Protocol of the Session on February 2, 2012

Frage 23 haben Sie ja schon mit beantwortet.

Ja.

Genau.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Konsequente Anti-Drogenpolitik und Suchtprävention fortsetzen, auf Drucksache 6/252.

Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Konsequente Anti-Drogenpolitik und Suchtprävention fortsetzen – Drucksache 6/252 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Schubert für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gesundheitsland. Zu einem Gesundheitsland gehört neben der guten medizinischen Versorgung in Diagnostik und Therapie auch und vor allem die Prävention. Die Entwicklung gerade bei Kindern und Jugendlichen hin zu einem steigenden Konsum von illegalen und legalen Drogen kann uns daher nicht egal sein. Drogenkonsum mit all seinen Gefahren sowohl für den Betroffenen als auch für unsere Gesellschaft ist fatal. Wir als Politiker müssen hier deutliche Zeichen setzen. Wir müssen der Verharmlosung von Drogen entgegentreten. Cannabis ist nicht harmlos!

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Liebe Kollegen der Fraktion DIE LINKE! Der Antrag Ihrer Kollegen im Deutschen Bundestag, Drucksache 17/7196, zur Legalisierung von Cannabis geht daher in die völlig falsche Richtung.

(Heinz Müller, SPD: Dann müssen Sie den Alkohol auch verbieten.)

Der wissenschaftliche Erkenntnisstand zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums und damit die Entscheidungsgrundlage für das grundsätzliche Verbot haben sich in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Im Gegenteil, bei der Anhörung im Bundestag am 25. Ja- nuar 2012 zu diesem Thema sind die Gefahren des Cannabiskonsums noch einmal deutlich geworden. So bestehen erhebliche physische und psychische Risiken beim Cannabiskonsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der regelmäßige Konsum von Cannabis steigert das Risiko für Schulversagen, für Schul- und Ausbildungsabbruch sowie für Entwicklungsstörungen bei jungen Menschen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Alkohol auch!)

Das stimmt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, da müssen wir konsequenter ansetzen.)

Es liegen Erkenntnisse vor, dass chronischer Cannabiskonsum nicht nur zu einer psychischen, sondern auch zu einer körperlichen Abhängigkeit mit Auftreten von Entzugserscheinungen führen kann. Je früher der Cannabiskonsum bei einem Menschen beginnt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines späteren Drogenmissbrauchs. Die sozialschädlichen Auswirkungen und Folgen von Cannabiskonsum zum Beispiel im Zusammenhang mit eingeschränkter Fahrtauglichkeit oder Bedienungsfehlern bei Maschinen sind ebenfalls erheblich. Schwere Unfälle können hier passieren.

Der Punkt, ob Cannabis eine Einstiegsdroge ist, führt immer wieder zu Diskussionen. Fakt ist aber, dass diejenigen, die harte Drogen konsumieren, fast ausnahmslos ihre Drogenkarriere mit Cannabis begonnen haben.

Ein weiterer Punkt, der gerne vergessen wird: In den letzten Jahren wurde durch Züchtungen der Wirkstoffgehalt an THC in den Pflanzen kontinuierlich intensiviert. THC ist ein Hauptwirkstoff im pflanzlichen Cannabis und wird durch eine Fülle weiterer Stoffe ergänzt, die es in der Wirkung beeinflussen. Dies führt zu stärkeren körperlichen Wirkungen, erhöht das Abhängigkeitspotenzial, und damit wachsen natürlich die gesundheitlichen Gefahren. Diese Entwicklung wird gerne von den Befürwortern einer Legalisierung außer Acht gelassen.

Genau diese Gefahren, die ich gerade benannt habe, werden den Menschen durch ein Verbot von Cannabis vor Augen geführt. Es ist umso mehr geboten, weil ein Verbot eine generell präventive, also abschreckende Wirkung hat und deutlich macht, dass es sich bei Cannabis eben gerade nicht um ein harmloses Betäubungsmittel handelt.

Für ein Verbot spricht noch ein weiteres Argument: Gerade die besonders gefährdeten jugendlichen Canna- biskonsumenten können mithilfe eines Ermittlungsver- fahrens frühzeitig in ein Hilfesystem überführt werden. Es zeigt sich nämlich, dass Jugendliche durch den Druck

des Ermittlungsverfahrens erfolgreich zur Teilnahme an Präventionsprojekten bewegt werden können, die ansonsten suchttherapeutisch nicht erreichbar wären. Cannabis wird in seiner Gefährlichkeit stetig unterschätzt und hat möglicherweise deshalb unter Kindern und Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einen hohen Verbreitungsgrad erreicht.

In der Vergangenheit hat der Landtag bereits die besondere Notwendigkeit betont, die Suchtprävention schon im Kindergarten und in der Schule durch Beratungsstellen und den Gesundheitsdienst sowie die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu ver- stärken und weiter auszubauen. Aber wir wollen nicht nur Aufklärung und Beratung unserer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wir wollen dem Missbrauch von illegalen Drogen deutlich den Kampf ansagen, ganz deutlich! Wir brauchen keine neuen Regelungen oder Gesetze, sondern wir fordern die Einhaltung und Überwachung bestehender gesetzlicher Vorschriften. Der Staat muss seine Verantwortung wahrnehmen, aber das allein wird nicht ausreichen. Jeder Einzelne von uns muss seine Verantwortung übernehmen, jeder in seinem Wirkungskreis!

