Protocol of the Session on March 12, 2015

Wir arbeiten derzeit in einer extra gebildeten Arbeitsgruppe im Bereich Anklam, um dort den Sicherstellungsauftrag auch gewährleisten zu können. Die Arbeitsgruppe ist vor einigen Wochen ins Leben gerufen worden und versucht jetzt, mehrere Modelle dort auszuprobieren.

Noch eine zweite Nachfrage: Wer ist in dieser Arbeitsgruppe?

In dieser Arbeitsgruppe sind alle Beteiligten in der Region, sprich die Universitätsmedizin, die umliegenden Kliniken, aber auch die KV, die Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer et cetera pp., also alle Beteiligten, die mit diesen Fragen zu tun haben.

Danke.

Frage 5?

Gut, dann stelle ich die Frage 5.

5. Steht die Landesregierung zu ihrer Aussage, das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes zu erhalten?

(Vincent Kokert, CDU: Selbstverständlich.)

Aktuellen Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass der Deutsche Hebammenverband die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband

über die Einführung eines Qualitätsmanagements zwischenzeitlich abgebrochen habe mit der Begründung, dass die Krankenkassen Ausschlusskriterien für Hausgeburten gefordert hätten. Zu weiteren Details und einer möglichen Fortsetzung der Verhandlungen liegen uns keine Erkenntnisse vor.

Der Landesregierung ist ebenfalls nicht bekannt, dass die Hausgeburt nach dem Willen des GKV-Spitzenverbandes auf der Grundlage nicht evidenzbasierter Ausschlusskriterien zur IGeL-Leistung werden soll. Da der Abschluss der sogenannten Vereinbarung den oben genannten Vertragspartnern auf Bundesebene obliegt, kann die Landesregierung weder hinsichtlich der Dauer der Verhandlungen noch der inhaltlichen Ausgestaltung der zu schließenden Vereinbarung Einfluss nehmen. Das Recht der Frauen auf die freie Wahl des Geburtsortes sollte aber nach Auffassung der Landesregierung nicht eingeschränkt werden und insofern stehen wir zu unserer Aussage.

Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport und bitte den Abgeordneten Herrn Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über einen Vorfall, der sich im vergangenen Februar in Wolgast zutrug, als vor dem dortigen Asylbewerberheim ein Mann von zwei Zuwanderern lebensgefährlich verletzt worden sein soll, nachdem diese sich in fremdenfeindlicher Weise beleidigt gefühlt hätten?

Guten Morgen! Nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen wurden zwei kasachische Staatsangehörige in einem Fahrzeug vor dem Asylbewerberheim in Wolgast von zwei deutschen Staatsangehörigen mittels deren Fahrzeuges ausgebremst. Alle Beteiligten stiegen aus ihrem Fahrzeug. Die Kasachen haben angegeben, mit einem Schlagring und einer Bierflasche bedroht und mit ausländerfeindlichen Sprüchen beleidigt worden zu sein. Auf beide Beschädigte sei je eine Bierflasche geworfen worden, einem Beschädigten sei mittels Schlagring ins Gesicht geschlagen worden.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

Dieser verteidigte sich und schlug mit der Faust ins Gesicht des Deutschen. Der Angreifer vor Ort wurde verletzt und liegt derzeit im Krankenhaus. Die Ermittlungen dauern nach wie vor an, die Zuständigkeit ist bei der Staatsanwaltschaft. Gesicherte Erkenntnisse über die Motivation liegen derzeit noch nicht vor. Eine Bewertung des Vorfalls durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg steht noch aus. Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass ich aus meinem Bereich keine weiteren Ausführungen dazu machen kann, weil das im Bereich der Staatsanwaltschaft ist und auch deren Entscheidungsbefugnis.

Eine Nachfrage: Sind nach Ihrer Kenntnis Ermittlungsverfahren gegen alle Beteiligten eingeleitet worden?

Das kann ich nicht beantworten. Das kann ich Ihnen aber nachreichen, wenn Sie gerne möchten.

Gut. Vielen Dank.

Die nächste Frage:

7. In welchem Ausmaß hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Kontrollen zur Feststellung illegaler Einreisen durchgeführt?

Herr Abgeordneter Andrejewski, ich bitte Sie um Verständnis, dass wir zu Maßnahmen und zu Zahlen, die in der Obhut der deutschen Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und da- mit der Bundespolizei liegen, keine Auskunft erteilen können. Das obliegt den Abgeordneten des Bundestages, beziehungsweise könnte man das dort über Kleine Anfragen weiterleiten, weil das in deren Gesamtverantwortungsbereich ist, sodass ich die Frage nicht beantworten kann.

Eine Nachfrage: Können Sie zur Entwicklung etwas sagen, ob sich die Anzahl der Kontrollen im Laufe der Jahre erhöht hat oder eher verringert?

Die Anzahl der Kontrollen in dem jetzigen Zeitrahmen, wenn wir, ich sage mal, die letzten zwölf Monate betrachten, sind konstant geblieben, nachdem es gemeinsam gelungen ist, einen gewissen Bestand an Bundespolizei im Bereich zu behalten. Es war ja vorgesehen, mehr abzubauen, als das derzeit der Fall ist. Insofern ist eine gewisse Kontrolldichte vorhanden. Aber es ist kein Geheimnis, dass der Minister sich auch da natürlich eine höhere Anzahl an Bundespolizisten vorstellen könnte.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 8 und 9 zu stellen.

Herr Minister!

8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über einen Vorfall, der sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Februar 2015 in Strasburg ereignet hat und bei dem ein ägyptischer und ein mauretanischer Asylant angegriffen worden sein sollen, und wie stellt sich der aktuelle Stand der Ermittlungen dar?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Der Sachverhalt stellt sich nach derzeitiger Erkenntnislage wie folgt dar: Am 26.02.2015 haben – wie vorgetragen – zwei Asylbewerber angezeigt, von sechs bis sieben Personen angegriffen worden zu sein. Die Angreifer hätten bei der Tat ein Messer und einen Schlagring verwendet. Bei einem der Anzeigenden wurde eine circa zehn Zentimeter lange Schnittwunde auf der rechten Kopfseite festgestellt, bei dem anderen Anzeigenden ein Hämatom am Hinterkopf sowie Schnittverletzungen am rechten Oberarm, am rechten Rippenbogen und am Daumen der linken Hand. Die Anzeigenden wurden zur medizinischen Versorgung in die Asklepios Klinik

Pasewalk gebracht. Einer der Anzeigenden wurde dort stationär aufgenommen.

Nach den bisherigen Ermittlungen, insbesondere dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenden, ist das Anzeigevorbringen nicht mit dem Verletzungsbild in Einklang zu bringen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Vor diesem Hintergrund ist gegen die Anzeigenden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat eingeleitet worden. Auch hier gilt das Gleiche wie vorhin in der ersten Frage: Eine Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg steht derzeit noch aus. Was die Zuständigkeit beziehungsweise die Weiterbearbeitung betrifft, die liegen jetzt im Bereich der Justiz und insofern kann ich außer den Darstellungen des Sachverhalts in unserer Erkenntnislage derzeit keine Ausführungen dazu machen.

Meine zweite Frage:

9. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung von weiteren Vorfällen im Land, bei denen sich Asylanten der Vortäuschung von Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten verdächtig gemacht haben?

Die Landesregierung hat Kenntnis von mindestens einem Vorfall in jüngster Vergangenheit. Demnach soll am 21. Dezember 2014 in Schwerin ein 20-jähriger ghanischer Staatsangehöriger eigenen Angaben zufolge Opfer einer rechtsextremistischen Gewalttat geworden sein.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die angezeigte Straftat durch den Asylbewerber vorgetäuscht gewesen ist, und ist dementsprechend in der Bearbeitung im Justizbereich.

Eine Zusatzfrage: Befindet sich dieser Mann noch in Schwerin?

Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Das könnte ich nachreichen, wenn Sie es möchten.

Ja, danke.

Der guten Ordnung halber mache ich noch mal darauf aufmerksam – das gilt auch für den Abgeordneten Herrn Petereit gleich mit –, wir reden über Asylbewerber.

(Tino Müller, NPD: Asylant, Asylant, Asylant!)

Herr Müller,

(Tino Müller, NPD: Die Frage ist zugelassen und da steht „Asylant“. – Udo Pastörs, NPD: Er darf gar nicht anders. Er muss so zitieren. Blasen Sie sich doch nicht so auf!)

ich habe ja auch gesagt, ich mache der guten Ordnung halber darauf aufmerksam, dass dieser Begriff negativ belegt ist

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und eigentlich schon in der Frage hätte zurückgewiesen werden müssen, aber das klären wir noch mal.