Ich will sagen, ich bin mir ziemlich sicher, aufgrund der Historie, wenn man sich das mal ansieht, würde auch ein zukünftiger SPD-Bundesfinanzminister
oder eine zukünftige grüne Umweltministerin sich keinen Deut anders verhalten, als es jetzt Schäuble und Röttgen machen. Das, glaube ich, gehört auch mit zur Wahrheit. Das muss man hier klar benennen. Insofern bleibe ich dabei,
es geht hier im Zwischenlager Lubmin vom Grunde her um einen klassischen Konflikt zwischen Bund und Land.
Meine Damen und Herren, daraus, dass in Zukunft erweiterte Sicherheitsmaßnahmen realisiert werden sollen, ist also aus meiner Sicht keine Notwendigkeit für eine Überprüfung der bestehenden Genehmigung abzuleiten. Zudem ist die bestehende Genehmigung von 2007 seinerzeit von EWN gerichtlich erzwungen worden, weil die Wahrscheinlichkeit, dass eine Überprüfung hier etwas bringt, geht gegen null. Und insofern ist es völlig richtig, das Ergebnis des derzeit anhängigen Gerichtsverfahrens abzuwarten und daraus gegebenenfalls Rückschlüsse im Hinblick auf die bestehende Genehmigung zu ziehen.
Wo die Sympathien liegen, ist völlig klar. Wir hoffen natürlich, dass die Klage zurückgewiesen wird, aber ich glaube, auch wenn die Klage zurückgewiesen wird, was wir hoffen, ist natürlich auch die Urteilsbegründung dann wichtig. Und dann, glaube ich, haben wir alle Zeit der Welt, um entsprechend, wenn dann hoffentlich daraus weitere Erkenntnisse sich ergeben, die eigene Rechtsposition, nämlich die Rechtsposition des Landes gegenüber der des Bundes, weiter zu verbessern.
Im Übrigen habe ich da auch volles Vertrauen zu unserem Innenminister, dass er unabhängig davon, was da läuft oder nicht läuft mit der Klage und wie da entschieden wird, dass er immer und jederzeit prüfen wird, wie er und wie wir unsere eigenen politischen und rechtlichen Positionen gegenüber dem Bund verbessern beziehungsweise verstärken. Das ist nämlich das Entscheidende, was ich letztendlich auch von einer Landesregierung erwarte, und dazu, glaube ich, ist klar, habe ich auch volles Vertrauen.
Ich möchte deutlich machen, dass in diesem Zusammenhang, Herr Innenminister, aus meiner Überzeugung heraus auch der Kernenergiebeirat einen ganz wichtigen Beitrag leisten kann, um uns dabei zu unterstützen und unsere Position zu verbessern. Und insofern möchte ich aus aktuellem Anlass die Gelegenheit nutzen, um die Position der SPD-Landtagsfraktion zum Kernenergiebeirat deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren, die SPD ist grundsätzlich für die Beibehaltung des Kernenergiebeirates, weil die Aufgaben, so, wie sie in der Geschäftsordnung des Beirates festgelegt sind, die Landesregierung unter anderem bei technischen Fragen der Anlagensicherheit, des Strahlen
schutzes und der Entsorgung zu beraten, nach wie vor sehr aktuell sind. Und, meine Damen und Herren, sicherlich ist es auch notwendig, die Aufgabenstellung zu überprüfen und gegebenenfalls aufgrund aktueller Entwicklungen zu verändern und zu erweitern. Dazu gehören zum Beispiel das Endlagersuchgesetz, das polnische Kernenergieprogramm, aber auch die Frage, wie die Erfahrungen von EWN beim AKW-Rückbau in Deutschland oder international genutzt werden können.
Meine Damen und Herren, ich sehe aber auch noch einen zweiten Grund, der für die Beibehaltung des Kernenergiebeirates spricht, und das ist die Chance, das Wissen und das ehrenamtliche Engagement von Expertinnen und Experten, von Bürgerinnen und Bürgern bei einer ganz wichtigen Zukunftsfrage unseres Landes zu nutzen und damit transparente Demokratieprozesse zu organisieren.
