Protocol of the Session on March 11, 2015

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Waren Sie mal bei den Jungsozialisten?)

dass wir hier eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten vornehmen, um einfach das Entstehen von bestimmten festen Strukturen zu verhindern und um – ich darf das mal so salopp sagen – gelegentlich ein wenig frischen Wind in den Laden zu bringen. Ich halte das, meine sehr verehrten Damen und Herren, für einen vernünftigen Gedanken und, wie gesagt, ich staune sehr, dass die GRÜNEN ihn besonders heftig ablehnen. Wir halten ihn für gut, um unerwünschte Verfestigungen zu vermeiden.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letzter Punkt, der uns hier sehr bewegt hat und, wie wir heute sehen, in Änderungsanträgen immer noch bewegt, ist die Frage: Welche Organisationen und wie viele Organisationen sitzen denn im Medienausschuss? Da werden Änderungsanträge teilweise so formuliert – und auch im Innenausschuss, wie ich mir habe sagen lassen, ist das so getan worden –, als sei es geradezu selbstverständlich, dass bestimmte Organisationen hier mit repräsentiert sind. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns doch die Mühe, da einmal genauer nachzuschauen, dann werden Sie feststellen, dass dieses so selbstverständlich gar nicht ist und dass die Änderungsanträge durchaus voneinander abweichen.

Wenn wir in die Unterlagen gucken und sie lesen, dann werden Sie gerade beim Deutschen JournalistenVerband, beim DJV, feststellen – übrigens der Verband, der jetzt noch mal in die Presse geht und sich laut darüber beklagt, dass hier die Anzuhörenden nicht entsprechend gewürdigt worden wären und man ihren Änderungsanträgen nicht gefolgt sei –, es war genau dieser DJV, der sagt, dass der Flüchtlingsrat und dass der Seniorenbeirat hier eben nicht hineingehörten, Organisationen, die wir im Innenausschuss und in Änderungsanträgen jetzt plötzlich wieder als selbstverständlich vorzuschlagende wiederfinden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Stellungnahme zum Kinderschutzbund haben Sie aber auch gelesen, ja?)

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, so selbstverständlich ist es nicht, dass diese Organisationen dort drin sitzen, im Gegenteil, das ist sehr strittig, und es ist gerade bei den Senioren auch die Frage, wie viele Organisationen denn hier mit der Interessenvertretung von Senioren betraut und in diesem Gremium vertreten sind.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich denke, es gibt einen Landesseniorenrat?)

Also ich würde viel lieber die Anregung des Städte- und Gemeindetages aufgreifen – auch nachzulesen in seiner schriftlichen Stellungnahme – und einmal generell die Frage diskutieren – jetzt jenseits des Rundfunkrechts, sondern insgesamt –, wie wir denn in derartigen Gremien eine Repräsentanz unserer Gesellschaft sicherstellen, welche Organisationen dazugehören, welches Verfahren wir hier wählen wollen. Das hielte ich für sehr viel klüger, als jetzt mit Einzelanträgen zu versuchen, bei bestimmten Organisationen natürlich deutlich zu machen, ihnen deutlich zu machen: Wir vertreten eure Interessen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, Sie nicht, das ist schon mal klar.)

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese generelle Diskussion wäre der richtige Weg. Dazu wäre ich gern bereit. Wir können ja mal gemeinsam irgendwo eine Initiative starten, wie wir das auf die parlamentarischen Wege bringen, aber das schiene mir sehr viel besser. Strich drunter.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Gesetzentwurf, dessen Bedeutung vielleicht in der öffentlichen Wahrnehmung etwas unterschätzt wird – ich halte derartige rundfunkrechtliche Regelungen für sehr bedeutsam, und die Diskussion, die wir hier führen, die vielleicht nur den zweit-, den dritt- und den viertwichtigsten Punkt sehr intensiv beleuchtet und den wichtigsten etwas in den Hintergrund schiebt, was ich bedauere –, ein Gesetzentwurf aber, der so, wie er gestrickt ist, sinnvoll und vernünftig ist und dessen Zustimmung ich Ihnen empfehle. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Fraktionsvorsitzende Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Müller, Sie haben sich jetzt mit den einzelnen Paragrafen des Gesetzes auseinandergesetzt und Sie haben auch die Änderungsanträge, sowohl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch unsere Änderungsanträge, erwähnt, aber eine Auseinandersetzung, wie sie eigentlich hätte stattfinden müssen, hat weder im Innenausschuss stattgefunden noch bisher hier in diesem Parlament. Vielleicht folgt das ja noch. Denn der Vorsitzende des Innenausschusses, Herr Reinhardt, der über die Sitzung berichtet hatte – zu Recht, das ist

seine Aufgabe –, hat öffentlich bekannt, dass es keine inhaltliche Auseinandersetzung gegeben hat.

Wir beide, Herr Saalfeld und ich, ich darf das für uns beide sagen, hatten gesagt, wir haben hier unsere Reden in der Ersten Lesung gehalten und damit die Begründung gegeben, warum wir diese Änderungsanträge rechtsförmlich einbringen, haben aber auf eine nähere Erläuterung verzichtet, denn es spricht für sich. Aber es hat nicht einmal Fragen von Ihren Kolleginnen und Kollegen zu unseren Änderungsanträgen gegeben:

(Regine Lück, DIE LINKE: Wie so oft.)

Was motiviert euch denn, demokratische Oppositionsfraktionen, genau diese Änderungsanträge zu stellen?

(Heinz Müller, SPD: Haben Sie die denn nicht begründet? – Zurufe von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Michael Andrejewski, NPD)

Es kam schlankweg nur zur Abstimmung.

Herr Müller, Sie waren doch nicht dabei! Ich habe gesagt, die Reden, die wir hier gehalten haben, das war die Begründung, und es wurden keine Nachfragen gestellt, warum wir diese Anträge so gestellt haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir konnten nicht mal die Regierung befragen.)

Sie waren nicht dabei bei dem Tagesordnungspunkt. Fragen Sie doch mal Ihre Kollegin Tegtmeier! Die war doch sichtlich schockiert über den Änderungsantrag,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, beschämend war das. So ist das.)

den Sie als Koalitionsfraktionen eingebracht haben, wo es um die redaktionellen, grammatikalischen und orthografischen Fehler ging, die ausgemerzt werden mussten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ist es.)

Da waren Sie so schockiert, dass Sie über inhaltliche Fragen gar nicht diskutieren wollten.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist dieser Gesetzentwurf schon allein, Herr Ministerpräsident, aus handwerklicher Sicht eine Blamage für diese Koalition.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Deswegen bin ich auch gespannt,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

ob der zuständige Fachminister, der ja gleichzeitig Ministerpräsident ist, heute zu den harten Kritiken der Gewerkschaften, also des DGB und des DJV, Stellung nehmen wird und auch zu den vorliegenden Änderungsanträgen. Der Tagesordnung und dem Zeitplan ist zu entnehmen, dass er das nicht vorhat, aber er, Herr Sellering, hat ja immer die Chance, hier das Wort zu ergreifen.

Das vorliegende Gesetz und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses dürfen das Parlament in dieser Fassung nicht verlassen. Das ist unsere Überzeugung,

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn dieses Gesetz ist nicht nur peinlich, sondern ist eine Blamage für die Regierung, für die Regierungskoalition und damit für das gesamte Land Mecklenburg-Vor- pommern.

(Heiterkeit bei Regine Lück, DIE LINKE: Da schämt sich sogar die Opposition.)

Vergleichen Sie die Gesetze mit anderen Ländern, dann stehen wir weit zurück, und der DGB hat recht, dieses Gesetz ist nicht auf der Höhe der Zeit.

Dabei – und da haben Sie vollkommen recht, Herr Müller – tragen wir viele Änderungen dieses Landesrundfunkgesetzes mit, wenn es um die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geht. Diese werden wir auch mittragen, da werden wir zustimmen, wenn es zur Einzelabstimmung dieser einzelnen Punkte kommt. Dabei geht es, wie Sie es ausgeführt haben, auch darum, dem Wunsch der privaten Rundfunkanstalten nachzukommen, Wahlwerbung senden zu dürfen, dem mit diesem Gesetz stattgegeben wird. Darüber haben Sie gesprochen. Das ist, glaube ich, vernünftig und es entspricht dem Anliegen von uns allen, dass die Menschen in MecklenburgVorpommern sprichwörtlich auf allen Kanälen über die politischen Forderungen der demokratischen Parteien informiert werden.

Wir hätten aber auch mehr mitgetragen, wenn denn Zurufe und Zusagen während der Ersten Lesung eingehalten worden wären, als es nämlich um die Frauenquote ging. Da hat Herr Schulte gesagt: Ach, wenn das so ist, dann regeln wir das im Verfahren. Auch Herr Sellering, der Ministerpräsident, hatte hier zugerufen und gesagt: Schauen wir uns das im Einzelnen noch mal an.

Wo war denn Ihr Aufschrei, Frau Hesse, als zuständige Ministerin?

(Peter Ritter, DIE LINKE: War nicht da.)

Sie als Frauenministerin hätten sich in der Regierung, in der Koalition starkmachen müssen, dass das, was Sie hier eben begründet haben, nicht so stattfindet.

Der Umgang mit der Gesetzgebung ist punktgenau in der Pressemitteilung des Deutschen Journalisten-Verbandes vom 9. März unter der Überschrift „Vorgetäuschte Teilhabe“ beschrieben. Ich darf das zitieren: „Zehn Gewerkschaften, Verbände und Rundfunkanbieter hatten den vom Innenausschuss vorgelegten Fragenkatalog zum Entwurf der Landesregierung umfassend beantwortet und Änderungsvorschläge gemacht. ‚Wir konnten nur die Berichtigung der von uns entdeckten redaktionellen Fehler in der Beschlussempfehlung wiederfinden. Dafür hätte es gereicht, ein Korrekturbüro zu beauftragen. Uns ging es um wesentliche inhaltliche Änderungen,‘ betonte“ DJV-Landesvorsitzender „Zumpe. Die Haltung der Regierungsfraktionen zeuge von Ignoranz und nicht von Akzeptanz demokratischer Teilhabe.“

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja nichts Neues.)

„‚Es macht wenig Sinn, eine staatliche Stiftung für bürgerschaftliches Engagement ins Leben zu rufen, wenn nicht längst existierende Mitwirkungsmöglichkeiten auch genutzt werden‘“, Ende des Zitats. Dem ist nichts weiter hinzuzufügen.

Haben Sie, meine Damen und Herren, die neuen, die restriktiven Töne, die Herr Müller eben gerade hier als eine Wohltat verkündet hatte, vernommen? Den ehrenamtlichen Mitgliedern des Medienausschusses zeigt die Landesregierung mit diesem Gesetz schon mal die Instrumente. Die Botschaft kann doch nur so interpretiert werden: Willst du nicht, wie ich es will, wird deine Amtszeit begrenzt, oder schlimmer, du wirst aus dem Medienausschuss abberufen. Diese, ich wiederhole das noch mal ausdrücklich, amtierenden ehrenamtlichen Mitglie- der vertreten den DJV, den Künstlerbund, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Nordkirche, den Beamtenbund, die Industrie- und Handelskammern, den Städte- und Gemeindetag, den Bauernverband, den Tourismusverband, die Gleichstellungsbeauftragten, den Landessportbund und darüber hinaus weitere gesellschaftliche Gruppierungen. Die Entsendung erfolgt entsprechend der Absprache beziehungsweise durch die Wahl hier im Landtag, das ist bekannt. Aber genau das, worüber wir jetzt reden, dieses Gesetz, diese Änderungen, die betreffen genau diese Gruppen und Interessenverbände und damit den Medienausschuss als solchen.

Was ist denn nun mit der Amtszeitbegrenzung? Wir haben jüngst, Herr Müller, beim Parlamentarischen Abend auch über diese Fragen diskutiert, und niemand wird mir widersprechen, dass es in den letzten Jahren technische Weiterentwicklungen gegeben hat, die in einem rasanten Tempo vorangeschritten sind und die sich immer noch auf der Überholspur befinden. Und da braucht man Kompetenz! Das ist, nach meiner Auffassung, nicht mit einer oder zwei Amtsperioden getan. Das Hauptaugenmerk der Medienanstalt ist doch die Förderung von Medienkompetenz. Die Mitglieder selbst müssen kompetent sein. Wenn man ihnen aber die Möglichkeit nimmt, ihre Kompetenz einzubringen, und sie nur zwei Amtsperioden mitarbeiten dürfen, dann, glaube ich, geht dieses Gesetz in die falsche Richtung. Die Landesregierung begründet das damit, Zitat, dass „neue Personen und Ideen“ für die „Arbeit des Gremiums … gewährleistet“ sind, Ende des Zitats.

Wir wollen hier in Mecklenburg-Vorpommern das ehrenamtliche Engagement fördern und sehen dabei zu, wie Menschen sich in einen riesigen Themenkomplex einarbeiten, um ihnen anschließend zu verweigern, diese erworbene Kompetenz auch anwenden zu können. Ich halte das für absurd. Natürlich soll diese Begrenzung nur für das ehrenamtliche Gremium gelten.