Meine Damen und Herren, das ist ungefähr das, was Frau Bernhardt hier vorgetragen hat. Und jetzt gebe ich Ihnen mal zu raten, wie sich DIE LINKE hier in Schwerin bei dem Thema verhalten hat – der Antrag wurde abgelehnt.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefanie Drese, SPD: Nein, die haben doch zugestimmt, oder?! – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Der Antrag wurde abgelehnt, übrigens auch von der CDU, die hier in Schwerin also einen ganz engen Schulterschluss mit den LINKEN betreibt.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach nee! – Heinz Müller, SPD: Ja, ja. – Glocke der Vizepräsidentin)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist doch die Umsetzung des Gesetzes gewesen, die brauchen wir doch nicht zu beschließen. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
In Schwerin haben wir eine LINKE-Oberbürgermeisterin, die eine große Rolle spielt in der Landespolitik. Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN in Schwerin heißt Henning Foerster. Das ist derjenige, der als Landtagsabgeordneter jetzt hier ganz entschieden den Antrag der LINKEN, denke ich, vertreten wird. Es wäre vielleicht schön, wenn Herr Foerster noch mal nach vorn kommt und uns erklärt,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das wird er tun. Da brauchen Sie ihn nicht aufzufordern, keine Angst! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
warum das Ganze hier so auseinanderfällt, warum man auf der örtlichen Ebene die Dinge irgendwie so nicht umsetzt, die man entschieden auf der Landesebene nach vorn tragen will.
Ich weiß, da gibt es ja auch so einen Senator, der genau für den Bereich verantwortlich ist, und der soll sich ganz entschieden gegen diese Dinge ausgesprochen haben.
Ich glaube also – was heißt, ich glaube, ich bin davon überzeugt –, dass Sie zunächst erst mal das Thema intern klären sollten,
(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Da kann ich nur sagen: Kneif mich mal! – Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD, und Maika Friemann-Jennert, CDU)
das, was man hier erlebt, ist ja durchsichtig. Es ist durchsichtig. Man will im Grunde heute die Dinge beim Land abkippen, die das Land nicht verursacht hat.
Und hier kommt ja eins zum anderen. Also da wird von Frau Bernhardt darauf aufmerksam gemacht, dass es mit dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht funktioniert. Auch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets findet ja nicht bei Frau Ministerin Hesse im Sozialministerium statt, sondern das Bildungs- und Teilhabepaket wird umgesetzt bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe.
Mein Kollege Ralf Mucha kommt aus Rostock – man muss ja Rostock dann auch mal loben – und hat mir Folgendes erzählt: Er hat einen Antrag auf ein Bildungs- und Teilhabepaket für jemanden gestellt, online war das möglich, und innerhalb einer Woche gab es einen Bescheid. Da kann man sagen: Wunderbar, so sollen die Dinge laufen. Wenn es an anderen Stellen nicht so läuft, ist auch dafür nicht das Land verantwortlich. Und dann muss man sich auch mal die Frage stellen: Wie konsistent ist denn die Politik, die ich betreiben will? Ich kann nicht auf der einen Seite immer wieder, wenn es passt, hier vorn stehen und sagen: Wir brauchen regional angepasste Lösungen in dem Sinne, wie es die Ministerin vorgetragen hat, und wenn es einem dann also an anderer Stelle anders in den Kram passt, dann geht es nicht um regional angepasste Lösungen, sondern dann geht es darum, dass das Land die gesamte Verantwortung zu tragen hat und die Dinge zu steuern und zu machen hat.
Dann lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Es ist schon deutlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass es im Großen und Ganzen bei der Vollverpflegung funktioniert, dass es einzelne Träger gibt und einzelne örtliche Jugendhilfeträger, bei denen die Dinge nicht so zu funktionieren scheinen. Und wenn das der Fall ist, dann kann man als Gesetzgeber nicht darüber nachdenken, ob man irgendwelche Handlungsempfehlungen schreibt und die dann ins Land bringt. Daran kann man sich halten oder man kann sich nicht daran halten. Dann müssen wir uns in diesem Haus darüber unterhalten, ob das, was wir ins Gesetz geschrieben haben, einfach ausreicht. Also wir haben ins Gesetz geschrieben, dass Elternräte ein Mitwirkungsrecht haben. Mitwirkung heißt, dass man sich mit denen auseinandersetzen muss. Letztendlich kann man sich also über deren Auffassung hinwegsetzen, weil Mitwirkung heißt nicht Mitentscheidung. Und wenn wir hier gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht ausreicht und dass man Maßnahmen ergreifen muss, die die Eltern mehr auf Augenhöhe bringen, dann muss man das Schwert anschärfen.
Das bedeutet, dann reden wir nicht mehr über Mitwirkung, dann sollte man über Mitbestimmung der Elternräte reden. Das wäre die Konsequenz.
Ich gehe mal davon aus, dass wir das hinkriegen auf der jetzigen gesetzlichen Grundlage. Aber sollte sich das manifestieren, dass einige Träger hier meinen, mit uns quasi als Parlament und auch mit der Landesregierung Spielchen spielen zu können, dann muss man das aufgreifen. Das geht dann im Rahmen einer Gesetzesinitiative und da machen wir aus dem Thema Mitwirkung Mitbestimmung, und dann ist einfach klar, wie vor Ort zu verfahren ist. Ganz klare Regelung, da ist auch eine klare Zuständigkeit, dafür sind wir hier verantwortlich und dazu sollten wir uns dann bekennen.
Ein Satz noch zu dem Antrag der GRÜNEN. Ich bin sehr für den Einsatz von regionalen Produkten im Essensbereich. Aber auch das ist eine Angelegenheit, die man nicht von der Landesebene verordnen kann, sondern das ist vor Ort zu entscheiden,
Sache der Kindertagesstätte, Sache der Eltern und Sache der örtlichen Jugendhilfeträger. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Den Antrag der LINKEN lehnen wir natürlich ab. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolfgang Waldmüller, CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr gut.)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die LINKEN wünschen sich also in ihrem Antrag eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Kindertagesförderung, die gemeinsam mit den Eltern umgesetzt werden soll. Ursache für diesen Antrag sind die Verwerfungen, die im Zusammenhang mit der soge
Das Gesetz der Landesregierung beziehungsweise die entsprechende Regelung im Gesetz, die die sogenannte Vollverpflegung in den Kindertagesstätten regeln soll, verursacht mehr Probleme und Fragen, als sie Lösungen anbietet. Die Kindertagesstätten können also die Essen pauschal abrechnen, müssen allerdings auch eine Rechnungsstellung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mahlzeiten anbieten. Doch zwischen Theorie und Praxis liegen wieder einmal Welten, denn es gibt offensichtlich viele Kindertagesstätten, die eine Verbrauchsabrechnung verweigern. Durch die Pauschalabrechnung kann sich dann die Monatsabrechnung mal schnell um 100 Euro erhöhen. So sieht die Wirklichkeit aus und die Eltern sind dem Gesetz schutzlos ausgeliefert.
In Rostock zum Beispiel sind Kinder aus der Kindertagesstätte geflogen, weil die Eltern offenbar – aus Sicht der Kita – uneinsichtig waren.