Meine Damen und Herren, wir sollten deshalb auch die Beschlussfassung des Beirates respektieren und ich glaube, an der Stelle ist es auch angebracht, sich bei den Mitgliedern des Kernenergiebeirates ausdrücklich für die geleistete Arbeit zu bedanken in der letzten Legislaturperiode. Und insofern ist es umso wichtiger, die Beschlussfassung des Beirates zu respektieren, der in seiner letzten Sitzung am 29. April 2011 sich deutlich bei einer Stimmenthaltung zu einer Fortführung des Kernenergiebeirates ausgesprochen hat, im Übrigen mit allen Stimmen der CDU-Vertreter.
Insofern, meine Damen und Herren, wir brauchen keine Abschaffung des Kernenergiebeirates, sondern ich plädiere ausdrücklich für eine Stärkung und für eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit des Beirates, damit seine Potenziale zukünftig noch besser genutzt werden können. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb sachorientiert, verantwortungsbewusst, konsequent und parteiübergreifend gemeinsam im Interesse unseres Landes an einer guten Lösung für das Zwischenlager Lubmin arbeiten, um dabei insbesondere bei der Aus- einandersetzung mit dem Bund, egal mit welcher Bundesregierung, zukünftig erfolgreich zu sein. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zusammengefasst waren es im Wesentlichen zwei Aussagen, die das Gutachten vom Herbst 2010 – in Auftrag gegeben vom Innenministerium – herausgearbeitet hatte.
Die erste war, dass im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. April 2008 festgestellt worden war, dass nach dem 11. September eine allgemeine, mit größerem Risiko behaftete Sicherheitslage eingetreten war, die insbesondere bei atomrechtlichen Anlagen zu höheren Sicherheitsstandards führen muss.
Und die zweite Aussage bezog sich auf die Raumbedeutsamkeit des EWN-Antrages und die Vorgaben im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern.
Beide Aussagen haben dazu geführt, dass das Innenministerium die Genehmigung zur unbefristeten Pufferlagerung von mittel und schwach radioaktiven Abfällen vor und nach der Konditionierung nicht erteilt hat. Das haben wir sehr begrüßt, dass diese Entscheidung so getroffen worden war.
Im Gutachten, von dem hier die Rede ist, wurde auch angeregt, im Lichte des erwähnten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes alle, auch die bestandskräftigen Genehmigungen für das Zwischenlager Nord zu hinterfragen. Das sehen wir auch so und meine Fraktion hält daher Zustimmung zu diesem Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für richtig.
Eigentlich müssten das auch die Koalitionsfraktio- nen so sehen, denn wir sind uns ja, was das Zwischen- lager betrifft, einig, wie Sie sagen. Die Reden des Mi- nisters und auch des Kollegen Borchert zeigen aber, bei der wichtigsten Frage, ob das Zwischenlager nach neuesten Standards, nach menschlichem Ermessen gegen Störungen und Einwirkungen Dritter, insbeson- dere in terroristischer Absicht, sicher ist und ob eine Genehmigungsfähigkeit besteht, scheiden sich die Geister.
In der Tat sagt der Innenminister in einer Pressemitteilung vom 11.01. dieses Jahres, dass im Ergebnis einer regelmäßig stattfindenden Sicherheitsüberprüfung nun die Maßnahmen, wie er sagt, für das Transportbehälterlager „optimiert“ werden. Man könnte davon ausgehen, dass das alles Routine sei. Ich unterstelle auch Ihnen nicht, Herr Minister, dass Sie diese Fragen leichtfertig behandeln, aber verwunderlich ist schon, …
… dass Bund und Land erstens so lange gebraucht haben, bis sie hier Handlungsbedarf festgestellt haben. Ich wiederhole, das Urteil ist von 2008, und hinzu kommt, dass die letzte gültige Genehmigung für das Zwischenlager vom 11. Dezember 2007 ist.
Ihr in Auftrag gegebenes Gutachten sagt aus, dass diese Genehmigung gegenüber der Ursprungsgenehmigung vom Februar 1998 unverändert gilt. Da können also die Gefährdungslage und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen gar nicht enthalten sein. Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich mich hier hinstelle – und ich glaube, das machen auch DIE GRÜNEN nicht –, um die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zwischenlagers in Abrede zu stellen oder infrage zu stellen.
