Protocol of the Session on January 29, 2015

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten der bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen und beabsichtigt die Landesregierung, erste Pilotprojekte in MecklenburgVorpommern besonders zu fördern, um diese Technologien zum Schutz der Anwohner weiterzuentwickeln?

Herr Abgeordneter, die Ausgestaltung der Tages- und Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen richtet sich nach den Vorgaben des Bundes. Diese sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 24. April 2007 niedergeschrieben.

Nach dem geltenden Recht stellt die neue Technologie der bedarfsgerechten Befeuerung von Windenergieanlagen eine Abweichung von den Regeln zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen dar. Diese Technologie bedarf deshalb momentan der Zustimmung des BMVI. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift befindet sich derzeit in Überarbeitung durch das BMVI. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus geänderten Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation sowie Erkenntnissen aus der Praxis. Der Schwerpunkt der geplanten Änderungen liegt auf der Reduzierung möglicher Störwirkungen durch die nächtliche Befeuerung der Anlagen.

Im August 2014 konnten die Länder Stellung zum Änderungsentwurf nehmen. M-V hat davon Gebrauch ge

macht. Die Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vor- pommern steht der neuen Technologie zur bedarfsgerechten Befeuerung von Windenergieanlagen positiv gegenüber. Die Installation des Systems an bestehenden sowie an zu errichtenden Anlagen wird befürwortet, die Sicherheit für den Luftverkehr muss aber auf jeden Fall immer gewährleistet werden. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Förderrichtlinien des Infrastrukturministeriums sehen keine Förderung von Technologien wie der bedarfsgerechten Befeuerung von Windenergieanlagen vor. Ein speziell für bedarfsgerechte Befeuerung aufgelegtes Förderprogramm ist derzeit nicht geplant.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Petereit, Fraktion der NPD, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Soeben erreicht mich die Information, dass man darum bittet, diese Fragen schriftlich zu beantworten, weil der Abgeordnete auch nicht anwesend ist. Dann wird das so passieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schlöppt noch.)

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

9. Bedeutet es, dass auch die Landesregierung den Kompensationsflächenpool „Cämmerer See“

nicht weiter plant, da der vorgesehene Kombideich als Voraussetzung für den Rückbau des Peenestromdeiches durch die EWN nicht finanziert wird?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schwenke! Die Landesregierung hat sich mit dem Thema viele, viele Jahre auseinandergesetzt. Und es ist so, dass aufgrund der Absage der EWN dieses Projekt nicht weiterverfolgt wird, denn für die Zukunft des, wenn man es so will, Kompensationsflächenpools ist es so, dass Investitionen getätigt werden sollten oder müssen, und in diesem Zusammenhang hat die Landesregierung ganz klar entschieden. Ich werde am Montagabend auch auf der Insel Usedom sein und den Gemeinden das noch mal vorstellen. Wir konzentrieren uns jetzt, so, wie ich es von Anfang an immer wollte, auf den Sturmflutschutz. Das heißt in der Konsequenz, die Renaturierung des Cämmerer Sees wird nicht stattfinden.

Danke schön. Sie haben auch gleich meine Nachfrage mit beantwortet.

Habe ich mir doch gedacht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Pfiffiges Kerlchen.)

Meine zweite Frage:

10. Welche Ergebnisse zeigen die Untersuchungen

des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie über das Ausbringen von mit Plasterückständen versehenem Dünger auf Felder im Biosphärenreservat Schaalsee?

Sehr geehrte Frau Schwenke, es ist so, dass wir das schon das letzte Mal in der Landtagssitzung kurz angedeutet haben. Ich bin erstens froh, dass innerhalb des Biosphärenreservatgebietes eine unmittelbare Betroffenheit nicht vorhanden ist. Aber unmittelbar nach Bekanntwerden der Verunreinigungen von Grünlandflächen mit Plastikrückständen fand am 05.12. eine gemeinsame Vor-Ort-Kontrolle statt, an dem das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt Westmecklenburg und natürlich die zuständigen Stellen des landwirtschaftlichen Fachrechtes und auch der Beratung teilgenommen haben.

