Herr Pastörs, ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, ob Ihnen das nun gefällt, was ich hier vorne äußere oder nicht, es ist nicht Ihre Aufgabe, das zu bewerten. Und da Sie offensichtlich unverbesserlich sind, muss ich Ihnen leider wieder einen Ordnungsruf dafür erteilen.
dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammel- unterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?
Ja, guten Morgen, Herr Abgeordneter! Herr Abgeordneter Petereit, wie in der letzten Plenarsitzung auf die gleiche Frage ausgeführt, es ist gegenwärtig die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Jürgenstorf im Landkreis Rostock geplant. Diese Unterkunft soll voraussichtlich im April 2015 in Betrieb genommen werden und zunächst 68 Plätze besitzen. Derzeit ist noch nicht entschieden, von wem die Unterkunft betrieben wird.
Wissen Sie denn, wo Blocks, also ganze Straßenzüge oder Blocks angemietet werden, um dort sozusagen dezentral Asylbewerber unterzubringen, was aber dem Anschein eines Asylbewerberheims in nichts nachsteht?
Also, Herr Abgeordneter, da muss ich Sie verbessern: Wir haben im Land gemeinsam die Entscheidung getroffen, zentrale und dezentrale Unterkünfte zu betreiben. Sie haben in Ihrer Frage nach zentralen Unterkünften gefragt. Die habe ich beantwortet.
Es gibt viele Kommunen im Land, die sich entscheiden, eine dezentrale Unterbringung durchzuführen, dazu Wohn- blocks, zum Teil auch leerstehende Wohnblocks zu sanieren und dementsprechend wieder für Asylbewerber und Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Das entzieht sich unserer Zuständigkeit, weil dafür die Landkreise in Absprache mit den Gemeinden zuständig sind.
Wir alle werben natürlich dafür, dass in der Bevölkerung in den jeweiligen Regionen für diese Unterkünfte auch das dementsprechende Verständnis aufgebracht wird. Die Landesregierung stellt den Kommunen die notwendigen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung. Insofern kann ich Ihnen die Frage, wie viele einzelne Wohnungen derzeit zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, nicht beantworten. Sie kennen aber die Zahl, wie alle Abgeordneten hier im Haus, dass wir von circa 6.000 Flüchtlingen und Asylbewerbern in diesem Jahr ausgehen, das heißt, dass wir neben den vorhandenen Unterkunftskapazitäten natürlich in den Gemeinden und Städten dieses Landes zusätzliche Kapazitäten benötigen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Minister für Inneres und Sport wird in Vertretung die Fragen beantworten. Dazu bitte ich den Abgeordneten Herrn Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 11 zu stellen.
Kriterien wird die Verteilung der durch die Bundesregierung geplanten finanziellen Hilfen für finanzschwache Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro an die Kreise, Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen?
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Ich trage Ihnen zunächst die Antwort aus Sicht der Finanzministerin vor: Der Bund hat am 3. März erklärt, aufgrund des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur 5 Milliarden Euro zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen. Dabei sind zwei Programme zu unterscheiden:
Zum einen soll ein kommunaler Investitionsfonds mit einem Umfang von 3,5 Milliarden Euro errichtet werden, um zusätzliche Investitionen in finanzschwache Kommunen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um Finanzhilfen nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 2 Grundgesetz. Der Fonds wird speziell für finanzschwache Kommunen aufgelegt, deren Eigenanteil lediglich zehn Prozent betragen soll. Die Mittel sollen bereits ab diesem Jahr bis 2018 zur Verfügung stehen. Der Verteilerschlüssel enthält jeweils zu einem Drittel folgende Daten, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013: erstens den Anteil des Landes an der Einwohnerzahl zum jeweils 30.06. des Jahres, zweitens den Anteil des Landes an den Kassenkreditbeständen der Länder und Kommunen zusammen und drittens den Anteil des Landes am Bestand an registrierten Arbeitslosen.
Das würde für unser Bundesland bedeuten, dass den finanzschwachen Kommunen in Mecklenburg-Vorpom- mern rund 2,3 Prozent der Fördermittel zustehen. In der Summe sind das etwa 79 Millionen Euro. Die Umsetzung erfolgt über die Länder, die dabei flexibel vorgehen und selbst über die Verteilung der ihnen zufließenden Mittel entscheiden sollen. Zu Einzelheiten der möglichen Förderung, also Förderbereiche, Nachweise der Finanzschwäche, Zusätzlichkeit und Ähnliches muss der Gesetzentwurf des Bundes erst einmal abgewartet werden. Dieser soll am 18. März vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Zum anderen wird der Bund den Kommunen 2017 weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Diese zusätzlichen Mittel gehen über die bereits gemäß Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vom 22. Dezember 2014 vorgesehene Summe von 1 Milliarde Euro hinaus. Über den Verteilungsschlüssel dieser Mittel ist derzeit noch nicht entschieden. Auch hier bleibt also zunächst der Gesetzentwurf des Bundes abzuwarten.
