Das kann ich mir richtig gut vorstellen, wie das eine halbe Jahr die einen zum Verfassungsschutz kommen und im anderen halben Jahr der Verfassungsschutz zur Polizei.
Ebenso interessant dürfte sich die polizeiliche Verwaltungsvorschrift vom 03.04.2011 mit dem vielversprechenden Titel „Regelung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern“ lesen. Nur ist die offenbar geheim, da sie trotz Anfrage nicht herausgegeben werden durfte. Eine Polizei, die Geheimes tut, kann man wohl als „Geheimpolizei“ bezeichnen.
Damit nicht genug. So heißt es in der Vorlage: „Im Übrigen ist es auch Führungsaufgabe, im Rahmen laufender Ermittlungen … die Ermittlungsschritte und erzielten Ermittlungs- und Auswertungsergebnisse regelmäßig zu prüfen, um rechtzeitig falsche Schwerpunktsetzungen identifizieren oder neue Ermittlungsansätze gewinnen zu können.“ Die Polizeiführung erkennt also falsche
Schwerpunktsetzung und führt anschließend selbstverständlich die untergeordneten Beamten auf den richtigen Weg zurück.
Das hat mich nicht überrascht, das ist bekannt. Nur, mit was für einer Selbstverständlichkeit das hier niedergeschrieben wurde, das ist erschreckend.
Geht dann doch mal was durch, kann immer noch der Staatsanwalt korrigierend eingreifen, denn die Staatsschutzsachen werden ja ausschließlich von erfahrenen Sonderdezernenten bearbeitet, die regelmäßig und intensiv geschult werden, mit Polizei und Verfassungsschutz telefonieren und natürlich auch hospitieren.
trotz des Dilemmas, wie Sie es nennen, dass doch die rechtlichen Maßgaben und politischen Forderungen, Ihre Forderungen, aufgrund des Trennungsprinzips in Widerspruch zueinander stehen.
Und nicht fehlen durfte in dem Ganzen natürlich die positive Hervorhebung des Vereins LOBBI e. V., der durch Steuergelder getragen wird, sind es doch dessen Mitarbeiter, die am Rande von nationalistischen Demonstrationen die Teilnehmer fotografieren und wohl auch katalogisieren.
Es sind eben jene Mitarbeiter, die nicht nur in die Organisation des antifaschistischen Jugendcamps in Lärz involviert sind,
sondern auch in den sogenannten linksextremen Trefförtlichkeiten aufschlagen. Dass die nur beraten, das halte ich für gelogen. Ich meine, hier arbeitet der Staat Hand in Hand mit der Antifa.
dass sie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie es heißt, ins Bett steigen. Sie wissen ganz genau, was sich hinter den Fassaden dieser einschlägigen Vereine abspielt, und das wahrscheinlich besser als wir.
Irre im vorliegenden Bericht ist auch die geradezu besessene Sehnsucht nach mehr Polizisten mit ausländischer Herkunft, damit man den hier lebenden Ausländern einen Kontaktbeamten in Landessprache zur Verfügung stellen kann.
Überdies soll der gewöhnliche Polizist künftig über interkulturelle Kompetenzen verfügen, um auf die Besonderheiten im Umgang mit nationalen und ethnischen Minderheiten vorbereitet zu sein.
Was die Auswertung von Wahlergebnissen mit der Verhinderung von Straftaten zu tun hat, sollte vielleicht noch mal erklärt werden. Im Grunde müssen Sie das allerdings nicht, denn der ganze vorliegende Katalog ist ja allein gegen alles Nationale, alles das, was Sie als „rechts“ bezeichnen, ausgelegt. Militanten Linksextremismus gibt es zwar zuhauf, und dass der irgendwann wieder Tote fordern wird, ist auch nur eine Frage der Zeit, aber was schert es Sie, hat Ihr Apparat doch dann Gelegenheit, die richtigen Schwerpunkte zu setzen, Ermittlungsansätze und Wege festzulegen.
Aber es gibt doch noch eine gute Sache in den ganzen Änderungen, denn es werden ja nun halbjährliche Lagebilder zu offenen Haftbefehlen erhoben für alle Phänomenbereiche. Wir hatten zwar immer angenommen, dies sei ein ständiger Prozess, aber gut, dass man nun dahin gekommen ist, diese Haftbefehle nicht einfach zu sam
Der Kollege Peter Ritter hat richtigerweise darauf hingewiesen, welchen Auftrag dieser Landtag der Landesregierung mit auf den Weg gegeben hat. Im gemeinsamen Antrag der demokratischen Fraktionen haben wir die Landesregierung dazu aufgefordert, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses landesspezifisch zu analysieren und die für Mecklenburg-Vorpommern relevanten Empfehlungen für die Bereiche Polizei, Justiz und Verfassungsschutz schnellstmöglich umzusetzen.
Heute, drei Jahre nach Auffliegen des NSU – mehr als drei Jahre – und fast ein Jahr, nachdem wir diesen Beschluss gefasst haben, liegt uns ein Bericht vor. Wir sind also immer noch weit davon entfernt – so ist zumindest meine Einschätzung –, die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses landesspezifisch umzusetzen. Ich hatte zumindest, bevor der Bericht im Dezember des vergangenen Jahres kam, gehofft und erwartet, dass sich die Landesregierung dazu durchringen kann, einen kleinen Teil der 47 Empfehlungen des Deutschen Bundestages für diese Bereiche aufzugreifen und umzusetzen.
Die Bilanz ist nach der Lektüre des Berichts schlicht und ergreifend ernüchternd. Und das, was ich besonders enttäuschend empfinde, hat der Kollege Barlen sehr vorsichtig formuliert, ich habe mir das aufgeschrieben. Es war quasi eine, wie soll ich sagen, salomonische Formulierung für das, was ich gerade als enttäuschend beschrieben habe. Sie haben gesagt, Form und Inhalt passen nicht ganz zusammen. Aber Sie haben kurz danach von einem mangelnden Mentalitätswechsel gesprochen.
Auch ich habe den Eindruck, aus diesem Bericht spricht in vielen Punkten der Mangel eines Mentalitätswechsels. Ich bin sehr froh, dass wir heute gemeinsam oder dass wir vorab gemeinsam besprochen haben, dass wir das im Innenausschuss vertiefen werden. Im Innenausschuss, sehr geehrten Damen und Herren, kommt es dann unter den Demokraten in der Tat zum Schwur, ob wir bereit sind, Schlussfolgerungen aus den Feststellungen – und das war ja schon ein Kompromiss – des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu ziehen, oder ob wir ohne Einigung herausgehen mit einem Bild, was in der Öffentlichkeit heißt: Keine Schlussfolgerungen, weiter so! Mich würde das sehr enttäuschen, wenn wir das nicht gemeinsam hinbekommen.
Zumindest für Mecklenburg-Vorpommern kann ich heute feststellen, dass der Journalist und Buchautor Andreas Speit, den wir im Rahmen unserer Klausur zu Gast hatten, mit seiner Kritik recht hat.
Er hat nämlich ausgeführt – dem kann ich mich nur anschließen –, das Interesse am Versagen der Sicherheitsbehörden schwindet langsam, je mehr Zeit ins Land geht. Er hat auch recht mit seiner Feststellung, dass kein grundlegender Wandel der Mentalität der Sicherheitsbehörden erkennbar ist.