landtag geführt wurden und sicherlich noch geführt werden, teils sachlich, aber teils auch unsachlich, wie wir eben gerade gehört haben. Neben den steigenden Sozialausgaben durch den demografischen Wandel stehen aktuell zu planende Ausgaben für die steigende Anzahl von Hilfe suchenden Menschen zur Debatte, die bei uns um Asyl bitten.
Und, meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpom- mern bekennt sich zu seiner Verantwortung für humanitäre Hilfe. Es gibt keinen Grund zur Befürchtung, dass Sozialleistungen nach dem SGB abgeschmolzen werden, um die Finanzierung von Maßnahmen für Asyl suchende Menschen zu sichern. Dafür wurden bereits finanzielle Mittel hinterlegt.
Eine ganz klare Botschaft lautet daher: Es gibt keinen Grund für Sozialneid. Wer eine solche Stimmung im Land anheizt, lügt wissentlich und propagiert dumpfen, dümmlichen Hass.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die langfristig solide Finanzpolitik sind wir in der Lage, unsere politischen Schwerpunkte Bildung, Kita und Energiewende zu finanzieren. Die Finanzministerin hat dazu schon im Einzelnen ausgeführt, das möchte ich nicht erneut wiederholen.
Nur noch ein Wort zu den Investitionen allgemein: Für Baumaßnahmen sind für 2016 272 Millionen Euro und für 2017 283 Millionen Euro vorgesehen. Dazu kommen Investitionen und Investitionsförderungen in Höhe von
946 und 869 Millionen Euro. Das macht Investitionsquoten von 15,7 und 14,9 Prozent aus. Damit halten wir das Investitionsniveau trotz rückläufiger Solidarpaktmittel noch gegenüber den beiden Vorjahren. Das zeigt, dass Mecklenburg-Vorpommern auch eigene Investitionsleistungen erbringt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einige Worte zur Finanzausstattung der Kommunen verlieren. Wir werden in den Haushaltsberatungen eine Anhörung zum Artikel 2 des Haushaltsgesetzes durchführen. Wie immer ist der Konsens zum FAG schwer zu finden. Die Kommunen möchten mehr, das Land und der Landesrechnungshof sagen, die Kommunen sind gut, sogar überproportional ausgestattet. Wie bekannt ist, soll eine umfangreiche Novellierung des FAG zum 01.01.2018 erfolgen. Dazu wird es ein Gutachten geben. Um von vornherein keine Differenzen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land aufkommen zu lassen, haben sich Landesregierung, Landkreistag und Städte- und Gemeindetag auf einen Gutachter verständigt. Auch über die Formulierung des Auftrages haben sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände einigen können. Ich finde, in dieser abgestimmten Vorgehensweise liegt eine gute Chance, dass die Ergebnisse des Gutachtens von beiden Seiten akzeptiert werden können,