Protocol of the Session on December 10, 2014

Zunächst ist einmal zu begrüßen, dass mit der Zurverfügungstellung der Bundesflächen im Bereich des Truppenübungsplatzes Lübtheen nunmehr dann auch hoffentlich der befürchtete Tagebau, der Braunkohleabbau in der Region für immer beerdigt ist. Das begrüßen wir, und ich bin so vermessen, darauf hinzuweisen, dass es meine Fraktion war,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooh!)

die zu diesem Thema in diesem Hause zunächst den Antrag eingebracht hat, wo wir genau das gefordert haben, und sich erst danach die anderen Fraktionen und auch die Landesregierung befleißigt sahen, hier tätig zu werden.

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wovon träumen Sie nachts, Herr Pastörs?! – Zurufe von Manfred Dachner, SPD, und Heinz Müller, SPD)

Das heißt also, dieser Punkt ist dann nun hoffentlich Geschichte. Das werden wir selbstverständlich auch vor Ort noch mal deutlich herausstellen, damit wir uns da nicht unter den Scheffel stellen.

Das Nächste ist: Unser Augenmerk lag natürlich im Kern auf dem Paragrafen 7, was die Verbote anging. Ich habe das ja im Ausschuss, aber auch hier im Hause schon einmal deutlich gemacht, dass wir den einen oder anderen Punkt der Verbote sehr kritisch sehen. Wir haben das natürlich abgeglichen mit den Ausnahmen in Paragraf 9 und stellen fest, dass hier einiges verbessert wurde auch im Sinne für unsere Bauern. Das ist zu begrüßen, wenngleich wir den Paragrafen 10 hiervon nicht isoliert be

trachten können, weil ganz genau da recht schwammig formuliert ist, was denn an Entschädigungszahlungen, Ausgleichszahlungen vonseiten der öffentlichen Hand an jene Eigentümer gezahlt werden muss, die wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Es ist zwar hier in diesem Paragrafen 10 deutlich geworden, dass Sie auf der Grundlage des Naturrechtes, Naturschutzrechtes die Ausgleichszahlungen grundieren wollen. Sie verweisen auch darauf, dass zuvor aber eine individuelle Lösung gesucht werden soll mit den Eigentümern. Auch das halten wir für einen richtigen Schritt. Das ist aber hier in dem Paragrafen 10 viel zu kurz formuliert, ist nicht konkret geworden und daher absolut nebulös.

Die Fundamentalkritik richtet sich auch bei uns auf den Paragrafen 12, der schon verschiedentlich genannt worden ist, wo durch Verordnungsermächtigung die Regierung hergehen kann – ohne Mitspracherecht des Parlaments, ohne Mitspracherecht eventueller Eigentums- verhältnisse oder Eigentümer vor Ort –, hier Kernzonen auszuweisen. Das widerspricht auf der anderen Seite der Feststellung im Gesetz, dass die Ausweisung von Kernzonen nur im Bereich von Flächen erfolgen soll, die in Besitz der öffentlichen Hand sind.

Summa summarum werden wir uns enthalten. Wir werden Änderungsanträgen der LINKEN zustimmen, und zwar in Bezug auf den von mir schon angeführten Paragrafen 12. Und ansonsten, ganz kurz noch eingehend auf das, was Frau Dr. Karlowski hier ausführte in Bezug auf naturnahe Waldbewirtschaftung: Auch das wird ein Problem sein, Frau Dr. Karlowski, unterhalten Sie sich mit den Waldbesitzern! Die werden Ihnen – ich bin übrigens auch einer –, die werden Ihnen dann ganz detailliert aufzeigen, dass dieses Diktat, diese gesetzliche Regelung aus ganz vernünftigen Gründen – Gott sei Dank! – so nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich an dieser Stelle kurz zu Wort melden in Anbetracht dessen, dass der Gesetzgebungsprozess beziehungsweise der vollzug zum Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe einer derjenigen ist, die man später nicht so einfach wieder aufmachen kann, es sei denn, das Bergrecht käme in Anwendung.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist das Problem.)

Bis 2017 muss der fehlende landesrechtliche Schutzstatus geliefert werden, sonst droht die Aberkennung des Status als UNESCO-Biosphärenreservat, und zehn Jahre bis zur nächsten Überprüfung sind immerhin eine lange Zeit. Das ist die eine Seite der Medaille.

Ich meine, die größte Sorge der Bevölkerung in diesem Bereich war seit einigen Jahren, dass man die dort lagernde Braunkohle abbauen wollte. Die Wellen schlugen sehr hoch, ob betroffene Gemeinde oder Privatperson. Auch auf Landkreisebene wurde nichts unversucht ge

lassen, um das zu verhindern. Der Landtag hat sich seinerzeit dazu auch positioniert. Für die um die drohende Entwertung ihres Grundbesitzes bangenden Einwohner kam die Nachricht, das Biosphärenreservat um den Truppenübungsplatz zu erweitern, gerade recht. Denn das ist unter den gegebenen Bedingungen fürwahr das bedeutend kleinere Übel.

Am 24.10.2014 stand in der Zeitung, dass nach Mitteilung des Bundes das ehemalige Militärgelände als Teil des Nationalen Naturerbes im Besitz des Bundes bleibt, für die neue Nutzung unter Schutzstatus die Bestätigung des Bundestages jedoch als sicher gelte. So weit, so gut. Die Kehrseite der Medaille möchte ich mit einem Satz beschreiben, den zu mir jemand sagte, der schon sehr lange an der Elbe lebt: „Nu krägen wi een niegen Tun.“ – Nun kriegen wir einen neuen Zaun,

(Minister Dr. Till Backhaus: So ein Quatsch.)

was natürlich im übertragenen Sinne gemeint ist. Die Befürchtung, dass sich durch die Gesetzgebung die gewonnenen Möglichkeiten seit dem Verschwinden der Grenze durch Verbote nun wieder verflüchtigen, war ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen.

Die Vorteile für die Region sind hier, meine Damen und Herren, bereits ausführlich beschrieben worden und auch die von uns mitverhandelten Veränderungen, die Befürchtungen ausgeräumt haben oder sie haben etwas kleiner werden lassen. Ich will hier auch nichts wiederholen. Die Praxis wird es zeigen.

Dennoch möchte ich unbedingt auf einen Aspekt zu sprechen kommen, bei dem ich, bei dem die CDUFraktion eine sehr, sehr große Verantwortung bei der künftigen Biosphärenreservatsverwaltung sehe beziehungsweise sieht. Ich hoffe, Herr Jarmatz und der zu bildende Beirat sind sich dessen auch bewusst. Die Elbregion ist sehr dünn besiedelt. In der Diskussion um die Regionen mit besonderer demografischer Herausforderung, wie sie die geplante Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms vorsieht, kommt diese

Region nicht vor. Ich möchte an dieser Stelle an alle Akteure appellieren, der Elbregion nicht nur dadurch eine Entwicklungschance zu geben, dass sie naturbelassen schön ist. Die „Panorama 3“-Sendung gestern Abend hat da bei mir so einen leichten Zweifel hinterlassen.

Es müssen für die dort ansässigen Menschen auch dann noch Lösungswege eröffnet werden, wenn es tatsächlich darum geht, eine touristische, gesundheitswirtschaftliche oder auch handwerkliche Betätigung zu genehmigen, sonst verhallen die viel verwendeten Worte „Nachhaltigkeit“, „Lebensqualität“ und „Entwicklung des ländlichen Raumes“ wie der einstige Kanonendonner auf dem Truppenübungsplatz. Die vernetzte Regionalentwicklung wird daran gemessen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem besonderen Hinweis auf die große Verantwortung der Reservatsverwaltung möchte ich an dieser Stelle ebenfalls um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MecklenburgVorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze auf Drucksache 6/2330.

Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3526 anzunehmen.

Ich rufe auf im Artikel 1 die Paragrafen 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Land…, Handzeichen. –

(Heinz Müller, SPD: Nicht Landwirt- schaftszeichen, Handzeichen!)

Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind im Artikel 1 die Paragrafen 1 und 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf im Artikel 1 den Paragrafen 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.

Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3556 und 6/3557 vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3556 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3556 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und

(Stefan Köster, NPD: Wir haben auch abgelehnt.)

Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3557 zustimmen will – über den lasse ich jetzt abstimmen –, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3557 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer im Artikel 1 dem Paragrafen 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Para- graf 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und DIE LINKE angenommen, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf im Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 6 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind im Artikel 1 die Paragrafen 4 bis 6 in der Fassung

der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf im Artikel 1 den Paragrafen 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.

Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3552, 6/3553, 6/3554 und 6/3555 vor, über die ich zunächst abstimmen lasse.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3552 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3552 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3553 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3553 mit gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3554 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3554 mit gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3555 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3555 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer Artikel 1 Paragraf 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Paragraf 7 in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE angenommen, bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.

Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3551 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3551 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3551 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer Artikel 1 Paragraf 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht,