Ja, Frau Präsidentin, ich entschuldige mich natürlich zuerst bei Ihnen dafür, dass ich ein bisschen ausfällig geworden bin, tut mir leid. Das ist ja eigentlich nicht so meine Art,
ich war schon ein bisschen angefressen ob der Debatte, die hier stattgefunden hat, weil vonseiten der Opposition der Eindruck erweckt wird, die Regierung würde hier versuchen, mit aller Macht ein Volksbegehren auszubremsen, was natürlich mitnichten der Fall ist.
Es gibt seit geraumer Zeit Gespräche zwischen den Fraktionen, den demokratischen Fraktionen, die auch mit einem Ergebnis – soweit ich das zumindest mitbekommen habe, und mein Kollege Vincent Kokert hat das auch so mitbekommen – abgeschlossen wurden. Wir haben ein Ergebnis erzielt und wir werden die Quoren absenken. Wir werden sie von 120.000 auf 100.000 absenken, wir werden auch beim Volksentscheid das Quorum absenken. Das ist alles geklärt. Wir werden den Rechtsausschuss stärken in Subsidiaritätsfragen, wir werden einen Wahltermin vielleicht vor die nächsten Sommerferien ziehen und so weiter. Das ist alles geklärt, auch das wichtige Faktum, dass wir eine zeitliche Begrenzung für das Sammeln von Stimmen einführen, nämlich einen Bundesdurchschnitt von fünf Monaten.
Bislang ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, das keine zeitliche Befristung zum Sammeln von Stimmen hat. Das gilt auch für das anliegende Volksbegehren, das in anderthalb Jahren 120.000 und ein bisschen mehr Stimmen zusammengesammelt hat, jetzt aber von der Regierung fordert – so, wie ich Herrn Suhr verstanden habe –, dass wir schnell mal das Quorum absenken,
damit eineinhalb Jahre gesammelte Stimmen mit einem niedrigeren Quorum beschieden werden können. Das, haben wir gesagt, machen wir nicht mit. Das haben Vincent Kokert und ich auch Herrn Holter und Herrn Suhr in vertraulichen Gesprächen mitgeteilt,
dass wir gesagt haben, Leute, ihr könnt nicht von uns erwarten, dass wir in einem laufenden Verfahren das eine Thema machen und das andere nicht. Also setzen wir den ganzen Prozess aus und steigen gemeinsam in ein Gesetzgebungsverfahren ein – nach Abschluss des Volksentscheides!
und erzählen uns, dass wir nicht gesprächsbereit sind. Das ist Quatsch! Wir, auch vonseiten der Regierungskoalition, wollen eine Absenkung der Quoren, wollen eine Erleichterung von Volksentscheiden und Volksinitiativen. Dazu stehen wir und dazu stehen wir nach der Sommerpause bereit, auch nach dem Ende des Volksentscheids, und das, meine Herren von der Opposition, ist Ihnen bekannt! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte im Vorfeld der Aussprache mit meinem Kollegen Jürgen Suhr gesprochen und kann nur unterstützen, was Kollege Suhr hier zum Ausdruck gebracht hat.
In der Tat ist es so, dass wir die Ergebnisse in den Gesprächen der vier Fraktionsvorsitzenden erzielt haben, die Kollege Nieszery gerade hier vorgestellt hat.
Es ist dann aber die Kommunikation in dieser Frage zwischen den Fraktionsvorsitzenden im Dezember beendet worden, ohne Begründung einer Tatsache oder eines Anlasses, warum jetzt nicht weitergesprochen wird und warum der Prozess nicht weiter vorangetrieben wird.
Zur Wahrheit gehört auch, dass Sie als Koalition im Herbst vergangenen Jahres beim Justizministerium eine Stellungnahme, Gutachten ist vielleicht etwas zu groß gegriffen, eine Stellungnahme eingefordert haben, ob denn eine aktuelle Verfassungsänderung eine Auswirkung auf einen bevorstehenden Volksentscheid haben könnte.
wichtig ist, lieber Norbert Nieszery, dass ihr uns nicht mitgeteilt habt, warum der Prozess nicht fortgesetzt wird. Da sind wir beide, Jürgen Suhr und ich, uns einig. Deswegen ist es ja auch zu dieser Situation gekommen.
Das, was die Koalition untereinander ausgemacht und gesagt hat, wir warten den – damals noch zu erwartenden – Volksentscheid ab
und dann setzen wir den Prozess in Gang, das habe ich heute das erste Mal aus deinem Munde erfahren, lieber Norbert,
und deswegen, glaube ich, geht es jetzt nicht darum, dass wir uns einig sind, die Verfassung zu ändern, sondern es ging darum, ob im Vorfeld des Volksentscheides die Verfassung geändert wird und mit welchen Wirkungen diese Verfassungsänderung den Volksentscheid begleitet. Das ist der Dissens, den wir haben, nicht die Inhalte der Verfassungsänderung!
Das, was ihr ausgemacht habt als Koalition, ist bei uns beiden, bei Herrn Suhr und bei mir, nicht angekommen. Das will ich hier öffentlich noch mal festgestellt haben.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern, die Drucksache 6/3992.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3992 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Wahlperiode schon oft über die Integration von Migrantinnen und Migranten, über die Ausgestaltung einer Willkommenskultur in unserem Land gesprochen. Fast ausnahmslos waren Anträge der demokratischen Opposition Grundlage für diese Debatten. Fast ausnahmslos wurden diese Anträge trotz anderslautender Beteuerungen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Fast ausnahmslos, und das verwundert mich dann doch, hat der Innenminister für die Landesregierung Stellung zu diesem Thema bezogen.