Da, das wissen Sie alle noch viel besser als ich, die Landeshaushaltsmittel außerordentlich knapp sind, haben wir unseren Blick vor allem darauf gerichtet, dass nach Möglichkeit mit jedem eingesetzten Landeseuro möglichst viel Bundesgeld umgesetzt werden kann. Angesichts der knappen Kassen des Landes und der Kommunen in unserem Land ist für ein eigenes, gesondertes Ausbauprogramm wenig Raum. Wir müssen vielmehr alles daran
setzen, möglichst viel Landesgeld so einzusetzen, dass wir damit möglichst viel Bundesgeld hebeln können. Auch dies haben wir durchgängig im letzten halben Jahr im Blick gehabt, als wir in den letzten Monaten uns Stück für Stück auf diesen Moment vorbereitet haben.
Was ich Ihnen nunmehr vorstellen kann, ist leider noch kein abgeschlossenes Förderkonzept des Landes. Wir wollen uns nämlich am Ende möglichst nah an den Bundesförderungen orientieren, damit für die antragstellenden Kommunen unseres Landes nicht mehrere verschiedene Förderregime gelten, die die Projektumsetzung dann noch einmal deutlich erschweren würden.
Erlauben Sie mir zunächst aber einen kurzen Blick auf die aktuelle Versorgungssituation in Mecklenburg-Vorpommern. Auf das gesamte Land bezogen ist ausweislich eines Gutachtens des Bundesverkehrsministeriums, das der TÜV Rheinland angefertigt hat, immerhin knapp die Hälfte der Haushalte bereits jetzt in einer Weise angeschlossen, dass mindestens 50 Megabit pro Sekunde Übertragungsdatenrate bestehen. Deutschlandweit, das wird man der Vollständigkeit halber aber auch dazusagen müssen, ist dieser Anteil bereits bei 66 Prozent – wir knapp über 50, deutschlandweit 66 Prozent –, was den zusätzlichen Ausbaubedarf hier bei uns im Land deutlich beschreibt. Umgekehrt werden Sie in Sachsen-Anhalt unter 40 Prozent finden, die das bereits erreichen, und in Brandenburg sogar unter 38 Prozent. Mir ist vollkommen klar, dieser Blick nach außen hilft uns natürlich keineswegs, unseren Ausbau damit zu beschleunigen. Er hilft uns allerdings ein klein wenig, uns ein bisschen einzuordnen in die Gesamtsituation in Deutschland.
Unser problematischster Bereich dabei ist sicher der sogenannte ländliche Raum. Während im städtischen Raum knapp 90 Prozent der Haushalte bei uns im Bundesland bereits jetzt mindestens 50 Megabit pro Sekunde verzeichnen können, sind dies im halbstädtischen Raum nur etwas über die Hälfte und im ländlichen Raum unter 15 Prozent. An dieser Stelle sind dann die eben zitierten Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg jeweils einen Deut und in einem Fall sogar einen deutlichen Schluck besser als wir. Dies zeigt insbesondere, dass unser Hauptproblem, wie eben auch schon von Herrn Schulte deutlich dargestellt, im ländlichen Raum liegt, weshalb ich dem vorliegenden Antrag für den Schwerpunkt gerade in diesem Bereich außerordentlich dankbar bin.
Auf der Grundlage dieser bisher vorliegenden Gutachten, die der Bund hatte anfertigen lassen, haben wir den TÜV Rheinland gebeten, spezifisch für Mecklenburg-Vorpommern die Daten, die er bereits bundesweit erhoben hatte und auch gemeindescharf erhoben hatte, bis auf unsere Gemeindeebene für uns noch einmal herunterzubrechen und uns insbesondere Ausbaukosten gutachterlich aufzuarbeiten.
