Was passiert denn eigentlich mit den Bullenkälbern? Das würde mich mal interessieren. Vielleicht können wir darauf noch mal eingehen.
(Heiterkeit bei Vincent Kokert, CDU: Die werden gegessen. Was denn sonst? – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Nein, in unserem Antrag reden wir von Zweinutzungskühen und damit ist natürlich die Fleisch- und die Milchproduktion ermöglicht.
(Thomas Krüger, SPD: China, auch arabische Länder, asiatischer Raum. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
China, da kann man zum Beispiel zitieren – noch gar nicht lange her, das war 2013 – da war für die Schweizer Nestlé-Gruppe China „das Land von milk and money“ – also nicht „milk and honey“, sondern „milk and money“ – mit Traumrenditen von 40 Prozent und immer weiter nach oben gehenden Verkaufszahlen und Preisen für Babymilchpulver. Sie erinnern sich vielleicht an diesen Melaminskandal,
wo dann Babymilchpulver in Deutschland in großen Mengen eingekauft wurde. Ja, aber was ist dann passiert? Die Pekinger Wettbewerbshüter haben da einen Riegel vorgeschoben. Die haben den Nestlé-Konzern
dazu verdonnert, die Preise für das Milchpulver und auch andere Produkte um elf Prozent zu senken. Die Verkäufe bei Nestlé gingen dann um ein gutes Viertel zurück.
(Thomas Krüger, SPD: Es wird da kein Geld verdient? – Vincent Kokert, CDU: Das ist riskant! Mensch, Krüger, hör doch mal zu!)
Herr Krüger, Sie haben gesagt, Angebot und Nachfrage, das regelt sich doch alles von allein. Ja, wenn es denn so einfach wäre! Milch ist ein hoch verderbliches Frischeprodukt, deswegen bietet es ja gerade die Chance, im Regionalvermarktungswesen seinen Platz zu finden, und zwar besser als bisher.
(Dr. Till Backhaus, SPD: Aber dass man aus Milch auch noch Käse machen kann und dass der auch noch lange hält, das haben Sie noch nicht erkannt?!)
So ist es. Genau! Wunderbar, genau! Milch ist eben nicht nur ein Produkt, das sich ganz einfach nach Angebot und Nachfrage in seinem Preisregime darstellt.
Und, Herr Krüger, wenn Sie mit der Feststellung unter Ziffer I so schön übereinstimmen, bis auf den letzten Satz, dann beantragen Sie doch punktweise Abstimmung,
stimmen Sie unserem Antrag teilweise zu! Er scheint ja mit Ihrer Politik weitgehend übereinzustimmen. – Schönen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3906. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3906 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Aufhebung der Härtefallkommissionslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/3902.
Antrag der Fraktion der NPD Aufhebung der Härtefallkommissions- landesverordnung M-V (HFKLVO-M-V) – Drucksache 6/3902 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Druck der Kirchen wurde in das Aufenthaltsgesetz der Paragraf 23a eingefügt, mit dem sich das übrige Gesetz und überhaupt das gesamte Ausländerrecht beliebig aushebeln lassen. Er besagt auf gut Deutsch: Selbst wenn ein Ausländer nicht das geringste Recht zum Aufenthalt in Deutschland hat, es keine Rechtsgrundlage gibt, kann trotzdem beschlossen werden, dass er bleiben darf, einfach so, jenseits jeder Rechtsstaatlichkeit, aufgrund dieses Willkürparagrafen.
Oder in Juristendeutsch der Wortlaut: „Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den“ im Aufenthaltsgesetz „festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel … eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht...“ Paragraf 23a Aufenthaltsgesetz ermächtigt die Landesregierung, eine solche Härtefallkommission einzurichten. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht, aber da ungesteuerte Masseneinwanderung eine tolle Sache ist, leisten sich natürlich alle Bundesländer eine solche Kommission, so auch Mecklenburg-Vorpommern.
In dem Gremium sitzen erwartungsgemäß lauter Vereine, die immer dazu aufgelegt sind, einen Härtefall zu bejahen,
nicht bei Deutschen in Not natürlich. Da gibt es keine Härtefälle, dafür aber bei ach so wertvollen Zuwanderern.
Es sitzen dort zum Beispiel die beiden großen Kirchen, steinreich, aber mit eigenem Geld ziemlich knauserig, auch wenn es darum geht, sogenannte Flüchtlinge zu finanzieren. Da schreien sie lieber nach Staatsgeld.
Dazu noch die Flüchtlingsorganisationen, wie sie sich nennen, die LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die kreisfreien Städte, die Landkreise, das Sozial- und das Innenministerium. Freihändig...
Freihändig kann die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass das Aufenthaltsgesetz für eine bestimmte Person zu ignorieren sei. Dazu muss man lediglich übergeordnete humanitäre Gesichtspunkte oder unerträgliche Härten behaupten, die vom Gesetz nicht erfasst werden können, weil sie ja ach so speziell, so individuell und so aus dem Rahmen fallend seien. Dann wird an das Innenministerium ein entsprechendes Ersuchen gerichtet. Bei genügend Pressewirbel gibt selbiges in der Regel auch nach und geht in die Knie,