Protocol of the Session on June 4, 2015

In Deutschland gibt es seit 2012 keinen GVO-Anbau. Wenn es nach uns geht, soll das absolut so bleiben. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal auch für die Wirtschaft und für die Entwicklung unseres Bundeslandes sowie von Gesamtdeutschland. Wir werden unsere bisherige Politik im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher fortsetzen. Dazu gehört für mich auch, die Transparenz zu erhöhen. Ich habe mich im Übrigen seit vielen Jahren bemüht und angestrengt, Bemühung reicht nicht, dafür zu sorgen, dass wir weitreichende klare Kennzeichnungsregelungen bekommen.

(Beifall Beate Schlupp, CDU)

Leider, leider – im Bundesrat im Übrigen sogar mit einer Mehrheit versehen – kommen bei immerhin etwa 70 Prozent der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel Verfahren der Gentechnik zur Anwendung. Zu sehen ist auf den Etiketten leider nichts. Da will ich ausdrücklich sagen, von den GRÜNEN wird das anders betrachtet. Ich darf da zitieren aus Baden-Württemberg oder aus Nordrhein-Westfalen: Man möchte nicht, dass man das auf den Etiketten erkennt, weil es gegebenenfalls zu einem Gewöhnungseffekt käme.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bedauere das.

Mecklenburg-Vorpommern brachte im Übrigen bereits im Jahre 2008 im Bundesrat erfolgreich die Drucksache 52/08 ein, durch die eine konsequente Verfahrenskennzeichnung für Lebensmittel und Futtermittel erreicht werden sollte, bei deren Herstellung gentechnische Verfahren oder Produkte zur Anwendung kommen. Oder auch das begrüße ich – da sind wir wiederum in einem Boot mit den GRÜNEN –, dass wir sagen, wir wollen die klare Kennzeichnung, wo Gentechnik drin ist oder wo keine Gentechnik drin ist. Der Verbraucher soll die freie Entscheidung haben. Dazu stehe ich, ohne Wenn und Aber.

Geändert hat sich leider bis heute nicht viel. Die auf europäischem Recht basierende Nachweisunabhängigkeit und Pflichtkennzeichnung ist wegen der vielen Ausnahmetatbestände kaum vertrauensvoll. Die Bundesregierung scheint das Thema sogar aufgegeben zu haben. Deshalb werde ich meine Anstrengungen auch in dieser Hinsicht weiter verstärken. Das zur Einführung, was diese Frage anbetrifft.

Die Landesregierung wird aufgefordert, „sich auf Bundesratsebene dafür einzusetzen, dass in das Gentechnikgesetz neue Methoden der Gentechnik … aufgenommen werden“. Als Beispiel wird die Oligonukleotid-gerichtete Mutagenese angesprochen und da mitgenannt.

Dazu muss man natürlich auch wissen, dass neu gezüchtete Pflanzensorten unterschiedlich reguliert werden. Gelten sie als gentechnisch veränderte Organismen, also GVO, fällt der Umgang mit ihnen unter den Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gelten sie nicht als GVO, ist das Saatgut für den Umgang nach dem Saatgutgesetz maßgebend. Da ist natürlich ein Interesse von Züchtungsunternehmen und denjenigen, die das auf den Markt bringen wollen, weil das deutlich günstiger, preiswerter und damit letzten Endes auch zielführender ist.

Was ist GVO? Dieses steht seit 25 Jahren nahezu unverändert im Gentechnikgesetz und damit auch in den europäischen Regularien. Es ist „ein Organismus …, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt“. So steht es wortwörtlich, ich habe das zitiert, im Gesetz.

Seither finden neue molekularbiologische Verfahren in der Pflanzenzucht Anwendung, die vor 25 Jahren nicht absehbar waren.

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – Marc Reinhardt, CDU: Frau Oldenburg! Ordnungsruf!)

Diese Verfahren sind für die Behörden eine Herausforderung. Für die Behörden ist das eine Herausforderung, weil sie die Anwendung der geltenden GVO-Legaldefinition infrage stellen und eine Rechtsunsicherheit bei der Regulierung der aus den Verfahren hervorgegangenen Sorten schaffen. Nach den bisher vorliegenden Bewertungen der Experten, und darauf verlasse ich mich, entsteht durch Anwendungen von Oliga…,

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe)

Niklo...,

(allgemeine Heiterkeit und Unruhe –

Dingsbums!

Dingsbums! – Peter Ritter, DIE LINKE:

So, wie die Kollegin richtig ausführte. –

Jetzt müssen Sie es aber auch

wiederholen! – allgemeine Unruhe)

also zumindest, was die Mutagenese anbetrifft, in der Pflanzenzüchtung kein GVO.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Na ja, es kann jeder mal hängenbleiben.