Wir haben dann noch ein zweites Gutachten zusammen mit dem Breitbandkompetenzzentrum des Landes beauftragt, wo wir zusätzlich erbeten haben, die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke zu ermitteln, denn die Ausbau- und Investitionskosten mögen zu einem Gutteil später im Betrieb gedeckt werden, sodass eventuell das, was wir beisteuern müssen als staatliche Subventionen, deutlich dahinter zurückbleiben kann. Die Begutachtung der Wirtschaftlichkeitslücke sollte also genau über dieses Gap, diese Lücke, die bleibt, Aufschluss geben.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle schon einen Satz vorweg: Die Ergebnisse sind hochgradig ernüchternd. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist leider weitgehend identisch mit den Investkosten, zum Teil sogar noch geringfügig höher.
Wir haben den TÜV Rheinland darüber hinaus gebeten, uns eine Struktur vorzuschlagen, in der optimalerweise die Projekte entwickelt und dann zur Förderung angemeldet und letztlich auch technisch umgesetzt werden können. Das Breitbandkompetenzzentrum unseres Landes hatte zunächst deutlich größere Einheiten erwogen, als sie jetzt in Rede stehen. Bereits in der ersten vom Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern im Januar 2015 durchgeführten Veranstaltung waren diese deutlich größeren Vorschläge engagiert aus der Branche des Landes heraus diskutiert worden. Wir haben deshalb gemeinsam mit dem Breitbandkompetenzzentrum noch einmal eine Alternative prüfen lassen.
Der TÜV Rheinland hat uns letztendlich 74 Projektgebiete vorgeschlagen, sodass verhältnismäßig kleinteilige Projekte entwickelt und dann zur Förderung angemeldet werden können, wobei – auch das will ich gern betonen – „kleinteilig“ hier relativ ist. Jedes dieser Projektgebiete enthält im Durchschnitt zwei bis drei Ämter unseres Landes. Sie wissen – allesamt sogar besser als ich –, dass ein Amt in unserem Land im Regelfall round about zwischen 8 und 15 Gemeinden hat. Das bedeutet, dass jedes dieser 74 Projektgebiete zwischen 30 und 45 Gemeinden umfasst.
Der TÜV Rheinland hat dann in seinen Betrachtungen jeweils zwei Szenarien auf diese 74 Projektgebiete hin durchleuchtet. Dafür müssen Sie bitte wissen – für die, die das schon kennen, bitte einfach weghören, für alle anderen hoffentlich trotzdem erhellend –, dass der Ausbau von Breitbandinfrastruktur verschiedene Ausbaugrade unterscheidet. Sie können das zukunftsfähige und besonders übertragungsstarke Glasfasernetz entweder bis an jede Gebäudehauswand legen, dann spricht man von FTTB. FTT steht für „Glasfaser bis zum“ (Fibre to the) und das B – jeweils im Englischen – steht dann für „Building“, also bis zur Hauswand.
Die Alternative ist, das Glaserfasernetz nicht bis an jede Gebäudewand zu führen, sondern lediglich bis zu diesen grauen Verteilerkästen, die in jeder Stadt, in jedem Dorf an den Bordsteinkanten stehen, von denen aus die einzelnen Haushalte und Häuser versorgt werden. Da spricht man von FTT und dann C wie englisch „Curb“ (Bordsteinkante). Im letzteren Fall wird ab dem grauen Verteilerkasten, bis zu dem würde ja ebenfalls Glasfaserkabel gelegt werden, aber ab dem grauen Kasten bis zum jeweiligen Gebäude würde das alte und schon lange verbuddelte Telefonkupferkabel im Boden bleiben und für die Breitbandübertragung genutzt werden.
Das Problem am Kupferkabel ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es eine hohe Dämpfung auslöst, Sie also vorne viel reintun und hinten ab einer gewissen Distanz wenig rausbekommen. Ab einem Abstand von circa 300 Metern ist von einer Übertragungsrate von 50 Megabit pro Sekunde, dem Ausbauziel der Bundesregierung bis 2018, wenig bis gar nichts zu erreichen. Wenn die Distanz also größer als 300 Meter ist, ist durch die physikalische Dämpfung – die auch als physikalisches Gesetz unumgänglich ist – durch das Kupferkabel nur noch eine geringere Datenrate übertragbar und durchleitbar. Dies soll im Übrigen – das der Vollständig
keit halber – durch das, was immer unter Vectoring diskutiert wird, ein wenig verlängert werden. Dann reden wir aber eben über 500 oder 600 Meter und auch nicht über eine Endloslösung.
Letztlich bleibt festzuhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass lediglich Glasfaserkabel auch in Zukunft eine beinahe nach oben hin unbeschränkte Ausbaumöglichkeit für die sich jährlich deutlich erhöhenden Durchschnittsdatenraten möglich macht. Wir wissen, dass 50 Megabit, 150, 200 in den nächsten Jahren sukzessive kommen werden.
Der TÜV Rheinland hat in seinem Gutachten für Mecklenburg-Vorpommern jedes dieser 74 Projektgebiete, jedes Amt, jede Gemeinde bis auf einzelne Straßenzüge und Gebäude runtergebrochen, die bereits vorhandene Infrastruktur angeschaut, also geguckt, wo ist schon Glasfaserkabel, und dann die Ausbaukosten bis an jede Gebäudehauswand konkret berechnet. Wenn der sogenannte FTTC-Ausbau – also lediglich Glasfaserkabel bis zu den grauen Verteilerkästen – gewählt würde, sind die Ausbaukosten auf den ersten Blick überschaubar, gemessen an den Zahlen, die sonst im Raum stehen.
Die Deutsche Telekom müsste nach diesem Gutachten für Glasfaserkabel bis an jeden grauen Kasten im Lande knapp 123 Millionen Euro ausgeben, ein anderer Anbieter – also nicht die Telekom, das sind ja Konkurrenten – müsste etwas über 400 Millionen Euro aufwenden. Ursache für diese Differenz zwischen Telekom und anderen ist, dass die Deutsche Telekom in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von sogenannten Leerrohren in den Boden eingebaut hat, sodass die Verlegung von Kabeln dann durch Durchschießen durch diese Leerrohre erfolgen kann und es damit deutlich günstiger wird. Hintergrund ist, dass insbesondere die Tiefbaukosten die Gesamtkosten des Ausbaus erheblich mitbestimmen, die machen circa 60 bis 70 Prozent der Ausbaukosten aus. Wenn ich also Leerrohre drin habe und die Kabel nur noch durchfädeln muss, bin ich wettbewerblich deutlich im Vorteil.
Hier war im Übrigen der TÜV Rheinland erstmalig erstaunt bei den Ergebnissen, die er erzielt hat. Er hat nämlich geguckt, wie viele Haushalte, wie viele Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern wären denn mit mindestens 50 Megabit erschließbar, wenn wir alle grauen Kästen, die dieses Land hat, mit Glasfaserkabel versorgen. Damit würden wir lediglich unter 70 Prozent der Haushalte in unserem Lande überhaupt schon mit 50 Megabit anschließen. Das ist einer der mit Abstand schlechtesten Werte in Deutschland. Der TÜV Rheinland – noch mal – war an dieser Stelle sehr erstaunt. Bundesweit, haben die uns mitgeteilt, sei nach dem Anschluss aller grauen Verteilerkästen an das Glasfasernetz normalerweise schon eine Versorgung zwischen 80 und 90 Prozent der Haushalte mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde sichergestellt. Dies hat zur Ursache, dass in unserem Flächenland viele Gebäude weit entfernt von den grauen Kästen liegen,
Sie brauchen relativ wenige graue Kästen, um Telefon und anderes anzubieten. Es ist eben nicht so, dass andere Länder schon viel weiter sind, sondern die haben viel mehr Häuser näher an den grauen Kästen dran. Die liegen deutlich häufiger nicht mehr als 300 Meter entfernt vom grauen Kasten.
