Protocol of the Session on July 1, 2015

Die Frage oder die Antwort, sehr geehrte Kollegen von der SPD, ist einfach, da muss man mit Ja oder Nein abstimmen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Ich glaube, es lohnt sich aber, die Frage zu beantworten: Worüber muss man denn abstimmen, also wozu muss man denn Ja oder Nein sagen?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das hat das Volksbegehren doch vorgegeben.)

Ja, vorgegeben ist ein Gesetzentwurf, und jetzt stellt sich doch die interessante Frage: Wie kann ich denn einen Beitrag dazu leisten, dass Bürgerinnen und Bürger in der Lage sind, einen Gesetzesvorschlag von den Initiatoren tatsächlich auch zu beurteilen? Das ist die zentrale Frage.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Da geht es nicht einfach um Ja oder Nein, sondern es geht darum, was tragen wir als Landtag, was kann eine Landesregierung dazu beitragen, dass eine bewusste Entscheidung stattfindet, dass keine Bürgerinnen und Bürger wegbleiben, weil sie sagen, das ist mir zu kompliziert, sondern dass wir einen Beitrag liefern, die Argumente und die Gegenargumente gleichberechtigt nebeneinanderzustellen und Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen, tatsächlich über so eine Frage zu entscheiden. Das ist der zentrale Punkt.

Es hat erstaunliche Vorgänge gegeben im Rechtsausschuss. Da wird auf der einen Seite die Position der Initiatoren dargestellt, auf der anderen Seite stellt die Landesregierung die Position der Landesregierung, die gegenwärtige Position, dar. Dann haben sich in der Tat CDU und SPD erdreistet und gesagt, unsere Position, die Befürwortung der Position der Landesregierung – ist ja klar, die tragen die Landesregierung –, stellen wir auch dar und die Oppositionsposition lassen wir draußen. Es geht um eine gleichberechtigte Darstellung der Argumente und darum ist es in diesem Land einfach schlecht bestellt, sehr geehrte Damen und Herren!

Da können Sie nach Berlin gucken, da können Sie nach Bremen gucken, da können Sie nach Hamburg oder nach Schleswig-Holstein gucken: Sie haben überall in den anderen Bundesländern Regelungen, die gleichberechtigte Informationen, und zwar in einer ausreichend umfassenden und aufbereiteten Form, zu einer bewussten Entscheidung über so etwas Wichtiges wie einen Volksentscheid, zu einer so wichtigen Frage beinhalten. Genau das ist es, was wir im ersten Punkt unseres Gesetzentwurfes fordern und was wir Ihnen vorschlagen.

Der zweite Punkt ist, anders als in anderen Bundesländern sind diejenigen, die sich auf den Weg machen, in diesem Land mindestens 120.000 Unterschriften zu sammeln – eine riesige Summe –, sind diejenigen, die sich auf den Weg machen, eine direktdemokratische Entscheidung vorzubereiten, hinsichtlich der Kosten, die in dem Zusammenhang entstehen, auf sich allein gestellt. Während Parteien nach Wahlen Parteienfinanzierungen erlangen, was ich richtig finde, müssen Initiatoren von direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden und Volksbegehren die Kosten, die dabei entstehen, selbst aufbringen. Das ist der zweite Punkt.

Also der Landtag geht noch nicht mal her – in seiner Mehrheit von CDU und SPD – und lässt eine gleichberechtigte Information zu. Er geht her und überlässt es den Initiatoren, ihre Position öffentlich in irgendeiner Form aufzubereiten. Das kostet Geld, wenn sie Bürgerinnen und Bürger erreichen wollen! Auch das ist in anderen Bundesländern anders geregelt.

Wir schlagen Ihnen an dieser Stelle so etwas wie eine Abstimmungs- oder Wahlkostenerstattung vor. Wir haben das nicht überstrapaziert, sondern wir schlagen eine Größenordnung vor, die im Mittel dessen liegt, was andere Bundesländer machen, weil sie auf diese Art und Wei

se einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, dass Initiatoren von Volksbegehren überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre Position tatsächlich auch den Menschen nahezubringen und für einen Volksentscheid zu werben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie haben sie das denn bei den 150.000 gemacht?)

