Protocol of the Session on February 2, 2012

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Darum ist ja die Schuldenbremse als verfassungsrechtliche Regelung ins Grundgesetz aufgenommen worden. Danach darf der Bund, wie Sie wissen, ab 2016 nur noch 0,35 Prozent des BIP an Schulden aufnehmen, das sind in etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr. Für die Länder gilt ab 2020 ein generelles Verbot der Neuverschuldung.

Sie erinnern sich sicherlich auch noch gut, dass wir ja schon sehr rechtzeitig die Schuldenregel in unsere Landesverfassung aufgenommen haben, nämlich am Ende der letzten Legislatur, und dass ja auch unsere Haushalte seit 2006 eine Neuverschuldung nicht mehr aufweisen. Genauso gehen wir in den neuen Doppelhaushalt, in die Beratungen, die Sie ja in den nächsten Wochen intensiv begleiten werden, mit null Neuverschuldung.

Es gilt nun, dass alle Bundesländer bis spätestens Ende 2019 diese Verfassungsvorgabe umsetzen und ihre Neuverschuldung auf null bringen. (Da haben die meisten Bundesländer noch erheblich mehr an Aufgaben vor sich als wir.) Als Unterstützung auf diesem Weg erhalten die

Länder mit der höchsten Verschuldung – und das sind Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – Konsolidierungshilfen von den übrigen Bundesländern (auch von uns und vom Bund). Erst nach Erreichen des Haushaltsausgleiches kann der Abbau der Verschuldung in Angriff genommen werden.

Wir haben mit dem Stabilitätsrat seit dem 1. Januar 2010 ein Gremium, welches die Haushaltsführung von Bund und Ländern sowie die Versendung der Konsolidierungshilfen überwacht. Ziel ist es dabei, Haushaltsnotlagen bei Ländern und Bund zu vermeiden und zu überwinden. Derzeit drohen Haushaltsnotlagen in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein. Der Stabilitätsrat hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2011 deshalb für diese Länder Sanierungsprogramme für die Jahre 2012 bis 2016 vereinbart. Für die betroffenen Länder – diese Bemerkung sei mir gestattet – war das keine vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung und ich bin dankbar, dass wir nicht dazugehören.

Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen des Stabilitätsrates sind im Internet bei erweitertem Interesse unter der Adresse „www.stabilitätsrat.de“ für die Öffentlichkeit, also für jedermann verfügbar.

16. Beabsichtigt die Landesregierung, dem Landtag

einen langfristigen Plan zur Tilgung der Landesschulden vorzulegen?

Sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund der unabsehbaren langfristigen konjunkturellen Entwicklung legt die Landesregierung dem Landtag keinen langfristigen Plan zur Tilgung der Landesschulden vor. Allerdings haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag das Ziel ausgegeben, die Gesamtverschuldung je Einwohner konstant zu halten. Vor dem Hintergrund des Einwohnerrückganges, klar, kann dieses Ziel nur mit Tilgung verbunden und erreicht werden.

Die finanzpolitischen Grundsätze der Landesregierung sehen daher zum einen vor, keine neuen Schulden aufzunehmen, die Investitionsquote weiter hoch zu halten, möglichst alle Zuschüsse von Bund und EU mit Landesmitteln zu ergänzen. Und zum anderen sollen grundsätzlich alle darüber hinausgehenden Spielräume für die Tilgung von Altschulden eingesetzt werden. In der Vergangenheit konnte die Landesregierung bereits zweimal den Schuldenberg abbauen. 2007, wie Sie sich erinnern, waren das 240 Millionen Euro und 2008 weitere 100 Mil- lionen Euro.

Jedermann weiß, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise in den letzten drei Jahren für Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang gesorgt hat, aber ich kann Ihnen versichern, dass mit dem Haushaltsabschluss 2011 Überschüsse, die aus der Bewirtschaftung erfolgt sind, in die Tilgung gesteckt werden, sodass ich sehr sicher bin – auch heute schon, der Haushaltsabschluss wird ja in der nächsten Woche amtlich –, dass wir unser Ziel, die ProKopf-Verschuldung nicht weiter steigen zu lassen, damit durchaus erreichen können. Sie müssen wissen, wir brauchen bei dem Einwohnerrückgang eine Schuldentilgung von rund 80 Millionen Euro im Jahr, um das zu erreichen. Ich gehe davon aus, heute sagen zu können, das kriegen wir hin. Aber Weiteres zu dem Thema dann, wenn die Daten wirklich auch feststehen.

Im Haushaltsentwurf 2012 und 2013 wird es keine geplante Tilgung geben, weil auch hier wieder das vorrangige Ziel ist, die schwarze Null zu erreichen. Sollten sich die Steuereinnahmen günstiger entwickeln oder die Haushalte in der Umsetzung günstiger, dass wir am Ende Überschüsse erhalten, ist selbstverständlich die Tilgung eines der vorrangigen Ziele in diesem Zusammenhang.

Im Übrigen sei mir die Bemerkung gestattet, dass ich mich über Ihr Interesse zu diesem Thema sehr, sehr freue, gibt es mir doch die Hoffnung, dass Sie im Zuge der Haushaltsberatungen auch da an meiner Seite stehen, diese Zielstellung zu erreichen. Wie ja jeder weiß, braucht man für die Tilgung zunächst mal Überschüsse, das heißt, man darf nicht so viel Geld ausgeben, wie man einnimmt. Und insofern sehe ich einer konstruktiven Beratung unter der Überschrift „Auch weiter tilgen!“ von Ihrer Seite hoffnungsvoll entgegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 17 zu stellen.

Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage lautet:

17. Aus welchen Gründen wurden beim Bezug

zertifizierten Stroms aus erneuerbaren Energien seitens der Landesregierung keine Ökostromanbieter aus Mecklenburg-Vorpommern, wie etwa kommunale Stadtwerke oder andere kommunale Energieversorger, berücksichtigt?

Herr Abgeordneter Suhr, gestatten Sie mir eine Kurzfassung und dann auch noch mal eine ausführliche, …

Sehr gerne.

… denn auch Ihre Fragestellung haben wir natürlich sehr ernst genommen.

Die Kurzfassung heißt: Ausschreibungen in diesem Umfang sind immer europaweit zu tätigen und dafür gibt es ganz strenge Regularien, bei denen wir auch keinen Ermessensspielraum haben, und darum kam es zu den Entscheidungen, wie sie jetzt da liegen.

Die Langfassung dazu: Die Ausschreibung für die Lie- ferung von elektrischen Energien an Liegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern für Entnahmestellen des Landes und weitere Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Jahre 2012 und 2013 für die Landesverwaltung wurde vom Betrieb für Bau und Liegenschaften im Frühjahr 2011 durchgeführt. Der finanzielle Umfang machte es nötig, die Leistung aufgrund geltenden Rechts zwingend in einem offenen Verfahren, heißt europaweit auszuschreiben. Eine Beschränkung auf regionale Anbieter hätte dem Antidiskriminierungsverbot widersprochen.

Die ausgeschriebene Lieferung hatte einen Gesamtumfang von circa 125 Gigawattstunden Strom pro Jahr an rund 17.000 Entnahmestellen, vertreten durch 45 bewirt

schaftende Dienststellen. An der Ausschreibung haben sich auch vier Dienststellen des Bundes beteiligt. Die Aufteilung der Strommengen erfolgte in folgenden Losen: Los 1 – Land/West, Los 2 – Land/Ost, Los 3 – Universität Rostock, Los 4 – Universitätsklinikum Rostock, Los 5 – Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald einschließlich der Universitätsmedizin.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 20 Unternehmen abgefordert, 12 Unternehmen haben geboten. Geboten haben auch Unternehmen aus MecklenburgVorpommern. Sie fanden bei diesem Verfahren jedoch keine Berücksichtigung, da sie nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Eine Zuschlagserteilung auf ein anderes als das wirtschaftlichste Angebot hätte einen Vergabeverstoß dargestellt. Nicht berücksichtigte Bieter hätten auf dieser Grundlage ein Vergabenachprüfungsverfahren einleiten können.

Insofern kurz zusammengefasst: Auch wir hätten es gut gefunden, wenn ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vor- pommern den Zuschlag bekommen hätte, aber auch wir haben uns, wie sicherlich auch der Landesrechnungshof bestätigen wird, den Regeln zu unterwerfen, die für diese Leistungen gelten, und insofern ist das Ergebnis, wie es ist. Da Sie ja die Befristung für den Vertrag auch gehört haben, lassen Sie uns miteinander daran arbeiten, dass die nächste Vergabe dann in diesem Land bleibt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das wäre auch in unserem Sinne, allerdings nur unter den gegebenen Regeln.

Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen: War es aufgrund der Ausschreibungsbedingungen denn möglicherweise so, dass bestimmte kommunale Energieversorger oder Stadtwerke deshalb ausgeschlossen waren, weil es aufgrund der Ausschreibungsbedingungen nicht möglich war, Strom zusätzlich zur Eigenproduktion anzukaufen?

Herr Suhr, diese Frage muss ich mitnehmen. Sie wissen ja, dass diese ganze Ausschreibung in einer Zeit passiert ist, da dies noch nicht in meinem Ressort war. Ich würde Ihnen das nachreichen. Ist das in Ordnung?

Vielen Dank.

Okay.

Vielen Dank, Frau Mi- nisterin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte den Abgeordneten Herrn Professor Dr. Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 18 und 19 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

18. Welche Sicherheitsforschungen zum Risiko von

Langzeitwirkungen gentechnisch veränderter

Pflanzen auf den Menschen werden derzeit im AgroBio Technikum Groß Lüsewitz oder an anderen Einrichtungen im Lande vorgenommen und welchen Umfang und welche Zielrichtungen haben diese?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Dr. Tack! Derzeit – und das ist die Antwort, die kann ich kurz und knapp halten – finden am Standort Groß Lüsewitz und an anderen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern keine Sicherheitsforschungen statt. Entsprechende Förderanträge sind aber an das BMF gestellt worden. Die sind aber leider bis heute nicht bewilligt worden.

Die Zusatzfrage geht genau in die Richtung: Was ist künftig vorgesehen und welche Initiativen plant das Land gegenüber dem Bund?

Sie haben ja sicherlich die Koalitionsvereinbarung auch zur Kenntnis genommen und darin steht eindeutig, dass wir, wenn überhaupt, nur eine risikobasierte Vorsorgeforschung durchführen wollen und ansonsten keine gentechnisch veränderten Organismen in Mecklenburg-Vorpommern angebaut werden sollen. Und das heißt in der Konsequenz, dass wir mit dem Standort Groß Lüsewitz im Gespräch sind, sich mit alternativen Forschungen, aber auch mit der Universität, die Sie relativ gut kennen müssten, uns damit auseinanderzusetzen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Er kennt sie gut.)

diesen Bereich umzuprofilieren.

Ich kenn die gut, ja.

Na ja, manchmal weiß man es nicht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nicht na ja, Herr Backhaus.)

Das ist die zweite Frage: