Protocol of the Session on June 4, 2015

(allgemeine Unruhe)

Immer wieder stelle ich also somit fest, dass Kritik auch von solchen Menschen kommt, die besonders eifrig die neuen Medien in ihrer ganzen Bandbreite nutzen – wir haben es ja heute schon von Herrn Saalfeld gehört –, die täglich bei Facebook, Twitter, Apple, Google

(Andreas Butzki, SPD: WhatsApp.)

und wo auch immer viel mehr von sich preisgeben, als sie den deutschen Strafverfolgungsbehörden zubilligen wollen.

Ist Ihnen beispielsweise schon einmal aufgefallen, dass Google Maps Bewegungsprofile von Ihnen anlegt? Oder haben Sie schon einmal bemerkt, dass Ihnen nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinen sehr schnell regionale und nutzerrelevante Auskünfte erteilen,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Starten Sie doch mal die Google-Datenschutzgrundverordnung!)

ohne dass Sie explizit danach gefragt haben?

(Zurufe von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um die Nutzung Ihrer Daten durch fremde Geheimdienste sorgen Sie sich sicherlich auch nicht, weil Sie ja wissen,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

dass die Bestimmungen des Patriot Act beispielsweise den US-Behörden wie dem FBI, der NSA und der CIA erlauben, nicht nur ohne richterliche Anordnung –

(Zurufe von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

hören Sie erst zu, bevor Sie schreien! –

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wer schreit denn hier?)

auf die Server von US-Unternehmen zuzugreifen, sondern auch ausländische Töchter sind nach dem USGesetz verpflichtet, Zugriff auf ihre Server zu gewähren,

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und deswegen setzt sich die CDU nicht für einen stärkeren Datenschutz ein, weil sie nämlich selbst an die Daten herankommen wollen.)

selbst dann, wenn lokale Gesetze dieses untersagen, Herr Saalfeld. Also hören Sie auf …

Einen Moment, Herr Silkeit.

Ich erinnere das Plenum …

(allgemeine Unruhe)

Ich erinnere das Plenum noch mal an die Hinweise, die gestern schon gegeben wurden. Zwischenrufe sind möglich, Monologe, die dann vielleicht irgendwann in einem Dialog enden könnten, wollen wir hier oben nicht zulassen. Und von daher, alle, die sich angesprochen fühlen, sollten sich diese Hinweise zu Herzen nehmen, weil ansonsten auch Ordnungsmaßnahmen getroffen werden würden.

In der heutigen Debatte wurde mehrfach auf eine Untersuchung des Max-PlanckInstitutes für ausländisches und internationales Strafrecht verwiesen, das sich mit der Frage nach Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung beschäftigte. Auch dazu noch die eine oder andere Anmerkung. So zitieren beispielsweise die Bündnisgrünen aus der Untersuchung, ich zitiere: „Die Vorratsdatenspeicherung verhindert keine terroristischen Anschläge.“ Ende des Zitats.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das hat Bundesjustizminister Maas im Januar dieses Jahres auch noch festgestellt.)

Er kann noch viel mehr feststellen, lieber Kollege Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und lustig finde ich das nicht. Lustig finde ich das nicht.)

Es geht nicht um die Meinung, Herr Kollege Ritter, des Kollegen Maas, sondern es geht um das, was ich Ihnen jetzt hier gerne erzählen möchte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach so!)

Das können Sie sich jetzt anhören. Sie können mich nachher kritisieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das werde ich auch tun, ausführlich.)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, mag durchaus Auffassung der GRÜNEN und auch der LINKEN sein, aber das Max-Planck-Institut formuliert es etwas anders, und ich zitiere: „Die in der vorliegenden Untersuchung herausgearbeiteten Ergebnisse zeigen das Bild einer Momentaufnahme. Die Lage ist gegenwärtig ge

kennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage, das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen und sehr unterschiedliche Einschätzungen bei den unmittelbar betroffenen Praktikern, wie sie in den qualitativen Interviews zum Ausdruck kommen.“ Weiter heißt es: „Gegenwärtig können die Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 2.3.2010 noch nicht mit belastbaren Zahlen quantifiziert werden.“ Ich frage Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, was wollen Sie mit einer Untersuchung beweisen, deren Ergebnis der Untersuchende mit der Feststellung zusammenfasst, dass er eigentlich gar keine qualifizierte Datenbasis hatte.

Ich habe überlegt, ob ich es sein lasse, aber ich frage auch den Kollegen Ritter noch mal ganz kurz, ob er sich denn noch an die acht Jahre Rot-Rot erinnern kann,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut, sehr gut.)

wo auch DIE LINKE diverse Parteitagsbeschlüsse hatte,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vorratsdatenspeicherung?)

die nicht immer koalitionskonform waren. Also insofern, denke ich mal, dürfte das auch kein Problem sein, wenn der Koalitionspartner hierzu eine andere Auffassung hat.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kollegin Drese hat es sehr gut vorgetragen. Meine Fraktion sieht jedenfalls kein Problem darin, der Bundesregierung und dem Bundesjustizminister den Rücken zu stärken. Wir werden Ihre Anträge ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Vincent Kokert, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es ist deutlich hervorgetreten, wie sich die Fraktionen hier im Landtag zur Vorratsdatenspeicherung positionieren. Ich wünsche der SPD mehr Stärke, hier weiterzuwirken, damit vielleicht das Schlimmste noch verhindert werden kann.

(Vincent Kokert, CDU: Da war der Wunsch der Vater des Gedankens.)

Gleichwohl macht es mich betrübt, wenn ich die Position des Innenministers und seine teilweise – wie soll ich sagen – entproblematisierende Sicht auf Datenschutzbelange sehe, dann macht mich das, wie gesagt, sehr betrübt.

Herr Caffier, es gibt ein Verhältnismäßigkeitsprinzip, das muss ich Ihnen nicht erklären, und das beinhaltet einfach mal, dass natürlich Maßnahmen abgewogen werden müssen, ob sie geeignet – da kann man bei der Vorratsdatenspeicherung trefflich streiten, da zieht der eine die eine Studie vor, der andere die nächste – und ob sie angemessen sind, und da geht es darum, ob nicht auch ein milderes Mittel gefunden werden kann.

Bei der Vorratsdatenspeicherung ist klar, dass wir sicherlich den einen oder anderen Fall in Zukunft damit aufklären können, aber wir müssen uns doch auch deutlich vor Augen führen, dass es eine 100-prozentige Sicherheit in unserer Gesellschaft nicht geben kann und dass eben die letzten Prozentpunkte bei den Aufklärungsquoten nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und mit einem unverhältnismäßig hohen Eingriff in die Rechte aller geschlossen werden können.

Das ist sozusagen eine Grundfeste unseres Staates, dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip, dass eben nicht das einfache Argument reicht, na, da können wir noch ein paar Fälle mehr aufklären, sondern es muss im Verhältnis von Aufwand und Nutzen stehen. Das kann man nicht einfach vom Tisch wischen und das werden sicherlich zum Schluss auch wieder die Gerichte klären müssen.

Herr Caffier, Sie haben mich angesprochen, dass ich ja Twitter und Facebook nutze und da viel mehr preisgeben würde, als der Staat jemals von mir über die Vorratsdatenspeicherung abfragen könnte beziehungsweise würde.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dass man jeden Tag mit einem Fördermittelbescheid rumfliegt, das ist ganz lustig.)

Dann würde ich sagen: Schauen Sie sich doch mal Twitter und Facebook beziehungsweise meine Profile genau an! Ich glaube, das haben Sie gar nicht gemacht.

(Minister Lorenz Caffier: Das mache ich jetzt.)

Machen Sie jetzt! Wunderbar. Da, werden Sie sehen, werden Sie relativ wenig über meine persönliche Lebensführung finden. Sie werden dort zum Beispiel nicht finden, mit wem ich zusammen bin, mit welchen Freunden ich feiere, sondern ich benutze meine Profile …