Protocol of the Session on April 22, 2015

(Detlef Lindner, CDU: Ja, gerne.)

Ich möchte mich mal recht herzlich bedanken für die Antwort auf die im Ausschuss schon lange diskutierte Frage: Wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern die Onlinepetition einführen, Openpetition einführen, ja oder nein?

(Jutta Gerkan, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zwei Jahre später.)

Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass wir die Frage mal in den Ausschuss bekommen hätten, auf die wir ja schon jahrelang, also anderthalb Jahre warten mussten,

(Detlef Lindner, CDU: Einmal ist immer der Anfang.)

aber wenn Sie meinen, dass Sie uns das hier auf diese Art mitteilen wollen, na gut.

Herr Dachner, dann wissen Sie, wo Ihr Koalitionspartner steht.

Wenn Sie aber auch Ihre eigenen Ausführungen mal hinterfragt hätten, dann ist es schon sehr merkwürdig, dass auf der einen Seite,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

dass auf der einen Seite dargestellt wird, das machen die Leute alles so nebenbei und so richtig wirklich nicht, und auf der anderen Seite wird gesagt, das sind intelligente Menschen, hochqualifizierte Leute, die sich an solchen Onlinepetitionen beteiligen. Meinen Sie wirklich …

Frau Abgeordnete

Borchardt, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dachner? (Zustimmung)

Bitte.

(Der Abgeordnete Manfred Dachner spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das versteht niemand. – Zurufe aus dem Plenum: Hallo! Hallo! – Bernd Schubert, CDU: Noch mal!)

... abgelehnt, ja oder nein?

Wir haben immer zur Onlinepetition gestanden.

Dann lesen Sie bitte nach! Sie haben sie abgelehnt.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine Kommentierung! Das gilt auch für Herrn Dachner. – Jochen Schulte, SPD: Keine Kommentierung durch das Plenum.)

Bitte, Frau Abgeordnete Borchardt, Sie haben wieder das Wort.

Also, Herr Dachner, ich weiß ja nicht, was Sie jetzt hier durcheinanderbringen, aber wir klären das beide, ne?

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD)

Ich möchte mich zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusssekretariates für ihre fleißige und zuverlässige Arbeit im Interesse der Petenten, aber auch im Interesse einer sachgerechten Prüfung der entsprechenden Anliegen durch uns Abgeordnete bedanken. Es ist schon bewundernswert, wie geduldig sie mit unseren Fragen und unseren Problemen umgehen.

(Andreas Butzki, SPD: Das ist unsere Stärke.)

Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitgliedern des Ausschusses. Ohne unsere gemeinsame Arbeit hätten wir heute das Ergebnis nicht vorlegen können. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass ich durchaus noch Reserven sehe, die wir gemeinsam nutzen sollten, um Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung für die Petenten zu erreichen. Ich werde an einer anderen Stelle darauf zurückkommen.

Im Jahresbericht haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns in Bezug auf einen Dauerpetenten über eine Verfahrensweise verständigt haben. Sie können mir glauben, dass uns diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist. Man kann sicherlich der Auffassung sein, dass der Petent nicht wirklich eine Lösung der von ihm aufgezeigten Probleme anstrebt, aber es ist eben auch nicht so einfach, das im Grundgesetz und in der Verfassung verankerte Petitionsrecht zu beschneiden beziehungsweise einzuschränken. Die von uns nun getroffene Regelung wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, und ich finde, das ist gut so. Inwieweit der Petent das Vorgehen respektiert, bleibt abzuwarten.

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich die inhaltlichen Schwerpunkte ansehen, dann werden Sie feststellen, dass es genau die Themen sind, die wir kontinuierlich hier im Landtag und in den Fachausschüssen behandeln be- ziehungsweise diskutieren, die aber auch öffentlich diskutiert werden. In Bezug auf gesetzliche Regelungen sind es zum Beispiel die Neuregelungen des KiföGs, dass jede Kindertagesstätte in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2015 eine gesunde und vollwertige Verpflegung während des gesamten Betreuungszeitraumes zur Verfügung stellen muss. Die hauptsächliche Kritik vonseiten der Eltern richtet sich dagegen, dass sie die Verantwortung für die Ernährung ihrer Kinder ohne die Möglichkeit der Einflussnahme an die Einrichtung abgeben sollen, und gegen die pauschalisierte Abrechnung dieser Verpflegungsleistungen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Themen also, die insbesondere meine Kollegin Bernhardt nicht nur einmal auf die Tagesordnung des Landtages setzen lassen hat. Dass diese Probleme immer noch nicht geklärt sind, zeigt unter anderem auch die Übergabe einer Sammelpetition von Eltern in unserem Land an unseren Ausschuss. Ich bin gespannt, wie wir gemeinsam mit dieser Petition umgehen werden und vor allen Dingen zu welchem Ergebnis wir kommen werden.

Auch der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem Wechsel zum gerätunabhängigen Rundfunkbeitrag be

schäftigt uns aus meiner Sicht in besonderer Weise kontinuierlich. Da geht es zum einen um das Prinzip generell, aber auch um die Regelungen in Bezug auf die Zweitwohnung, die Erweiterung von Befreiungstatbeständen. Ich hoffe, dass die Regierung im Zusammenhang mit der Änderung des 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrages diese Fragen aufwirft, sie mit in die Verhandlungen einbringt, denn sie sind an die Regierung überwiesen worden, und uns dann ein positives Ergebnis mitteilen kann.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus beschäftigen uns auch Petitionen, die wir hier im Landtag nicht nur einmal besprochen haben, zum Beispiel der weitere Ausbau von Windkraftanlagen und die Kritik an mehr als 100 unbesetzten Schulleiterstellen zu Beginn des Schuljahres, um nur einige zu nennen.

