teln erzeugt wurden, findet aktuell keine Mehrheit in der Europäischen Union. Dennoch hat sich die Bundesregierung klar gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen.
Trotz dieser klaren Verhältnisse versuchen Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem vorliegenden Antrag die Verbraucher zu verunsichern.
Richtig ist, mit dem Mutationszüchtungsverfahren hergestellte Pflanzensorten sind nicht reguliert und fallen derzeit nicht unter das Gentechnikgesetz.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat der kalifornischen Firma Cibus, wir haben es gehört, in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt, dass die Mutationszüchtung nicht als gentechnisches Verfahren gilt. Gegen diesen Bescheid haben zahlreiche Verbände und Organisationen Widerspruch eingelegt. Eine endgültige Bewertung und Überprüfung der Widersprüche liegt noch nicht vor, ebenso fehlt die Bewertung seitens der Europäischen Kommission.
Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen angeschobene Debatte zumindest verfrüht und, wie gesagt, lediglich dazu geeignet, die Verbraucher zu verunsichern.
Ganz so einfach will ich es mir und vor allen Dingen Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht machen.
Eigentlich interessant an Ihrem Antrag ist nämlich ein Satz in der Begründung und ich zitiere: „Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird von der Mehrheit der Bevölkerung“ nicht gewollt. Zitatende. Er ist zwar richtig, die Feststellung aber beileibe nicht vollständig. Die Ablehnung des Anbaus resultiert bei der übergroßen Mehrheit aus ihrer Skepsis in Bezug auf mögliche Folgen des Verzehrs von aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellten Lebensmitteln. Und an diesem Punkt wird es dann wirklich interessant, denn hier steht das Interesse der Bevölkerung auf einmal nicht mehr auf der Agenda der GRÜNEN.
Denn wie ließe es sich sonst erklären, dass noch im vergangenen Jahr die Ressortchefs von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf der Agrarministerkonferenz der Bundesländer einen Antrag Sachsen-Anhalts zu Fall gebracht haben, der eine Kennzeichnung aller Lebensmittel vorsah, die mit Gentechnik in Berührung kamen?
Gerade eine solche umfassende Kennzeichnung aller Lebensmittel würde allen Verbrauchern eine umfassende Information geben,
Dies aber wollen Ihre verantwortlichen Kollegen nicht zulassen, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und das wohl aus gutem Grund, denn in Deutschland ist schon heute ein erheblicher Prozentsatz aller Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Bestandteilen versehen. Von Gebrauchsprodukten oder Arzneimitteln will ich gar nicht reden.
Sollte diese Tatsache allerdings massiv in das öffentliche Bewusstsein rücken, bestünde ja die Gefahr, dass sich auch das Verhältnis der Bevölkerung zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ändern könnte.
Ich denke dabei gar nicht an Zustimmung, sondern lediglich an Gleichgültigkeit. Damit bräche für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein weiteres öffentlichkeitswirksames Thema weg. Sie werden bemerken, ich habe fleißig den Konjunktiv bemüht. Zumindest aber kann ich Ihnen sicher ein inkonsequentes Verhalten attestieren. Ihren Antrag lehnen wir allerdings nicht nur aus diesem Grunde ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Dr. Karlowski sorgt auch heute wieder dafür, dass wir alle was dazulernen.
um heute hier einigermaßen unfallfrei meinen Kollegen Fritz Tack, der leider krank ist, zu vertreten.
Es wurde hier schon von allen Vorrednern gesagt, in Mecklenburg-Vorpommern und eigentlich in ganz Deutschland werden derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut. Das entspricht nicht nur den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU hier im Land, es entspricht den Tatsachen. Für landeseigene Flächen gibt es derzeit auch keinerlei Vorhaben, GVO anzubauen, jedenfalls ist mir in dieser Richtung nichts bekannt. Anträge in diese Richtung sind meiner Meinung nach auch nicht zu erwarten. Dazu sind die Bestimmungen zu restriktiv, der Widerstand der Bevölkerung zu groß, die Haltung der Landesregierung und des Landtages eindeutig. Insofern hat meine Fraktion keinerlei Grund, diesen Feststellungen im Antrag nicht zu folgen.
Mit den Forderungen ist es allerdings nicht ganz so einfach. Ich verstehe den Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN so, dass es um die Einordnung von neuen Züchtungstechniken und -methoden geht.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat der kalifornischen Firma Cibus in einem förmlichen Bescheid mitgeteilt, dass ein mit einem neuen Züchtungsverfahren hergestellter herbizidresistenter Raps nach den Bestimmungen des Gentechnikgesetzes nicht als gentechnisch veränderter Organismus anzusehen ist.
Seitdem gibt es einen heftigen Streit darüber, was und welche Züchtungsmethoden eine Pflanze zu einem genveränderten Organismus machen. Die Verbände und Organisationen aus der Anti-Gentechnik-Bewegung stuften diesen Raps eindeutig als GVO ein und haben Widerspruch eingelegt. Wir haben schon gehört, es gibt noch keine endgültige Entscheidung darüber.
Es ist der erste große Konflikt um neue molekularbiologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen mit besonderen Eigenschaften. Im Kern ist das OgM-Verfahren eine gezielte und gelenkte Mutation. Dabei ist dieses Verfahren viel präziser als die herkömmliche Mutationszüchtung, bei der mit Chemikalien oder durch Bestrahlung über das ganze Genom verstreut ungerichtete und zufällige Mutationen ausgelöst werden. So jedenfalls habe ich das auf den Seiten von transgen.de gelesen.
Das deutsche Gentechnikgesetz und die EU-Richtlinien stufen dieses Verfahren bisher nicht als Gentechnik ein.
Hier habe ich also – außer, ich weiß nicht, ob ich Sie missverstanden habe – die Aussage des Ministers. Ich
würde mich freuen, wenn er die rechtliche Möglichkeit hätte, das auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht zuzulassen.
Ich zitiere an dieser Stelle transgen.de: „Schon 2012 hatte sich die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit … mit ,neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung‘ befasst. In ihrer Stellungnahme klassifizieren die Wissenschaftler ODM-gezüchtete Pflanzen nicht als ,gentechnisch verändert‘. Es werde kein rekombinantes Material in die Pflanze eingeführt und nur solche Mutationen herbeigeführt, ,wie sie gleichermaßen auch spontan oder nach Anwendung von Mutagenen auftreten könnten‘.“