Das Mindeste ist aus unserer Sicht die Prüfung, wie der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es verlangt. Wenn Sie konsequent sind, meine Damen und Herren der Koalition, dann gibt es gar keinen anderen Weg, als die Genehmigungstatbestände für das Zwischenlager zu überprüfen. Ich bin keine Juristin, aber mir leuchtet ein, dass eine Neubewertung der Sicherheitsanforderungen aufgrund einer erhöhten Gefahr terroristischer Anschläge von Land oder aus der Luft ebenso die Überprüfung der bestandskräftigen Genehmigungen nach sich ziehen muss.
Sie teilen mit, dass Sie alles tun, um die Sicherheitsstandards anzupassen. Sie sagen nicht, was Sie tun, weil das ja die Sicherheit wiederum gefährden würde. Nun ging durch die Presse, dass höhere Mauern gebaut werden sollen. Das wird zumindest nicht im Geheimen geschehen können, aber Zweifel bleiben, ob damit die Probleme gelöst werden. Die Frage nach einer ausreichenden genehmigungsrechtlichen Grundlage bleibt auf jeden Fall.
Und wenn es den EWN im Auftrag des Bundes gelingen sollte, Herr Borchert, die unbefristete Pufferlagerung durchzusetzen, ist eine neue Genehmigung zwingend erforderlich. Das erkennen selbst die EWN an. In diesem Fall würden sie den Boden der bisherigen Genehmigung auf jeden Fall verlassen. Aber darum geht es in dem Antrag hier gar nicht. Damit müssen wir uns auch nach Auffassung meiner Fraktion vorbeugend im Kernenergiebeirat beschäftigen.
Aber wenn es tatsächlich gegen den Willen des Landes dazu kommen sollte, erwarte ich, dass sich alle Mitglieder dieses Hauses, einschließlich der Landesregierung, an den Protesten der Bevölkerung beteiligen.
Denn wir sind uns ja einig: Heute geht es darum, ob wir als Landtag einem Prüfauftrag zustimmen. Es geht darum, ob die bestandskräftigen Genehmigungen für das Zwischenlager den vom Bundesverwaltungsgericht im April 2008 festgestellten erhöhten Sicherheitsanforderungen gerecht werden oder nicht.
Aus meiner Sicht ist das völlig selbstverständlich. Ein diesbezüglicher Auftrag durch das Parlament würde ja auch die Position des Ministers stärken. Fachleute müssen das untersuchen, politisch begleitet durch den Kernenergiebeirat. Der Stresstest im Zwischenlager, in den das Zwischenlager nun doch einbezogen wird, kann diese Prüfung nicht ersetzen. Meine Fraktion stimmt dem Antrag zu.
Also, Frau Schwenke, dass es Ihnen und Ihrer Fraktion natürlich freisteht, den Antrag der GRÜNEN gut zu finden und dem zuzustimmen, ist in Ordnung. Wenn Sie denn sagen, eigentlich müssten auch die Koalitionsfraktionen der Auffassung sein, dem zuzustimmen, dann sage ich mal, na gut, das überlassen Sie mal schick uns.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen wir. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ich sag ja auch, eigentlich.)
Zu Rudi möchte ich sagen: Also spätestens, als er gesagt hat, dass es ein Bundesfinanzminister auch nicht anders regeln würde, sage ich Ja. Das ist ein klassischer Konflikt zwischen Bund und Land und ich stimme vollkommen zu.
Aber, meine Damen und Herren, vielleicht will ich mal so anfangen: Mit diesem Antrag ist es so wie häufiger bei Anträgen, die irgendwo ein Schlüsselwort haben, und dieses Schlüsselwort, ich sage mal im übertragenen Wortsinne, löst sofort so einen emotionalen Geigerzähler aus. Es fängt also quasi an zu ticken, weil das Thema ist in der Tat hoch emotional. Es geht um atomare Abfälle und das Wort ist kein schönes. Aber wir wissen auch, meine Damen und Herren, dass gerade seit den Vorfällen in Fukushima, in Japan, Menschen auch in unserem Land Angst haben. Jeder Politiker stellt sich den Ängsten von Menschen in diesem Land. Das nehme ich für alle hier in Anspruch.