Protocol of the Session on February 2, 2012

Zum erstgenannten Punkt: Grundsätzlich beklagen vor allem die Zentralstellen der Polizeidezernate den Weg- fall der Vorratsdatenspeicherung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dies erschwere die polizeiliche Ermittlungsarbeit immens, heißt es. Die angeblich effektivere Bekämpfung von Internetkriminalität wird von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als das entscheidende Argument ins Feld geführt. Das Bundeskriminalamt nennt aber in einer Untersuchung gerade 880 Fälle, in denen den Ermittlungsbehörden Verbindungsdaten fehlten – gemessen an den 6 Millionen begangenen Straftaten pro Jahr eine verschwindend geringe Zahl von 0,01 Prozent.

(Manfred Dachner, SPD: Ja und?)

Laut Bundeskriminalamt fehlen Verbindungsdaten im We- sentlichen nicht bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass durch die anlasslose Speicherung von Telekommunikations- und Verbindungsdaten nennenswerte Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung oder der Terrorismusabwehr erzielt werden können. Konkrete Belege für die Notwendigkeit dieser Totalprotokollierung von Daten bleiben die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung bislang schuldig. Stattdessen besteht die Gefahr, dass Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden und die Überwachung durch den Staat weiter zunimmt.

Wichtig ist in meinen Augen – und damit komme ich zu dem zweiten Punkt –, dass es neben der polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Bearbeitung bereits vollzogener krimineller Handlungen im Internet nicht zuletzt auch präventiver Maßnahmen bei der Eindämmung dieses Problems bedarf, etwa durch die Förderung von Medienkompetenz. Dies merken auch diverse Zentralstellen der Polizei an. Wer sicher mit neuen Medien umgehen kann, wird seltener Opfer von Betrug und Täuschung. Eine Stärkung der Medienkompetenz von Jugendlichen wird häufig angemahnt und versprochen, aber auch hier könnte im Land noch einiges passieren. Die geänderten Kommunikationsstrukturen durch die neuen Medien und die schnelle Ausbreitung neuer Angebote stellen an die Nutzerinnen und Nutzer hohe Anforderungen, zu einem verantwortungsvollen Umgang zu gelangen.

Die Förderung von Medienkompetenz und die Stärkung der Medienpädagogik sind daher wichtige Voraussetzungen, um den gesellschaftlichen Nutzen des Internets wirksam werden zu lassen. Eine kritische Medienpädagogik sollte deshalb in der Ausbildung aller pädagogischen Berufe verankert werden. Darüber hinaus ist die Förderung von Medienkompetenz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht nur auf Bildungsinstitutionen beschränkt.

Wir GRÜNEN wollen daher auch freie, kleinere und regionale Projekte, die zu einem offenen und reflektierten Umgang mit den neuen Medien beitragen, fördern. Das Problem der Internetkriminalität ist unbenommen eine

große Herausforderung, die aber nicht mit einfachen Lösungen zu bewältigen ist. Der hier beantragte Prüfauftrag ist ein kleiner Schritt. Weitere Schritte müssen folgen, wie zum Beispiel die gesamtgesellschaftliche Förderung der Medienkompetenz.

Wer sich aber vor allem auf die Vorratsdatenspeicherung verlässt, der wird Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern ernten und zur Lösung der Herausforderung kaum beitragen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete der Fraktion der NPD Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der CDU und SPD wollen die Internetkriminalität bekämpfen, so jedenfalls steht es im Antrag.

Fakt ist, dass die Internetkriminalität in den vergangenen Jahren massiven Zulauf erhalten hat. 2005 wurden 1.888 Fälle registriert und 5 Jahre später, also 2010, 4.853 Fälle, das heißt, es gab eine Zunahme um mehr als 150 Prozent. Ebenso Fakt ist, dass sich die Landesregierung jahrelang nicht um das Thema gekümmert hat. In der polizeilichen Kriminalitätsstatistik Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2007 taucht das Wort „Internet“ nicht einmal auf, obwohl es in diesem Jahr schon 1.918 Fälle von Internetkriminalität gegeben hat. Niemand hat es für nötig gehalten, sich darum zu kümmern. Erst in dem Bericht für 2010 wurde ein Extra- unterpunkt geschaffen. Die Dienststellen wurden jahrelang nicht mit der nötigen technischen Ausstattung ausgerüstet und sind bis heute in einem teilweise sogar unterentwickelten Zustand. Das führte so weit, dass vielen Polizeibeamten zur Bekämpfung der interaktiven Kriminalität nicht einmal ein Internetanschluss zur Verfügung stand.

