pommern an diesen Forschungen beteiligt beziehungsweise ist vorgesehen, sich zu beteiligen oder Forschungen zu initiieren?
Das Land Mecklenburg-Vor- pommern ist an den Forschungen nicht beteiligt. Das ist Ressortforschung, wenn man es so will, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung oder auch des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz und insofern sind wir an diesen Forschungen nicht beteiligt. Die Universität Rostock be- teiligt sich an Ausschreibungen, wie Sie wissen, und da ist auch zum Teil erfolgreich tatsächlich das eine oder andere Projekt umgesetzt worden.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 20 und 21 zu stellen.
langfristig eine Strategie zum Umbau bezie- hungsweise zur Eindämmung der Massentier- haltung Richtung artgerechte Tierhaltung und weg von den Dumpingpreisen hin zu mehr nach- haltiger Wertschöpfung hier in unserer Region?
Also zunächst erst mal eine Vorbemerkung: Ich glaube, dass ich gestern versucht habe darzustellen, welche Strategie wir haben. Und ich bitte Sie noch mal, zur Kenntnis zu nehmen, es gibt den Begriff „wissenschaftlich basiert“ und auch „wissensbasiert“ nicht unterlegt, den Sie immer wieder wählen. Und wir sollten aufpassen hier in diesem Hohen Hause, dass wir Rechtsbegriffe, die nicht unterlegt sind, nicht benutzen. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, Sie haben gestern auch deutlich gemacht – und das hat, glaube ich, viele Menschen bewegt –, dass Sie die Behauptung aufstellen, in Mecklenburg-Vorpommern würde tierquälerische Tierhaltung vorgenommen. Das weise ich in aller Schärfe zurück,
denn eins ist klar: Unter Rot-Grün – und das meine ich sehr ernst – ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz entstanden, auch das habe ich Ihnen gestern gesagt, und Herr Trittin und Frau Künast hatten die Verantwortung dafür. Das Gleiche galt im Übrigen auch für das Umweltverträglichkeitsgesetz. Daran haben wir gemeinsam gearbeitet und wir haben die Bedingungen der Tierhaltung damals verschärft, und zwar maßgeblich verschärft. Hinzu kommt, dass wir in Deutschland durchgesetzt haben, dass das Tierschutzziel in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen worden ist – worüber ich sehr froh bin – und gleichzeitig auch damals gegen den Willen der CDU/CSU ins Grundgesetz aufgenommen worden ist.
Und dann kommt hinzu, und das müssten Sie wissen, denn Sie haben Biologie studiert nach meinem Kenntnisstand und haben in dem Bereich auch gearbeitet, dass es das Deutsche Tierschutzgesetz gibt, in dem in den Paragrafen 1 und 2 jeder Tierhalter, ob das ein Tierhalter ist, der Nutztiere hält oder auch im eigenen Umfeld Tiere hält, sich verpflichtet, dass Tieren kein Schaden zugefügt werden darf. Und damit erklärt sich auch, welche Strategie wir haben: nämlich eine Tierhaltung in MecklenburgVorpommern weiter umzusetzen nach modernsten wissens- und wissenschaftlich basierten Grundlagen.
Und ich bitte auch um Verständnis, denn wenn wir ein bisschen in die Historie hineinschauen, dann hat Mecklenburg-Vorpommern mit der Wende die Tierbestände ins- gesamt, die Nutztierbestände entweder halbiert oder auf ein Drittel reduziert. Und wir haben dann über 2,5 Milliarden Euro – und auch das habe ich gestern gesagt –, am Ende dieser Periode werden es 3 Milliarden Euro sein, in die Landwirtschaft, in moderne, unter anderem in moderne Tierhaltungssysteme wirklich investiert.
Ich würde Sie gerne einladen, das habe ich mir gestern Abend noch mal überlegt, gemeinsam mit mir eine moderne Tierhaltung für Rinder oder auch der sonstigen Tierhaltung anzuschauen – das habe ich mit Frau Künast auch getan und sie war beeindruckt damals –, sowohl im ökologischen Bereich
Ich sage, in der eigentlichen Hennen- beziehungsweise Hähnchenmast haben wir ein Problem. Und da will ich ausdrücklich sagen, dass Tiere in Anlagen mit vielen Tieren artgerecht gehalten werden können – das ist wissenschaftlich nachgewiesen – und auf der anderen Seite müssen und wollen wir der Allgemeinheit auch in der Zukunft preiswerte, gesunde, hochwertige Lebensmittel zur Verfügung stellen.
Meine Position ist in dieser Frage sehr klar: Wir brauchen eine klare Begrenzung – ganz bewusst sage ich das – übergroßer Tierhaltungsanlagen. Dazu habe ich gestern auch betont, dass wir eine Bundesratsinitiative entwickeln. Ich hoffe da natürlich auf Mehrheiten. Und zum anderen glaube ich, dass es nach wie vor wichtig ist, dass wir zügige und rechtssichere Genehmigungsverfahren in Deutschland gewährleisten.
Wir arbeiten an einem Masterplan, auch das habe ich gestern dargestellt, und insofern werden wir uns natürlich mit den Verbänden, insbesondere natürlich mit den Tierschutzverbänden, den Naturschutzverbänden, aber auch denjenigen, die die Verantwortung mittragen, wie dem Bauernverband, im Rahmen des Masterplanes auseinandersetzen und es wird eine Erweiterung des Tierschutzplanes in Mecklenburg-Vorpommern geben, um somit auch sicherzustellen, dass wir dieses moderne System der Landwirtschaft, das es auch in den vielen Jahren der Entwicklung dieses Landes gegeben hat, wirklich im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch im Sinne der Tiere durchsetzen.
Ich habe eine Nachfrage. Und zwar, Sie sagten gestern, dass es notwendig ist, die Förderkriterien zu verschärfen, und mich würde interessieren, in welchem Zeitrahmen das stattfinden wird.
Also wir sind, Frau Präsidentin, wenn ich antworten darf, wir sind sehr intensiv dabei, tatsächlich diese Verschärfungen vorzunehmen. Ich hoffe, dass wir sehr schnell sind, auch mit den Verbänden das abzustimmen. Wir werden noch in diesem Monat – voraussichtlich, wenn alles gut geht – mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern diese Dinge bereden mit dem Ziel, dann in Richtung März, gegebenenfalls April die Fördermöglichkeiten wieder zu eröffnen.
Ich will an dieser Stelle auch betonen, für die Milchviehhaltung und für den ökologischen Landbau werden wir
bereits in der nächsten Woche die Möglichkeit der Inanspruchnahme vorzeitiger Maßnahmenbeginne wieder eröffnen.
(allgemeine Heiterkeit – Vincent Kokert, CDU: Die Sitzungsführung hat hier die Präsidentin, nicht Sie, Herr Minister.)
Bundesratsinitiative bezüglich des Paragrafen 35 Baugesetzbuch anzuschließen, große Tiermastanlagen auf der grünen Wiese zu verhindern, also keine Privilegierung für industrielle Tiermastanlagen im Außenbereich?
Wir kennen die Gedanken dieser Bundesratsinitiative und ich habe eben angedeutet, dass wir eine eigene auf den Weg bringen werden mit dem Ziel, dass die reinen Gewerbeanlagen nach Paragraf 35, den Sie ja zitiert haben, in der Zukunft nicht mehr im Außenbereich genehmigungsfähig sind. Das planen wir und wenn da klare Rechtsgrundlagen vorgelegt werden – entweder von uns oder von anderen Bundesländern –, werden wir uns damit auseinandersetzen. Ich sage noch mal, die reinen Gewerbeanlagen sind die Option, die wir ziehen werden, um diesen Bau im Außenbereich zu unterbinden in der Zukunft.
Ich mache an der Stelle noch mal auf unsere Geschäftsordnung aufmerksam: Es gibt für die Fragestunde klare Regeln, und es gibt unter anderem auch die ganz klare Regel, dass die Fragen so hier vorzutragen sind, wie sie schriftlich formuliert worden sind, denn es sind eben doch ein paar Begriffe ausgetauscht worden, die so nicht in der Fragestellung waren. Ich will das nur noch mal anmerken und bitte Sie, darauf zukünftig zu achten.
Kenntnis der Landesregierung der Gesamtschaden, der auf Usedom etwa in Gestalt verwüsteter Dünen, beschädigter Strandabschnitte und entwurzelter Bäume durch die Herbst- und Winterstürme entstanden ist?
Zur Beantwortung ist Folgendes zu sagen: Das Land trägt die Kosten der Beseitigung von Schäden an den landeseigenen Küsten- und Hochwasserschutzanlagen, das heißt die Dünen, die Deiche in voller Höhe, und zwar für die Gewässer erster Ordnung, und für die Küsten, die in der Verantwortung des Landes stehen. Eine Beteiligung an den Kosten für andere Schäden, für die wir nicht zuständig sind, ist nicht vorgesehen. Das ist zunächst erst mal die primäre Aussage.
Zum Zweiten, es ist richtig, viele haben es vielleicht so gar nicht wahrgenommen, aber wir haben im Januar, was die Herbststürme betrifft, und die Periode geht dann bis April, wir haben tatsächlich zwei kleinere Sturmfluten in Mecklenburg-Vorpommern gehabt. Dabei hat es Sedimentumlagerungen gegeben, sodass es an Landesschutz- und Küstendeichen auch zu Dünenabbrüchen und zu Dünenkliffs gekommen ist. Die sind aufgenommen worden. Aber die Aussage, die ich auch treffen darf, ist, dass die Sturmflutschutzfunktionen der Dünen nicht beeinträchtigt sind, sodass keine Sofortmaßnahmen eingeleitet werden mussten.
Am Ende der Sturmflutsaison, Mitte April, wird der Zustand der Landesschutzdünen abschließend bewertet und dann wird über die entsprechenden Maßnahmen entschieden. An einigen Küstenschutzdeichen sind Erosionsschäden entstanden. Die sind aber von untergeordneter Größe und die Beseitigung dieser Probleme wird im Rahmen der normalen Anlageunterhaltung erfolgen. Soweit vielleicht zu den Aussagen.