Erlauben Sie mir eine Ergänzung aus eigener Sicht als Kommunalminister. Der Verteilungsschlüssel über die drei aufgeführten Punkte ist derzeit in den Ländern noch in einer etwas strittigen Diskussion, weil natürlich insbesondere der Punkt 2, der Anteil des Landes an den Kassenkrediten der Länder und Kommunen, dazu führen würde, dass Länder, die sich sehr intensiv an die Einhaltung der Gesamtfinanzen gehalten haben, also eine relativ niedrige Verschuldungsrate haben, schlechter berücksichtigt werden als andere Länder.
Deswegen gibt es derzeit darüber auch Diskussionen in den Bundesländern, die, wie ich finde, nicht ganz unberechtigt sind, weil man nicht diejenigen, die sich bemühen, vernünftige Finanzpolitik zu machen – das ist ja die Diskussion, die wir in den Landkreisen ähnlich haben –, dafür im Nachgang bestrafen kann, dass sie weniger Finanzzuweisungen kriegen, denn nach dem Schlüssel würde allein NRW irgendwie gut Mitte 40 Prozent kriegen. Das ist, glaube ich, nicht ganz im Sinne des Erfinders. Insofern gibt es zu dem Bereich Diskussionen, die noch nicht abgeschlossen sind. Da müssen wir abwarten, was in Gänze dabei herauskommt.
Welche Vorschläge hat denn die Landesregierung zur Veränderung dieses Verteilungsschlüssels gemacht?
Die Verhandlungen sind im Bereich der Finanzminister. Die sind heute wieder in einer Sitzung, wo es um einzelne Punkte geht, voraussichtlich auch um diesen, deswegen vertrete ich die Ministerin ja. Da würde ich Sie bitten, sie direkt anzusprechen.
Wir haben erst mal den derzeitigen Vorschlag der Bundesregierung und das Papier, was erarbeitet werden soll, zur Kenntnis genommen, haben aufgrund dessen die Zahlen ermittelt und sind mit einzelnen Ländern im Gespräch, weil es nur Sinn macht, hier eine gemeinsame Aktion zu machen. Einzelaktionen sind, glaube ich, wenig aussichtsreich auf Erfolg, zumal man ja bestimmte Bundesländer bei der Diskussion nicht als Partner erhält, die sich sozusagen bevorteilt sehen. Deswegen bitte ich um Verständnis, wenn ich nicht auf Einzelheiten eingehen kann.
Und eine zweite Nachfrage, auch wissend, dass es möglicherweise eher die Finanzministerin beantworten kann, aber dann bitte ich um schriftliche Nachreichung. Meine Frage ist: Nach welchen Kriterien werden denn die von Ihnen vorhin genannten 79 Millionen Euro, die Bestandteil oder Landesanteil an dem Sondervermögen von 3,5 Milliarden sind, verteilt?
Da würde ich Sie bitten, auf die schriftliche Beantwortung zurückgreifen zu dürfen, das würde ich weiterleiten.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, hat auch hier darum gebeten, dass die Frage 12 schriftlich beantwortet wird.
Dann darf ich jetzt die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 13 zu stellen.
den von der Landesregierung veranlasst, um den Austritt umweltgefährdender Stoffe, zum Beispiel ins Grundwasser, aus der Deponie Neverin bei Neubrandenburg auszuschließen?
Guten Morgen, liebe Kollegin Gerkan! Ich will nur darauf hinweisen, dass es sich bei der von Ihnen genannten Deponie Neverin nicht um eine klassische Deponie handelt, sondern um eine ehemalige Abfallaufbereitungsanlage – so viel vorneweg. Die Abfälle, die nach Auffassung der zuständigen Abfallbehörde möglicherweise geeignet wären, das Schutzgut Boden künftig schädlich zu beeinflussen, sind im Dezember 2014 im Wege einer behördlichen Ersatzvornahme ordnungsgemäß entsorgt worden. Von den vor Ort lagernden Abfällen geht nach Einschätzung der zuständigen Abfallbehörde gegenwärtig keine Gefahr mehr für die Umwelt aus.
Ist die Deponie im derzeitigen Zustand geeignet, als Standort einer Fotovoltaikanlage zu dienen, oder wären Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, um den Standort gegen Schadstoffaustritte entsprechend zu sichern?
Der jetzige Eigentümer kann nur die Fotovoltaikanlage errichten, wenn er dafür Sorge trägt, dass die Abfälle, die dort noch lagern, entsorgt werden.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte hier noch einmal den Minister für Inneres und Sport, in Vertretung die Fragen zu beantworten. Dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 14 und 15 zu stellen.
(Minister Harry Glawe: Wer ist jetzt dran? – Heiterkeit bei Ministerin Birgit Hesse: Lorenz, aber der hat geschlafen.)