Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat bekräftigt – und dem schließe ich mich ausdrücklich an –, es gibt keinerlei Bestrebungen, die Zuwanderung von Muslimen zu beschränken.
Religion ist kein Hinderungsgrund für eine Einwan- derung. Menschen aller Glaubensrichtungen sind in Deutschland willkommen und das grundgesetzlich gewährte Recht der Religionsfreiheit wird auch ihnen in Deutschland ermöglicht.
Meine Damen und Herren, Fanatiker gibt es überall – im Christentum, im Islam, im Judentum und auch bei den Konfessionslosen. Davon konnten wir uns ja gerade wieder überzeugen.
Die NPD nennt ihren Hass auf andere Völker dann auch noch „Heimatschutz“. Heimatschutz, wie ich ihn verstehe, ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Bundeswehr.
Er umfasst unter anderem die Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und bei schweren Unglücksfällen.
Die regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte unterstützen die aktiven Bundeswehrtruppen vor Ort.
Aber der von Ihnen benutzte völkische Begriff des Heimatschutzes zeigt nur wieder, wes Geistes Kind Sie sind und in welcher Tradition Sie damit stehen.
Ihr polemischer Antrag ist weder mit meinem christlichen Weltbild noch mit den Überzeugungen meiner Fraktion und auch nicht mit den Ansichten der demokratischen Fraktionen dieses Landtages vereinbar.
(Stefan Köster, NPD: Es heißt doch im Christentum „Liebe deinen Nächsten“ und nicht „Liebe den Fremden“.)
Wir lehnen Ihren Antrag, wir lehnen Ihre Ausführun- gen grundsätzlich ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Ursachen für Strukturwandel bei den Handwerksberufen überprüfen – Handwerksnovelle aus 2004 evaluieren, auf Drucksache 6/3501.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Ursachen für Strukturwandel bei den Handwerksberufen überprüfen – Handwerksnovelle aus 2004 evaluieren – Drucksache 6/3501 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres hat die Europäische Kommission Vorhaben zur Schwächung des deutschen dualen Ausbildungssystems und zur Abschaffung des Meistertitels vorerst ad acta gelegt und wir haben das seinerzeit sehr begrüßt. Ich freue mich darüber, dass diese Diskussion vorerst vom Tisch ist. Die EU-Kommission beabsichtigt nicht mehr, den Meisterbrief zu verändern.
Ich halte das für wichtig, weil ich ganz und gar nicht der Auffassung bin, dass eine Angleichung von Ausbildungssystemen, zum Beispiel auf europäischer Ebene, so erfolgen sollte, dass die erfolgreichsten Systeme an die weniger erfolgreichen angepasst werden. Der Anpassungsprozess muss meiner Meinung nach genau umgekehrt erfolgen, auch wenn es dadurch in anderen Ländern anderer Strukturen bedarf.
Auch deswegen beobachten wir die aktuelle Transparenzinitiative der EU-Kommission, in der alle reglementierten Berufe überprüft werden, sehr kritisch. Es ist doch sonderbar, dass die Kommission unser duales System als Best-Practice-Beispiel lobt, dass die Kommission anderen Mitgliedsstaaten die duale Ausbildung im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit empfiehlt, aber gleichzeitig unseren Meisterbrief als Hemmnis für den Binnenmarkt angreift. Wer den Meisterbrief infrage stellt, legt die Axt an das erfolgreiche Ausbildungssystem an, mehr noch, er gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
In der vergangenen Woche gab es ein weiteres klares Bekenntnis der Bundestagskoalitionsfraktionen zum Meisterbrief. Auch der Bundesrat hat sich entsprechend positioniert. Das ist ein starkes Signal an Brüssel.
Meine Damen und Herren, eine Aufweichung unseres erfolgreichen deutschen dualen Ausbildungssystems trägt in keiner Form zur Sicherung unserer Spitzenqualifikation in Industrie, Handel und Handwerk bei. Klar ist
aber auch, eine Aufweichung unseres erfolgreichen Ausbildungssystems droht nicht nur durch mögliche Direktiven aus Brüssel. Um die duale Ausbildung zu schützen, gibt es gute Gründe, auch vor der eigenen Haustür zu kehren.
Im Jahr 2004 wurde die Handwerksordnung durch die damalige rot-grüne Bundesregierung novelliert. Es war die erste nennenswerte Überarbeitung seit dem Inkrafttreten der Handwerksordnung im Jahr 1953. Ziel war es, Existenzgründungen und die Schaffung von Arbeits- plätzen zu erleichtern – so weit, so gut – und weiterhin die Inländerdiskriminierung durch den Meisterzwang abzubauen. Seit der Novelle aus dem Jahr 2004 hat sich nun ein Strukturwandel bei den Handwerksberufen er- geben.
Mit einer Evaluierung wollen wir helfen, erstens Fehlentwicklungen sichtbar zu machen, zweitens Fehlentwicklungen zu dokumentieren und – an die Evaluierung anschließend – drittens nach Möglichkeit Fehlentwicklungen abzustellen. Wir wollen wissen: Wie sieht es mit den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen aus? Welche Auswirkungen hatte die Novelle auf die Quantität der dualen Ausbildung? Und vor allem: Wie hat sich die Handwerksnovelle auf die Qualität der dualen Ausbildung ausgewirkt?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich den im Antrag dargestellten Verdacht in Bezug auf die Handwerksordnung in aller Kürze begründen. Ich will auf die uns bereits bekannten Entwicklungen eingehen: Durch die Gesetzesanpassung von 2004 wurde die Zahl meisterpflichtiger Handwerke von 94 auf 41 Handwerke gesenkt. Während die Handwerksordnung nach der Anlage A eine Meisterpflicht vorsieht, ist diese für die Handwerke nach Anlage B nicht mehr erforderlich.
Ich will mich in meinen Bewertungen bewusst zurücknehmen, denn der Antrag selbst fordert ja dazu auf, sich zunächst ein umfassendes Bild zu machen, an das sich eine seriöse Bewertung anschließt. Gleichwohl besteht aber ein nicht von der Hand zu weisender Anfangsverdacht. Ich möchte dazu auch einen Briefwechsel der CDU-Fraktion mit den Handwerkskammern hier im Land zitieren. Wir wollten von den Kammern wissen, welche Auswirkungen die Veränderung der Meisterpflicht auf das Handwerk in unserem Land gehabt hat oder haben könnte. Deswegen haben wir uns eine Darstellung der Entwicklung der Meisterbetriebe nach den beiden Anlagen der Handwerksordnung geben lassen, und zwar seit dem Jahr des Inkrafttretens der Novelle.
Im Antwortschreiben der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern an die CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 lediglich einen Zuwachs von 5 Prozent von Handwerksbetrieben nach Anlage A, also die meisterpflichtigen Handwerksbetriebe, verzeichnet. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der nicht meisterpflichtigen Handwerksbetriebe nach Anlage B jedoch um 36 Prozent.
Ich befürchte, dass diese Entwicklung vor allem eine schleichende Entwertung des Meistertitels und damit auch eine Aufweichung von Standards der dualen Ausbildung zur Folge hat. Der Meistertitel befähigt dazu, ein Handwerk selbstständig auszuüben oder einen eigenen Betrieb zu führen. Er befähigt aber vor allem dazu, auch
Auszubildende einzustellen und auszubilden. Wenn aber der Anteil nicht meisterpflichtiger Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den meisterpflichtigen so deutlich steigt, dann sollte dem einmal nachgegangen werden. Nichts anderes fordert der vorliegende Antrag.
Wir behandeln hier ein Anliegen, das auf MecklenburgVorpommern ausstrahlen wird. Der eigentliche Adressat ist aber die Bundesrepublik, und deswegen ist die Frage berechtigt, wie eigentlich die Chancen stehen, um in geeigneter Weise und im Sinne des Antrags auf die Bundespolitik einzuwirken. Wir wollen die Landesregierung in ihren Handlungsoptionen hier nicht einschränken, sondern ihr bewusst verschiedene Wege offenlassen. Ich denke, dass das entsprechende Engagement, gleich welcher Art, erfolgreich sein kann.
Warum sage ich das? – Wir haben uns zumindest mit unseren Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion zu diesem Thema seit Monaten verständigt und haben zu Beginn der vergangenen Woche während der wirtschaftspolitischen Sprechertagung der CDU/CSU-Fraktion in Dresden noch einmal auf die Entwicklung in unserem Bundesland hingewiesen. Wir haben unseren Vorschlag zur Evaluierung der Handwerksordnung dort auch vorgetragen und dieser Vorschlag stieß auf einhellige Zustimmung, er fand Eingang in die gemeinsame Beschlussfassung in der Dresdner Erklärung.
Und warum sage ich das, Herr Holter? – Offenkundig gibt es in anderen Bundesländern ähnliche Entwicklungen wie bei uns, und offenkundig ist man gewillt, diesen Entwicklungen auf den Grund zu gehen. Bei dieser politischen Großwetterlage bin ich sehr zuversichtlich, dass sich für unser bundespolitisches Anliegen Mehrheiten organisieren lassen. Und wenngleich uns bekannt ist, dass die Motivation für die Evaluation der Handwerksordnung in den anderen Fraktionen vielleicht nicht unbedingt die Qualität der dualen Ausbildung ist, wissen wir, dass es Forderungen für eine Evaluierung auch aus anderen Fraktionen gibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist bewusst, dass wir auch mit dem vorliegenden Antrag wahrscheinlich die Meisterpflicht nicht wieder ausweiten können. Die europäische Rechtsprechung verhindert dies. Aber wir müssen Wege finden, die gröbsten Auswüchse zu korrigieren. Wenn wir dabei nicht immer nur mit dem Finger nach Brüssel zeigen, sondern vor der eigenen Haustür kehren wollen, ist eine Überprüfung der Handwerksordnung geboten. Wir fordern also die Landesregierung auf, sich für eine solche Evaluation auf Bundesebene einzusetzen. Ich halte es für wichtig, dass wir hierüber heute in den Meinungsaustausch gehen, und freue mich auf die Aussprache. – Vielen Dank.