der zunehmenden Verseuchung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorräte mit Uran, wie im aktuellen Beispiel bei Alt Necheln, zu begegnen?
Frau Abgeordnete, guten Morgen noch mal! Es ist unsachlich und inhaltlich nicht gerechtfertigt, wegen einzelner Fälle erhöhter Urangehalte im Trinkwasser aus Eigenwasserversorgungsanlagen von einer zunehmenden Verseuchung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasservorräte mit Uran zu sprechen. Fakt ist, die Ursachen für die erhöhten Urangehalte im Grundwasser sind nach wie vor unklar. Die Ursachenforschung läuft, bedauerlicherweise lassen sich belastbare Ergebnisse wegen der Komplexität der Fragestellung nicht von heute auf morgen vorlegen.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch in Erinnerung rufen, dass wir durch die umfangreichen Investitionen in der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung, aber auch durch unsere Bemühungen um die Minderung der diffusen Nährstoffeinträge in den vergangenen Jahren eine kontinuierliche Verbesserung der Grund- und Trinkwassergüte erreichen konnten. Diese Arbeit werden wir fortsetzen, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern. Dabei wird sich die Landesregierung natürlich auch mit dem Thema „Uranbelastung im Trinkwasser“ und den damit verbundenen möglichen Folgen auseinandersetzen und, wie ich davon ausgehe, auch den dementsprechenden Fachausschuss darüber informieren.
Eine Nachfrage: Stimmen Sie mir zu, dass es nicht richtig ist, dass eine Verbesserung der Gewässergüte im Grundwasser erreicht wurde? So haben wir es ja auch auf der Tagung im LUNG gehört im Oktober.
Die Frage gebe ich an den Landwirtschaftsminister weiter, weil ich mir für seine Zuständigkeitsbereiche nicht anmaßen möchte, eigene Beurteilungskriterien dafür festzulegen.
reits seit Jahren bestehende Nährstoffeinträge in den Grünower See im Nationalpark Müritz nicht durch massive Anstrengungen zur Etablierung des ökologischen Landbaus und damit über rigorose Reduzierung der Düngegaben im Einzugsgebiet des Sees unterbunden?
Frau Abgeordnete, ich bitte Sie um Verständnis. Aus welchen Gründen auch immer hat mir das Fachministerium diese Frage zur Beantwortung nicht zur Verfügung gestellt, sodass ich die Frage leider in der Form nicht beantworten kann, Ihnen aber umgehend die schriftliche Beantwortung zukommen lassen würde, wenn Sie einverstanden sind. Tut mir leid, aber ich habe nur eine Frage zur Beantwortung erhalten und insofern bitte ich um Verständnis. Aber wie ich hörte, mein Kollege Kokert kann Ihnen die Frage ja beantworten, weil er da sein Jagdrevier hat.
Sie sehen, aufgrund der Grippewelle und akuter Erkrankungen ist doch, sage ich mal, einiges hier in Vertretung zu erledigen gewesen und nicht alles ist offensichtlich bei den Vertretern angekommen. Dafür haben wir die Möglichkeit der schriftlichen Beantwortung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT – Kirchenasyl in Dublin-Fällen zeigt Schutzlücken im europäischen Asylsystem auf.
Aussprache zum Thema gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT Kirchenasyl in Dublin-Fällen zeigt Schutz- lücken im europäischen Asylsystem auf
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kirchenasyl definiert die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche als, Zitat: „die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten verbunden sind“, Zitatende.
Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft gibt es bundesweit 226 Kirchenasyle mit 411 Menschen, darunter 125 Kinder. 187 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle. Wegen ihrer Praxis, Kirchenasyle auch in Dublin-Fällen zu gewährleisten, sind die Kirchen in die Kritik geraten. So erklärte Innenminister Lorenz Caffier, ich zitiere: „Soweit mit dem Kirchenasyl die Rückführung rechtsstaatlich vollziehbar Ausreisepflichtiger z. B. nach Norwegen, Holland, Spanien oder Italien verhindert wer
den soll, also in Staaten, in denen wir Urlaub machen und in denen den Asylbewerbern keine Verfolgung droht, wird der Gedanke des Schutzraums Kirche ausgehöhlt und nicht vor Missbrauch geschützt.“ Zitatende.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass Innenminister Caffier die Kritik an den Aufnahmebedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Italien einfach mit dem Argument vom Tisch wischt, dass Italien ein beliebtes Urlaubsland sei.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat festgestellt, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Italien systematische Mängel aufweisen. Gerade in solchen Dublin-Fällen, in denen eine Abschiebung in einen Mitgliedsstaat mit dysfunktionalem Asylverfahren droht, hilft das Kirchenasyl dem geltenden Recht zu seiner Durchsetzung, denn in diesen Fällen ist eine Abschiebung laut Dublin-III-Verordnung ausgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, den kalkulierten Rechtsbruch, den Herr Caffier mit dem Blick auf das Kirchenasyl herbeiredet, sehe ich nicht bei den Kirchen, sondern bei den Behörden.
Wie lässt es sich sonst erklären, dass noch immer in Staaten abgeschoben wird, in denen sich die Flüchtlinge Obdachlosigkeit, bitterer Armut und einem unzureichenden Zugang zum Gesundheitswesen ausgesetzt sehen?
Kirchenasyl ist ein wertvoller Dienst am Rechtsstaat, wenn sich Christinnen und Christen aufgrund ihres Gewissens,
ihrer Glaubensüberzeugung und ihrer ethischen Maßstäbe dafür einsetzen, dass Geflüchtete zu ihrem Recht kommen.
Fundamentalnorm des Rechtsstaates ist der Schutz der Menschenwürde, deren Unantastbarkeit auch und gera
Meine Fraktion zollt all denjenigen hohen Respekt, die dafür einstehen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und alle humanitären Erfordernisse erfüllt werden, damit Asylsuchende in unserem Land die Hilfe finden, die sie brauchen, um für sich Perspektiven für ein weiteres Leben entwickeln zu können. Wir sehen Kirchenasyl nicht als Affront gegen das Recht, sondern als Dienst am Recht, das Leben zu schützen.
Die wachsende Zahl an sogenannten Kirchenasylen wirft doch die Frage auf, ob und wie das geltende Recht und seine Anwendung verbessert werden müssen, um Asylsuchenden und ihrem berechtigten Wunsch nach einem Leben in Sicherheit gerecht werden zu können. Darüber wollen wir mit Ihnen im Rahmen der von uns beantragten Aussprache diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. – Danke für die Aufmerksamkeit.