Die Frage, die der TÜV Rheinland darüber hinaus beantworten musste, war: Was würden die restlichen über 30 Prozent, die dann immer noch unversorgt blieben, eigentlich kosten? Hier können Sie wieder zwei Kostenszenarien trennen. Das eine ist, dass Sie im System konsequent bleiben und schlicht lauter neue graue Kästen in die Landschaft stellen und diese mit Glasfaser anschließen, aber danach die letzten 300 Meter das Kupferkabel nutzen, das bereits im Boden ist. Dafür müssten Sie bei uns im Land – zurzeit haben wir knapp 8.500 graue Kästen –, wenn Sie also für jeden Haushalt sicherstellen wollen, dass er nicht mehr als 300 Meter von einem grauen Kasten entfernt steht, 20.500 neue graue Verteilerkästen in die Landschaft stellen und die mit Glasfaserkabel anschließen, damit Sie die letzten knapp über 30 Prozent noch in dieser Technologie erschließen können.
Wenn Sie über 20.000 neue Verteilerkästen ins Land stellen und mit Glaserfaser anschließen, sind die Kosten etwas über 1,2 Milliarden Euro. Hinzu kämen die eben genannten 120 beziehungsweise 400 Millionen, um die ersten 70 Prozent zu versorgen. Sie hätten dann aber immer noch ganz viel Kupferkabel zwischen den grauen Kästen, in den einzelnen Gebäuden und daneben. Wenn Sie stattdessen diese letzten knapp über 30 Prozent nicht mit über 20.000 neuen grauen Kästen anschließen und Kupfer im Boden lassen, sondern die gleich zukunftsfähig ausbauen, also unmittelbar, wenn Sie eh buddeln müssen, bis an jedes Gebäude heran mit Glasfaser gehen, würde der Ausbau nicht 1,2 Milliarden, wie eben genannt, kosten, sondern 1,5 Milliarden, wohlgemerkt nur für diese letzten 30 Prozent.
Die Differenz zwischen FTTC- und FTTB-Ausbau für diese letzten 30 Prozent sind immer noch – keine Frage – namhafte 300 Millionen Euro. Allerdings, wenn Sie das in Prozente umrechnen, sind das lediglich 20 Prozent Kostenunterschied. In anderen Ländern beträgt dieser Unterschied nach Auskunft des TÜV Rheinland in der Regel 300 bis 400 Prozent. Das zeigt, wie erheblich abweichend schlicht die Landesstruktur, die Besiedlungsstruktur in diesem Lande ist, sodass Sie völlig andere Daten kriegen.
Der TÜV hat sich im Übrigen als Alternative zu dem eben genannten FTTC-Ausbau, wo Sie bei den letzten 30 Prozent gucken mussten, was tue ich ergänzend, angeschaut, was würde passieren, wenn wir das alles beiseiteräumen und stattdessen 100 Prozent dieses Landes von Anfang an direkt mit Glasfaserkabel bis an jede Gebäudewand anschließen, also FTTB für das ganze Land. Dann betragen die Ausbaukosten knapp 2,3 Milliarden Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der TÜV hat sich aber nicht nur die Baukosten, sondern auch die Wirtschaftlichkeitslücke angeschaut. Bei der Wirtschaftlichkeitslücke beträgt – beim eben genannten FTTCAusbau – der Zuschussbedarf der Telekom etwas über 1,4 Milliarden Euro. Wenn Sie also alle grauen Kästen, die es schon gibt, anschließen, den Rest mit Kupfer lassen, und wenn Sie über 20.000 neue graue Kästen bau
en, auch die alle mit Glasfaser versehen, aber auch da den Rest mit Kupfer belassen, dann kostet bei der Telekom der Zuschuss knapp 1,4 Milliarden, für einen Konkurrenzanbieter, weil er eben diese Leerrohre für die bereits bestehenden grauen Kästen nicht hat, knapp 1,7 Milliarden Euro, den Sie als Subvention zahlen müssten, damit es für ihn wirtschaftlich vertretbar wird.
Diese Beträge liegen leicht über den jeweils errechneten originären Investitionskosten, weil selbst in der Betriebsphase zum Teil im ländlichen Raum noch dauerhafte Verluste erwartet werden. Wenn Sie den eben genannten wesentlich zukunftsfähigeren Ausbau von Glasfaser in 100 Prozent des Landes bis an jede Gebäudewand zugrunde legen – ich hatte da eben Investitionskosten von knapp 2,3 Milliarden Euro genannt –, wären Sie bei einer Wirtschaftlichkeitslücke eines alternativen Anbieters, eines Konkurrenten der Telekom, von etwas über 2 Milliarden Euro und der Telekom von knapp 2,2 Milliarden Euro. Diese Beträge, das stelle ich überhaupt nicht in Abrede, sind allesamt mehr als erheblich – ich zumindest muss mehrfach Nullen zählen, bevor ich mir sicher bin, sie richtig geschrieben zu haben – und ohne Fördermittel kaum beziehungsweise gar nicht zu schaffen.
Der Bund sieht deshalb ein Förderprogramm vor, das aber auch in der Sitzung des Bundes mit den Ländern vorgestern noch nicht abschließend durch den Bund skizziert werden konnte. Ziemlich fest scheint lediglich zu stehen, dass – anders als zunächst im Bundesverkehrsministerium noch vor drei Monaten vorgesehen – neben Gemeinden auch Zweckverbände und Kreise Antragsteller sein können. Besonders wir hatten Interesse daran, dass auch die Kreisebene organisieren kann, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass wir es irgendwie schaffen, in Projektgebieten 30 bis 45 Gemeinden zu einem schnellen gemeinsamen Antrag zu bewegen mit Gemeinderatsbeschlüssen und all den Dingen, die ich dann brauche.
Ein Wermutstropfen der geplanten Bundesförderung, so, wie sie bisher vorgeschlagen ist, ist aber, dass offenbar der Bund eine Förderquote von lediglich 50 Prozent anstrebt, das heißt Eigenkapital bei uns 50 Prozent. Das bedeutet dann, dass auf jeden Bundeseuro ein Euro aus Land und Kommunen als Kofinanzierung kommen müsste. Der Vorteil – auch das will ich gerne deutlich betonen – des Bundesprogramms ist aber, dass es keine Länderkontingentierung geben wird, die schlimmstenfalls zum Königsteiner Schlüssel, 2,02 Prozent, geführt hätte, sondern der Bund vielmehr seine knapp 1,7 bis 1,8 Milliarden Euro Förderprogramm in mehrere gleich große Zwei- bis Dreimonatsscheiben aufteilen wird, und Projekte können sich dann jeweils in diesem Zeitraum auf das zu vergebende Geld bewerben. Es werden die Projekte, die sich bewerben, mit einem Scoring-Modell bewertet und dabei gibt es voraussichtlich positive Punkte, beispielsweise für besonders dünne Besiedlung, für besonders schlechte wirtschaftliche Situationen, für eine besonders schlechte Steuerkraftzahl, für besonders nachhaltige Projekte.
All diese Punkte, die ich eben genannt habe, dürften dafür sprechen, dass Projekte aus unserem Bundesland mehrheitlich sehr weit oben auf einer solchen ScoringPrioritätenliste stehen würden. Es wird dann jeweils in so einem Zeitabschnitt die Liste von oben nach unten abgearbeitet, bis das Geld, die Geldscheibe dieses Zeitabschnittes verbraucht ist. Wir haben also gute Chancen, eher oben zu stehen und regelmäßig zu den ersten Projekten zu gehören, die noch dabei sind.
