Das war meines Wissens bis vor Kurzem der Landkreis Demmin, geführt von einem PDS-geführten Landrat, und der hat sich in seiner Dienstzeit nicht an mich gewandt, was die Gemeinschaftsunterkunft Jürgenstorf betrifft.
Das ist jetzt erst mit der neuen Konstruktion gekommen, das war nicht so, das will ich zumindest anmahnen. Insofern bin ich schon etwas erstaunt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, die Diskussion geht doch schon viel länger! Ach, hören Sie doch auf!)
dass es sich hierbei insgesamt um ein sehr sensibles Thema handelt, dessen wir uns alle mit größter Ernsthaftigkeit annehmen müssen.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ich denke, wenn man die Unterkunftssituation in Mecklenburg-Vorpommern aber so pauschal beurteilt, wie Sie es immer wieder tun, nämlich indem man sie in den düstersten Farben schildert, wird man dieser Ernsthaftigkeit und der Sensibilität dieser Problematik nicht gerecht. Deshalb ist es mir ein dringendes Bedürfnis, hier und heute eine Lanze für die Landkreise und die kreisfreien Städte zu brechen, die nach den in unserem Landtag beschlossenen Gesetzen für die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständig sind.
Mein Haus hat sich im Laufe der Zeit selbst einen Eindruck verschaffen können, dass diese alles in ihrer Macht Stehende tun und sich selbst mit großer Hingabe und lobenswertem Engagement um die Belange der Asylbewerber vor Ort kümmern. Dafür gilt ihnen, den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen, mein aufrichtiger Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir nun, konkret auf die einzelnen Punkte des Antrages einzugehen:
Der offene Brief vom 23. September 2011, der von der Fraktion DIE LINKE im Antrag zitiert wird, veranlasste mein Haus, eine Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft für den 7. Oktober 2011 anzuberaumen und im Anschluss daran eine Beratung mit Asylbewerbern vor Ort, mit Vertretern des Landkreises, des Amtes Stavenhagen, der Gemeinde Jürgenstorf und den Betreibern der Einrichtung so- wie mit dem Direktor der Schule der Reuterstadt Stavenhagen durchzuführen. Die Zielstellung bestand darin, sich einen ersten Eindruck vor Ort zu verschaffen. In zahlreichen weiteren Gesprächen mit dem Landkreis, aber auch mit dem Flüchtlingsrat und dem Psychosozialen Zentrum Greifswald wurde die Wohnsituation der Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft erörtert und analysiert.
Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich Ihnen mitteilen, dass sich ein Großteil der im offenen Brief erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen hat.
dass die in Jürgenstorf lebenden Ausländerinnen und Ausländer fremdfeindlichen Übergriffen ausgesetzt seien und sich dieses rassistische Klima unter den Mitschülerinnen und Mitschülern der Schule in Stavenhagen widerspiegelt.
Eine hierzu durchgeführte Recherche hat schließlich ergeben, dass diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt,
und so muss man sich nicht wundern, dass diese bösartigen Unterstellungen bei den Jürgenstorfer Einwohnern
sowie bei den Lehrerinnen und Lehrern und einheimischen Schülern an der Schule in Stavenhagen nicht nur zur Verwunderung, sondern auch zu Enttäuschung und zu einer gewissen Verbitterung geführt haben,
denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollten Sie wissen, beteiligt sich gerade diese Schule seit Jahren erfolgreich am bundesweiten Projekt „Schulen ohne Rassismus – Schulen mit Courage“ und gibt den Schülerinnen und Schülern die Zeit und den Raum,
(Udo Pastörs, NPD: Da haben sie direkt die Praxis kennengelernt! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, tatsächlich, und das räume ich hier offen ein, haben die Überprüfungen leider auch ergeben, dass es in der Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf erhebliche Baumängel gibt. Aus diesem Grund hat mein Haus den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufgefordert, ein Gutachten erstellen zu lassen, aus dem hervorgeht, welche Sanierungsmaßnahmen für einen auf längere Sicht angelegten Weiterbetrieb der Gemeinschaftsunterkunft notwendig sind. Im Ergebnis dessen hat ein Ingenieurbüro aus Malchin festgestellt, dass hierfür ein Aufwand in einer Höhe von zunächst circa 900.000 Euro notwendig wäre. Da ein solcher Aufwand wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, wurde der Landrat mit Schreiben vom 12. Januar 2012 gebeten zu veranlassen, die Einrichtung mit dem Auslaufen des mit dem Malteser Werk geschlossenen Betreibervertrages am 30. Juni 2013 zu schließen.
Ich möchte an dieser Stelle aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Entscheidung im Einvernehmen mit dem Landkreis als Träger der Gemeinschaftsunterkunft erfolgt ist. Parallel dazu wurde der Landkreis aufgefordert, zu prüfen, ob einzelne Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft in Zukunft dezentral untergebracht werden können, soweit sie dies selbst auch wollen und soweit entsprechender Wohnraum überhaupt zur Verfügung steht.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich beim Bürgermeister der Stadt Stavenhagen bedanken,
Allerdings, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ist der von Ihnen aufgezeigte Weg für eine ausschließlich dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus rechtlichen, aus sozialen, aus logistischen und zahlreichen anderen Gründen nicht umsetzbar.
Dies habe ich Ihnen hier bereits im November des zurückliegenden Jahres umfassend erläutert. Wir werden das nicht tun! Ich erspare mir deshalb, auf diese Aspekte noch einmal einzugehen.
Eingehen möchte ich aber zum Schluss auf die Zugangsentwicklung bei Asylbewerbern: Wie Sie wissen, steigen die Zugangszahlen seit Mitte des Jahres 2010 stetig an. Allein im vergangenen Jahr haben in Mecklenburg-Vorpommern 973 Personen einen Asylantrag gestellt. Da nach den aktuellen Zugangsprognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge diese Entwicklung anhalten wird, ist die Schaffung zusätzlicher Platzkapazitäten zwingend geboten.
Aus diesem Grund habe ich die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, ihrer Verpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nachzukommen und ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Wer die Notwendigkeit hierfür jedoch in Abrede stellt, das sage ich ganz deutlich, der verkennt die Realität und verhält sich kontraproduktiv und verhält sich verantwortungslos.
Aus den genannten Gründen ist Ihr Fraktionsantrag in der Form auch nicht mehr aktuell, weil die Entscheidungen der letzten Wochen hier ihr Übriges zur Frage der Gemeinschaftsunterkunft Jürgenstorf getan haben und ihn – zumindest seit dem 12. Januar 2012 mit meiner Entscheidung – sozusagen zu den Akten gelegt haben. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Dass die Entscheidung so getroffen wurde, Herr Minister, das ist in Ordnung. Jedoch gestatten Sie mir, dass ich Ihnen eine Frage vortrage aus der heutigen „Schweriner Volkszeitung“, die wie folgt lautet: „Warum orientiert sich das Land nicht an Rheinland-Pfalz, wo nur wenige Menschen in Gemeinschaftsunterkünften leben?“
Ja, weil wir die entscheidende Gesetzlichkeit für Mecklenburg-Vorpommern so getroffen haben, wie wir sie getroffen haben, und weil die Gemeinschaftsunterkünfte in den Landkreisen, ob das in Neu- strelitz oder anderen Regionen gewesen ist, so, wie sie installiert worden sind, sich als sehr positiv ausgewirkt haben. Und deswegen sehen wir derzeit auch keine Notwendigkeit zu verändern, wobei Ausnahmen, was die Möglichkeiten dezentraler Unterbringung betrifft, natürlich auch gemacht werden, und deswegen hat RheinlandPfalz einen anderen Weg als Mecklenburg-Vorpommern.