Protocol of the Session on January 29, 2015

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Backhaus!

13. Wie viele männliche Küken werden pro Jahr in

Mecklenburg-Vorpommern allein wegen ihres Geschlechts getötet?

Kein einziges. Insofern bin ich Ihnen für die Frage wirklich sehr dankbar, weil das hat auch schon eine Rolle gespielt. Sie müssen einfach wissen, sehr geehrte Frau Gajek, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern keine Brüterei haben. Das heißt, die Küken, die in Mecklenburg-Vorpommern zu Legehennen oder zu Masthähnchen werden, die kommen aus anderen Bundesländern, und zwar insbesondere aus Niedersachsen – Sie wissen, wer dort die Verantwortung trägt –

(Heinz Müller, SPD: Wer denn? Wer denn? – Vincent Kokert, CDU: Herr Minister, das war ein wichtiger Hinweis.)

und aus Nordrhein-Westfalen – Sie wissen, wer dort die Verantwortung trägt. Aber das Thema ist wirklich sehr ernsthaft. Insofern will ich hier auch noch mal unterstreichen, wir haben in Deutschland 46 Millionen männliche Küken,

(Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD: Pro Tag, oder was?)

die aufgrund der biologischen Situation in diesen Prozessen tatsächlich nicht teilhaben können. Deswegen ist es so, dass diese Tiere getötet werden. Das ist eine Tragödie und hier sind Wissenschaft und Forschung gefragt. Wir sind auf einem guten Weg in Deutschland, nämlich durch die Früherkennung über das Ei zu schauen, ob und inwieweit es sich um männliche Küken handelt, damit tatsächlich die Bebrütung dann nicht mehr weitergeführt wird.

Ich hoffe, dass wir wirklich von der Wissenschaft ein Verfahren, ein gängiges Verfahren für Deutschland bekommen, das dem gerecht wird, damit dieser Prozess unterbrochen werden kann, bevor das Ei überhaupt bebrütet wird und das Küken schlüpft. Auf der anderen Seite sind wir dabei, insbesondere im ökologischen Landbau – da ist Mecklenburg-Vorpommern in einer Vorreiterrolle, vielleicht haben Sie gestern den Artikel gelesen –, dass wir in den übrigen Legehennenbetrieben auch Hähne einsetzen, und das Hähnleinprojekt, in Klammern Biohähnleinprojekt, ist ein guter Ansatz, um hier tatsächlich auch den Hähnen eine Chance zu geben.

Insofern bitte ich um Verständnis und ich betone noch mal, in Mecklenburg-Vorpommern werden keine männlichen Küken getötet, weil sie hier gar nicht entstehen und heranwachsen.

Danke.

Ich darf jetzt die Abgeordnete Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 14 und 15 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

14. Haben die Behörden in Mecklenburg-Vorpom-

mern aktuell, ebenso wie in Sachsen-Anhalt, gegen Herrn Adrianus Straathof eine Strafe verhängt (in Sachsen-Anhalt 50.000 Euro), weil er nach der Anordnung des bundesweiten Tierhaltungsverbotes das bisherige Verbot nicht eingehalten hat und als Gesellschafter der Straathof Holding GmbH weiter aktiv war, und, wenn nicht, warum nicht?

Ich habe ja schon auf die Frage im Zusammenhang mit Herrn Professor Tack darauf hingewiesen, sehr geehrte Frau Gajek, …

Gerkan heiße ich.

Entschuldigung, Frau Gerkan, Entschuldigung.

… das Tierhaltungsverbot ist ja in der Entscheidungsbefugnis tatsächlich entzogen worden, die Tierhaltung als solche bleibt jedoch in der jetzigen Form bestehen. Und ich habe auch schon ein bisschen herausgearbeitet, dass wir hier eine unterschiedliche Situation zwischen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben.

Wir erwarten, dass man mit dem personellen Wechsel in der Entscheidungsebene den Tierschutzanforderungen zukünftig in Mecklenburg-Vorpommern vollumfänglich und dauerhaft gerecht wird. Das ist für mich das Entscheidende. Wir kümmern uns darum, dass es den Tieren besser geht. In Mecklenburg-Vorpommern ist gegen Herrn Straathof bisher kein Bußgeld wegen Verstoß gegen das bundesweit geltende Tierhaltungsverbot verhängt worden, da wir hier keine Gründe erkannt haben, dieses so umzusetzen. Das ist im Übrigen auch in dem Gespräch deutlich geworden, zu dem ich ja gebeten hatte in Sachsen-Anhalt. Wir haben in MecklenburgVorpommern eine andere Situation. In MecklenburgVorpommern waren für die Behörden bisher andere Personen Ansprechpartner für die Tierhaltung, also nicht Herr Adrianus Straathof.

Die Landkreise Ludwigslust-Parchim und VorpommernGreifswald haben in ihren Landkreisen gelegene Betriebe aufgefordert, für diese Betriebe einen sachkundigen Verantwortlichen für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu benennen. Ich habe das bereits gesagt und ich gehe davon aus und werde das auch sehr genau überprüfen, dass die Frist zum 31. Januar ausläuft. Und wenn das nicht erfolgt, Frau Gerkan, dann wird es auch in dieser Frage ein Zwangsgeld geben. Im Übrigen haben wir ja bei den Kleinen Anfragen, die Sie aus der Fraktion heraus gestellt haben, immer wieder auf diese Themen zum Teil sehr intensiv hingewiesen, bis hin zu den Strafgeldern in einer Größenordnung von über 170.000 Euro. So haben wir auch deutlich gemacht, dass die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern klar und eindeutig gehandelt haben.

Und den Unterschied, den will ich hier auch noch mal herausgearbeitet haben: Bei uns ist es so, wenn diese Zwangsgelder und die Anordnung erteilt worden sind, dann ist dieses sukzessiv abgebaut worden. Da bitte ich um Verständnis. Das sieht in Sachsen-Anhalt anders aus. Und Sie wissen ja auch, dass die Anlage in Gladau, da kommen wir ja nachher gleich noch mal drauf, dass diese zu beräumen ist, weil die Maßstäbe, die wir in Deutschland haben mit den höchsten Tierschutzstandards, nicht eingehalten worden sind. Deswegen muss diese Anlage geräumt werden.

Gestatten Sie eine Nachfrage? (Zustimmung)

Angesichts der Vielzahl der Bußgelder und auch der Vielzahl der Bußgelder bezüglich des Tierschutzgesetzes zwängt sich bei mir doch die Frage auf: Welche Schwelle muss erreicht werden, damit gegenüber der Firma Straat- hof beispielsweise in Alt Tellin genauso wie in SachsenAnhalt ein entsprechender Bescheid ergeht?

Also es ist ja so, und ich habe versucht, das zu beantworten: Es geht um eine personenbezogene Verantwortung eines Tierhalters. Und ich betone nochmals, wir haben hier eine andere Situation. Er selber ist hier nicht der Ansprechpartner für die Tierhaltung gewesen. Wir haben selbstverständlich in

Zusammenarbeit, auch das habe ich ja hier immer wieder angedeutet, wir haben eine sehr enge Abstimmung im Vorfeld mit Sachsen-Anhalt gehabt.

Aufgrund der Tatsache, dass hier drei Anlagen existieren, die eine völlig andere Struktur haben, waren wir zu der Erkenntnis gekommen, die Schwelle, von der Sie sprechen, nämlich jetzt endgültig das Tierhaltungsverbot auszusprechen und weitere Zwangsgelder anzudrohen, diese Schwelle ist in Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen, den beiden Landkreisen, der obersten Veterinärbehörde in Abstimmung mit anderen Einrichtungen nicht erreicht. Wir haben das immer wieder geprüft, wir waren in Mecklenburg-Vorpommern und sind in dieser Frage nicht so weit.

Eine zweite Nachfrage: Hat Herr Straathof nach dem Rückzug als offizieller Geschäftsführer über seine Brüder, die nun die Geschäfte übernommen haben, weiterhin Einfluss auf die Schweinehaltungsbetriebe?

Na, ihm ist ja die Verantwortung entzogen worden, das ist vollkommen klar. Was gesellschaftsrechtlich – das habe ich ja beantwortet – jetzt dort stattfindet, darauf haben wir in dieser Frage keinen Einfluss. Aber ich bitte noch mal um Verständnis – auch das wissen Sie, aus den Kleinen Anfragen geht das ja hervor –, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren entweder abgeschlossen sind oder das eine oder andere läuft noch.

Vielen Dank.

Herr Minister!

15. Müssen die Behörden in Mecklenburg-Vorpom-

mern jene Haltungsbedingungen, wie sie die Behörden in Sachsen-Anhalt als Begründung für die Schließung der Schweinemastanlage von Adrianus Straathof in Gladau anführen, in hiesigen Schweinemastanlagen anderer Betriebe ebenso feststellen oder sind die Haltungsbedingungen in der Anlage in Gladau nach Kenntnis der Landesregierung einmalig schlecht?

Also im Falle der Beanstandung von Schweinehaltung werden die für den Tierschutz zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte tätig, natürlich immer auch mit den Informationsflüssen, die zu uns laufen. Und diese Einrichtungen ergreifen dann die notwendigen Maßnahmen, damit sichergestellt wird, dass in den betroffenen Tierhaltungen die rechtlichen Vorgaben ausdrücklich erfüllt werden und diese dem entsprechen.

Vergleichbare Bedingungen, wie sie zur Ausstallung der Sauen in Gladau in der Schweinemastanlage von Herrn Straathof führten, sind in den hiesigen Schweinemastanlagen anderer Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern so nicht festgestellt worden. Die in den Betrieben der Straat- hof Holding GmbH durch die zuständigen Behörden festgestellten Verstöße gegen veterinärrechtliche Grundlagen wurden ordnungsgemäß geahndet.

