Insofern sage ich Ihnen: Das ist nicht der Nachweis, dass Sie sich hier um soziale Gerechtigkeit kümmern,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/4042 ein Antrag zum Thema „Bundesratsinitiative ,Ehe für alle‘ unterstützen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anregung des Kollegen Renz aufgreifend möchten
wir unseren Ministerpräsidenten bitten, im Bundesrat aktiv zu werden und die angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen zu unterstützen unter der Überschrift „Eine Ehe für alle“.
Nach dem Volksentscheid oder der Volksabstimmung in Irland hatte die niedersächsische Landesregierung angekündigt, eine solche Initiative zu ergreifen. Die nächste Bundesratssitzung ist am 12. Juni, deshalb die Dringlichkeit bei unserem Antrag. Mehrere Bundesländer haben bereits Unterstützung für dieses Anliegen signalisiert. Es wäre gut, wenn auch das Land Mecklenburg-Vorpommern sich dieser Initiative anschließt. – Danke schön.
Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen. Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der morgigen Sitzung behandeln? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 6/4043 ein Gesetzentwurf zum Thema „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Ge- schäftsordnung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes vor.
Dieser Gesetzentwurf in Dringlichkeit begehrt, die Gerichtsstrukturreform um weitere 18 Monate auszusetzen,
das heißt die Schritte der Strukturreform, die jetzt anstehen. Der Hintergrund ist ein Rechtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom gestrigen Tage. In diesem Urteil wurden die Paragrafen 1 und 2 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen für rechtswidrig erklärt. Dahinter verbirgt sich die Frage der Zuständigkeit für die Aufgabenbereiche der Nebenstellen, mithin eine zentrale Säule der Gerichtsstrukturreform. Da das Amtsgericht Grevesmühlen bereits am 13. Juli zu einer Nebenstelle degradiert werden soll, ergibt sich aus unserer Sicht unbedingte Dringlichkeit für die Bewertung dieser Frage. Ich bitte daher um Zustimmung zur Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung des Landtages. – Herzlichen Dank.
Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD gegen die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes nach Artikel 60 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern – Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform – Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen, auf Drucksache 6/3750, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Europa- und Rechtsausschusses auf Drucksache 6/4027. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE auf Drucksache 6/4044 vor.
Gesetzentwurf nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3750 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 6/4027 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses, Herr Detlef Müller. Bitte schön.
auf Drucksache 6/4027 die Beschlussempfehlung des Europa- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens, Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen. Und vor Ihnen liegt auch mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die Beratungen im Ausschuss.
Ohne Frage ist der vorliegende Gesetzentwurf etwas ganz Besonderes. Er ist von über 120.000 Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes in das Parlament gebracht worden. Somit ist es seit der Abstimmung über die Verfassung unseres Landes am 12. Juni 1994 das erste Volksbegehren, das in Mecklenburg-Vorpommern die erforderliche Anzahl von unterstützenden Unterschriften erhalten hat.
Nach Artikel 60 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern muss ein Volksbegehren von mindestens 120.000 Wahlberechtigten unterstützt werden. Bei diesem Volksbegehren hat man bei 120.312 gültigen Unterschriften aufgehört zu zählen. Nach meiner Kenntnis waren es noch wesentlich mehr Unterschriften, die vorgelegen haben. Dennoch sind das 7,5 Prozent aller Wahlberechtigten aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dieses Ergebnis zeigt zum einen, wie ich finde, dass sich die Bürger gerade nicht von der Politik abwenden, sondern sich für die Politik unseres Landes interessieren, sich mit ihr auseinandersetzen und sich sogar direkt an der Landespolitik beteiligen. Das Zustandekommen des ersten Volksbegehrens in der Geschichte des Landes zeigt zum anderen auch, mit wie viel Einsatz und Engagement die Vertreter des Volksbegehrens für ihr Anliegen geworben haben. Das wurde auch so im Rahmen der Anhörung geschildert.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens am 11. März 2015 federführend an uns und zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Wir haben uns allerdings schon vorher, also vor der Überweisung, vorsorglich über den Zeitplan im Umgang mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens verständigt, um im Interesse aller zügig und intensiv beraten zu können. Darin waren sich übrigens alle Fraktionen einig.
Ich finde, dass dieses Vorgehen auch zeigt, dass die Fraktionen den Willen des Volkes ernst nehmen, indem wir der Behandlung des Volksbegehrens Priorität eingeräumt und unsere bereits geplanten anderweitigen Beratungen entsprechend verschoben haben. Wegen dieser prioritären Behandlung des Volksbegehrens im Ausschuss befinden wir uns heute nach relativ kurzer Zeit und doch sehr intensiver Beratung im Ausschuss mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens bei der abschließenden Beratung hier im Plenum. An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für die sehr disziplinierte Arbeit im Europa- und Rechtsausschuss zu bedanken.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wendet sich gegen das am 9. Oktober 2013 in diesem Haus mehrheitlich verabschiedete Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz. Mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens sollen die beschlossenen Änderungen in der Gerichtsstruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben werden. Zur Begründung wird von den Vertretern des Volksbegehrens unter anderem ausgeführt, dass das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ohne eine belastbare Analyse des konkret bestehenden Reformbedarfs sowie ohne
eine Prüfung von Alternativen zu den umfangreichen Standortschließungen durch die Landesregierung erarbeitet und schließlich durch den Landtag beschlossen worden sei.