(allgemeine Unruhe)

Da stellt sich die Frage, ob die Stellungnahmen – die bis heute nicht eingegangen sind, das wissen Sie auch sehr genau – der EFSA und der Europäischen Union insgesamt abzuwarten sind.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Steht ja in der Begründung des Antrages.)

Ich basiere hier meine Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage und für mich ist klar, dass diese ausstehen, und diese gilt es, tatsächlich abzuwarten. Wenn die wissenschaftlichen Expertisen der Europäischen Union und der nationalen Behörden die Einstufung der GVO ergeben sollten, dann, das ist vollkommen klar, werden wir das Gentechnikgesetz auch zu ändern haben, und das gilt dann natürlich ebenfalls für die Regeln auf den landeseigenen Flächen.

Herr Dr. Backhaus, gestatten Sie eine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Karlowski?

Ja, gerne.

Bitte, Frau Dr. Karlowski.

Danke, Frau Präsidentin.

Herr Minister, wie wollen Sie sicherstellen, dass für den Herbst 2015 verhindert werden kann, dass der mit Rechtsunsicherheiten behaftete OgM-Raps, also der Oligonukleotid-gerichtete,

(Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Hey!)

durch Mutagenese erzeugte Raps,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

auf den Feldern von Mecklenburg-Vorpommern zur Aussaat gelangt?

Solange die Stellungnahme der EFSA nicht vorliegt, ist für mich vollkommen klar, dass diese Konstrukte nicht angebaut werden dürfen. Es gibt keine Genehmigung dafür und damit ist für mich ein für alle Mal klar, dass diese Produkte in Deutschland nicht angebaut werden dürfen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ist das so?)

Insofern kann ich nur noch mal abschließend zum Ausdruck bringen, dass jeder Flächeneigentümer, tatsächlich jeder Flächeneigentümer, der heute im Besitz einer Fläche ist, selbstverständlich damit eine Verantwortung für den Anbau von wie auch immer gearteten Pflanzen trägt.

Im Übrigen freue ich mich sehr darüber, dass ein großer Flächeneigentümer gerade die Diskussion nach dem Modell Mecklenburg-Vorpommerns angeschoben hat, nämlich die Evangelische Kirche. 40.000 Hektar befinden sich in der Diskussion. Ich gehe davon aus, dass in gleicher Weise das, was wir als Landesregierung gemacht haben, die Kirchen auch umsetzen werden.

Abschließend noch mal ausdrücklich zu dem, was die gentechnikfreien Regionen anbetrifft: Es ist so – da bitte ich auch um Verständnis, dass wir hier auf das Freiwilligkeitsprinzip setzen und das nicht staatlich vorschreiben werden, das würde nämlich einem enteignungsgleichen Tatbestand näherkommen und das wollen wir nicht –, es gibt mittlerweile in Deutschland insgesamt 120 gentechnikfreie Regionen, 11 davon in Mecklenburg-Vorpommern. Und wenn Sie sich die Flächenareale anschauen, dann sind wir mit an der Spitze der Bewegung insgesamt in Deutschland. Ich finde es schon wichtig, dass gerade die Selbstverpflichtungserklärung der Flächeneigentümer auf freiwilliger Basis stattfinden wird. Insofern, glaube ich, ist es eine wichtige Aufgabe der Politik, darauf hinzuweisen, nicht einfach nur zu verbieten, sondern im gesellschaftlichen Dialog der Befürworter, aber auch derjenigen, die die Skepsis haben, das so zu vermitteln, dass Chancen und Risiken der Gentechnik oder der Biotechnologien im ausgewogenen Verhältnis sind, im Interesse der Allgemeinheit, aber auch im Interesse der nachfolgenden Generationen, der Natur und der Artenvielfalt.

Insofern gehe ich davon aus, dass wir alles daransetzen werden, dass hier Klarheit hineinkommt. Wir brauchen auch in dieser Frage wieder ein deutschlandweit einheitliches Herangehen, um einen Flickenteppich zu vermeiden. Ich werde daraufhin meine Prioritäten ausrichten. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

(Marc Reinhardt, CDU: Feuer frei!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, derzeit werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen kommerziell angebaut. Die Änderung der Freisetzungsrichtlinie auf europäischer Ebene ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Kulturen zu verbieten oder zu beschränken. Die sogenannte Optout-Regelung wird seitens der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt und in nationales Recht umgesetzt.

Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebens- und Futtermitteln ist auf EU-Ebene geregelt. Eine Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten, die mit gentechnisch veränderten Futtermit

teln erzeugt wurden, findet aktuell keine Mehrheit in der Europäischen Union. Dennoch hat sich die Bundesregierung klar gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen.