(Udo Pastörs, NPD: Ach, du lieber Gott! Jetzt kommt er mit Klemperer. Oh weh, oh weh! Jetzt kommt er noch mit Klemperer.)
und hat leider an Aktualität nichts verloren. Deswegen ist es gut, wenn Demokraten neben Antifaschisten in diesen Tagen Seite an Seite stehen, wenn wir der Befreiung von Massenvernichtungslagern und KZs gedenken.
Und deswegen ist es auch gut, dass wir, bei aller Unterschiedlichkeit der Auffassungen sonst, da ganz eng zusammenstehen,
… weil wir natürlich begriffen haben und die Lehre aus der Geschichte, aus dem Ende der Weimarer Republik miteinander gezogen haben und heute genau wissen, wir werden ganz dicht nebeneinanderstehen,
(Udo Pastörs, NPD: Sie sollten mal die Interessen des deutschen Volkes verteidigen und nicht Ihren Parteienstaat!)
und wenn es darum geht, dann zusammenzustehen, wenn es darauf ankommt, wenn sich nämlich die hässliche Fratze des Nationalsozialismus irgendwo zeigt. Da stehen wir zusammen und das werden wir auch in der Zukunft so tun!
Meine Damen und Herren, natürlich hat uns das NPDVerbotsverfahren hier im Landtag schon mehrfach beschäftigt.
diese abstrusen, absurden Theorien, die die NPD von sich gibt, ertragen. Da wird beleidigt, da wird bezichtigt, da wird verurteilt, und das alles irgendwie basierend auf pseudowissenschaftlichen oder geschichtsverzerrenden Ansichten, die jedenfalls mit einem nichts zu tun haben,
Wir haben uns bereits im Oktober 2012 hier im Landtag mit größter Deutlichkeit, deutlicher geht es nicht, nämlich mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen
für die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Auch aufgrund unserer Entscheidung hier in Schwerin, wegen der unterstützenden Beschlussfassung und wirklich aktiver und maßgeblicher Mitwirkung unserer Landesregierung hat sich der Bundesrat schlussendlich dazu entschieden, ein entsprechendes Verbotsverfahren einzuleiten,
Wir erinnern uns, das erste Verbotsverfahren war wegen Verfahrensfehlern 2003 eingestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat damals sehr eindeutig festgestellt, dass unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei die Beobachtung dieser Partei durch V-Leute staatlicher Behörden nicht gestattet ist und dass das den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren widerspricht. Genau auf diesen Verfahrensfehler seinerzeit hat das Bundesverfassungsgericht nun mit seinem Beschluss vom März noch einmal ein besonderes Augenmerk gelegt.
aus unserem Bundesland wird dazu ausreichend vorgetragen werden, da können Sie mal ganz sicher sein!
(Udo Pastörs, NPD: Jaja. – Stefan Köster, NPD: Ja natürlich! Wenn Sie das genauso machen wie bisher, dann werden Sie so auf die Schnute fallen, Herr Ringguth!)
Und dass es diesen Beschluss gibt, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich tiefgründiger nachhakt,
ist doch angesichts des ersten Verbotsverfahrens und des damals festgestellten Verfahrensfehlers gar nicht ungewöhnlich. Das ist nichts Ungewöhnliches.
Im Gegenteil, die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, hier noch einmal detaillierter vorzutragen und ihren Vortrag noch stichhaltiger zu machen.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen und klarstellen, dass dieser Beschluss eben nicht die Abschaltung aller V-Leute fordert. Keine V-Leute in Landes- oder Bundesvorständen, das ist die genaue Aussage des Bundesverfassungsgerichts. Dies, nämlich V-Leute im Bundes- oder Landesvorstand, ist im Rahmen des ersten Verbotsverfahrens vom Bundesverfassungsgericht seinerzeit gerügt worden. Und nur alleine auf diese noch überschaubare Gruppe ist die Debatte über die Abschaltung der V-Leute jetzt auch zu fokussieren.
(Udo Pastörs, NPD: Das ist Quatsch, was Sie da erzählen! Das ist doch überhaupt gar nicht Sachlage. Lesen Sie doch mal! – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Der Bundesrat hat in seiner Anklageschrift und in dem Schriftverkehr gleich mehrfach darauf Bezug genommen, dass die Materialien ohne Mithilfe von V-Leuten gesammelt worden sein müssen. Darauf haben sich die Regierungen der Länder in Vertretung durch ihre Innenminister in dem Beschluss seinerzeit, das war der Beschluss vom 22. März 2012, miteinander verständigt.
Die Materialsammlung erfolgte ab dem 2. April 2012. Dass unser Bundesland, dass Mecklenburg-Vorpommern diese Belege liefern wird, dessen bin ich mir sicher, und ich gehe auch fest davon aus, dass alle anderen Bundesländer natürlich ebenso reagieren werden.