Punkt 4 halten wir in diesem Zusammenhang für ebenso wichtig: den Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene dafür, dass die illegale Einwanderung nach Europa und somit auch nach Deutschland unverzüglich mit allen wirksamen Mitteln unterbunden wird.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3621. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3621 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion der NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Freihandelsabkommen – Investorenschutz ISDS ablehnen, Drucksache 6/3614.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Freihandelsabkommen – Investorenschutz ISDS ablehnen – Drucksache 6/3614 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema TTIP beschäftigt uns zum dritten Mal auf Antrag meiner Fraktion im Landtag. Im Europa- und Rechtsausschuss ist das inzwischen eine zentrale Frage geworden. Unter anderem wurden wir inzwischen ausgesprochen ernsthaft vom Bundeswirtschaftsministerium und in einer Anhörung durch zahlreiche Experten und Interessenvertreter informiert. Ich danke auch den Regierungsfraktionen dafür, dass sich unser Ausschuss in Kürze mit dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments für dieses Freihandelsabkommen treffen wird.
Die Oberste Handelsbevollmächtigte der USA, Frau Elena Bryan, war auf Initiative der IHK und der Staatskanzlei am 17. Juni 2014 in Schwerin und berichtete, dass sie zum ersten Mal mit Vertretern eines deutschen Bundeslandes über dieses Projekt spreche. Uns Teilnehmern wurde dabei auch deutlich, wie differenziert und unterschiedlich die Positionen oder Interessen auch in den USA selbst sind.
Am vergangenen Donnerstag hatte ich auch ein Gespräch mit dem Leiter der Vertretung von MecklenburgVorpommern, Herrn Dr. Boest, in Brüssel zu einer ganz anderen Frage, aber wir kamen sehr lange auch zu diesem Thema. Ich erzähle es aus einem einzigen Grund: Mir wurde in diesem Gespräch klar, wie schwierig die Verhandlungen auf beiden Seiten sind, wie sehr es erfor
derlich ist, konkret zu werden und natürlich Bescheid zu wissen. Das Thema beschäftigt längst viele Menschen, Medien, Unternehmen, Vereine, Bewegungen und natürlich Politikerinnen und Politiker. Fast jeder hat eine andere Meinung dazu, aber viele fühlen sich auch etwas unsicher. Diese Unsicherheit ist zu einem beträchtlichen Maße auch dem Problem geschuldet, dass noch nicht ausreichend völlig hergestellte Transparenz besteht.
Ich habe durchaus in diesen Gesprächen begriffen, wie schwierig das ist, denn es handelt sich um umfassende Verhandlungen zwischen zwei gleichberechtigten Partnern,
die beide zur Veröffentlichung zustimmen müssen. Es gab inzwischen Verbesserungen, so wurde das Mandat der EU-Kommission endlich veröffentlicht und auch die Zugänge zu den Reading Rooms wurden deutlich erweitert.
Viele besonders wichtige und folgenschwere Fragen werden jedoch nach wie vor nicht öffentlich gemacht.
Ich möchte erneut betonen, dass ich im geplanten Freihandelsabkommen auch große wirtschaftliche Chancen sehe. Persönlich bin ich nicht bereit, den verbreiteten Floskeln und Schlagworten zu folgen und den Stab zu brechen, bevor ich die Ergebnisse tatsächlich einschätzen kann.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Öffentlich, parlamentarisch und sachkundig zu diskutieren und sich einzubringen, ist umso bedeutsamer. In anderen Landtagen, wie bereits vor einem halben Jahr in Bayern, haben sich auch Regierungsfraktionen zumindest mit Aspekten der Verhandlungen beschäftigt und Plenarbeschlüsse herbeigeführt. Meine Fraktion hat eben aus diesem Grund und wegen der Aktualität den heutigen Antrag zu einem besonders heftig diskutierten Problem vorgelegt, das eine grundlegende Dimension haben kann. Darauf komme ich noch zurück.
Am 27. März 2014 startete die EU-Kommission eine europaweite Konsultation zum Thema Investorenschutz. Gezwungen wurde sie hierzu im Wesentlichen durch den öffentlichen Druck. Besonders umstritten sind die Investor-Staat-Schiedsverfahren. Mit ihnen wird Konzernen ein Klagerecht vor Sondertribunalen gegen Regierungen in die Hand gegeben, wenn beispielsweise, was uns allen eigentlich wichtig ist, Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze sich verringern könnten. Bei diesen Tribunalen handelt es sich um private Schiedsgerichte, gegen deren Entscheidungen bisher keine Revisionsmöglichkeit vorgesehen ist. Letztlich können diese Schiedsverfahren Regierungen davon abhalten, Politik im öffentlichen Interesse zu verfolgen. Und diese Gefahren sind real. Gab es Mitte der 90er-Jahre nur ein Dutzend solcher Klagen, ist ihre Zahl bis 2013 auf 568 gestiegen. Das bekannteste Beispiel für Deutschland ist sicherlich die Klage des Konzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs. Aktuell klagt Vattenfall um insgesamt 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz.
Vorgestern las ich in einer deutschen Zeitung aber auch, dass der Essener Energiekonzern Steag den spanischen Staat nicht vor einem staatlichen deutschen oder spanischen Gericht, sondern vor dem internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington verklagt hat, weil Spanien die Subventionen für Solarkraftwerke 2014 gekürzt hat.
Vor zwei Wochen, am 13. Januar, gab die Kommission die ersten Ergebnisse ihrer Konsultationen bekannt. Etwa 150.000 Einsendungen aus ganz Europa wurden auf insgesamt 140 Seiten ausgewertet. Aus diesem Papier geht hervor, dass etwa 97 Prozent aller Einsendungen die Investorenschutzklauseln ablehnen.
Bei der Anhörung in unserem eigenen Europa- und Rechtsausschuss sah es durchaus ähnlich aus. Bei der Anhörung in unserem Ausschuss wurde deutlich, dass die Kommission weiterhin die Verhandlungen dazu durchführen will, auch wenn sie gegenwärtig ausgesetzt wurden. Das Thema ist allerdings eindeutig nicht vom Tisch. Die Kommission hat bereits mitgeteilt, dass in lediglich sieben Bereichen Nachbesserungen erforderlich sein könnten, bei den Regierungsrechten, der Überwachung und Funktion der Schiedsgerichte, dem Verhältnis zwischen ISDS-Schiedsverfahren und innerstaatlichen Rechtsbehelfen und bei der Überprüfung von Schiedsgerichtsentscheidungen durch Berufungsmechanismen.
Ich sprach bereits über den Fall Vattenfall. Vor einigen Jahren hatte Vattenfall schon einmal gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Damals ging es um 1,4 Milliarden plus Zinsen, weil man die Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg verschärft hatte.
Am Ende verglichen sich beide Seiten. Schon damals kostete der Wunsch nach Verbesserungen im Umweltschutz und die folgenden demokratischen Entscheidungen den Steuerzahler viel Geld.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Begründung unseres Antrages gibt es genügend Gründe, weshalb sich der Landtag ernsthaft mit diesem Thema befassen sollte. Ich werde in der Diskussion ohnehin noch einmal dazu sprechen. Ich möchte aber auf die Frage noch mal zurückkommen, weshalb ich gesprochen habe, dass es eine grundsätzliche Frage sein kann. Sowohl die USA als auch die Mitgliedsländer der Europäischen Union sind Rechtsstaaten mit entwickelten und zuverlässigen Rechtssystemen und staatlichen Gerichten, die jeden Investorenschutz gewährleisten. Dass private, möglicherweise demokratisch unregulierte und schwer kontrollierbare Schiedsgerichte das übernehmen sollen, ist gerade zwischen den USA und der Europäischen Union der falsche Weg. Zu Recht hat da das Bundeswirtschaftsministerium in seinen Informationen festgestellt, dass aus deutscher Sicht – ich zitiere – „spezielle Investitionsvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich sind“.
Ich würde mich freuen, wenn der Landtag sich dieser Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums anschließen könnte. – Danke.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren, wir sind uns einig darin, dass das Thema TTIP wichtig ist und zur politischen Diskussion auffordert.
Diesen Antrag so und jetzt ins Plenum einzubringen, hilft dabei jedoch nicht. Grob zusammengefasst soll die Landesregierung aufgefordert werden, Handelsabkommen, die den Investorenschutz beinhalten, im Bundesrat abzulehnen. Aber warum bringen Sie diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt so überhaupt in den Landtag ein? Ich kann mir das nur damit erklären, dass Sie auf den Zug der öffentlichen Meinung aufspringen wollen,
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Ach, Frau Drese, Sie haben nichts begriffen! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
denn wenn man die letzten Monate durch die Fußgängerzonen gegangen ist, kam man an den Unterschriftensammlungen von Nichtregierungsorganisationen nicht vorbei.
Sie wollen pauschal gegen etwas sein, weil angeblich ein Großteil der Menschen in Europa gegen Handelsabkommen sei, was im Übrigen zu beweisen wäre.
Der vorliegende Antrag ist aber auch zeitlich völlig fehlplatziert. Warum, mag sich jetzt der eine oder andere fragen, der sich nicht täglich mit TTIP, CETA und Co. beschäftigt. Es steht ganz einfach keine Abstimmung bevor. Vor uns steht noch fast ein ganzes Jahr an Verhandlungen und die sollten wir für politische Diskussionen nutzen.
Momentan steht keine Abstimmung über CETA an. Wollen Sie, meine Damen und Herren der LINKEN, den europäischen und auch den nationalen Verhandlungen, die jetzt laufen und noch bevorstehen, vorweggreifen?
Der Verhandlungstext des CETA-Abkommens wird momentan überarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium bringt im Rat der Handelsminister vor allem Änderungsvorschläge zu den Schiedsgerichten im Rahmen des Investorenschutzes ein. Der Europäische Rat mit
den Staats- und Regierungschefs und das Europäische Parlament werden frühestens Ende 2015, eher Anfang, Mitte 2016 über das Abkommen entscheiden. Erst dann kann das Abkommen in Kraft treten, jedoch nur vorläufig. Wenn es sich um ein gemischtes Abkommen handeln sollte, müssen alle 28 Mitgliedsstaaten dieses Abkommen ratifizieren, das würde dann erst 2017 der Fall sein. Sollte es sich tatsächlich um ein gemischtes Abkommen handeln, ist der Bundesrat aber nicht automatisch an der Abstimmung beteiligt. Es muss dann erst einmal geprüft werden, ob in dem Abkommen überhaupt Zuständigkeiten der Länder berührt sind. Und vor diesem Hintergrund wollen Sie die Landesregierung auffordern, gegen Handelsabkommen der EU zu stimmen?! Auch von einer Oppositionspartei darf man zu diesem Thema mehr erwarten.
Wie ist nun der Stand der Diskussion bei uns im Landtag Mecklenburg-Vorpommern? Für die SPD-Fraktion steht fest, dass wir nicht ablehnen können, bevor etwas ausverhandelt und final zur Abstimmung auf dem Tisch liegt.
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Natürlich, dann ist es zu spät, dann ist es abgestimmt. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Alles andere wäre mehr als unseriös. Als einzige Partei hat die SPD sich nicht pauschal für oder gegen etwas ausgesprochen.