Herr Abgeordneter, ich kann hier den Zusammenhang zwischen der Frage über Beobachtung von Politikern und einzelnen Maßnahmen nicht erkennen. Deswegen brauche ich Ihnen diese Frage nicht zu beantworten.
dem Ministerium für Inneres und Sport im Zusammenhang mit der Auflösung von sogenannten „Rechtsrockkonzerten“ beziehungsweise von privaten Veranstaltungen mit Musik, die zu solchen erklärt wurden, an die Polizei und, wenn ja, was waren dies für Anweisungen?
Herr Abgeordneter Petereit, der Erlass über ordnungsbehördliches und polizeiliches Vorgehen bei Veranstaltungen von Rechtsextremisten des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern enthält
Rechts- und Verfahrenshinweise zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen.
Da ich davon ausgegangen bin, dass Sie als Student mit so vielen Semestern Jura den Inhalt dieser Frage verstehen, habe ich dem nichts weiter hinzuzufügen.
(Udo Pastörs, NPD: Sie müssen richtig antworten. – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Stefan Köster, NPD)
Dem entnehme ich also, es gab keine konkreten Anweisungen aus dem Innenministerium, derartige Veranstaltungen aufzulösen, wodurch das polizeiliche Ermessen auf null gesetzt wurde.
Das ist nicht mal eine Verordnung. Aber es gibt doch auch eine Vorschrift, dass Sie die Frage zu beantworten haben, oder?
Herr Petereit, Sie haben die Möglichkeit, hier Fragen zu stellen, und der Minister beantwortet diese Fragen.
Und wenn Sie Nachfragen haben, können Sie die stellen. Ob Ihnen die Antwort des jeweiligen Ministers gefällt oder nicht, steht hier nicht zur Debatte, und das haben Sie nicht zu kommentieren.
Sie haben die Entscheidungen, die hier oben im Präsidium getroffen werden, weder zu kommentieren noch in einer diffamierenden Art und Weise hier zu kommentieren.
Und ich mache Sie darauf aufmerksam, wenn Sie den dritten Ordnungsruf erhalten, dass Ihnen dann für die heutige Sitzung das Wort entzogen werden könnte.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hier bitte ich die Abgeordnete Frau Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 15 und 16 zu stellen.
zu Forderungen nach einem Schuldenschnitt für hoch verschuldete Bundesländer, erhoben etwa durch den Senator für Finanzen des Landes Berlin?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Rösler! Ich würde zunächst mal eine Vorbemerkung machen, bevor ich mich hier ernsthaft mit Ihrer Frage auseinandersetze: Ich glaube, mein armer Kollege Nußbaum ist gründlich missverstanden worden, denn wenn er in einem Interview gesagt hat, im Grunde bräuchte man einen Schuldenschnitt, dann ist das für mich noch lange keine Forderung, sondern im Grunde eine Möglichkeit, wie man nach 2020 – denn genau auf die Zeit bezieht er sich – mit diesem Thema umgehen könnte.
Und nun mal zu den Konsequenzen eines Schuldenschnittes aus unserer Sicht: Die Übertragung eines Schuldenschnittes bei EU-weiten Überlegungen auf deutsche Verhältnisse würden wir sehr klar ablehnen, weil das nämlich ein fiskalpolitisch unheilvolles Signal ist. Ein Schuldenschnitt ist immer ein Ausdruck von Zahlungsunfähigkeit
und damit mit erheblichem Vertrauensverlust verbunden. Ein Bundesland, das für sich einen Schuldenschnitt beantragt, bekommt erhebliche Probleme bei Kreditaufnahme von privaten Gläubigern. Ein erheblicher Anstieg des Zinssatzes ist dann natürlich eine notwendige Folge und insofern mit noch erheblicheren Belastungen des eigenen Haushalts verbunden. Kurz und gut, ich würde für unser Land so etwas nicht beantragen, weil der Schaden wesentlich größer ist als gegebenenfalls ein Nutzen.