Protocol of the Session on April 23, 2015

Herr Texter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Suhr?

Sehr gerne.

Bitte schön, Herr Suhr.

Vielen Dank, Herr Kollege Texter. Bezogen auf Ihre Ausführungen möchte ich die Frage stellen: Teilen Sie meine Auffassung, dass eine umfassendere Information

(Egbert Liskow, CDU: Suggestivfrage.)

der Bürgerinnen und Bürger auch möglich wäre, ohne das Volksabstimmungsgesetz zu verändern?

Die teile ich so nicht. Wir haben die Möglichkeit, das steht ja hier drin – das haben Sie selber vorgetragen –, im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpom- mern, was für jeden öffentlich zugänglich ist, was jeder nachvollziehen kann, um sich ausführlich darüber zu informieren. Wir haben umfangreiche Informationsmöglichkeiten im Internet,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)

und ich hatte ja bereits vorhin gesagt, meiner Ansicht nach sind Parteien zuerst dafür zuständig,

(Heinz Müller, SPD: Sehr richtig. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

um Leute, Menschen, wahlberechtigte Bürger für dieses oder jenes Ergebnis an die Wahlurne zu bringen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau so, Herr Texter.)

Das ist meine Meinung.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die ist auch völlig richtig.)

Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Das war die richtige Antwort.)

In der Begründung zu Ihrem Antrag gehen Sie selbst – ich wiederhole das noch mal – auf das verfassungsrechtliche Verbot für Regierungen ein, Werbung für oder gegen das Anliegen des Volksentscheides zu betreiben. Auch ich habe hier deutliche verfassungsrechtliche Bedenken. Kann ein derartiger Beschluss auch nur irgendeine rechtliche Wirkung auf das Handeln der Regierung entwickeln? Das habe ich mich gefragt. Mangels grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bestimmung der Aufgabe der Landesregierung bleibt es bei einem Spannungsverhältnis zwischen der ihr obliegenden Grundsätze bestimmenden Tätigkeit und der Zuständigkeit des Landtages für die politische Willensbildung. Während die Landesregierung rechtlich an die Gesetze gebunden ist, ist ihre Bindung an die Willensbekundungen des Landtages nur eine politische, die der Landtag lediglich mit der Drohung des Vertrauensentzuges durchsetzen könnte.

Sie selbst haben es in Ihrem Antrag formuliert, indem Sie sagen, Zitat: „Im Interesse der Demokratie ist es wünschenswert, wenn die Regierung für eine hohe Beteiligung an diesem Volksentscheid wirbt.“ Es ist und bleibt also ein frommer Wunsch der Antragsteller, der, wie schon gesagt, keinerlei rechtliche Wirkung entfalten kann. Was also soll so ein Beschluss bewirken? Er macht schlicht und ergreifend keinen Sinn, meine Damen und Herren. Dem können und werden wir nicht zustimmen. Die CDU-Fraktion wird daher Ihren Antrag ablehnen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, genau.)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die gesamte Vorgehensweise der Landesregierung und der Regierungsfraktionen zeigt ja schon sehr deutlich, was Sie von diesem Volksbegehren und wahrscheinlich auch von diesem Volksentscheid halten.

(Zuruf von Tino Müller, NPD)

Mehr als 120.000 Bürger haben dieses Volksbegehren unterzeichnet und die Regierungsfraktionen und die Regierung zeigen diesen Bürgern die nackte Schulter.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Bitte?! Was machen wir? – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Es hat ja jetzt schon bei der Einbringung, bei der Einbringung dieses Volksbegehrens in den Landtag

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz böse. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

hat in der Aussprache der Abgeordnete Heinz Müller schon gesagt,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ganz böse, die nackte Schulter. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Die nackte Brust vielleicht.)

dass für den 6. September der Volksentscheid vorgesehen ist. Dadurch wird auch deutlich, welcher Stellenwert Bürgeranliegen hier im Landtag zugemessen wird.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Denn das Werben für oder gegen den Inhalt des Volksentscheides würde dann in die Ferien fallen, und jeder weiß, welche Gedanken und welche Planungen die Bürger hier im Land in den Ferien haben: alles andere als Ihre Politik.

Was generell mittlerweile hier in dieser Republik los ist, zeigt eine Nachrichtenlage, die jetzt durch die Medien geht, ich zitiere das mal kurz:

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Aha! Der Welterklärer.)

Der Bundesnachrichtendienst, also ein deutscher Geheimdienst, soll deutsche Firmen im Auftrag des USGeheimdienstes NSA ausspioniert haben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der Welterklärer Köster.)

Dadurch wird deutlich, welcher Stellenwert überhaupt der Politik hier im Land zugemessen werden kann.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

DIE LINKE fordert jetzt also den Landtag und die Landesregierung auf, das Gegenteil dessen vorzunehmen, was die Landesregierung selbst in irgendeiner Weise praktiziert. Auch die Regierungsfraktionen wissen, dass dann mindestens 400.000 Bürger an die Wahlurnen müssen, damit überhaupt dieser Volksentscheid gültig wird. Ansonsten, wenn nämlich weniger Bürger zur Wahl gehen, würde das Ergebnis des Volksentscheides ungültig werden, weil dieses Quorum von 30 Prozent der Wahlberechtigten nicht erfüllt wird.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist Ihre Demokratie. Was die Bürger wollen oder wofür sich die Bürger interessieren, das interessiert Sie einen feuchten Kehricht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Herr Köster!)

Und dann noch mal auf Herrn Müller Bezug genommen, man müsse das Votum des Landtages berücksichtigen:

Zwischen der Landesregierung, die die Infrastrukturzertrümmerung in Bezug auf die Amtsgerichte vorgenommen hat, und den Regierungsfraktionen besteht überhaupt kein Unterschied. Das, was die Landesregierung wünscht, führen Ihre Fraktionen aus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: So funktioniert parlamentarische Demokratie meistens, Herr Köster. – Stefan Köster, NPD: Da liegt der Haken.)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen, ich hatte ja eigentlich gehofft, weil dieser Antrag nun wirklich nicht schädlich ist,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

dass Sie dem Antrag zustimmen könnten. Allerdings bin ich, wie immer, auch nicht überrascht darüber, dass Sie ihn ablehnen – mit sehr komischen Argumenten. Ich will Ihnen das auch beweisen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Argumente sind sehr nachvollziehbar.)