Protocol of the Session on February 2, 2012

Sehr geehrte Damen und Herren, der schnell wachsende Bereich der Internetkriminalität zeichnet sich nicht zuletzt im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch Straftaten mit hochkomplexen und technischen Sachverhalten aus. Auch die Täter legen ein zunehmend professionelleres Verhalten an den Tag. Ihre Methoden werden zusehends raffinierter. Sie verfügen über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten, die dem Durchschnittsinternetnutzer in der Regel nicht bekannt sind. Seit der Etablierung des Internets und der zunehmenden Elektronisierung weiter Felder des privaten Alltags und des öffentlichen Lebens liefern sich Kriminelle und Sicherheitsexperten oft ein Katz-und-Maus-Spiel. Dabei wurde deutlich, wie schwierig und aufwendig besonders bei dieser Form der Kriminalität eine effektive Bekämpfung ist, zumal auch die gegenwärtigen Strukturen der Strafverfolgung nicht selten ins Hintertreffen geraten können.

Sehr geehrte Damen und Herren, um die Erscheinungsformen der Internetkriminalität im Einzelnen nachvollziehen und bekämpfen zu können, sind vertiefte Spezial

kenntnisse, insbesondere technischer Art notwendig, die nicht bei jeder Staatsanwältin oder jedem Staatsanwalt als vorhanden vorausgesetzt werden können. Daher ist die Bündelung von Spezialwissen zur Verbesserung der Bekämpfung der Internetkriminalität notwendig und aus meiner Sicht auch sinnvoll. Ob dies in Form der Bildung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder der Errichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität geschieht, soll die Landesregierung prüfen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Das Wort hat nun der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Torsten Renz, CDU: Die Grundstimmung stimmt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, auf Sie ist Verlass,

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

weil, als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mit meinem Mitarbeiter gewettet, dass die Ministerin an irgendeiner Stelle ihrer Rede sagt: Ich bin den Koalitionsfraktionen sehr dankbar, dass sie diesen Antrag vorgelegt haben.

(Zuruf aus dem Plenum: Und, gewonnen?)

Ja, gewonnen haben wir beide, weil wir das Gleiche behauptet haben.

(Torsten Renz, CDU: Sie haben ja ein komisches Wettsystem! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Solche Wetten sind die schönsten.)

Und insofern muss ich Ihnen sagen: Auf Sie ist Verlass!

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Nur gibt es mittlerweile schon eine neue Qualität, denn die Justizministerin hat ja hier dargestellt, dass sie bereits an der Lösung des Problems arbeitet.

(Heinz Müller, SPD: Ja. – Dietmar Eifler, CDU: Was ist denn da verkehrt dran?)

Hätten wir diesen Antrag gestellt, hätte die Justizministerin nicht gesagt, ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, sondern hätte gesagt, der Antrag ist überflüssig, weil ich schon längst arbeite.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Mache ich schon. Mach ich schon, genau.)

Insofern ist alles das, was die Ministerin hier dargestellt hat, schon die Umsetzung des Anliegens der Koalitionsfraktionen und insofern ist der Antrag wirklich überflüssig,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Überflüssig!)

weil – das muss man anerkennend sagen – die Justizministerin die Zeichen der Zeit erkannt hat und bereits an der Umsetzung des Problems arbeitet. Man könnte auch sagen: Initiative ist Disziplinlosigkeit mit positivem Ausgang. Und insofern – ja – kann ich mich dem Dank der Justizministerin anschließen und sagen: Toll, Fraktionen, dass euch was eingefallen ist, womit man sich hier am späten Abend noch beschäftigen kann! Ob es allerdings zielführend ist, weiß ich nicht.

Dennoch will ich mich an der einen oder anderen Stelle auch mit den Inhalten oder mit den Problemen auseinandersetzen. Der hessische Justizminister hat formuliert, ich zitiere: „Das Internet ist der größte Tatort der Welt.“ Das ist in der Tat so. Wenn man sich mit dieser Problematik ernsthaft auseinandersetzen will, was die Justizministerin anscheinend tut, aber die Koalitionsfraktionen nicht,

(Torsten Renz, CDU: Ich könnte wetten, dass Sie nicht zustimmen.)

so hätten die Fraktionen und vor allen Dingen die initiierende Fraktion der CDU sich etwas mehr Zeit nehmen müssen. Denn ich glaube, erstens ist der Antrag auf den ersten Blick ganz einfach eine Kritik an der Landesregierung, speziell an der Justizministerin, denn der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, als müsse die Justizministerin beim Thema Internetkriminalität zum Jagen getragen werden. Meine Meinung ist das nicht, und dass das so nicht ist, hat die Ministerin ja hier dargestellt.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das hat sie gesagt.)

