Protocol of the Session on February 2, 2012

Auch wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bisher nicht dem Landtag angehörte, bin ich bislang von einem Fortbestehen dieses Konsenses, der im Übrigen auch im Energiebeirat besprochen worden ist, ausgegangen. Voraussetzung für den Betrieb des Zwischenlagers ist natürlich dessen Sicherheit. Dass die gewissenhafte Einhaltung jeglicher Sicherheitsstandards an erster Stelle steht, darüber dürfen wir uns bei der Problematik wohl einig sein.

Meine Damen und Herren, ich habe keine Zweifel …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann dürfen Sie das Argument der Neube- wertung nicht bemühen. Das ist doch unlogisch.)

Meine Damen und Herren, ich habe keine Zweifel an der …

(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie dürfen gern nachher reden. Ich kann Ihre Aufgeregtheit gar nicht verstehen.

Meine Damen und Herren, ich habe keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gegenwärtig bestehenden Genehmigung des Zwischenlagers Nord. An dieser Bewertung ändert auch das von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angeführte Rechtsgutachten der Landesregierung nichts, das zur Versagung des Antrages der Energiewerke Nord auf unbefristete Zwischenlagerung für Dritte letztes Jahr geführt hat. Eine Zwischenlagerung kann nicht zu einem faktischen Endlager in Lubmin führen. Dies ist nach dem Atomgesetz unmöglich und auch nicht genehmigungsfähig.

Mit der Ablehnung des Antrages hat die Landesregierung darüber hinaus aber eins sehr deutlich gemacht: Sie besteht darauf, dass alle schwach und mittel radioaktiven Reststoffe Dritter, die im Zwischenlager Nord behandelt wurden, das Zwischenlager schnellstmöglich wieder verlassen werden, denn es macht für sie sowohl rechtlich als auch in Bezug auf notwendige Sicherheitsanfor-

derungen einen entscheidenden Unterschied, ob eine zeitlich begrenzte Zwischenlagerung oder aber eine Konditionierung, eine Lagerung von Abfällen/Reststoffen Dritter auf unbestimmte Zeit erfolgen soll.

Diese Rechtsfrage wird eine der zentralen Punkte sein, über die das Verwaltungsgericht Greifswald zu entscheiden hat. Ich bitte insofern um Verständnis, dass ich mich wegen dieses laufenden Klageverfahrens nicht weiter zu den Einzelheiten äußern werde.

Lassen Sie mich aber eins darstellen, worum es geht. Das Zwischenlager Nord setzt sich aus zwei Bereichen zusammen, nämlich dem sogenannten Transportlager oder Transportbehälterlager, wie es ganz korrekt heißt, das aus der Halle 8 besteht, dessen Genehmigungs- behörde ausschließlich das Bundesamt für Strahlenschutz ist, sowie aus dem sogenannten Abfalllager, das sich aus den Hallen 1 bis 7 zusammensetzt und durch das Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigt wurde. Bei der Konditionierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle geht es lediglich um das Abfalllager, sodass sich der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur auf dessen Genehmigung beziehen kann. Die zu realisierenden Sicherheitsmaßnahmen und der genehmigte Betrieb bis 2039 betreffen jedoch ausschließlich das Transportbehälterlager und somit den Teilbereich des Zwischenlagers Nord, der mit der Konditionierung und der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und Reststoffe gerade eben nichts zu tun hat.

Lassen Sie mich zu den Sicherheitsanforderungen und Sicherungsmaßnahmen jedoch einige Ausführungen machen, weil ich immer wieder merke, dass es hier zu Irritationen kommt:

Zunächst habe ich unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe in Japan sowohl die Bundeskanzlerin als auch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit gebeten, die Sicherheitsüberprüfungen der Kraftwerke, also die sogenannten Stresstests auch auf die Zwischenlager auszudehnen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr gut.)

Dieser Bitte ist entsprochen worden, wobei die Überprüfung der Kernkraftwerke Priorität hatte. Zwischenzeitlich erarbeitet die Entsorgungskommission im Auftrage des Bundesumweltministeriums dazu einheitliche Bewertungskriterien. Diese Stresstests werden sich sowohl auf das Abfall- als auch auf das Transportbehälterlager beziehen. Zu beachten ist aber, dass für beide Lager jeweils unterschiedliche Kriterien gelten werden, entsprechend der Aufgabenstellung der Lager. Hieraus wird deutlich, dass auch beim Stresstest eine Unterscheidung zwischen den Komponenten eines Zwischenlagers gemacht werden muss.

Zweitens. Bundesweit hat eine sicherheitstechnische Nachrüstung der Zwischenlager begonnen. Hiervon betroffen sind nur die Transportbehälterlager, also die Castorlager. Die Maßnahmen beziehen sich somit nicht auf die Gesamtheit des Zwischenlagers Nord. Transportbehälterlager verfügen über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept. Die in diesem Konzept festgelegten Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig überprüft. Dabei stimmen sich das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für Strahlenschutz, die atomrechtlichen Landesbehörden, die Betreiber sowie die Behörden von

Bund und Ländern eng ab. Als Ergebnis dieser Überprüfung haben sich Betreiber und Behörden nunmehr auf eine Nachrüstung verständigt. Diese Nachrüstung dient dem Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter. Hierzu zählen natürlich auch mögliche terroristische Angriffe.

Zu betonen ist, dass die Nachrüstungen nichts mit dem Ergebnis in Fukushima und nichts mit dem Stresstest zu tun haben. Es handelt sich lediglich um das Ergebnis und die Prüfung von periodisch wiederkehrenden Maßnahmen.

Als letzten Punkt aus der Argumentation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich noch auf die Befristung der Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz bis 2039 eingehen:

Erstens. Sie bezieht sich nur, das betone ich noch mal, sie bezieht sich nur auf das Transportbehälterlager.

Zweitens. Die dort lagernden Castorbehälter sind für ein Endlager bestimmt. Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes hat man sich auf eine ergebnisoffene Suche für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle, also für den Inhalt der Castorbehälter, geeinigt.

Drittens. Fakt ist, je schneller ein Endlager gefunden wird, desto eher könnte auch das Transportbehälterlager in Lubmin geräumt werden.

Im Übrigen tragen DIE GRÜNEN ganz erhebliche Verantwortung dafür, dass es in Deutschland auf absehbare Zeit kein Endlager geben wird. Sie haben mit ihrem Endlagermoratorium mindestens zehn Jahre an Zeit vergeudet, was die Frage der Sicherheit betrifft.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Lassen Sie mich,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

lassen Sie mich abschließend zusammenfassen:

Erstens. Die Sicherheit des Zwischenlagers Nord war und ist gewährleistet.

Zweitens. Der Stresstest ist auf den Weg gebracht.

Drittens. Die vom Bundesamt für Strahlenschutz angewiesenen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen beziehen sich lediglich auf das Transportbehälterlager.

Viertens. Die Landesregierung hat die Genehmigung zur unbefristeten Konditionierung und zur Zwischenlagerung von Abfällen und Reststoffen Dritter aus genannten Gründen untersagt.

Aus genannten Gründen können wir den Antrag, den Sie einbringen, hier nicht nachvollziehen. Ich hoffe, ich habe ein bisschen mit den Ausführungen dazu beigetragen, dass die rechtliche und auch die technische Ausgangssituation noch mal klargestellt worden ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Caffier.

Das Wort hat jetzt Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenwärtig umfasst die Genehmigung die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen und Abfällen aus kerntechnischen Anlagen, die nicht aus den AKWs der ehemaligen DDR stammen, vor und nach einer Behandlung und Konditionierung jeweils bis zu fünf Jahren. Am 25. September 2009 beantragten dann die Energiewerke Nord GmbH und die Zwischenlager Nord GmbH eine Änderung der Genehmigung. Der Antrag hatte das Ziel, die Zwischenlagerung, die sogenannte Pufferlagerung am Standort Lubmin/Rubenow ohne Befristung zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag wurde Anfang 2000, April 2011 – Entschuldigung – durch das Innenministerium abgelehnt. Und Grundlage für die Ablehnung war ein Rechtsgutachten vom 25. November 2010 zur genehmigungsrechtlichen Situation zur Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen am Standort Lubmin.

Hauptgrund für die Ablehnung war die Feststellung, dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter nicht gewährleistet ist und insbesondere der Nachweis des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter im Hinblick auf das Risiko terroristischer Anschläge fehlt. Es wurde damit auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 Bezug genommen, wonach aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001 und aufgrund der grundsätzlichen Änderungen der Risikoszenarien in den letzten Jahren eine erhöhte Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge anzunehmen ist, die es im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen gilt.

Die EWN GmbH hat dann im April 2011 beim Verwaltungsgericht Greifswald – ich muss sagen erwartungsgemäß, das konnte niemanden überraschen – Klage gegen diesen Ablehnungsbescheid erhoben und eine zweite Teilklage hinterhergeschoben, und zwar gegen die Landesverordnung über die Verbindlichkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern, beim Oberverwaltungsgericht Greifswald. Beide Verfahren dauern zurzeit noch an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Objektsicherungsmaßnahmen, das sagte der Minister, werden in Lubmin regelmäßig überprüft und angepasst. Diese Anpassung betrifft alle Zwischenlager in Deutschland, also auch das Zwischenlager Nord in Lubmin. Das schließt auch mögliche Baumaßnahmen am Standort nicht aus, wenn festzustellen wäre, dass die Sicherungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Als Ergebnis regelmäßig stattfindender Überprüfungen eines umfassenden Sicherungs- und Schutzkonzeptes des atomaren Zwischenlagers in Lubmin werden die Sicherungsmaßnahmen, davon bin ich überzeugt, wenn entsprechende Gründe vorliegen, optimiert.

Die abstrakt-generelle Gefährdungslage, die sich insbesondere aus dem islamistischen Terrorismus ergeben könnte, hat zu einer Neubewertung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für alle atomaren Zwischenlager in Deutschland geführt. Und hinzu kommt in bekannter Weise nach Fukushima die aktuelle Überprüfung, der sogenannte Stresstest, der die Sicherheitsbedingungen

in Lubmin ebenfalls nochmals unter die Lupe nehmen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, alles bekannte Fakten. Insofern ist es vielleicht aber doch an der Stelle angebracht, mal ein Stück weiter zurückzugehen, und zwar auf Grundlage auch einer, wie ich finde, zielgerichteten Kleinen Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26. Juli 2011, wie man denn bezüglich des Erhalts der Möglichkeit zur Konditionierung der längeren Zwischenlagerung von Reststoffen und Abfällen in Lubmin gerade zu diesem Thema …

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da waren wir noch gar nicht im Landtag.)

Die Anfrage war an die Bundesregierung gerichtet, um die Position der Bundesregierung zu erfragen.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ah ja!)

Das war die Kleine Anfrage im Bundestag vom 26. Juli 2011, gerichtet an die Bundesregierung. Die Bundesregierung wurde gefragt, wie sie denn zu diesem Antrag beziehungsweise zur Klage der EWN in Lubmin steht. Das zuständige Bundesfinanzministerium begründete dann ausdrücklich noch mal die Notwendigkeit dieser Klage und führte als Gründe die finanziellen Interessen des Bundes an.

Und insofern – und das ist eigentlich der Kern – ist klar, dass das EWN zur Durchsetzung von Bundesinteressen den Klageweg beschreiten muss nach meiner Meinung. Die haben eine klare Vorgabe vom Bundesfinanzministerium und es ist entsprechend in der Antwort auf die Kleine Anfrage auch begründet worden. Insofern ist eigentlich die Interessenlage hier auch klar.

Für mich ist dieses Thema etwas neu. Es wird damit noch mal deutlich, dass es ein klassischer Konflikt ist zwischen Bund und Land, zwischen Bundesregierung und Landesregierung und Land. Und zwar dürfte es ja auch bekannt sein, dass in der Vergangenheit andere Umwelt- und Bundesfinanzminister zuständig waren für das Zwischenlager in Lubmin. Es waren Umweltminister von CDU und SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die alle an diesem Konflikt beteiligt waren und sind. Und wenn ich mir so vorstelle – und man kann ja mal Wünsche äußern –, dass nach der Bundestagswahl 2013, sag ich jetzt mal, hoffentlich und voraussichtlich wir wieder eine rot-grüne Bundesregierung bekommen, dann, bin ich mir sicher, werden zukünftige SPD-Bundes- finanzminister oder …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Rudi, wir reden hier über Zwischenlager und nicht über deine Wünsche!)

Wir kommen schon auf den Punkt, Wolf-Dieter, das musst du abkönnen.