Bedauerlicherweise glaube ich, dass Frau Borchardt mit ihrer Behauptung nicht recht hat, dass jetzt die Zweigstellenverordnung, die Paragrafen 1 und 2 nicht existieren,
weil das Gericht festgestellt hätte, die seien verfassungswidrig. In der Urteilsbegründung dürfte wohl stehen, dass der Landesregierung aufgegeben wird, eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen in einem gewissen Zeitrahmen,
Das Wort hat jetzt noch mal der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Suhr von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, nur jede zweite Sitzung und nicht 97-mal, aber gefühlt kann ich das nachvollziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Texter hat gerade gesagt, alle Argumente seien ausgetauscht. Alle Argumente, Herr Texter, können gar nicht ausgetauscht worden sein, weil wir in der letzten Landtagssitzung hier in diesem Haus überhaupt nicht die Möglichkeit hatten, das Urteil des OVG auch nur anzusprechen, weil Sie sich einer Diskussion verweigert haben, und deshalb ist es,
Das, was im Rechtsausschuss in der letzten Woche passiert ist, was heute im Landtag auch wieder passiert, ist, vorsichtig formuliert, eine unterschiedliche Herangehensweise an die Frage: Wie interpretiere ich denn ein OVG-Urteil und wie setze ich mich damit auseinander?
Vielen Dank für den Hinweis des Juristen: Wie lege ich dieses Urteil aus? Aber ich glaube, der Punkt, Herr Schulte, auf den ich zu sprechen kommen möchte, ist ein anderer.
die das, was ich in der Vergangenheit gemacht habe, quasi bestätigen. Oder ich gucke mir die Teile des Urteils an – das tun wir und da bitte ich um Verständnis, dass wir das hier mit der entsprechenden Akribie tun –, in denen das OVG, also das Gericht, das Verhalten oder das Vorgehen der Landesregierung kritisiert und für unrechtmäßig erklärt hat. Da lohnt es sich in der Tat, noch mal auf die gesetzliche Grundlage zu gucken.
Da will ich noch mal zitieren, gemäß Paragraf 21 des Gerichtsverfassungsgesetzes „verteilt“ das jeweilige Ge- richtspräsidium „die Geschäfte“. In diese kraft Bundesrecht festgelegte Zuständigkeit des Präsidiums greift die
Zweigstellenverordnung in unzulässiger Weise ein. Das stellte das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil am 2. Juni 2015 fest.
Dazu gab es übrigens nicht in irgendeiner Form eine Kommentierung der Justizministerin oder von CDU oder SPD. Das ist der Punkt gewesen, der neu war, über den wir, Herr Texter, bisher noch nicht gesprochen haben. Und das ist der Punkt, wo es darum geht, die Frage zu beantworten: Welche Konsequenzen hat denn das? Für meine Begriffe und meine Interpretation – und da, glaube ich, braucht niemand, der die mündliche Begründung gehört hat, eine schriftliche Vorlage – ist das Ergebnis schlicht und ergreifend: Sie haben die Hand nicht mehr drauf bei der Frage der Verteilung der Zuständigkeiten in den einzelnen Amtsgerichten.
Jetzt will ich daraus mal schlussfolgern, dass wir daraus schlussfolgern und sagen, na ja, die Konsequenzen dessen müssen sorgsam abgewogen werden. Es macht überhaupt keinen Sinn – aus diesem wie auch aus vielen anderen Gründen –, jetzt einfach weiterzumachen. Dass das Oppositionsaufgabe ist, das ist ja logisch.
Aber jeder Abgeordnete, der vor Ort ist, und da haben wir alle zusammen eine ganze Reihe von Diskussionen mitbekommen,
(Vincent Kokert, CDU: Na, die haben Sie ja zum Teil angezettelt, Herr Suhr. – Peter Ritter, DIE LINKE: Angeregt. Angeregt, nicht angezettelt.)
der muss sich an der Stelle, Herr Kokert, sorgenvoll die Frage stellen: Was heißt denn das in der Konsequenz für den Gerichtsstandort in meiner Stadt, der gerade vom Amtsgericht zur Nebenstelle oder Zweigstelle degradiert worden ist oder für den das in den nächsten Wochen und Monaten noch geschehen soll?
(Vincent Kokert, CDU: Hat geklappt! Ihre Redezeit ist gleich um, Herr Suhr. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
und da habe ich bisher von Ihrer Seite, weder von Herrn Texter noch von irgendwem eine Antwort gehört.
Und jetzt sind wir bei dem Punkt, bei dem die Ministerin vorhin gesagt hat, na ja, da ist es eigentlich nicht – ich weiß gar nicht, wie Sie es formuliert haben – redlich, auf
jeden Fall nicht sinnvoll oder nicht zulässig, Länder- vergleiche anzustellen und zu sagen, na ja, die Zweigstellen in anderen Bundesländern, wo ja, glaube ich, alle wissen, dass die das Schicksal erfahren haben, nach ein paar Jahren des Übergangs dann schlussendlich dichtgemacht worden zu sein. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen,
ganz wenige Ausnahmen. Das kann man für Mecklenburg-Vorpommern so nicht mit zum Vergleich heran- ziehen.