Wir haben sehr genau zugehört, was Herr Müller hier von seinen Vorstellungen über den Rechtsstaat mitteilte:
(Patrick Dahlemann, SPD: Das sind nicht seine, das hat man ihm aufgeschrieben. – Thomas Krüger, SPD: Genau.)
Es ist gut, dass die Menschen von dieser Diktatur befreit wurden. Es ist gut, dass wir die Gewaltenteilung haben und die demokratischen Kräfte dieses Landes sie immer und immer wieder verteidigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, niemand von den demokratischen Fraktionen – bei allen Unterschieden, die wir zu einzelnen Fragen der Asylpolitik haben – stellt das Vorhaben der Landesregierung, das Verwaltungsgericht mit mehr Personal auszustatten, infrage. Gilt es doch, und das nicht nur über Schnellverfahren, sondern auf der Basis des geltenden Rechtes, die Entscheidung über den entsprechenden Status der Betroffenen sehr zeitnah zu treffen. Daran haben auch die Betroffenen ein Interesse, weil sie nur auf der Basis dieser Entscheidung ihr Leben, ihre Zukunft planen können. Selbstverständlich haben sie auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, die ihnen der Rechtsstaat bietet.
Natürlich bin ich mir bewusst, dass das Asylrecht in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert wurde, dass in den Verfahren mehr die Gründe einer Ablehnung im Vordergrund standen, als die, die zu einer positiven Entscheidung führen könnten. Sie aber, meine Herren von der NPD, bezwecken etwas ganz anderes.
das bringen Sie auch deutlich in Ihrem Antrag zum Ausdruck. Sie wollen Zahlen für Ihre Hetzpolitik, denn jede Ablehnung wird bei Ihnen interpretiert als Scheinflüchtling oder Wirtschaftsflüchtling.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weiterhin will die NPD mit ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass die illegale Einwanderung nach Europa und somit auch nach Deutschland unverzüglich mit wirksamen Maßnahmen gestoppt wird.
An der Stelle sei deutlich gesagt: Kein Mensch ist illegal. Jeder Mensch ist in erster Linie ein Mensch,
wenn Sie der Regierung etwas vorwerfen wollen, den Satz aus dem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen“
„ist unantastbar.“ So heißt es im Grundgesetz. Das gilt auch für alle anderen hier lebenden Menschen.
(Stefan Köster, NPD: Und die Politik hat alles zum Wohle des deutschen Volkes zu unternehmen, laut dem Grundgesetz.)
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren mit Maßnahmen, die seitens der demokratischen Fraktionen unterschiedlich bewertet werden, eine Politik der Abschottung Europas auf den Weg gebracht.
Eine weitere Verschärfung, die Sie gern hätten, wäre einfach fatal. Aber Ihnen ist es ja auch egal, wenn jährlich auf der Flucht Hunderte Menschen – Frauen, Männer und Kinder – sterben.
Ich komme zum Schluss. Beenden möchte ich mit der Feststellung, dass Ihr Antrag auch sachlicher Unfug ist. Im Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie die Landesregierung auf, die Einrichtung und Ausstattung einer zusätzlichen Kammer für Asylverfahren unverzüglich zu vollziehen.
Natürlich steht es der Regierung frei, das Verwaltungsgericht in Schwerin mit zusätzlichen Richterstellen auszustatten. Das will das Justizministerium auch prüfen. Allerdings entscheidet allein das Präsidium des Verwaltungsgerichtes darüber, wie diese Richter eingesetzt werden. Die Geschäftsverteilung ist alleinige Angelegenheit der Gerichte selbst. Das Präsidium entscheidet, ob es eine zusätzliche Asylrechtskammer geben wird. Das Justizministerium kann da nichts anordnen und schon gar nichts vollziehen.
Ihr Antrag ist also sachlich nicht umzusetzen. Er ist nichts weiter als menschenverachtender Populismus und deshalb abzulehnen.
Frau Borchardt, Ihre Rede kann man kurzum zusammenfassen unter dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, erzähle ich vom Dritten Reich.
(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Thomas Krüger, SPD: Das haben Sie vorher aufgeschrieben, stimmts? Das haben Sie vorher aufgeschrieben.)
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da hat er lange geübt. – Peter Ritter, DIE LINKE: Da hat er 14 Tage dran gebastelt.)
Zum Vergleich ein Rückblick: 1972 lag die Anerkennungsquote für Asylberechtigte im Sinne des Asylartikels des Grundgesetzes noch bei 39,8 Prozent. Damals gab es allerdings auch nur 5.289 Asylbewerber. 2013 lag die Quote bei 1,1 Prozent. Das Asyl für politisch Verfolgte lässt sich nicht auf Wirtschaftsflüchtlinge oder andere Menschen übertragen, die einfach gerne, aus welchen Gründen auch immer, nach Deutschland kommen möchten.