Es wurde festgestellt, dass die verunreinigten Gärreste – insbesondere sind es Folienreste mit Partikeln von bis zu zwei mal drei Zentimeter groß – aus der Biogasanlage in Karft stammen, das ist ja definitiv nachgewiesen, und dass in dem Zusammenhang eine Sperrfrist, was die Ausbringung von diesen Gärresten betrifft, zum 15. November dann auch erteilt worden ist. Auf den Grünlandflächen in Boddin, Drönnewitz und Bentin wurden insgesamt 18 Bodenproben gezogen und auf Schadstoffe, insbesondere Schwermetalle, Dioxin, aber auch PFT, mit dem wir auch schon immer mal Ärger hatten, untersucht. Ich kann hier und heute feststellen, dass es zum Glück keine über dem Grenzwert liegende Belastung gegeben hat.

Danke schön.

Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

11. Hat das bundesweit geltende Tierhaltungs-

und Betreuungsverbot für den Schweinehalter Adrianus Straathof gesellschafts- und eigentumsrechtliche Konsequenzen für die Betriebe der Straathof-Holding in Mecklenburg-Vorpommern?

Sehr geehrter Herr Professor Tack, wie aus der Frage hervorgeht, ist eins vollkommen klar: Dieser Unternehmer hat ein Tierhaltungsverbot auferlegt bekommen und das gilt bundesweit. Das führt dazu, dass mit dem Tierhaltungsverbot zwar einer Person die Entscheidungsbefugnis, nämlich Tiere zu halten, untersagt worden ist, aber das hat keine Konsequenzen für die gesellschaftsrechtliche Frage. Es kann erwartet werden, dass mit einem personellen Wechsel in der Entscheidungsebene – das ist ja unsere Hoffnung – den Tierschutzanforderungen zukünftig vollumfänglich und dauerhaft dann auch entsprochen wird.

Die Landkreise, darauf werde ich bei den anderen Fragen immer wieder zurückkommen, die beiden Landkreise, in denen wir Betriebe haben, nämlich VorpommernGreifswald als auch Ludwigslust-Parchim, haben gegenüber den schweinehaltenden Betrieben der StraathofHolding GmbH am 18.12. für Vorpommern-Greifswald

und am 22.12.2014 mit der Androhung von Zwangsgeldern die Benennung von sachkundigen Verantwortlichen, wenn man es so will, den Tierschutzbeauftragten, bis zum 31.01.2015 verfügt. Ich habe das immer wieder gefordert und die Landkreise setzen das jetzt um. Das heißt, ich kann hier und heute sagen, die Benennung steht noch aus. Sollte das jetzt nicht unverzüglich erfolgen, wird es da wiederum ein Zwangsgeld geben.

Herr Minister, damit haben Sie meine Nachfrage auch schon mit beantwortet.

Dann habe ich hellseherische Fähigkeiten.

Ich wollte wissen, wie das mit dem Tierschutzbeauftragten ist.

12. Wie groß sind die finanziellen Auswirkungen und

der Imageschaden für die von der Vermarktungssperre betroffenen Bioproduzenten aufgrund des kontaminierten Futters?

Das hat uns wirklich intensiv beschäftigt und ich will ausdrücklich sagen, dass ich am Anfang der Woche alle, alle in der Biokette betroffenen Bereiche zu einem intensiven Gespräch bei uns im Hause hatte. Zu den finanziellen Auswirkungen liegen der Landesregierung keine direkten Erkenntnisse vor. Die Vermarktungsmindererlöse in den einzelnen Betrieben werden nämlich nicht erfasst. Eine besondere Betroffenheit wird jedoch in den Betrieben mit der Erzeugung von Eiern, aber auch Biomilch und Biofleisch gesehen. Einzelbetriebliche Verluste aufgrund der Sperrung müssen die betroffenen Betriebe privatrechtlich einklagen oder mit Versicherungsansprüchen abdecken.

