Meine Damen und Herren, das Gleiche müssen wir bei den Antworten zu den Fragen der kommunalen Selbstverwaltung feststellen. Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
So weit, so gut. In der Realität führen die Leistungs- und Finanzschwäche der Gemeinden diese Regel ad absurdum.
Ich war bei beiden Veranstaltungen – 25. Geburtstag des Städte- und Gemeindetages und 25. Geburtstag des Landkreistages – dabei, und diejenigen, die von Ihnen dabei waren, werden genau diesen Realitätsbezug in diesen Veranstaltungen gehört haben und die Forderung der Kommunen nach einer besseren Finanzausstattung.
Die Landesregierung versteckt sich bei der Beantwortung der Fragen hinter Zahlen und spricht lediglich nebulös von einem differenzierten Bild zur finanziellen Situation der Gemeinden und Kreise. Ich denke, jeder, der auf kommunaler Ebene aktiv ist, weiß, dass die Kommunen finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet sind. Man muss sogar sagen, der großen Mehrzahl geht es schlecht. Und es nützt dem Ertrinkenden gar nichts, wenn der Rettungsschwimmer vorbeikommt und sagt, ich muss erst die Wassertiefe und deine Körpergröße messen lassen, um dann festzustellen, ob du wirklich am Ertrinken bist.
Meine Damen und Herren, unsere Verfassung ist politisch und weltanschaulich neutral und sie sieht auch Instrumente der direkten Demokratie vor. Wir haben von Anfang an kritisiert, dass die Hürden für eine erfolgreiche direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger deutlich
zu hoch sind. Heute sind wir ein Stück weiter. Wir haben das Quorum für ein Volksbegehren von anfangs 140.000 auf aktuell 120.000 Wahlberechtigte abgesenkt und werden es demnächst weiter auf 100.000 absenken. Da sind wir auf einem guten Weg.
Die Bedeutung der Elemente der direkten Demokratie sind uns allen in der jüngsten Vergangenheit deutlich vor Augen geführt worden. Da ist eine Reihe von Volksinitiativen, die im Landtag mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden. Kürzlich haben wir hier im Landtag das erste erfolgreiche Volksbegehren in Mecklenburg-Vorpommern behandelt, und zwar zur Ablehnung der Gerichtsstrukturreform. Die Koalitionsfraktionen haben bekanntermaßen dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht zugestimmt. Deshalb wird es am 6. September zu einem Volksentscheid kommen, der über die Zukunft der Gerichtsstruktur entscheidet. Ein wirklich historisches Ereignis in Mecklenburg-Vorpommern! Das sind die Fakten. Wichtig ist mir aber, wie wir in Zukunft mit Initiativen aus der Mitte der Bevölkerung umgehen wollen. Ich bin überzeugt, dass mehr Mitsprache auch zu einer höheren Wahlbeteiligung führen wird.
Meine Damen und Herren, insgesamt zeigen die Antworten der Regierung, dass landespolitisches Handeln dringend erforderlich ist. Das Land braucht ein Zukunftsprogramm für regionale Entwicklung, aus dem Initiativen und Innovationen vor Ort gefördert werden können. Doch was mussten wir am Dienstag dieser Woche zur Verteilung der LEADER-Mittel erfahren, die für die Förderung von Initiativen und Projekten in den ländlichen Räumen da sind? Ausgerechnet die Regionen im südöstlichen Landesteil, die von der Regierung bereits als besonders strukturschwach ausgemacht wurden, erhalten für die kommenden Jahre lediglich die Grundförderung. Es sind die Räume, die vom Landesentwicklungsminister als Räume erkannt wurden, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht. Anstatt, dass sich alle Entscheidungsebenen nun gemeinsam überlegen, wie dieser Handlungsbedarf konkret mit Leben erfüllt werden kann, macht jeder in seinem Zuständigkeitsbereich weiter wie bisher. Wir haben das eben bei der Breitbanddiskussion wieder verfolgen können: Keiner schaut über den Tellerrand und hat die Gesamtentwicklung im Blick.
Mit der Verteilung der LEADER-Mittel im Land droht sich das West-Ost-Gefälle weiter zu verfestigen. Diese Regionen sind etwa von der Überalterung besonders betroffen, haben wenig Arbeitsplätze, eine geringe Einwohnerdichte und unterdurchschnittliche Kaufkraft. Auch wenn die Auswahl der Zusatzförderung für bestimmte Projekte und Initiativen nach bestimmten Kriterien erfolgt ist, ist dies eine völlig falsche politische Entscheidung. Sie signalisiert den Menschen in den südöstlichen Landesteilen, ihr könnt euch anstrengen, wie ihr wollt, ihr kommt an die anderen Landesteile nie heran. Damit wächst die Gefahr, dass Menschen weiter demotiviert und demoralisiert werden und zunehmend den Anschluss verlieren.
Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht von dem Staatsziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse verabschieden. Das sollte unser aller Anspruch sein. Deshalb braucht das Land ein Zukunftsprogramm für regionale Entwicklung. Teil dieses Zukunftsprogramms muss
die deutliche Aufstockung des Programms für die Beseitigung und Entwicklung devastierter Flächen und gewerblicher Brachen sein. Nicht genutzte, verunreinigte und überwucherte Flächen und zerfallende Gebäude stören nicht nur das Landschafts- und Ortsbild, die Gemeinden brauchen auch die Chance, diese entweder abzureißen oder sinnvoll zu nutzen.
Mittels eines „Regionalbudgets für Strukturentwicklung“ sollen Kommunen unterstützt werden, Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur zu ermöglichen. Es soll auf kommunaler Ebene bestimmt und entschieden werden, wofür die Mittel eingesetzt werden. Vor allem sollten die Mittel genutzt werden, um regionale Potenziale zu erschließen. Gestaltungskompetenzen in der Region fördern die Motivation, stärken das Wirgefühl und stiften Identität.
Kommunale Wohnungsunternehmen, insbesondere in ländlichen Räumen, brauchen über einen Strukturanpassungsfonds Unterstützung, um sich zukunftsfähig aufzustellen und Schulden abzubauen. Aus unserer Sicht gehören dazu nicht nur der Abriss und Rückbau von leer stehenden Häusern, insbesondere müssen sich die Wohnungsunternehmen den zentralen Herausforderungen einer zunehmend alternden Gesellschaft stellen. Das heißt vor allem, dass die Wohnungen für ältere und alte Menschen attraktiv werden müssen. Die Wohnungen, die Häuser und das Wohnumfeld müssen altersgerecht und barrierefrei umgestaltet werden.
Die Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr müssen deutlich verbessert werden. Gute öffentliche Verkehrsangebote sind nicht nur immens wichtig für die touristische Entwicklung und die Ansiedlung von Unternehmen, Mobilität ist die Lebensader der ländlichen Räume. Gerade die heimische Bevölkerung ist auf ein funktionierendes öffentliches Verkehrsangebot angewiesen, wenn sie etwa zum Arzt oder zum Einkaufen will.
Für die wirtschaftliche Entwicklung, für Innovationen und Investitionen, aber auch für Privathaushalte ist der Breitbandausbau unerlässlich. Wir haben das im vorangegangenen Tagesordnungspunkt intensiv debattiert. Schnelles Internet ist aus unserer Sicht Teil der Daseinsvorsorge. Der Zugang für jeden und jede muss unverzüglich gewährleistet werden.
Ja, Herr Saalfeld, da kann ich genau wie Sie zur Kenntnis nehmen, dass die CDU jetzt auch endlich zu dieser Erkenntnis gekommen ist und dass dieser Rechtsanspruch für jeden Bürger und jede Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden soll. Ich meine, Mecklenburg-Vorpommern muss an Tempo zulegen.
Meine Damen und Herren, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, ist öffentlich geförderte Beschäftigung erforderlich. Ich habe gestern die Debatte zu dem Antrag von meinem Kollegen Henning Foerster sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich kann mich nur darüber wundern, mit welchen Argumentationen über Jahre eine solche Forderung abgelehnt wird. Dabei geht es doch darum, dass die Menschen, die jahrelang arbeitslos sind und auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, Arbeit bekommen. Sie brauchen Arbeit, sie brauchen eine Perspektive. Es gibt viele Möglichkeiten, sich im Dorf, in der Gemeinde und in der Stadt einzubringen. Da kann jeder aus seinem Wahlkreis entsprechend berichten.
