wo sich denn möglicherweise noch der Unterschied ergibt, wenn Präsidien darüber entscheiden, Zuständigkeiten aus Zweigstellen abzuziehen.
Da sage ich Ihnen, und jetzt formuliere ich es vorsichtig, dann ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass in den nächsten Jahren genau diese Zweigstellen das gleiche Schicksal erfahren wie die Zweigstellen in anderen Bundesländern.
Das kann zumindest, und aus meiner Sicht wird es die Konsequenz sein, sehr geehrte Damen und Herren.
sich mit dem Urteil ernsthaft auseinanderzusetzen und sich genau mit den Punkten auseinanderzusetzen, die die Praxis, das Gesetz oder die Verordnung für unrechtmäßig erklärt haben. Nichts anderes wollten wir und deshalb bitte ich noch einmal inständig um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Das ist die Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheids. Das ist die Ihnen vorliegende Drucksache 6/4094.
Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Regelungen über die Durchführung eines Volksentscheids (Erste Lesung) – Drucksache 6/4094 –
(Vincent Kokert, CDU: Ist das das gleiche Thema wie eben? – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Nun, meine Herren, möchte ich das Wort zur Einbringung dem Fraktionsvorsitzenden und Abgeordneten Herrn Suhr erteilen
(Heinz Müller, SPD: Dann hätte er ja gleich vorne bleiben können. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Immer dasselbe Thema. Nee, ist nicht immer dasselbe Thema, Entschuldigung.)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein, das ist es nicht. Nein, das ist was ganz anderes, natürlich. Ich war verrutscht.)
Es geht inhaltlich nicht um das Thema Gerichtsstrukturreform, sondern es geht in der Tat um die Frage, welche Rahmenbedingungen dieses Land im direktdemokratischen Element des Volksentscheids bietet und welche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen es Bürgerinnen und Bürgern bietet, die jetzt in diesem Fall am 6. September erstmalig in der Geschichte des Landes zur Wahlurne gehen werden, um in einer Abstimmung direktdemokratisch eine wesentliche Sachfrage zu entscheiden.
da kann man in bedauerndes Stöhnen einfallen, aber ich sage angesichts der Beteiligungen bei Kommunalwahlen, bei Landtagswahlen et cetera ist es sehr lohnend, sich mit diesem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen.
Also wenn wir über Politikverdrossenheit reden, wenn wir über zu niedrige Beteiligungen bei Kommunalwahlen und bei Landtagswahlen klagen, wenn wir bemängeln, dass sich zu wenige Menschen für politische Auseinandersetzungs- und Entscheidungsprozesse interessieren, dann stellt sich für uns alle die Frage, wie wir das verändern können. Ich glaube, dass sie sich tatsächlich, wenn man mal weggeht vom Gerichtsstrukturreformthema, intensiv stellt, wenn wir an der Entwicklung der Demokratie und einer intensiven Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von mündigen Bürgerinnen und Bürgern großes Interesse haben. Ich unterstelle, dass das bei allen demokratischen Fraktionen im Hause der Fall ist.
Nach meiner Überzeugung ist ein offener, ein mutiger Umgang mit Volksabstimmungen und -entscheiden einer von mehreren möglichen geeigneten Wegen, um genau dieser Politikverdrossenheit entgegenzutreten.
Diesem Thema widmete sich im November 2013 auch die bundesweit erscheinende Wochenzeitung „Die Zeit“, die bei ihren Recherchen zu einem für mich gar nicht so erstaunlichen Ergebnis kam. Die Rechercheergebnisse hatten nämlich ein sehr eindeutiges Ergebnis, und das lautet: Direkte Demokratie macht zufriedener. Gemeint waren da übrigens nicht die Abgeordneten oder die politisch Verantwortlichen, gemeint waren damit vor allen Dingen Bürgerinnen und Bürger.
Grundlage für diese Einschätzung waren übrigens nicht nur journalistische Recherchen, sondern es waren mehrere Untersuchungen, unter anderem eine Untersuchung der Universität zu Bern, die beispielsweise einmal untersucht hat: Wie ist denn die Politikzufriedenheit in Kanto
nen, in denen Volksentscheide häufiger durchgeführt werden, und wie ist das denn in Bereichen, in denen das nicht so häufig geschieht?
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn das stimmt, dann haben die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt für den 6. September schon einen wichtigen demokratischen Beitrag gegen Politikverdrossenheit in unserem Bundesland geleistet. Bürgerinnen und Bürger können sich am 6. September nämlich erstmalig entscheiden. Wir haben oft genug in diesem Hause darüber geredet. Und allerspätestens anlässlich dieses auf uns zukommenden Ereignisses besteht aus meiner Sicht die Notwendigkeit, sich einmal mit den Rahmenbedingungen für direktdemokratische Beteiligungsrechte in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern, auseinanderzusetzen.
Wir hatten seinerzeit – die Mitglieder des Rechtsausschusses werden sich daran erinnern – anlässlich des Gesetzentwurfes oder des Entwurfes für eine Verfassungsänderung zur Reduzierung der Quoren eine Anhörung im Rechtsausschuss durchgeführt und in dem Zusammenhang auch als einen Sachverständigen Herrn Tim Weber zu Gast, der für den Verein Mehr Demokratie e. V. dort aufgetreten war. Er hat in seinem Vortrag den Versuch gemacht, das optimale Design der direkten Demokratie zu beschreiben. Ich darf ihn zitieren mit Rahmenbedingungen, die er dort vorgeschlagen und vorgetragen hat, Zitat:
„Das öffentliche Gespräch ist die Seele der direkten Demokratie. Hier erfahren sich die Menschen als politisch handelnd und bilden sich ihre Meinung. Es gibt keine größere Bildungsveranstaltung als ein direktdemokratisches Verfahren. Dieses muss jedoch auch so gestaltet sein, dass es die Diskussion fördert. Dazu tragen viele Elemente bei: niedrige Einstiegshürden für Bürger und Volksbegehren, ausreichende Zeit für öffentliche Diskussionen, ausgewogene Informationen für Bürgerinnen und Bürger vor einer Abstimmung durch eine ausgewogene Informationsbroschüre, Verzicht auf hohe Abstimmungsquoren bei Bürger- und Volksentscheiden, weil sie Boykottstrategien und Kommunikationsverweigerung der Gegner einer Initiative belohnen. Jedes demokratische Verfahren wird auf Dauer nur dann akzeptiert, wenn es in den Augen der Bürger/-innen fair abläuft. Neben angemessenen Quoren tragen viele Verfahrenselemente zur Fairness bei, zum Beispiel eine Kostenerstattung für Initiatoren, eine Abstimmungsbroschüre oder der Verzicht auf eine bürokratische Überregulierung des Verfahrens.“
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 6. September einen Volksentscheid zu einer sachinhaltlichen Frage, die eine gewisse Komplexität beinhaltet.
Die Frage oder die Antwort, sehr geehrte Kollegen von der SPD, ist einfach, da muss man mit Ja oder Nein abstimmen.