Mit Bezug auf den Imageschaden, den Sie angesprochen haben, ist aufgrund der derzeitigen Sperrung, die noch vorhanden ist, von einer Betroffenheit des ökologischen Landbaus auszugehen. Im Moment sind noch alle Betriebe gesperrt, die Futtermittel über das Mischfutterwerk in Malchin erhalten haben, und die Sperrung läuft seit Anfang Januar. Die Fristen betragen sechs Wochen für Legehennen und für Milch, zehn Wochen für Mastgeflügel und zwölf Wochen für Schweine, Schafe und Rinder.

Insofern will ich noch mal unterstreichen, dass die Gespräche, die wir mit den Landwirtschaftsbetrieben, mit den Vermarktern in der gesamten Kette diskutiert haben, aber auch deutlich gemacht haben, dass die Ökoverordnung in Mecklenburg-Vorpommern mit aller Konsequenz durchgesetzt worden ist. Ich habe mich persönlich sehr darüber gefreut, dass der Lebensmitteleinzelhandel, aber auch der Fachhandel das außerordentlich begrüßt hat. Insofern hoffen wir, dass der Imageschaden wirklich möglichst gering bleibt und dass die Landwirtschaftsbetriebe dieses auch überstehen.

Eine Nachfrage: Wie viel milchproduzierende und fleischproduzierende Betriebe sind davon betroffen?

Also es sind insgesamt, wenn ich das richtig weiß, vier fleischproduzierende Betriebe, also rinderhaltende Betriebe, und drei Milchviehbetriebe.

Danke.

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs von der Fraktion der NPD. Bitte.

Guten Morgen, Herr Minister! Herr Minister, eine Zusatzfrage bezüglich der Tierschutzbestimmungen/Schweinemast: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es nicht nur ein Personenproblem darstellt, sondern ein strukturelles Problem bei dem Betrieb, der hier in Rede steht?

Also ich habe – vielleicht ist das auch für die Allgemeinheit wichtig –, ich habe den Sitz des Unternehmens und damit Sachsen-Anhalt, meinen Kollegen in Sachsen-Anhalt gebeten, alle, alle betroffenen Länder einzuladen – das hat im Übrigen auch stattgefunden in Sachsen-Anhalt –, um darüber zu reden, wie wir konzentriert vorgehen, weil es ja bestimmte Abstimmungen geben muss, um wirklich ein konsistentes Verfahren durchzuhalten und durchzuführen. Das hat stattgefunden auf meine Initiative hin und ich hoffe, dass wir damit auch im Sinne der artgerechteren Tierhaltung etwas durchsetzen können.

Gestatten Sie noch eine Zusatzfrage: Wie verfahren Sie weiter? Sie verhängen Zwangsgelder und wie werden die, wenn keine Änderung eintritt, wie werden die dann exekutiert? Wie läuft das formal?

Zum einen ist es so, dass wir sehr streng kontrollieren und da habe ich schon eine Aussage getroffen. Ich gehe davon aus, dass die beiden Landkreise für jede Anlage jetzt durchsetzen, dass ein Tierschutzbeauftragter eingesetzt wird, der dann im Übrigen unabhängig in dem Unternehmen Kontrollen durchführt und als Ansprechpartner für die Landkreise und die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur

Verfügung steht. Und zum anderen ist es natürlich so, dass wir mit dem Landkreis Jerichower Land zusammenarbeiten und gegebenenfalls auch nach wie vor prüfen, ob ein Tierhaltungsverbot oder ein Räumen der Anlage notwendig wird. Aber ich will hier unterstreichen – das wird nachher in den Fragen auch noch mal deutlich –, wir haben eine andere Situation in Mecklenburg-Vorpom- mern im Vergleich zu Sachsen-Anhalt, weil die Anlagen, die hier betrieben werden, neu errichtet worden sind beziehungsweise eine völlig neue Ausstattung erhalten haben. Das ist ein Unterschied zu Sachsen-Anhalt.

Ich darf jetzt die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus!