Aber, meine Damen und Herren, vielleicht will ich mal so anfangen: Mit diesem Antrag ist es so wie häufiger bei Anträgen, die irgendwo ein Schlüsselwort haben, und dieses Schlüsselwort, ich sage mal im übertragenen Wortsinne, löst sofort so einen emotionalen Geigerzähler aus. Es fängt also quasi an zu ticken, weil das Thema ist in der Tat hoch emotional. Es geht um atomare Abfälle und das Wort ist kein schönes. Aber wir wissen auch, meine Damen und Herren, dass gerade seit den Vorfällen in Fukushima, in Japan, Menschen auch in unserem Land Angst haben. Jeder Politiker stellt sich den Ängsten von Menschen in diesem Land. Das nehme ich für alle hier in Anspruch.
Aber genau deshalb möchte ich auch sagen, dass es uns darum gehen muss und dass es auch unsere Aufgabe ist, das Emotionale, möglicherweise auch manchmal das Hysterische aus der Debatte rauszunehmen und wirklich nüchtern uns den Fakten zuzuwenden und über die Tatsachen zu reden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für mich einen grundsätzlichen inhaltlichen Fehler, der mich den gesamten Antrag ablehnen lässt, und im Übrigen auch meine Fraktion. Insofern, Frau Schwenke, sind wir an dem Punkt schon mal nicht einer Meinung. Bei uns heißt es Nein.
Aber mit dem Antrag, meine Damen und Herren, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN suggerieren Sie – und das ist das, was schwierig ist – den Menschen hier im Land, dass unsere Landesregierung in Sachen Zwischenlager Nord untätig ist und dadurch möglicherweise Gesundheitsrisiken entstehen. Sie suggerieren, dass auch der Landtag untätig ist und dass es eigentlich erst der Fraktion DIE GRÜNEN bedarf, dass man sich endlich dieses Themas annimmt. Das ist eben sehr bedenklich.
Ich glaube, alle anerkennen hier die Rolle der GRÜNEN in Deutschland seit der Gründung dieser Partei für ein Umdenken und auch für eine Bewusstseinsänderung in einer ganzen Gesellschaft. Aber umso problematischer empfinde ich, dass solche Anträge eigentlich etwas bedienen, was man mit Vorurteilen umschreiben kann, nämlich ein Vorurteil, dass eben die Regierenden hier in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Kernkraft einfach nicht handeln oder dass sie sich aus ihrer Verantwortung stehlen, was noch viel schlimmer wäre. Und dem möchte ich heute ausdrücklich entgegentreten.
Albert Einstein hat im Übrigen mal gesagt, es ist leichter, Atome zu zertrümmern, als ein Vorurteil zu beseitigen. Ich weiß, dass das so ist, und ich weiß auch, dass dieses Vorurteil weit verbreitet ist. Aber dann gebe ich mir jetzt mal Mühe, mit diesem Vorurteil aufzuräumen.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, dass Sie nun die alleinigen Verfechter des Atomausstiegs, die einzigen Hüter der Gesundheit des Menschen hier in diesem Land sind, dem möchte ich also ebenfalls entgegentreten, denn die Bundesregierung hat nach dem Vorfall in Fukushima einen schnellen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Wir haben hier in diesem Haus auch mehrfach darüber geredet und das wird ausdrücklich von mir und von meiner Fraktion mitgetragen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber schade, dass es erst Fukushimas bedurfte. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber am Schluss ist es so, es ist schnell gehandelt worden, das nehme ich jetzt wirklich für uns in Anspruch, auch für diese Bundesregierung in Anspruch,
Dennoch müssen wir mit den Altlasten, die uns aus der DDR-Zeit mit dem Kernkraftwerk Lubmin hier in Mecklenburg-Vorpommern und auch dem Kernkraftwerk in Rheinsberg hinterlassen wurden, umgehen. Bis zum heutigen Tag hat sich jeder Landtag in Mecklenburg-Vor- pommern dieser Verantwortung gestellt. Das ist eben auch ein Fakt. Das haben wir immer ernst genommen und haben uns dieser Verantwortung in der Vergangenheit gestellt.
Das Kernkraftwerk in Greifswald ist mittlerweile fast vollständig zurückgebaut. Da hatte ich irgendwann mal bei Ihnen in Ihrer Rede, Frau Berger, da hatte ich fast den Eindruck, Sie haben gesagt, nicht dass Sie wieder kommen mit der Verkettung unglücklicher Umstände bei der Betreibung von Kernanlagen. Also „Bruno Leuschner“ ist weitgehend zurückgebaut und das haben Sie hoffentlich und ganz sicher nicht meinen können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Greifswald, über die hier heute mehrfach geredet wurde, sind im Übrigen auch führend, was die Technologie des Rückbaus von Kernkraftwerken betrifft, und sind international gefragte Fachleute.
