Zum Vergleich ein Rückblick: 1972 lag die Anerkennungsquote für Asylberechtigte im Sinne des Asylartikels des Grundgesetzes noch bei 39,8 Prozent. Damals gab es allerdings auch nur 5.289 Asylbewerber. 2013 lag die Quote bei 1,1 Prozent. Das Asyl für politisch Verfolgte lässt sich nicht auf Wirtschaftsflüchtlinge oder andere Menschen übertragen, die einfach gerne, aus welchen Gründen auch immer, nach Deutschland kommen möchten.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Warum gehen Sie nicht aus Deutschland raus? Dann hätten wir unsere Ruhe. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)
Systemmedien und Blockparteien wie der von Frau Borchardt lautstark gefordert, auf deren Demonstrationen übrigens gerne ergänzt mit den Parolen „Deutschland verrecke“ oder „Das Volk muss weg“.
Laut des „Global Trends“ der Vereinten Nationen befanden sich 2012 weltweit 45,2 Millionen Menschen auf der Flucht.
legen die Schlussfolgerung nahe, dass kein Staat garantieren kann, im Zweifelsfall alle diese Menschen aufnehmen zu können.
(Thomas Krüger, SPD: Wollen wir denn die alle aufnehmen? Gibt es so viele Bewerber? Sagen Sie doch mal! – Peter Ritter, DIE LINKE: Die kommen alle zu uns?)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ob die alle zu uns kommen, will ich wissen! Oder steht das nicht auf Ihrem Zettel? – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Bringt ihn nicht aus dem Konzept! Da hat er lange für geübt. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Gunnar Heinsohn bewahrheiten sollte. Demnach würden gerne 700 Millionen Afrikaner, also rund zwei Drittel des gesamten Kontinents,
(Thomas Krüger, SPD: Sie haben Angst vorm schwarzen Mann! – Peter Ritter, DIE LINKE: Kommen alle nach Ueckermünde. Kommen alle nach Ueckermünde. Klingeln alle bei Ihnen an der Haustür.)
Solange statt volksfreundlicher Politiker nur Marionetten auf den Regierungssesseln sitzen, sollten wir wenigstens die Gerichte umfänglich mit Personal ausstatten,
Nur eine kurze Verfahrensdauer gibt dem Antragsteller schnellstmögliche Gewissheit über seine persönliche Zukunft.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Reden Sie jetzt von den Prozessen von Herrn Pastörs, oder wovon reden Sie?)
Wie ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vor wenigen Wochen in Nürnberg mitteilte, könnten Verfahren für Flüchtlinge aus extrem unsicheren Herkunftsländern im Idealfall innerhalb von elf Tagen nach Antragstellung abgeschlossen werden.
Durch Fragebögen könnte in diesen Fällen meist auf eine mündliche Anhörung verzichtet werden. Warum soll dies nicht auch auf andere Verfahren übertragbar sein,
zum Beispiel für Flüchtlinge aus extrem sicheren Herkunftsländern? Eine zusätzliche Kammer würde hier den nötigen Schwung reinbringen und mittelfristig die Verfahrensdauer auf nur wenige Tage verkürzen. Selbstverständlich macht die Einrichtung und Ausstattung einer zusätzlichen Kammer „Asylverfahren“ nur Sinn – und auch das haben wir in unserem Antrag unter Punkt 3 formuliert –, wenn die rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber auch unverzüglich abgeschoben werden.
Punkt 4 halten wir in diesem Zusammenhang für ebenso wichtig: den Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene dafür, dass die illegale Einwanderung nach Europa und somit auch nach Deutschland unverzüglich mit allen wirksamen Mitteln unterbunden wird.