Ich glaube also, Herr Kollege Texter, die Justizministerin hat Ihnen ein Stichwort gegeben für einen möglichen Landtagsantrag, um ein Thema aufzugreifen, an dem die Landesregierung ohnehin arbeitet. Wenn Sie das Stichwort aber ernst genommen hätten, hätte auch der Antrag anders aussehen müssen. Dann muss der Landtag, wenn er dieses Thema ernsthaft behandeln will, die Landesregierung in die Pflicht nehmen. Und genau deshalb gehört die Berichtspflicht der Landesregierung in den Beschlussteil eines Antrages. Sie haben hier ausgeführt, dass Sie beantragt hätten oder beantragen wollen eine „zeitnahe“ Berichterstattung der Landesregierung.

Ich lese Ihnen mal den Antrag vor,

(Andreas Butzki, SPD: Das brauchen Sie nicht!)

den wir beschließen sollen: „Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob in Mecklenburg-Vorpommern eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität eingerichtet werden soll.“ Zitatende. Da steht nichts von Berichterstattung. Was wollen Sie uns eigentlich hier weismachen? Offensichtlich haben Sie den Antrag aufgeschrieben und haben ihn noch nicht mal selber begriffen.

(Zuruf von Andreas Texter, CDU)

Ja, die Begründung wird aber nicht beschlossen, lieber Kollege. Es geht hier um den Antragstext, und deshalb

unser Änderungsantrag zum Antrag und nicht ein Änderungsantrag zur Begründung. Also ist Ihre Begründung, unseren Antrag abzulehnen, ziemlich hilflos. Das will ich Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Frage der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder einer Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität ist nicht neu. Sie ist seit einiger Zeit bereits Thema der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern bestens bekannt. Das hat die Justizministerin ja hier dargestellt. Die hessische Justiz spielt hierbei eine gewisse Vorreiterrolle. Inzwischen sind weitere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Thüringen gefolgt. Die dabei gesammelten Erfahrungen sollte die Landesregierung selbstverständlich auswerten und nutzbar machen, denn die sogenannte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde bereits Anfang 2010 ins Leben gerufen – also auch das ist beileibe kein neuer Aspekt.

Aber meine Damen und Herren, die Landesregierung soll sich auch eingehend mit möglichen Argumenten gegen eine Konzentration entsprechender Zuständigkeiten auf staatsanwaltschaftlicher Ebene auseinandersetzen, denn bekanntermaßen wird auf Bundesebene die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften bislang eher kritisch gesehen. Vielleicht ist das ja den antragstellenden Fraktionen auch entgangen. Auf Bundesebene verfolgt man offensichtlich das Ziel, Schritt für Schritt alle Staatsanwälte fit zu machen für Grundbegriffe der Netzkriminalität. Auch über diesen Ansatz sollte die Landesregierung den Landtag unterrichten, und deshalb unser Änderungsantrag, lieber Kollege Texter.

Meine Damen und Herren, Internetkriminalität und deren Bekämpfung ist aber auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht allein Aufgabe der Justizministerin beziehungsweise der Staatsanwaltschaften. Dies betrifft alle mit der Strafverfolgung befassten Behörden, insbesondere also auch die Polizei. Auch dort wird die Einrichtung entsprechender Fachkommissariate bundesweit diskutiert beziehungsweise bereits praktiziert.