Das muss man auch ganz klar sagen. Trotzdem bleibt die Altlast atomarer Abfall. Diese Altlast bleibt. Im Gegensatz zu Ihrem Antrag möchte ich die emotionale Seite aus der Diskussion rauslassen, denn Angst ist eben kein guter Ratgeber.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und der Landtag haben sich mehrfach und immer wieder ausdrücklich gegen eine Ausweitung des Zwischenlagers Nord gestellt, zuletzt übrigens vor fast genau einem Jahr am 27. Januar 2011. Und das ist eben auch wieder eine Tatsache. Wir haben das Thema hier immer wieder miteinander behandelt.
Allein der Beharrlichkeit unseres Innenministers und der Landesregierung ist es zu verdanken, dass auch das Zwischenlager Nord nun dem sogenannten Stresstest unterliegt. Soweit mir bekannt ist – und Herr Caffier hat vorhin dazu etwas gesagt –, wird diese Untersuchung, dieser Stresstest auch noch im ersten Halbjahr dieses Jahres stattfinden. Und das ist gut so und das ist dem Einsatz unserer Landesregierung und von Lorenz Caffier zu verdanken.
Auch in der Stellungnahme der Landesregierung gegenüber Polen, zum Beispiel zu den geplanten polnischen Atomkraftwerken, werden seitenweise Bedenken vorgetragen von uns, von der Landesregierung, auch von uns als Landtag. Wir arbeiten zurzeit daran, an den Bedenken, die von den Menschen in unserem Land auch geteilt werden. In diese Reihe von Beschlüssen des Landtages und Handlungen der Landesregierung reiht sich eben nahtlos die Ablehnung des Innenministeriums zur Erweiterung der Lagerfrist für dieses Zwischenlager ein. Das ist sozusagen ein Bestandteil.
Ich möchte an dieser Stelle dem Innenminister hier wirklich mal für seine Arbeit auch herzlichen Dank sagen. Denn glauben Sie mir, auch in Mecklenburg-Vorpom- mern wird es nicht so viele Leute geben, die sich mit diesem unpopulären Thema gern befassen, denn wenn wir ehrlich sind, mit Kernenergie, mit Reststoffen und atomaren Abfällen, mit all diesen Dingen verdient man sich einfach keinen Blumentopf.
Der Innenminister hat sich in der Vergangenheit – und auch in der Zukunft wird er das tun – immer wieder vehement eben für die Interessen der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Also, Herr Caffier, herzlichen Dank!
(allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Peter Ritter, DIE LINKE: Hoch, hoch, hoch! – Udo Pastörs, NPD: Diese Beweihräucherung ist ja widerlich.)
Jetzt habe ich nun wirklich, wie ich meine, lang und breit ausgeführt, dass der Landesregierung die Sicherheit dieses Zwischenlagers sehr wichtig ist. Diese Sicherheit wird stetig auch verbessert und neuen Erkenntnissen angepasst. Der Innenminister hat dazu vorgetragen. Deshalb können Sie sich eben sicher sein, dass im Innenministerium und auch in der Zukunft alles dafür getan wird, dass das Zwischenlager nicht zu einem Endlager wird und auch Sicherheitsmaßstäbe immer im Auge behalten werden.
Meine Damen und Herren, das Gutachten, das hier immer wieder in Rede war, kann dabei eben nicht, wie DIE
GRÜNEN es in Ihrem Antrag fordern, als Maßstab für alle bisherigen Genehmigungen herangezogen werden, denn das Gutachten selbst führt erst einmal dazu aus, dass es nicht dessen Aufgabe ist, also Aufgabe des Gutachtens, nun zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme der bisher erteilten Genehmigungen gegeben sind. Die Ausführungen des Gutachtens beziehen sich nur auf den konkreten Änderungsantrag, also auf die unbefristete Lagerung von radioaktiven Stoffen entsprechend der Strahlenschutzverordnung. Etwas anderes begehrt der Antrag nicht und etwas anderes ist auch in diesem Gutachten nicht untersucht.