Meine Damen und Herren, die heutige Aussprache zur Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ist für uns ein Auftakt für viele weitere Diskussionen und Beratungen sowie die Suche nach praktikablen Lösungen. Für uns ergeben sich aus der Antwort zahlreiche Anknüpfungspunkte und Handlungsaufträge. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen sind ebenfalls aufgefordert, sich konstruktiv mit der Großen Anfrage, konkret mit der Antwort auf die Große Anfrage auseinanderzusetzen und im Interesse der Menschen in diesem Land aktiv zu werden. Denn, wie gesagt: „Die Verfassung eines Landes gibt noch keine Auskunft über dessen Verfassung.“ – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 20 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – da lassen Sie uns ruhig einmal kurz innehalten, um uns die Entwicklung und Bedeutung unserer Landesverfassung zu vergegenwärtigen.
Alle Landesverfassungen in der Bundesrepublik ergänzen das Grundgesetz bei der verfassungsrechtlichen Normierung des bundesstaatlichen Ganzen. Dabei hat die Verfassungsautonomie der Länder einen bundesverfassungsrechtlichen Rahmen, das heißt, die Länder sind in der Ausgestaltung ihrer Verfassung nur frei, soweit das Grundgesetz sie nicht bindet oder begrenzt. In diesem Rahmen sind die Landesverfassungen sichtbares Zeichen föderaler Vielfalt und tragen zur Identität, Individualität und Legitimation eines Landes bei.
Gleichzeitig fixiert die Landesverfassung den Konsens der verfassten Gemeinschaft über ihre gemeinsamen Grundüberzeugungen und die Art ihres Zusammenlebens. Dem Umstand, dass die Herstellung und Erhaltung eines gesellschaftlichen Grundkonsenses eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg einer Verfassung ist, wurde bei der Schaffung der Landesverfassung Rechnung getragen.
Im Interesse einer möglichst breiten Willensbildung gehörten der 1990 vom Landtag gebildeten Verfassungskommission neben elf Abgeordneten auch die Bürgerbewegungen, die Partei DIE GRÜNEN und externe Sachverständige an. In der 20-köpfigen Kommission hatten zwar die parlamentarischen Mitglieder eine knappe Mehrheit, was bei einer Verfassungskommission als Teil des Parlaments auch angemessen erscheint, die Abgeordneten der damaligen Regierungskoalition verfügten allerdings nicht über eine Mehrheit, was ebenso angemessen erscheint. Mit dieser Zusammensetzung unterschied sich diese Kommission von den Verfassungskommissionen anderer neuer Bundesländer, die überwiegend als reine Parlamentskommissionen gebildet wurden.
Der Wille zu einem gesellschaftlichen Grundkonsens wird auch durch das Verfahren zur Inkraftsetzung der Verfassung deutlich. Neben der Verabschiedung im Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit bedurfte es der Annahme durch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, die in einem Verfassungsreferendum mit deutlicher Mehrheit ausgesprochen wurde.
In den Verfassungen der neuen Bundesländer und auch in unserer Landesverfassung spiegelt sich in besonderem Maße der Wunsch wider, an die friedliche Revolution im Herbst 1989 anzuknüpfen und nach den Erfahrungen der DDR-Vergangenheit einen Neuanfang freiheitlicher Verfassungsstaatlichkeit zu schaffen. Das wird in unserer Landesverfassung an verschiedenen Stellen deutlich. Mit der Erwähnung von Bürgerbewegungen neben den politischen Parteien in Artikel 3 Absatz 4 als Mitwirkende bei der politischen Willensbildung sollte erkennbar dem Anteil der Bürgerbewegung an der Entwicklung in der Endphase der DDR Rechnung getragen werden. Entsprechendes gilt für die Betonung plebiszitärer Elemente in Artikel 59 fortfolgenden.
Außerdem finden sich in unserer Landesverfassung Grundrechte, deren Verankerung wegen der Gewährleistung des Artikels 5 Absatz 3, der die Grundrechte des Grundgesetzes in die Landesverfassung transformiert, eigentlich nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, deren Bedeutung aber durch die eigenständige Regelung unterstrichen werden sollte. Zu diesen freiheitlichen Gewährleistungen, die der Landesverfassungsgesetzgeber aufgrund der historischen Erfahrungen mit dem SED-Staat und der Abhör- und Überwachungspraxis des MfS ausdrücklich als besonderes Landesgrundrecht verankert hat,
hat der Landesverfassungsgeber Konsequenzen daraus gezogen, dass in der DDR Umweltdaten Geheimsache waren.
Die eigenständige Ausformung von Artikel 7 – Freiheit von Kunst und Wissenschaft – unterstreicht die Bedeutung kultureller Grund- und Freiheitsrechte in einem für das Gemeinwesen besonders wichtigen Bereich.
Auch zur Aufnahme von Artikel 10 – Petitionsrecht – ist der Landesverfassungsgeber durch die Erfahrungen aus der DDR-Vergangenheit bewogen worden. Artikel 10 der Landesverfassung geht über die Gewährleistung des Artikels 17 Grundgesetz noch hinaus, indem er nicht nur einen Anspruch auf Bescheidung überhaupt in angemessener Frist vermittelt, sondern einen Anspruch auf begründeten Bescheid.
Meine Damen und Herren, diese Aufzählung ist nicht vollständig und das soll sie an dieser Stelle auch nicht sein, aber es erscheint mir doch sinnvoll, sich bei dieser Gelegenheit jedenfalls die Grundlage klarzumachen, auf der wir uns bewegen.
Die Landesverfassung ist bislang durch vier Änderungsgesetze geändert worden. Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. April 2000 wurde Artikel 72 Absatz 3 neu gefasst und enthält nunmehr das strikte Konnexitätsprinzip.
Mit dieser Bezeichnung können zwar Nichtfachleute häufig nicht so schrecklich viel anfangen, das Prinzip selbst allerdings leuchtet auch den juristischen Laien unmittelbar ein: Wer die Musik bestellt, bezahlt.
Gegenstände der Änderung vom 14. Juli 2006 waren unter anderem die Aufnahme des Tierschutzes, die Konkretisierung des Kinder- und Jugendschutzes, der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen, die Verlängerung der Wahlperiode des Landtages von vier auf fünf Jahre und die Reduzierung des Quorums für ein Volksbegehren auf 120.000 Unterstützer.
Das Dritte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2007 ist aus der Volksinitiative für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern hervorgegangen. Mit ihm wurde der Artikel 18a – Friedensverpflichtung und Gewaltfreiheit – eingefügt. Die mit dem Vierten Änderungsgesetz verkündete Änderung der Schuldenregel in Artikel 65 Absatz 2 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Bereits am 16. Juli 2011 in Kraft getreten ist jedoch die mit dem Änderungsgesetz als Artikel 79a eingefügte Übergangsregelung für die Aufstellung der Haushalte, wonach seit dem Haushaltsjahr 2012 die Haushalte so aufzustellen sind, dass den künftigen Vorgaben entsprochen wird.
Meine Damen und Herren, nach Artikel 56 Absatz 2 unserer Verfassung bedürfen verfassungsändernde Gesetze wie auch Änderungen des Grundgesetzes einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Parlaments. Das hat auch einen guten Sinn. Mit der Festlegung dieser erschwerten Voraussetzung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Verfassung ihre spezifischen Aufgaben nur erfüllen kann, wenn sie vor allzu leichtfertigen Änderungen geschützt ist. Außerdem findet hier Berücksichtigung, dass die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns die Verfassungsgeber sind, die diese Landesverfassung gemäß Artikel 80 bestätigt haben. Ihre Entscheidung soll nicht bereits durch eine einfache Mehrheit des Landtages revidiert werden können.
Dass es in 20 Jahren erst vier Änderungsgesetze gegeben hat, belegt, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der Landesverfassung nicht leichtfertig umgegangen ist. Das ist gut so und sollte auch zukünftig so sein. Verfassungen ändert man nicht mit heißer Nadel beziehungsweise mit heißer Feder, möglicherweise noch ausgerichtet an Tagesaktualitäten.
Meine Damen und Herren, natürlich ist auch die jetzige Verfassung nicht in Stein gemeißelt und wird weitere Änderungen erfahren. Ich bin zuversichtlich, dass dies wie bisher mit Bedacht und ruhiger Hand geschieht. So wird unsere Landesverfassung auch weiterhin eine gute Grundlage für unser Land sein, von dem es in Artikel 5 Absatz 2 heißt: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist um des Menschen willen da; es hat die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.“ – Ich danke Ihnen.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Auf die Lebenslage ist sie gar nicht eingegangen. – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)