Da habe ich eine Nachfrage, Herr Minister: Warum sind denn in Mecklenburg-Vorpommern trotz mehrfacher Verstöße,

wir haben da mit unserer Kleinen Anfrage noch mal nachgehakt, gegen das Tierschutzgesetz Paragraf 5: „An einem Wirbeltier darf ohne Betäubung ein mit Schmerzen verbundener Eingriff nicht vorgenommen werden“, warum sind da keine entsprechenden Konsequenzen gezogen worden? Es sind ja nicht mal Bußgelder auferlegt worden.

Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass bei Nachfragen die Frage nicht unterteilt sein darf, sich auf die Antwort beziehen muss und kurz und knapp sein muss. Das war jetzt, sage ich mal, etwas umfänglich. Aber der Minister kann das entscheiden, ob er das beantwortet.

Ja, also zum einen möchte ich darauf hinweisen, das geht auch aus der Kleinen Anfrage hervor, dass hier staatsanwaltliche Ermittlungen vorgenommen worden sind, was die Frage der ordnungsgemäßen Tötung betrifft, und ich muss und darf Ihnen heute noch mal mitteilen, dass die Mängel, die dort zur Anzeige gekommen sind, sich im Rahmen der Untersuchung der Staatsanwaltschaft nicht wiedergefunden haben und das Verfahren eingestellt worden ist. Nichtsdestotrotz ist bei den Kontrollen, das geht auch aus der Kleinen Anfrage hervor, insbesondere die Frage des ordnungsgemäßen Tötens geprüft worden und im Zusammenhang mit der Frage der nicht überlebensfähigen Ferkel ist immer wieder eine ganz klare Kontrolltätigkeit erfolgt. Dort sind auch die Verstöße geahndet worden. Das geht aus den Protokollen, die mir vorliegen, hervor.

Vielen Dank.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 16 und 17 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

16. Ist nach Meinung der Landesregierung die mit

der Webcam des Bauernverbandes von Mecklenburg-Vorpommern gezeigte Schweinehaltung geeignet, in der Bevölkerung das Vertrauen in die Landwirtschaft nachhaltig zu steigern?

Frau Dr. Karlowski, zunächst erst einmal vielen Dank für die Frage. Ich möchte vorausschicken, dass ich Frau Gerkan im Übrigen mal in einen Schweinebetrieb eingeladen hatte. Ausgerechnet diesen hat man nun vom Bauernverband ausgewählt, um dort eine Webcam reinzuhängen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na so was?! – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist da ein Zusammenhang?)

Also das ist, finde ich, ganz interessant. Ich glaube, Frau Gerkan, Sie werden sich erinnern, dass wir zusammen uns den Betrieb angeschaut haben und wir der Hoffnung waren, dass Sie auch Erkenntnisgewinne mitgenommen haben.

Auf der anderen Seite ist es ja so, dass der Deutsche Bauernverband in jedem Bundesland beabsichtigt, eine Kamera oder Webcam zu installieren, um der allgemeinen Bevölkerung zu zeigen, wie in Deutschland Schweine

gehalten werden. Am 13. Januar 2015 hat der erste Schweinemastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern diese Stall-Webcam in Betrieb genommen. Sie wird in dem Schweinemastbetrieb Kühlingen, der GbR – das sind zwei Brüder, die aus meiner Sicht eine sehr, sehr gute Arbeit leisten –, in Zellin im Landkreis Vorpommern-Greifswald betrieben. Der Betrieb ist im Übrigen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert und unterstützt worden.

Ich bin der Auffassung, wie unser Haus, dass diese Maßnahme geeignet ist, Landwirtschaft zu zeigen, wie sie heute in Deutschland betrieben wird, und zwar aus tierschutzrechtlicher, aber auch aus wirtschaftlicher und ethisch-moralisch verantwortbarer Sicht. Hier wird gezeigt, wie landwirtschaftliche Tierhaltung funktioniert und wie die Tiere in den Ställen leben. Die Mastschweine können rund um die Uhr beobachtet werden. Es wird hier nichts geschönt, das ist mir wichtig, und es wird auch nichts vertuscht. Insofern glaube ich, dass diese Initiative ein Schritt zu mehr Transparenz und hin zu einer sinnvollen Diskussion um die Tierhaltung ist, und es ist sicherlich auch ein Beitrag für eine Art von Diskussion um vertrauensbildende Maßnahmen. Objektive Informationen über die tatsächlichen Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft ermöglichen somit der Gesellschaft, einen Bezug zwischen Landwirtschaft, Lebensmittel und damit der Herkunft der Lebensmittel herzustellen.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir dies noch weiter ausbauen, weil ich einfach erkenne, oder wir alle, dass 98 Prozent der Bevölkerung keine Beziehung mehr zur Landwirtschaft und zu den Lebensmitteln hat. Wir müssen hier mehr aufklären. Ich glaube, dass diese Maßnahme insofern zum Teil auch eine Öffentlichkeitsarbeit der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern darstellt, die ich begrüße.