… „Wir wollen den Maximalschaden dieses Parteienstaates“, Zitatende, treffender hätte auch der Verfassungsschutz die Aktivitäten der NPD nicht zusammenfassen können.
Ich weiß, dass die demokratischen Fraktionen des Landtages das genauso sehen. Dennoch möchte ich mich ausdrücklich für den Antrag,
mit dem sich SPD, CDU, LINKE und GRÜNE zu dem NPD-Verbotsverfahren bekennen, bedanken, denn damit sendet der Landtag wiederum ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus in unserem Land.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist uns und mir insbesondere das Verbotsverfahren ein besonderes Anliegen. Deswegen werde ich auch alles in meiner Macht Stehende unternehmen, damit das Verbotsverfahren erfolgreich sein wird.
(Stefan Köster, NPD: Deswegen hat Herr Müller Ihnen geschrieben, dass Ihre Beweise absolut nichts wert sind.)
Dabei geht es um die Quellenabschaltung auf Führungsebene, das Verbot der Nachsorge und die Vermeidung der Ausspähung der Prozessstrategie der Gegenseite. Es geht auch um die Frage des Parteiprogramms. Die geforderten Belege werden die Länder selbstverständlich termingerecht abarbeiten und einreichen und auch mit der an sie gestellten Anforderung. Ich persönlich habe daher keinen Zweifel daran, dass wir das Hauptsacheverfahren erreichen werden.
aber auch eine gewisse Genugtuung. Endlich rückt das NPD-Verbot nach dem 2003 gescheiterten Verbotsverfahren in greifbare Nähe.
Der braune Sumpf wird trockengelegt. Es lohnt sich, darauf hinzuarbeiten und alle Energie, auch mögliche Fehler, aufzuwenden und Sie abzustellen. Seien Sie sicher, dass wir genau das tun werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 19. März den Ländern auferlegt, noch einmal im Detail nachzuweisen, dass auch wirklich alle V-Leute aus den Führungsgremien der NPD abgezogen worden sind. Nun gut, dann werden wir dies eben nachweisen. Ich habe keine Zweifel daran, dass dieser Nachweis auch gelingen wird. MecklenburgVorpommern hat damit kein Problem, die anderen Bundesländer hoffentlich auch nicht.
Das Bundesverfassungsgericht will mit diesem Beschluss auf Nummer sicher gehen und verschiebt damit die Befassung mit der Frage, ob die NPD eine verfassungs
feindliche Partei ist, auf einen späteren Zeitpunkt. Das ist bedauerlich, gerade für uns in Mecklenburg-Vor- pommern,
(Udo Pastörs, NPD: Das muss es, weil die Verfahrensvoraussetzungen noch gar nicht gegeben sind. Das ist so, Herr Nieszery.)
wo wir die Notwendigkeit eines Verbotes der rechts- extremen NPD nahezu täglich vor Augen geführt bekommen, Herr Pastörs.
So ist zum Beispiel die Stadtvertreterin der LINKEN in Güstrow, Frau Karen Larisch, massiven Einschüchterungsversuchen von Neonazis ausgesetzt. Nur, weil sie sich für die Unterstützung von Flüchtlingen engagiert, erhält sie Hassmails, wird in sozialen Netzwerken verunglimpft und muss Morddrohungen ertragen. Ein zweites aktuelles Beispiel...