Doch nicht nur, dass unserer Polizei der technische Standard vorenthalten wird und somit jeglicher Kriminalität Tür und Tor geöffnet werden, es wird auch bei der Ausbildung gespart. Die von Ihnen geforderte Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder Zentralstelle kann an der derzeitigen Lage nur wenig ändern. Wie soll eine professionelle und zentral organisierte Kriminalitätsbekämpfung stattfinden, wenn die zuarbeitenden Dienststellen weder personell noch technisch den Anforderungen entsprechen können? Ihre riskanten Sparmaßnahmen sind und bleiben hierfür der Grund.

Wenn Sie es wirklich ernst meinen, dürften ab heute keinerlei Einsparungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung stattfinden. Die überflüssigen Strukturreformen müssten mit sofortiger Wirkung rückgängig gemacht werden. Außerdem müssten mindestens vier weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften geschaffen werden: eine für Missbrauchsdelikte gegenüber Kindern und Jugendlichen, eine für die ausufernde Polenkriminalität, eine für Wirtschafts- und Subventionsbetrug und eine für die Kriminalität von Linksextremisten.

Da Sie hier keinen Bedarf sehen und auch weiterhin an Ihren monströsen Sparplänen zum Nachteil der Sicherheit in unserem Land festhalten, kann der heutige Antrag

nur als Beruhigungspille verstanden werden. Dieser Augenwischerei werden wir uns nicht anschließen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun der Abgeordnete der Fraktion der CDU Herr Silkeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ja, das ist schon so eine Kunst, es jedermann recht zu machen, lieber Kollege Ritter. Ist die Landesregierung zu langsam, gibt es Schelte, ist die Landesregierung zu schnell oder zu voreilig, um bei Ihren Worten zu bleiben, gibt es auch Schelte.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das ist ihr Schicksal.)

Nehmen Sie es gelassen und sehen Sie den Antrag der Justizministerin dennoch positiv, denn es hat hier bestimmt niemandem …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jetzt ist es schon ein Antrag der Justizministerin?! Das ist ja noch interessanter. – Zuruf aus dem Plenum: Angebot hat er gesagt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Antrag hat er gesagt! Schwer hören tue ich nicht.)

Ich bin noch in der Lage, meine Wortwahl zu korrigieren, Herr Ritter.

Also nehmen Sie das Angebot der Justizministerin gelassen! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Information hat noch nie jemandem geschadet.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das sagen Sie ausgerechnet.)

Ja, Herr Ritter, ich könnte jetzt auch so den einen oder anderen Satz aus Ihrer politischen Karriere zum Besten geben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na los! Na los! Na los, immer konkret werden!)

Ich weiß nicht, ob der Ihnen zuträglich wäre, insbesondere, Herr Ritter, wenn es darum geht, so die eine oder andere Ausführung eines Ministers sehr zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Da haben Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern doch schon einige Erfahrungen, Herr Ritter.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, mal ein Beispiel! Mal ein Beispiel! Na, mal ein Beispiel!)

(Peter Ritter, DIE LINKE: Beispiel!)

Herr Saalfeld, die Beurteilung von Anträgen sollte aus Höflichkeitsgründen ganz einfach unterbleiben.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Na ja, Sie können es natürlich machen, aber ich mache es beispielsweise nicht, weil man dann den einen oder anderen Antrag von Ihnen durchaus anders kommentieren müsste.

Mein Kollege Texter hat richtigerweise festgestellt, dass sich die Betätigungsfelder krimineller Organisationen, Banden und Einzeltäter aus der realen Welt immer mehr in die virtuelle Welt des Internets und der digitalen Kommunikation verlagern. Ebenso zutreffend ist, dass die digitale Kommunikation Einzug in alle Kriminalitätsbereiche gefunden hat. In zunehmendem Maße werden Vorbereitungen und Verabredungen für Straftaten im Netz getroffen.

Ich möchte einfach die Gelegenheit nutzen und das Thema aus einer anderen Richtung, sicherlich polizeilichen Richtung ganz kurz beleuchten. Bislang war die soge- nannte Cyberkriminalität in den Lagebildern der Polizei noch nicht als Sonderform der organisierten Kriminalität erfasst. Inzwischen geht man davon aus. Und auch das Bundeskriminalamt bewertet inzwischen das Phänomen der Cybercrime als eine Kriminalitätsform, die ohne einen hohen Organisationsgrad der kriminellen Struktur mit einer teilweisen weltweiten Vernetzung gar nicht denkbar ist. Damit bewegt sie sich im Bereich der Legaldefinition der organisierten Kriminalität. Die Cybercrime weist darüber hinaus – und das, denke ich, ist wichtig, immer wieder hervorzuheben und damit auch den Sinn dieses Antrages zu begründen –, die Cybercrime weist besorgniserre- gende Steigerungszahlen auf. So stiegen die Delikte des sogenannten Computerbetrugs allein in einem Jahr um 18,9 Prozent. Das Ausspähen und Abfangen von Daten weist sogar eine Steigerungsrate von 32 Prozent auf.

Die registrierten Schäden nahmen im Jahr 2010 um 66 Prozent zu, wobei insgesamt ein Schaden von 61 Mil- lionen Euro registriert wurde. Und das ist das Problem, wenn man 800 Straftaten aus einem Gesamtkomplex von 6 Millionen herauslöst, ohne zu erklären, um welche Straftaten es sich handelt. Es können ganz wenige Straftaten sein, die einen ganz, ganz großen gesellschaftlichen und sozialen Schaden anrichten und die auch zu einem hohen Maß an Verunsicherung bei den Menschen führen.

Der Diebstahl digitaler Identitäten, das sogenannte Phishing/Skimming, sind Straftaten, die sich in erster Linie gegen den einfachen Bürger richten. Ich hebe es noch einmal hervor, die erhebliche Sozialschädlichkeit dieser Straftaten liegt neben der Verursachung eines materiellen Schadens insbesondere in der Beschädigung des Vertrauens der Bürger in die modernen Kommunikationsmedien. Und ich sage es ganz ehrlich, ich vergleiche es mit Einbrüchen, mit Wohnungseinbrüchen. Sprechen Sie mit Betroffenen, deren Wohnung aufgebrochen wurde, wo fremde Menschen sich in ihrem ganz persönlichen Raum bewegt haben, welches hohe Maß an Betroffenheit Sie feststellen können. Ähnlich müssen Sie sich hier auch die Computerkriminalität vorstellen. Vor allem, weil das tägliche Leben ohne den Einsatz der EDV kaum noch denkbar ist, stellt der kriminelle Angriff auf diesen wesentlichen Teil persönlicher Lebensgestaltung immer wieder und immer mehr eine Straftat dar, die den Einzelnen im hohen Maße persönlich betrifft.

Ob Straftaten mit politischem Hintergrund, kinderpor- nografischen Delikten, Urheberrechtsverstößen, Beleidigungen oder übler Nachrede, die Bekämpfung der Internetkriminalität stellt inzwischen so hohe Anforderungen an

die Ermittler, dass wir um eine Spezialisierung nicht herumkommen werden, denn nichts anderes ist die Schwerpunktbildung in den Staatsanwaltschaften. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Cottbus, Oberstaatsanwalt Thomas Schell, der mit seinen Mitarbeitern im Nachbarland Brandenburg für die Bekämpfung der Internetkriminalität zuständig ist, stellte in einem Aufsatz kürzlich fest, es ist „unabdingbar, sich grundlegend mit den internetspezifischen Tatbegehungsweisen und den technischen Hintergründen zu befassen, um verfahrensleitende Ermittlungsverfügungen an die Fachkommissariate der Polizei … richten zu können.“

Das heißt also zu Deutsch, es ist zwar richtig, dass ich alle Staatsanwälte zur Benutzung des Internets befähigen muss, um das mal so lax zu formulieren, dass wir aber, wenn es darum geht, Spezialisten bei der Polizei sach- und fachgerecht anzuleiten – und darum geht es ja bei der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei –, dass wir dann auch auf der staatsanwaltschaftlichen Seite Spezialisten brauchen.

Sie haben heute den Medien entnehmen können, das Landeskriminalamt hat diesen Bereich ausgebaut. Wir haben im Landeskriminalamt von 4 auf 14 Spezialisten aufgestockt. Damit ist auch die Antwort, was aus der Konzeption des Innenministers zur Bekämpfung der Internetkriminalität geworden ist, gegeben. Das ist unter anderem ein Modul aus dieser Konzeption. Und die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden der benachbarten Bundesländer muss man nicht extra beantragen, die ist seit Jahren gang und gäbe, auch bei unserem Landeskriminalamt. Insofern bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke.

Herr Silkeit, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, ich möchte noch mal reden.)

Aha, okay. Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Um das Wort gebeten hat noch einmal der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Lieber Kollege Silkeit, erstens, wenn Sie hier Behauptungen aufstellen, Sie könnten irgendetwas erzählen über mich, weil Sie gehört haben, dass, dann bitte ich Sie ganz einfach, Ross und Reiter zu benennen und nicht so nebulös hier in den Saal hineinzureden. Das hilft niemandem weiter, Ihnen nicht, mir nicht. Ich kann jetzt die ganze Nacht nicht schlafen, weil ich nicht weiß, was Herr Silkeit weiß. Also das nächste Mal Butter bei die Fische und dann ist es okay.

(allgemeine Heiterkeit)