Der Bund beabsichtigt allerdings auch, dieses Förderprogramm selbst umzusetzen. Damit ist eine mögliche Kofinanzierung des Landes nicht durch einen einheitlichen Bescheid des Landes mit vergabefähig, was möglich wäre, wenn der Bund den Ländern die Verwaltungsumsetzung überlassen hätte. Wir werden vielmehr darauf angewiesen sein, dass das Land einen eigenen zusätzlichen Bescheid erlässt, sofern und in dem Umfang, in dem es Kofinanzierung ermöglicht. Gerade aus diesem Grunde wird sich das Landesprogramm nach meiner Überzeugung möglichst nah am Bundesprogramm orientieren müssen, damit die Kommunen nicht mehrere, gegebenenfalls konkurrierende oder sogar divergierende Förderszenarien zu beachten haben.
Neben diesen Mitteln aus dem Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums von 1,7 bis 1,8 Milliarden stehen aus einem völlig anderen Förderprogramm des Bundes, nämlich dem Kommunalinvestitionsfonds, diesem 3,5-Milliarden-Programm der Bundesregierung, hier im Lande 50 Millionen Euro nach dem dankenswerten Beschluss des Koalitionsausschusses für den Breitbandausbau zur Verfügung.
Kleiner Haken, meine Damen und Herren: Diese Mittel sind leider nach den Bundesvorgaben nicht mit dem Programm des Bundesverkehrsministeriums, den eben genannten 1,7 bis 1,8 Milliarden, kombinierbar. Dies macht einen nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, weil wir quasi reine 50-Millionen-EuroProgrammgebiete brauchen und reine 1,7-MilliardenProgrammfördergebiete. Darüber hinaus dürfen diese 50 Millionen Euro lediglich in sogenannte finanzschwache Gemeinden gegeben werden. All dies erschwert den Verwaltungsvollzug für uns noch einmal deutlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass wir im Sommer die endgültige Gestaltung des Bundesförderprogrammes kennenlernen werden. Danach wird es darum gehen, möglichst kurzfristig das Landesprogramm darauf auszurichten. Die Vorbereitungen hierfür laufen seit Januar. Wir haben hierüber mehrfach, zum Teil gemeinsam mit Bundesvertretern, so auch dem Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Herrn Bomba, in öffentlichen Veranstaltungen hier im Lande informiert. Ich hätte mich im Übrigen gefreut, wenn die teilnehmenden Mitglieder dieses Hohen Hauses nicht zum Teil schon nach dem ersten Drittel der Veranstaltung gegangen wären. Dann hätten sie auch erfahren, dass und was die Landesregierung bereits an Überlegungen angestellt hat hinsichtlich eines Kofinanzierungsprogrammes des Landes. Der insoweit aufgeworfene Punkt im Ergänzungsantrag der GRÜNEN ist in diesen Veranstaltungen bereits umfänglich beantwortet und in Frage-Antwort-Diskussionen erörtert worden.
Aber noch einmal zur Verdeutlichung: Ich bin überzeugt, dass ein Landesförderprogramm sich möglichst nah an den Vorgaben des Bundesprogrammes orientieren muss. Divergierende Anforderungen in Bund und Ländern wären für einen schnellen und möglichst unbürokratischen Breitbandausbau durch die Kommunen unseres Landes mehr als hinderlich. Danach wird es vor allem darum gehen, hinreichende finanzielle Mittel des Landes und der Kommunen zu mobilisieren, um die Kofinanzierung sicherzustellen.
Natürlich wird es dabei um längerfristige Mobilisierung von Haushaltsmitteln gehen. Das Jahr 2018 ist dabei
eine erhebliche Herausforderung. Seriöse Betrachtungen für dieses Land werden eine nachhaltige Ausbaustrategie brauchen, die durchaus darüber hinausreichen kann, auch deshalb, weil allein die technische Umsetzung aufgrund der erheblichen Ausbaubedarfe mit der vorhandenen Zahl an planenden und ausführenden Unternehmen kaum bis dahin leistbar ist, meine Damen und Herren.
Ich bin auch überzeugt, dass die Menschen in unserem Land angesichts der schier unglaublich großen Finanzvolumen, die benötigt werden, es für vollkommen ausreichend halten und akzeptieren werden, wenn wir eine sichere Perspektive, gegebenenfalls sogar bis in die 20er-Jahre hinein, skizzieren können, wenn dann aber klar ist, wann und dass etwas bei ihnen passiert. Deshalb meine dringende Bitte: Lassen Sie uns nicht über 2018 und alles müsse sich darauf ausrichten reden, sondern lassen Sie uns darüber sprechen, woher das Geld kommt! Lassen Sie uns das Projekt vor allem nachhaltig machen! Lieber mehr Zeit, aber danach auch für die nächsten 20 bis 30 Jahre gemacht, und nicht schon wieder in 5 oder 6 Jahren hinfällig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig war und ist uns jedoch durchgängig gewesen, dass nach Möglichkeit schon bei der ersten Ausschreibung Projekte aus diesem Land dabei sein können. Deshalb haben wir im vergangenen halben Jahr stetig in Veranstaltungen, kleineren Besprechungen mit den kommunalen Vertretern versucht, uns möglichst gut gemeinsam darauf vorzubereiten.
Wir haben insbesondere – dankenswerterweise durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium ermöglicht – auch weitere Verstärkungen des Breitbandkompetenzzentrums in den Blick genommen, damit auch von dort die erfolgreiche Arbeit als Dienstleister der Kommunen in dem jetzt wichtigen Prozess fortgesetzt werden kann. Ich möchte deshalb mit einem herzlichen Dank sowohl an die Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Breitbandkompetenzzentrum unseres Landes als auch in unserem Hause, den anderen Ministerien der Landesregierung und den Kommunen enden. Ich erlebe eine unglaublich positive Aufbruchstimmung mit ganz viel engagierter Arbeit und sehr viel Arbeitsstunden weit über den Durst hinaus bei all diesen Beteiligten. Dafür an dieser Stelle herzlichen Dank und ich wünsche uns gemeinsam eine kluge Hand und bestes Gelingen in den kommenden Jahren und uns jetzt eine erfolgreiche Debatte. Vielen Dank auch für den Hinweis.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die angemeldete Redezeit der Landesregierung um fünf Minuten überschritten wurde. Wir rechnen gerade aus, was dann für die Fraktionen herauskommt, aber Sie haben ja alle die Geschäftsordnung und können das auch nachvollziehen.
Ich rufe als Nächsten auf den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE Herrn Holter. Bitte schön.
Herr Minister, danke für Ihre Rede, aber eigentlich leben wir doch in einer verrückten Welt – gemeinsam, meine ich jetzt. Wir müssen eigentlich darüber reden, wie ändert sich unser Leben, wie ändert sich die Arbeitswelt, wie schaffen wir das, Industrie 4.0 auf den Weg zu bringen, und all diese Fragen, die damit zusammenhängen. Wir reden aber jetzt im Moment darüber, wie die infrastrukturellen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland geschaffen werden können, um den internationalen Anschluss zu schaffen, um eben Industrie 4.0 und andere 4.0-Vorhaben auch durchzuführen. Das meinte ich eben mit der verrückten Welt.
Ich bin der SPD dankbar, dass sie diesen Antrag eingereicht hat, nicht für den Antrag zum Breitbandausbau, den finde ich nicht gut, den finde ich gar nicht gut, aber ich möchte mich bedanken, weil Sie in dem Antrag unsere Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen innerhalb des Landes aufgegriffen haben. Und ich freue mich, dass die linke Politik wirkt und linke Forderungen sich in dem Antrag der SPD niederschlagen.