Junge Menschen haben einen Anspruch auf Erziehung und Schutz. Dazu gehört, Grenzen zu setzen und diese schützend für junge Menschen zu wahren. Das bedeutet, dass wir uns bereits im Vorfeld kümmern müssen und nicht erst den Schadensfall bearbeiten dürfen. Das betrifft neben der Ausbildung auch die organisierte und nicht organisierte Gestaltung von Freizeit. Es muss deutlich werden, dass Freizeit auch ohne Drogen gestaltet werden kann. Freizeit in Sportvereinen, in der Kirche oder im Ehrenamt geben dem Leben mehr Sinn als Drogen.

Unsere Kinder müssen Möglichkeiten der freien Entwicklung besonders in ihrer Freizeit haben, aber sie sollen auch erleben, dass Drogenkonsum dabei nicht gebraucht wird. Die schädliche Wirkung vor allem durch die Langzeitschäden dürfen nicht verharmlost werden. Frühzeitige Aufklärung, die sich speziell an der jeweiligen Zielgruppe ausrichtet, ist und bleibt unumgänglich. Gerade junge Menschen gewöhnen sich in einer unfassbaren Schnelligkeit an den Umgang mit Drogen. Sie lernen schnell den Umgang, aber wir können die Kehrseite nutzen. Das schnelle Lernvermögen führt nämlich auch zu einer zeitnahen Erfassung der Gefahren der Suchtmittel. Die Richtung des Lernens ist also beeinflussbar. Wir – und damit meine ich, jeder von uns – bestimmen die Richtung, wohin die Reise gehen soll.

Das Bagatellisieren von Cannabiskonsum durch Legalisierung birgt einen weiteren Aspekt, den ich nicht unerwähnt lassen möchte – den Drogenhandel. Drogenhandel beeinträchtigt die politische, soziale und wirtschaftliche Stabi- lität eines Staates. Während die Straßenkriminalität unmittelbar ins Auge sticht, verläuft die ständige Zunahme der Macht großer krimineller Vereinigungen, die sich durch Drogenhandel finanzieren, im Verborgenen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil das alles illegal ist, deswegen passiert das doch!)

Deswegen wollen Sie das auch legalisieren.

(Vincent Kokert, CDU: Gucken Sie mal in die Niederlande, da ist das Projekt ganz schön gegen den Baum gefahren worden!)

Die Legalisierung einzelner Drogen

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

und damit auch des Anbaus und des Handels kann hier nicht Antwort sein. So zeigt sich beispielsweise in den Niederlanden, dass mit den Coffeeshops der organisierten Kriminalität Tür und Tor geöffnet wurde. Neben den behördlich genehmigten Coffeeshops gibt es in den Niederlanden nämlich viele illegale Läden, in denen neben Cannabis weitere Betäubungsmittel in fast unbegrenzter Menge verkauft werden. Die Coffeeshops ha- ben sich dort zu einer Nahtstelle zwischen dem einfachen Konsumenten und der organisierten Kriminalität entwickelt.

(Vincent Kokert, CDU: Aha! Genauso ist das.)

Warum sollte diese Entwicklung in Deutschland anders verlaufen?

(Vincent Kokert, CDU: Das fragen wir uns auch, Herr Schubert. Sehr richtig.)

Der Drogenhandel wäre dann mit strafrechtlichen Mitteln wesentlich schwerer zu bekämpfen. Hinzu kommt, dass der Schritt von Cannabis hin zu harten Drogen für den Konsumenten wesentlich leichter wird. Wenn man weiß, dass die Konsumenten harter Drogen fast alle mit Cannabis angefangen haben, wäre dies eine fatale Entwicklung.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt bringen Sie doch mal neue Forschungs- ergebnisse. Das ist doch alles Altes.)

Die neueren Forschungsergebnisse, die werden wir nachher ergänzend vortragen. Jetzt bringen wir erst mal die Einbringungsrede.

(Vincent Kokert, CDU: Genau. Und dann gucken wir uns die GRÜNEN an und dann schauen wir mal.)

Gesundheit und Sicherheit sind unsere obersten Anliegen und Prävention und Aufklärung sind ein Teil davon. Wenn Cannabis legalisiert wird, so, wie die LINKEN es fordern, wird die Arbeit der letzten Jahre über Bord geworfen. Dann war das bisherige Engagement überflüssig.

Aus unserer Sicht haben sich keine neuen wissenschaftlichen Fakten ergeben. Cannabis ist und bleibt gefährlich, Cannabis ist die Einstiegsdroge!

Herr Schubert, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?

Ich kann verstehen, dass Sie auf die Folgen von Drogenmissbrauch hinweisen. Das halte ich durchaus auch für bedenkenswert. Aber ich möchte Ihnen folgende Frage stellen: Ich habe hier die „Welt“ vor mir, die „Welt online“, die meldet: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sagt: 74.000 Menschen sterben an Alkohol pro Jahr in Deutschland.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, und deswegen kommen noch ein paar durch Cannabis und Opium dazu. Und das ist dann eine Superstory, super! – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Michael Andrejewski, NPD)

Nein, die Frage, die ich Ihnen stellen möchte angesichts dieser Probleme, die wir durchaus mit Drogen in Deutschland haben, und das umfasst auch Alkohol: Wie gehen Sie mit der Hauptdroge Alkohol in Deutschland um oder welche Vorschläge machen Sie dafür?

(Tilo Gundlack, SPD: Das ist sachfremder Zusammenhang!)

Dafür gibts das Jugendschutzgesetz.