Da liegt schon der nächste Haken, nämlich in Ihrer Argumentation. Das Gutachten befasst sich eben nur mit den Voraussetzungen des Abfalllagers – Herr Caffier hat darauf noch einmal deutlich hingewiesen –, nur des Abfalllagers, also die Hallen 1 bis 7 des ZLN,
und dort eben auch nur auf die Abfälle, die nicht aus Lubmin oder aus Rheinsberg stammen, sondern auf die Abfälle Dritter. Das haben Sie ja ausgeführt, Frau Berger. Denn nur für diese Abfälle des Abfalllagers gilt eben die zeitliche Befristung von diesen fünf Jahren vor und nach der Konditionierung. Das ist so. Die Abfälle des Abfalllagers, die aus Lubmin oder Rheinsberg stammen, werden bereits bis zur Abgabe an das Endlager „Konrad“ unbefristet gelagert und für die gilt das gar nicht. Das heißt bis 2039, damals waren das 40 Jahre, und dann ist auch das vorbei. Das sind unsere eigenen Abfälle aus der DDRZeit und die sind von dem Gutachten, wie gesagt, nicht betroffen.
Das Transportbehälterlager, wo die Castoren stehen, darauf hat sich weder der Antrag der EWN noch das Gutachten irgendwo bezogen. Das hat damit nichts zu tun. Die Aussagen des Gutachtens zum Abfalllager sind auf diese Castorbehälter und Castorlager gar nicht übertragbar, schon alleine, weil sich die Voraussetzung für die beantragte Änderungsgenehmigung nach der Strahlenschutzverordnung regelt – das hat Herr Caffier auch noch mal gesagt – und die Voraussetzung für die Castorlagerung eben nach dem Atomgesetz. Das sind also grundverschiedene Dinge. Die Voraussetzungen des Atomgesetzes werden in dem Gutachten wie gesagt nicht angesprochen.
Ihr Antrag ist also schon rechtlich, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, gar nicht durchführbar. Für uns steht fest, dass Lubmin kein Endlager werden darf. Ich glaube, darüber sind wir uns auch alle einig. Für uns steht fest, dass das Zwischenlager, solange es noch kein geöffnetes Endlager gibt, den Sicherheitsmaßstäben immer, zu jedem Zeitpunkt und unbedingt genügen muss. Dafür wird sich unser Innenminister einsetzen.
Noch etwas zum Kernenergiebeirat, mein Kollege Borchert hat das angesprochen: Ich will ganz klar sagen, auch wir von der CDU sind dankbar für die Arbeit der Mitglieder des Kernenergiebeirates in der Vergangenheit. Auch wir danken von dieser Stelle aus allen Mitgliedern des Kernenergiebeirates. Aber ich sage eben auch, lieber Rudi, wir hätten uns durchaus vorstellen können,
dass man diese Arbeit, weil Energie in Zukunft eine solch hohe Bedeutung für dieses Land hat, dass sich vielleicht nicht ein Kernenergiebeirat, sondern ein Energiebeirat auch anderen Energieformen zuwenden würde. Also wir hätten uns durchaus auch eine Erweiterung vorstellen können. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass wir dankbar sind für das, was der Kernenergiebeirat bisher geleistet hat und in der Zukunft auch weiterhin leisten wird.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal klarstellen, dass wir den Antrag ablehnen, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Je komplizierter Organisationsstrukturen und Abläufe sind, desto störungsanfälliger sind sie auch.
Was das Zwischenlager Nord betrifft – und Zwischenlager heißt wohl, wenn ich es recht verstanden habe nach der Genehmigungspraxis des Bundesamtes für Strahlenschutz, 40 Jahre, darüber wäre es ein Endlager –, so hat man folgende Konstruktion gewählt:
Der Bund betreibt eine Energiewerke Nord GmbH als hundertprozentige Tochter, die wiederum eine Zwischenlager Nord GmbH als hundertprozentige Tochter betreibt, die dann das Zwischenlager Nord betreibt. Die Energiewerke Nord GmbH und die Zwischenlager Nord GmbH beantragen beim Landesinnenministerium, dass sie feste radioaktive Abfälle aus anderen kerntechnischen Anlagen ohne Befristung lagern dürfen.
Dann fällt dem Bund auf, dass vielleicht islamistische Terroristen auf den Gedanken kommen könnten, das Zwischenlager anzugreifen, und empfiehlt dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wiederum ein neues Sicherheitskonzept. Dafür sind Nachrüstungen notwendig, die von den Betreibern zu tragen sind, also den vom Bund betriebenen GmbHs und damit letztendlich vom Bund selber.