Protocol of the Session on June 4, 2015

Dass Sie das lustig finden, Herr Nieszery, wundert mich nicht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja nicht lustig. Das ist die Wahrheit, Sie sprechen die Wahrheit.)

Also Demokratie, das, was Sie so gerne im Munde führen – mit Vorratsdatenspeicherung schaffen Sie Anpassungsdruck und Opportunismus.

Wir werden beiden Anträgen zustimmen, gleichwohl wir nicht mehr als eine Hoffnung haben, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommen wird. Die Zeichen stehen nach Euroeinführung, Masseneinwanderung und Souveränitätsverlust auch weiterhin auf Kurs Richtung Demokratendiktatur. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Silkeit.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oha, jetzt mit ganzer Breitseite!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema wird derzeit in Deutschland derart kontrovers diskutiert wie die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Der Rang wird ihr wahrscheinlich nur von den Diskussionen um das TTIP abgelaufen. Und zu kaum einem anderen Thema geistern derart viele Halb- und Unwahrheiten durch die Gegend. Einige haben wir heute schon gehört: elektronische Fußfessel, Infrastruktur, Überwachungsstaat und, und, und.

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Dafür erklärst du uns jetzt die Wahrheit, genau, ne?)

Ich erkläre jetzt die Wahrheit, Herr Fraktionsvorsitzender der SPD.

Aber die Irritationen beginnen bereits bei der Wortwahl, soll doch ganz offensichtlich der Eindruck erweckt werden, insbesondere von den Kritikern, dass sich jemand bevorratet. Wer dieser anonyme Jemand ist, braucht man nicht mehr zu erraten, das haben wir heute schon gehört: Der Staat ist dieser Jemand. Der Staat bevorratet sich doch dreisterweise mit meinen Daten.

(Jochen Schulte, SPD: Herr Silkeit, solange es nur Ihre sind, ist das okay.)

Herr Schulte, wenn es nur meine wären, würde es wahrscheinlich gar keinen stören, mich am allerwenigsten.

(Heiterkeit bei Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann können wir ja auch noch den Zeitraum erweitern, ne?)

Herr Suhr, ich mach dann jetzt weiter, wenn Sie gestatten. Danke schön.

Aber, meine sehr verehrten Daten …, Damen und Herren –

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sehen Sie, da sind wir bei den Daten, das war der berühmte freudsche Versprecher –,

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Meine sehr verehrten Datenträger!)

ist das tatsächlich der Fall? Und diese Frage möchte ich gerne beantworten.

Zunächst, denke ich, ist es an der Zeit, das Kind beim Namen zu nennen. Wir reden nicht über die Speicherung irgendwelcher fiktiver Vorratsdaten, sondern wir reden über Verkehrsdaten, auch Verbindungsdaten genannt. Diese Verkehrsdaten fallen immer und ständig bei allen Telekommunikationsunternehmen, auch Provider genannt, an, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht beim Staat. Sie fallen, Herr Saalfeld, beim Provider an. Dazu gehören – auch bei Ihren Verbindungen, Herr Saalfeld – zum Beispiel der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst, die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse, Anrufer, Angerufener, personenbezogene Berechtigungskennungen, die Kartennummer bei Verwendung von Kundenkarten, eventu

elle Standortdaten bei Mobiltelefonen, Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, Datum und Uhrzeit, die übermittelte Datenmenge. Das sind die Verbindungsdaten.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich möchte noch mal ausdrücklich an dieser Stelle betonen: Es geht nicht um das Speichern, Abhören oder Mitlesen von Gesprächen. Es geht ausschließlich um diese Daten, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wenn das Protokoll vorliegt, Herr Saalfeld, können Sie das auch gern noch mal nachlesen. Es geht auch nicht um den Inhalt Ihrer Unterhaltungen, die Sie führen. Es geht darum, Straftaten von erheblicher Bedeutung im Vorfeld zu verhindern oder nach der Tatausführung der Täter schnellstens habhaft zu werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Einwurf. Ich hasse es, wenn wir uns bei dem Thema über schwere Straftaten unterhalten und anfangen, diese auch noch zu quantifizieren, so nach der Devise, fünf oder sechs Täter, die wir möglicherweise mit diesen Daten hätten ermitteln können.

(Michael Andrejewski, NPD: Möglicherweise.)

Ja, was ist das denn für ein Vergleich? Jede Straftat, jede schwere Straftat, die ich auf diese Art und Weise verhindern kann, jeder Terroranschlag, den ich auf diese Art und Weise verhindern kann, ist ein Gewinn für diese Gesellschaft. Das muss man ganz einfach mal deutlich unterstreichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie werden nie alle Straftaten aufklären können. Sie sind besessen. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wer die Bedeutung der Erfassung und Auswertung von Verkehrsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Terrorismusabwehr zerredet und/oder die Strafverfolgungsbehörden unter Generalverdacht stellt – und das machen Sie gelegentlich – und ihnen Sammelwut oder gar Abhöraktionen im großen Stil unterstellt, der begünstigt Schwerstkriminelle.

Auch das Bundesverfassungsgericht, das Sie immer wieder gern zitieren, hat zu keinem Zeitpunkt die Speicherung – und ich betone es noch mal ausdrücklich: die Speicherung – von Telekommunikationsverkehrsdaten infrage gestellt. Das Verfahren der Speicherung ist kritisiert worden. Fristen, Kontrollmöglichkeiten und dergleichen, das ist alles kritisiert worden, aber es ging nicht um die Erfassung von Telekommunikationsdaten per se.

Für den Fall, dass mir diese Art der Interpretation keiner glaubt, habe ich natürlich auch das Zitat aus den Leitsätzen, und ich zitiere, „dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“, und zugleich, ich zitiere weiter, erfordert es „hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes“. Das hat das Bundesver

fassungsgericht gesagt, nachzulesen in den Leitsätzen. Diesen Forderungen trägt der Bundesjustizminister im Übrigen mit seinem Gesetzentwurf Rechnung.

Aber kehren wir noch einmal zu den Verkehrsdaten zurück. Der Deutsche Richterbund – und ich führe jetzt bewusst nicht die Polizei ins Feld, die ja auch immer wieder gerne als Übeltäter oder Schnüffler verunglimpft wird, sondern die Vereinigung von über 15.500 Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Deutschland –, der Deutsche Richterbund kritisierte die Speicherfrist von zehn Wochen.

(Heiterkeit bei Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der kritisierte ja auch die Gerichtsstrukturreform.)

Ja, Frau Gajek, das aber nicht,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschuldigung, Frau Berger, das aber nicht, weil Richter oder Staatsanwälte gegen die Speicherung von Verkehrsdaten sind, sondern weil ihnen die Frist nicht weit genug erscheint. Eine Speicherfrist von zehn Wochen für Verkehrsdaten und vier Wochen für Standortdaten sei ermittlungstechnisch nicht ausreichend, so der Deutsche Richterbund.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Interessant, dass Sie den jetzt für Ihre Argumentation heranziehen.)

Ja, das mache ich mal einfach.

Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sei eine Beschränkung auf diese Frist nicht geboten. Aber auch in anderen Bereichen sei der Gesetzentwurf nicht weitgehend genug.

Eine Frage aus der Stellungnahme des Richterbundes möchte ich gerne in den Raum stellen, Ihnen somit auch nichts vorenthalten: Warum wird trotz des angeblich festgestellten erheblichen Eingriffs in die Grundrechte das finanzielle Interesse der Diensteanbieter an der Abrechnung ihrer Leistungen höhergestellt als das Recht auf Strafverfolgung? Wenn es nämlich um die Speicherung der Daten, also besagter Verkehrsdaten, für die Abrechnung geht, dann beträgt die gesetzlich festgelegte Speicherfrist sechs Monate. Wenn es aber um die Verfolgung von erheblichen Straftaten geht, dann werden nur noch zehn Wochen als ausreichend angesehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es handelt sich hierbei – und ich habe das ausdrücklich hervorgehoben – um ein und dieselben Daten. Das private materielle Recht einer Firma wertet der Gesetzgeber somit höher als das Recht der Bevölkerung auf innere Sicherheit. Ich frage Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wie kann das sein?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na, wenn das nicht Äpfel und Birnen sind!)

Na ja, Sie können Äpfel und Birnen vergleichen, Herr Dr. Nieszery, ich vergleiche Verbindungsdaten miteinander und die sind nun mal in diesem Falle absolut identisch.

Aber ich habe eine zweite Frage im Zusammenhang mit diesen Verbindungs- oder Verkehrsdaten. Immer wieder stelle ich fest …

Sie können es gleich machen, Herr Schulte.

(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Ich habe doch gar nichts gesagt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Immer wieder stelle ich fest, dass Kritik auch von solchen Menschen kommt, die … Oder war das Herr Butzki eben? – Entschuldigung. Ja, ja, ja, ja. Schauen Sie mal, das ist das Gute an der ganzen Sache. Man muss hier vorne gelegentlich auch – und das machen ja andere oder haben auch einige Vorredner schon versucht – mal ein paar menschliche Regungen zeigen, indem man sich irrt. Und ich stehe auch zu meinen Irrungen und Verwirrungen, Frau Berger. Es wäre schön, wenn die GRÜNEN gelegentlich auch mal ein bisschen Selbstkritik an den Tag legen würden.

(allgemeine Unruhe)