Meine Damen und Herren, mich bewegen die Petitionen im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen in unserem Land sehr. Ich sage es ganz deutlich, ich bin für den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber für einen sozialökologischen Umbau, und den sehe ich zurzeit nicht. Ich sehe auch nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger oder die Kommunen mehr Beteiligungsrechte bekommen. Ich sehe, dass die Bürgerinnen und Bürger der Energiewende mehr denn je mit Skepsis gegenüberstehen und sehe keinen Handlungsspielraum des Petitionsausschusses, weil alle rechtlichen Vorschriften zurzeit eingehalten werden. Aber ich sehe uns auch alle in der Pflicht, hier so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen, und da sehe ich uns gemeinsam – Oppositions- und Koalitionsfraktionen – in der Pflicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bericht wird deutlich gesagt, dass der Petitionsausschuss auch eine Aufgabe in Bezug auf die Kontrolle der Regierung hat. Diese nehmen wir ernst, aber, und das will ich auch sagen, …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Deswegen sind sie alle nicht da.)

Nicht nur deshalb.

… ich sehe hier Reserven. Aus meiner Sicht ist es egal, wer in der Regierung ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, egal ist es nicht. – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Da muss ich Peter Ritter recht geben.)

im Zusammenhang mit Petitionen haben wir Mitglieder des Petitionsausschusses die Pflicht, die Verwaltungsentscheidungen zu prüfen, zu prüfen in der Hinsicht, ob Fehler begangen worden sind, die im Widerspruch zu den bestehenden rechtlichen Bedingungen oder Festlegungen stehen, oder ob die Regierung beziehungsweise die jeweilige Behörde Ermessensspielräume hatten, die sie nicht ausgenutzt haben.

Dies trifft genauso zu in Bezug auf die Nutzung des Instrumentes der Ortsbesichtigung. Im Berichtszeitraum haben wir eine Ortsbesichtigung durchgeführt, mit Erfolg. Warum? Weil wir gemeinsam vor Ort die Sachlage erörtert und die Lösung auf der Basis der rechtlichen Vorschriften gefunden haben. Mir ist klar, dass sich nicht alle Petitionen für eine Ortsbesichtigung eignen, aber wenn sie geeignet sind, dann sollten wir es auch tun, denn –

und das wissen wir – die Bereitschaft der zuständigen Behörden, von sich aus einen Kompromiss zu machen, ist nicht sehr groß. Darüber hinaus kann man dem Petenten im persönlichen Gespräch auch das Behördendeutsch besser erläutern und für Verständnis werben, wenn die Entscheidungen, die die Behörden getroffen haben, auf der Basis der rechtlichen Bedingungen getroffen worden sind.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen. Im Juli 2013 haben wir den Koalitionsfraktionen, den Mitgliedern des Petitionsausschusses, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes gegeben. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Warum erwähne ich das? In diesem Gesetzentwurf schlagen wir vor, die Petenten zu jeder Sitzung mit Regierungsvertretern einzuladen und die Möglichkeiten gesetzlich festzuschreiben, den Fachausschüssen bestimmte Petitionen zur Beratung zu übergeben.

Im November 2014 erhielten wir eine Openpetition des Landesfrauenrates, in der es darum geht, den Opferschutz als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben. Im März 2015 habe ich beantragt, die Beratung dieser Petition noch vor der Sommerpause, weil sie finanzrelevant ist, öffentlich mit Rederecht von Vertreterinnen und Vertretern des Landesfrauenrates durchzuführen. Die Koalitionsfraktionen haben um Bedenkzeit gebeten, das ist in Ordnung.

(Andreas Butzki, SPD: Ja, finde ich auch.)

In der nächsten Sitzung unterbreitete der Vorsitzende den Vorschlag, darüber nachzudenken, diese Petition an den Sozialausschuss und den Innenausschuss, in dem eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden sollte, zu übergeben. So weit, so gut, nur, dafür gibt es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage.

(Manfred Dachner, SPD: Aus Ihrer Sicht!)

Nach Paragraf 13 Absatz 2 unseres Gesetzes können Eingaben zu in Beratung befindlichen Vorlagen an andere Ausschüsse, nämlich an den federführenden Ausschuss übergeben und dieser um eine Stellungnahme ersucht werden. In Bezug auf diese Petition gibt es zurzeit keine Beratungsvorlage in den Ausschüssen und es gibt auch keinen federführenden Ausschuss.

Ich stelle das so ausführlich dar, weil wir mit unserem Gesetz genau diese Verfahrensweise ändern wollen, nämlich die Einbeziehung von Fachausschüssen, wenn wir der Auffassung sind, dass es notwendig wäre.

Wenn wir das gemeinsam alle so wollen, dann sollten wir auch rechtlich dafür Sorge tragen, dass es möglich wird. Leider hat der Ausschuss unseren Antrag auf öffentliche Sitzung zu dieser Petition unter Einbeziehung der Petenten abgelehnt. Nun werden wir also diese Petition im stillen Kämmerlein behandeln. Das bedaure ich sehr, auch unter dem Gesichtspunkt, dass diese Frage von öffentlichem Interesse ist. Ich glaube, dass wir als Petitionsausschuss diese Frage öffentlich behandeln und damit auch gegenüber den Petenten und den über 4.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern zum Ausdruck bringen sollten, dass wir uns um das Problem kümmern. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun die Ab- geordnete Frau Gerkan von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Ausschusssekretariat für die höchst professionelle Vorbereitung unserer Ausschusssitzungen bedanken. Sie sind immer ansprechbar und uns gegenüber sehr hilfsbereit, das weiß ich durchaus zu schätzen.