Und der dritte Punkt, auch das ist in anderen Bundesländern geregelt, das trifft jetzt nicht auf die Entscheidung am 6. September zu, aber es gibt durchaus Volksentscheide, die Entscheidungen beinhalten – Hamburg hatte einen solchen, wo es um die Rückübertragung der Netze ging –, bei denen die Wirtschaft und große Unternehmen ein großes Interesse daran haben, eine bestimmte Position beispielsweise durch Werbemaßnahmen zu beeinflussen und diejenigen, die diese Position einnehmen, durch erhebliche Spenden zu unterstützen. In anderen Bundesländern gibt es aus meiner Sicht dazu eine sehr sinnvolle Regelung, die beinhaltet, dass Spenden, Großspenden – wir schlagen hier Größenordnungen von 5.000 Euro oder mehr vor –, tatsächlich nicht verhindert, sondern transparent dargestellt, der Landtagspräsidentin gemeldet und anschließend veröffentlicht werden, damit Bürgerinnen und Bürger wissen, wer unterstützt denn mit einer Großspende eine bestimmte Position vor einem Volksentscheid.

Das sind die drei konkreten Punkte, die wir Ihnen über eine Gesetzesänderung vorschlagen. Mecklenburg-Vor- pommern hat dazu, anders als andere Bundesländer, bisher keine Regelung. Wir halten sie für überfällig. Sie wird nicht bereits für den 6. September gelten, aber für die Zukunft halten wir das für überaus sinnvoll und erforderlich. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Inneres und Sport Herr Caffier. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Lieber Kollege Suhr, vorweg, Sie erwecken hier immer den Eindruck, als wenn das in Mecklenburg-Vorpommern nur allein so ist und es in allen anderen Ländern anders geregelt ist. Das ist eben mitnichten so. Es gibt genauso viele Länder, die die gleichen Regelungen wie wir in Mecklenburg-Vorpommern haben und damit auch sehr gut zurande kommen, auch bei Volksbegehren.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Volksentscheiden!)

Insofern stellen Sie das bitte nicht immer so dar, als wenn das hier Ausnahmetatbestände wären.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben einen Gesetzentwurf zur Reform der Rege

lungen über die Durchführung eines Volksentscheides vorgelegt. Der Entwurf ist, wie Herr Suhr schon ausgeführt hat, recht überschaubar. Es wurde Bezug genommen auf eine Aussage des Sprechers des Vereins Mehr Demokratie e. V., Tim Weber, der Name wurde hier schon erwähnt, der im Rahmen einer mündlichen Anhörung Ausführungen dazu gemacht hat. Dazu wurden drei Regelungen aus verschiedenen Bundesländern zusammengeschrieben und dann ist halt der Gesetzentwurf fertig. Kreativ ist das sicherlich nicht besonders, aber dadurch bietet sich für den Landtag zumindest noch mal die Gelegenheit, die unterschiedlichen Positionen auszutauschen.

Zunächst möchte ich verdeutlichen, worauf wir uns hier beziehen. Am Anfang der Legislaturperiode hatten die GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorgelegt. Dabei ging es um die Stärkung der Elemente direkter Demokratie. Die einzige Idee zur damaligen Zeit war, die Quoren zu senken. In der Anhörung damals stellten die meisten Sachverständigen fest, dass die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide nach ihrer Ansicht relativ niedrig seien.

Auf Nachfrage des Abgeordneten Suhr ergänzte damals Herr Weber lediglich Teilaspekte, und die eben auch nur mündlich. Es ist also nicht so, lieber Kollege Suhr, wie Sie hier versuchen darzustellen, dass bestimmte Vorschläge von einer breiten Sachverständigenphalanx gefordert wurden und es jetzt der Hilfe Ihrer Fraktion bedürfe, um diese Vorschläge auf die Tagesordnung zu setzen. Im Rahmen der Anhörung, zumindest in dieser Anhörung, war es eher eine vorgetragene Einzelmeinung. Aber trotzdem sind die einzelnen Punkte es natürlich wert, sich in dem Rahmen mit ihnen zu befassen.

Der erste Vorschlag des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Einführung eines Informationsheftes. Dieses Informationsheft würde die Amtliche Bekanntmachung ersetzen, die für den aktuellen Volksentscheid im Amtsblatt vom 22. Juni erschienen ist.

Herr Caffier, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Suhr...

Nein. Kollege Suhr hat nachher noch Redezeit und kann dazu seine Ausführungen machen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

Na, dann fahren Sie bitte fort, Herr Caffier.