Ich darf deshalb an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass das zentrale Thema der sogenannten „Danziger Gespräche“ im Jahr 2010 in Schwerin die Bekämpfung der Internetkriminalität gewesen ist. Unter dem Leitthema „Sicherheit im digitalen Zeitalter“ haben hier in Schwerin Fachleute der Bundes- und Landespolizei, Justiz, Politik und Wirtschaft über Strategien bei der Bekämpfung der In- ternetkriminalität beraten. Einer entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 27.10.2010 war zu entnehmen, dass der Innenminister das LKA beauftragt hat, eine Konzeption zur Bekämpfung der Internetkriminalität für die Landespolizei zu erarbeiten. Was ist daraus geworden? Auch darüber sollte die Landesregierung den Landtag unterrichten, und deshalb unser Änderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich will es dabei belassen, weil ich glaube, dass es sich hier durchaus um ein ernsthaftes Thema handelt, die antragstellenden Fraktionen aber mit ihrem vorliegenden Antrag der Ernsthaftigkeit dieses Themas in keiner Weise gerecht geworden sind, sondern die Ausführungen der Justizministerin die größten Peinlichkeiten zu diesem Antrag vermieden haben. Sie hat deutlich gemacht, dass sie an dem Thema arbeitet. Lassen Sie also die Ministerin weiterarbeiten!

Meine dringende Bitte an die Ministerin wäre – auch wenn Sie unseren Änderungsantrag mit Sicherheit ablehnen werden –, den Landtag wirklich zeitnah zu unterrichten über die Ergebnisse, die Sie erzielt haben, sodass wir uns dann ernsthaft auch mit dieser Frage beschäftigen können. Auf der Grundlage eines solchen Antrages, wie er hier von den Koalitionsfraktionen vorgelegt worden ist, kann man das ernsthaft nicht tun. Dieser Antrag sollte also wegen seiner Peinlichkeit zurückgezogen werden. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von SPD und CDU ist konzeptionell wie programmatisch ein solches Schwergewicht, dass mir die Frage gestattet sei, ob es sich hier um eine versteckte Aktuelle Stunde handelt, zu der ja bekanntlich nur ungefähr das Thema benannt wird und dann darf man mal drüber reden.

(Torsten Renz, CDU: Meinten Sie jetzt das Thema der LINKEN vom letzten Mal, oder was?)

Nee, nee.

Es ist ja tragisch, dass sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner, den SPD und CDU in diesem Antrag scheinbar gefunden haben, nun auch noch von Frau Kuder dahin gehend obsolet gemacht wurde, dass sie selbst an dem Thema schon arbeitet. Das tut mir regelrecht leid.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Vielleich reden die auch alle nicht miteinander. Ich weiß ja nicht, was da für Zustände herrschen.)

Ich weiß nicht, wie so ein Antrag bei Ihnen entsteht, aber das will ich vielleicht auch gar nicht wissen.

Sinnvoller als ein Prüfauftrag zur besseren Bekämpfung der Internetkriminalität durch Verwaltungsstrukturmaßnahmen wären natürlich eine inhaltliche Debatte und ein Beitrag zur Fortentwicklung der Netzpolitik gewesen, denn das hat bisher sowohl im Landtagswahlprogramm der Regierungskoalition als auch im Koalitionsvertrag nicht viele Worte gefunden.

Ich will hier aber vorweggreifen und erklären, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dennoch den Antrag unterstützen wird, und zwar, weil es ein wichtiges parlamentarisches Instrument darstellt, der Regierung Prüfaufträge zu erteilen, die dann nochmals hier im Landtag bewertet und entschieden werden. Diese Unterstützung für einen Prüfauftrag hätten wir uns im Übrigen auch von der Regierungskoalition bei dem von uns GRÜNEN vorhin eingebrachten Lubmin-Antrag gewünscht. Die Konkretisierung durch den Änderungsantrag der LINKEN werden wir ebenso mittragen.

Lassen Sie mich aber noch auf zwei Punkte konkret eingehen, die hier in der Debatte bisher wenig beachtet blieben. Einerseits möchte ich auf die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung von Internetkriminalität eingehen und andererseits den heute schon in anderen Tagesordnungspunkten viel bemühten Präventionsaspekt in dieser Debatte würdigen.

Zum erstgenannten Punkt: Grundsätzlich beklagen vor allem die Zentralstellen der Polizeidezernate den Weg- fall der Vorratsdatenspeicherung seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dies erschwere die polizeiliche Ermittlungsarbeit immens, heißt es. Die angeblich effektivere Bekämpfung von Internetkriminalität wird von den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als das entscheidende Argument ins Feld geführt. Das Bundeskriminalamt nennt aber in einer Untersuchung gerade 880 Fälle, in denen den Ermittlungsbehörden Verbindungsdaten fehlten – gemessen an den 6 Millionen begangenen Straftaten pro Jahr eine verschwindend geringe Zahl von 0,01 Prozent.