Protocol of the Session on December 10, 2014

Wer Artikel 1 Paragraf 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht,

den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 Paragraf 8 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschus- ses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf Artikel 1 Paragraf 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3549 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3549 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer Artikel 1 Paragraf 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 Paragraf 9 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE angenommen, bei Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.

Ich rufe auf im Artikel 1 die Paragrafen 10 bis 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind im Artikel 1 die Paragrafen 10 bis 13 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 und 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3550 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3550 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wer dem Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKE angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf die Artikel 5 bis 8 einschließlich der Anlagen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 5 bis 8 einschließlich der Anlagen 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3526 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 6/3526 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion der NPD.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 04. bis 17. Juli 2014, Drucksache 6/3485.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungs- staatsvertrag) vom 04. bis 17. Juli 2014 (Erste Lesung) – Drucksache 6/3485 –

Das Wort zur Einbringung hat der Ministerpräsident des Landes, Herr Erwin Sellering.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns in diesem Haus hier schon oft mit Änderungen des Rundfunk- und Medienrechtes, mit Rundfunkstaatsverträgen befasst. Heute liegt der mittlerweile Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Tisch und er regelt neu die Höhe der Rundfunkbeiträge.

(Udo Pastörs, NPD: Zwangsbeiträge.)

Vorausgesetzt, dass alle Bundesländer zustimmen, wird zum 1. April 2015 der Beitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro gesenkt. Das ist kein großer Betrag, ganz klein,

(Heinz Müller, SPD: Für einen schönen Abend reicht es nicht.)

aber von ihm geht ein wichtiges Signal aus: Wir entlasten die Menschen und es geht nicht immer höher.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Mit dem letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Sie werden sich erinnern, wir haben das hier ausgiebig diskutiert –

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

haben wir eine grundsätzliche Neuordnung der Gebühren vorgenommen, einen Systemwechsel.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist fast perfekt, aber nur fast.)

Das war schon ein Vertrag mit durchaus historischen Dimensionen. Etwas ganz Neues wurde angeschoben, eine grundlegende Änderung. Es ging nämlich darum, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine solide, zukunftssichere Basis zu stellen, weil wir sagen, eine demokratische Gemeinschaft braucht einen wirtschaftlich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es ging uns damals um nicht weniger als um einen kompletten Systemwechsel hin zum Beitrag, weg von der Gebühr, also von einem Entgelt, bei dem ganz genau geschaut wird, wer welche Empfangsgeräte hat, davon gehen wir weg, hin zu einem geräteunabhängigen Entgelt. Besonders wichtig war mir dabei, dass diese Umstellung so stattfindet, dass keine Erhöhung des Beitrages erfolgt.

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

Und es war mir auch wichtig, dass der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag versucht, zu mehr Beitragsgerechtigkeit zu kommen,

(Udo Pastörs, NPD: Da müssen wir mal an die Pensionskassen rangehen.)

zu mehr Beitragsgerechtigkeit für die ehrlichen Zahler, für finanziell Schwache, für soziale Einrichtungen, aber auch – das war natürlich sehr wichtig in den Verhandlungen, die wir vorher hatten – für die kleinen und mittleren Unternehmen hier bei uns im Land, auch für die Betriebe des Beherbergungsgewerbes, bei denen Radio und Fernsehen zum Kundenservice gehören und wir aufpassen müssen, dass sie nicht über Gebühr belastet werden.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich glaube, da sind wir gut vorangekommen.

(Udo Pastörs, NPD: Na, sehr gut vorangekommen.)

Es ist schwierig, wenn man so etwas neu beginnt, alle Wirkungen im Einzelnen genau vorauszuberechnen. Deshalb haben wir vereinbart, wir werden im Frühjahr 2015 eine Evaluierung vornehmen, wo wir schauen müssen, wo werden wir umsteuern müssen, neue Regelungen überprüfen

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

und in dem Feintuning das eine oder andere ändern.

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir uns auch darauf geeinigt, jetzt nicht den Beitrag so weit zu senken, wie es möglich gewesen wäre,

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

noch ein paar Cent mehr, von 17,98 auf 17,25, sondern auf 17,50, weil wir gesagt haben, dieser Rest, das ist ein

Puffer, den wir bereithalten, denn wenn sich jetzt bei der Evaluierung ergibt, wir müssen umsteuern,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

dann haben wir noch etwas Geld, um das zu tun. Die Differenz geht also nicht in die Anstalten, sondern sie fließt in eine Rücklage.

(Udo Pastörs, NPD: Die fließt in die Anstalt.)

Ich denke, das ist ein verantwortungsvolles, vorausschauendes Handeln, und ich bin mir sicher, dass das, was wir heute vorlegen, auch ein klug abgewogener Vertrag ist, eine wirklich gute Grundlage. Ich lade Sie jetzt schon ein, dass wir dann, wenn wir die Evaluierung haben, im Einzelnen noch mal genau miteinander beraten müssen, welche Veränderungen aus unserer Sicht notwendig sind. Wir kennen alle das System der Rundfunkänderungsstaatsverträge, die dann hier vorgestellt werden: Man stimmt zu oder stimmt nicht zu. Deshalb kann es nur darum gehen, frühzeitig sich auszutauschen, wo die eine oder andere politische Kraft hier im Landtag Änderungen wünscht, und dann kann ich versuchen, das in diesem Prozess mit einzubringen. Das biete ich jetzt schon an. Heute geht es vor allem um die Senkung und da bitte ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke, Herr Sellering.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ringguth von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie der Ministerpräsident gesagt hat, dass kaum ein medienpolitisches Thema in den zurückliegenden Jahren so diskutiert wurde wie die Ablösung der Rundfunkgebühren durch den neuen Rundfunk- beitrag.