Es ist fraglich, ob der Nutzen und der Aufwand für ein Informationsheft im Verhältnis stehen, denn neben dem Amtsblatt erscheinen ja in Tageszeitungen, im Rundfunk, in Plenardebatten regelmäßig die unterschiedlichen Positionen, sowohl der unterschiedlichen Fraktionen als auch der Regierung und der sie tragenden Fraktionen.

Wer detaillierte Informationen möchte, kann das natürlich jederzeit machen, indem er das Amtsblatt zurate zieht. Wenn das alles aber sowieso nicht interessiert, lieber Kollege Suhr, dann wird man auch mit einem kleinen Infoheft in jedem Haushalt nicht dazu beitragen, dass zusätzliche Informationen aufgenommen werden. Jeder hier Sitzende hat viel Erfahrung mit Wahlkämpfen und

auch damit, wo zu großen Teilen die Infobroschüren gelandet oder wo sie wiedergefunden worden sind. Dazu kann sicherlich jeder etwas sagen.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Dann verzichtet ja die CDU beim nächsten Wahlkampf darauf, ne?)

Insofern ist es ein Unterschied, wir haben mit dem,

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

wir haben mit dem, wir haben mit dem...

Es sind ja besonders, sind ja besonders die GRÜNEN, die immer wieder fordern,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

auf so viel Material zu verzichten.

Meine Herren! Herr Caffier, einen kleinen Moment.

Sie haben alle noch die Möglichkeit, das Rednerpult zu nutzen, und ich bitte um Gehör für den Minister. Bitte, Herr Caffier.

Letztlich ist es eine Abwägungsfrage.

Beim zweiten Vorschlag, lieber Kollege Suhr, bin ich und ist auch die Landesregierung noch skeptischer. Nach dem Vorbild der Parteienfinanzierung sollen den Initiatoren nachträglich Mittel zur Verfügung gestellt werden, um deren Aufwand für Plakate und Wahlmittel zumindest anteilig zu erstatten. Das ist aus meiner Sicht nicht unproblematisch. Ein Volksbegehren ist in der Regel eine punktuelle politische Aktion einer Gruppierung, die sich von einem Vorhaben der Regierung oder von einem Gesetz negativ betroffen fühlt. Wenn dieser Gruppierung öffentliche Mittel zur Finanzierung der Werbung für den Volksentscheid zur Verfügung gestellt werden, führt dies zu einer Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung des angesprochenen Themas. Es gäbe ja keine Stelle, die Werbung gegen den Volksentscheid finanzieren dürfte. Der Landesregierung selbst sind durch ihre neue Neutralitätspflicht natürlich von Anfang an klare Grenzen gesetzt.

Anders als bei Wahlen geht es hier also nicht darum, die im politischen Wettbewerb stehenden Gruppierungen gleichmäßig mit den für den Wahlkampf erforderlichen Mitteln auszustatten. Daher erscheint es angemessen, die Initiatoren von Volksbegehren bei der Finanzierung von Werbung für den Volksentscheid auf private Finanzierungsquellen zu verweisen.

In diesem Zusammenhang betrachte ich auch den dritten Vorschlag der GRÜNEN, es solle ein neuer Paragraf 25a im Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid eingeführt werden. Einzelspenden von über 5.000 Euro für ein Volksbegehren sollen demnach angezeigt werden. Ich finde, dass diese Maßnahme nur in Betracht gezogen werden sollte, wenn eine anteilige öffentliche Finanzierung erfolgt. Zu diesem Thema liegen jedoch keine Erfahrungswerte vor.

Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es überhaupt etwas anzuzeigen gäbe. In jedem Fall aber muss auch bei einer solchen Vorschrift sorgfältig abgewogen werden, denn es soll ja nicht Sinn und Zweck sein, private Spender möglicherweise abzuschrecken, ein solches Volksbegehren mit zu unterstützen. Auch deswegen muss man sich überlegen, was man da hineinschreibt.

In summa kommen wir zu dem Ergebnis, dass es der Vorschläge der GRÜNEN nicht wirklich bedarf. Ich denke, die Regelungen zum Volksbegehren und zur Volksabstimmung in Mecklenburg-Vorpommern sind gut und praktikabel. Wir werden ja in Kürze die Erfahrung mit dem Volksbegehren in Gänze machen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, und wenn der Wille, lieber Kollege Suhr, wirklich stark genug und ernst ist, werden Volksbegehren und Volksabstimmung bei uns auf keinen Fall an den bestehenden Regelungen scheitern. Sie sehen das ja gerade.