Protocol of the Session on December 10, 2014

Nun hören Sie doch erst mal zu, Herr Ringguth! Ich habe die Fraktionen kritisiert und nicht das Ministerium.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Ich möchte an dieser Stelle drei Personen besonders hervorheben. Es gibt noch viele weitere, aber die möchte ich besonders hervorheben: Das sind Herr Schreiber, Herr Schoeneck und dahinten sehe ich auch Herrn Jarmatz.

Ich persönlich kann mich an keinen Gesetzentwurf der Landesregierung erinnern, der ähnlich lange, umfassend, ausführlich und mit solch großer Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange diskutiert wurde. Der Vorsitzende des Agrar- und Umweltausschusses, mein Kollege Professor Fritz Tack, sprach ja schon davon. Und meines Wissens ist dieses Gesetzgebungsverfahren auch das erste und bisher einzige, bei dem die Öffentlichkeit so frühzeitig und mit einem noch unfertigen Entwurf einbezogen wurde. Ich habe seinerzeit diesen Weg sehr gelobt und bleibe auch heute dabei. Aus Sicht meiner Fraktion und auch aus meiner ganz persönlichen

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Mensch, Frau Schwenke, das klingt aber alles gut!)

ist eine solche Herangehensweise genau richtig.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Es war eine öffentliche Auseinandersetzung im besten Sinne des Wortes. Trotz der großen Unruhe und des nicht nur anfänglichen Widerstands ließen sich weder das zuständige Ministerium noch die vielen Engagierten vor Ort davon abhalten, das Gesetz voranzubringen. Dafür gebührt allen Beteiligten unser Dank.

Wie andere Fraktionen des Landtages auch war meine Fraktion von Anfang an dabei und vor Ort. Wie andere Fraktionen auch nutzten wir die öffentliche Anhörung im Agrarausschuss, und wie hoffentlich alle anderen Fraktionen begrüßen wir, dass dieser Prozess endlich seinem positiven Ende entgegengeht.

Dieser dann doch überraschend schnelle Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist stark begünstigt worden durch die Entscheidung der Bundesministerin für Umwelt, Barbara Hendricks, 33.000 Hektar bundeseigene Fläche in das Nationale Naturerbe zu überführen. Nicht nur, dass Mecklenburg-Vorpommern davon überproportional profitiert – immerhin sind für uns circa 11.000 Hektar herausgesprungen, etwa ein Drittel also –, insbesondere die Überführung der Flächen des ehemaligen Bundeswehrtruppenübungsplatzes Lübtheener Heide hat den letzten Impuls gegeben. Es gab nun auch sichtbar für alle keinen Grund mehr, das Gesetz weiter zu blockieren. Der ehemalige Truppenübungsplatz wird definitiv zur Kernzone des Biosphärenreservats gehören. Lange wussten wir nicht, wie der Bund mit diesen Flächen umgehen würde. Diese Unklarheit ist beseitigt.

Im Laufe der Diskussion um den Gesetzentwurf der Landesregierung haben sich viele Befürchtungen, vor allem aus Richtung der aktiven Landwirte vor Ort, nicht bewahrheitet beziehungsweise konnten entkräftet werden. Dabei sind Anregungen aufgenommen worden, die endgültig klarstellen, dass ein Wirtschaften im Biosphärenre

servat weiterhin möglich ist. Der Zweck eines von der UNESCO anerkannten und ausgewiesenen Biosphärenreservats ist es ja gerade, nachzuweisen, dass der Schutz von Natur und Umwelt keinen Gegensatz zu einer wirtschaftlichen Entwicklung bedeuten muss. Diese Modellregionen, in der nachhaltige Entwicklungen in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden sollen, können zeigen, dass Entwicklung auch in strukturschwachen Gebieten möglich ist.

Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen, allerdings nicht ohne wenige Vorbehalte. Sie werden es nachher bei der Abstimmung erleben. Natürlich haben wir auch, so, wie die Koalitionsfraktionen und die GRÜNEN, Änderungsanträge zum Gesetzentwurf in den Agrarausschuss eingebracht. Angesichts der parlamentarischen Mehrheiten verzichten wir darauf, das heute nochmals zu tun, dennoch möchte ich kurz darauf eingehen.

In der Hauptsache stört uns die im Artikel 1 Paragraf 12 festgelegte Verordnungsermächtigung für das Agrarministerium. Mit dieser Festlegung kann durch Rechtsverordnung die Kern- und Pflegezone des Biosphärenreservats ohne Parlamentsbeteiligung festgelegt werden. Natürlich kann ich die Motivation, die dahintersteckt im Ministerium, sehr gut nachvollziehen. Mit Verordnungen lässt es sich viel leichter regieren und administrieren, aber angesichts des teilweise immer noch vorhandenen Misstrauens, zum Beispiel beim regionalen Bauernverband, betrachtet meine Fraktion eine solche Verordnungsermächtigung nicht als eine vertrauensbildende Maßnahme, zumal es aus unserer Sicht auch keinen Grund mehr gibt, die Flächenkulisse nicht bereits im Gesetz festzusetzen.

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass ausschließlich Flächen im Besitz des Bundes und des Landes für die Kern- und Pflegezone verwendet werden dürfen. Die Absicht, mit diesem Passus bereits viele Streitpunkte im Vorfeld zu beseitigen, war nicht ganz aufgegangen. Genau deshalb würde meine Fraktion die Verordnungsermächtigung gerne gestrichen sehen. Die Mehrheit ist dem leider nicht gefolgt, trotzdem werden wir dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zustimmen.

Die rechtliche Sicherung des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern ist für die Fraktion DIE LINKE ein weiterer Meilenstein in Sachen Natur- und Umweltschutz. Es ist ein Pfund, mit dem Mecklenburg-Vorpommern wuchern kann, und es führt hoffentlich zu einer guten Entwicklung vor Ort. Meine Fraktion und ich wünschen diesem Projekt viel Erfolg. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat die Vizepräsidentin und Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Grund für diesen Gesetzentwurf, nämlich die Sicherung des UNESCO-Status „Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe“, ist ausreichend ausgeführt worden. Von daher werde ich jetzt keine Rechtsgrundlagen wiederholen,

sondern werde darauf aufsetzen, dass es, um den Status zu erhalten, darum geht, diesen Gesetzentwurf hier und heute hoffentlich auch zu beschließen. Deshalb hat die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf die Rechtsvorschriften für Naturschutzgebietsverordnungen oder Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete aufgehoben, gleichzeitig aber Nutzungseinschränkungen und Restriktionen zum Schutze des Gebietes im Gesetz festgeschrieben.

Gerade – und ich denke, das ist von den vorherigen Rednern auch schon ausgeführt worden – bei Nutzerverbänden, teilweise aber auch bei Anwohnern haben diese im Paragrafen 7 normierten Nutzungseinschränkungen und Restriktionen Ängste geschürt und Ablehnung hervorgerufen. Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele der Landesregierung wurden teilweise heftig diskutiert. Gerade hinsichtlich der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung sowie der Verbesserung der Lebensqualität vor Ort gab es erhebliche Zweifel, die in der Anhörung benannt wurden. Inwieweit die Vorteile der Anerkennung der UNESCO für die Menschen vor Ort die mit Nutzungseinschränkungen verbundenen Nachteile nicht nur ausgleichen, sondern sich insgesamt positiv auswirken, wird wohl erst in der Praxis abschließend bewertet werden können.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über zwei Biosphärenreservate, drei Nationalparke und acht Naturparke. Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des länderübergreifenden Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe. Gerade vor diesem Hintergrund fehlt dem Biosphärenreservat das Alleinstellungsmerkmal, um eine sozioökonomische und kulturelle Weiterentwicklung über Wirtschaft und Tourismus in dem Maße zu generieren, wie es der „Aktionsplan von Madrid“ und die „Sevilla-Strategie“ vorsehen. Aus Sicht meiner Fraktion wären konkrete Aussagen zu diesem Handlungsfeld und eine finanzielle Untersetzung dieses wichtigen Bereiches nicht nur wünschenswert, sondern auch systemkonform gewesen.

Sehr geehrte Damen und Herren, besonders heftig wurden die im Paragrafen 6 des Gesetzentwurfes normierte Zonierung durch Rechtsverordnung und die im Paragrafen 7 normierten Verbote diskutiert. Selbst Vertreter von Naturschutzverbänden haben in der Anhörung zu bedenken gegeben, dass die erheblichen Verbotstatbestände zu Akzeptanzverlusten vor Ort führen werden und so nicht notwendig sind. Deshalb ist es erfreulich, dass es auch auf Intervention meiner Fraktion hin gelungen ist, verschiedene Verbotstatbestände zu eliminieren oder zumindest abzuschwächen.

Hinsichtlich der beabsichtigten Zonierung des Biosphärenreservates durch Rechtsverordnung wurde in der Anhörung deutlich, dass der Landtag als Gesetzgeber mit einem solchen Verfahren die Entscheidung über den wesentlichsten Bestandteil dieses Gesetzes aus der Hand gegeben hätte. Und vielleicht ist es auch nicht die Aufgeregtheit innerhalb der Koalition gewesen, sondern die Klärung dieser Sachfrage, die das Verfahren in der beschriebenen Dauer erfordert hat.

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Deshalb hat meine Fraktion darauf bestanden, und hier komme ich dann noch mal konkret darauf, dass Festlegungen von Suchräumen für die künftige Ausweisung

von Pflege- und Kernzonen getroffen werden. Ich bin froh, dass es uns im Verlauf der Beratungen zum Gesetz gelungen ist, diese Suchräume klar zu definieren und auf landeseigene Fläche beziehungsweise Flächen der Stiftung Umwelt und Naturschutz zu begrenzen. Hierfür war, und auch das ist schon gesagt worden, insbesondere die Sicherung von Flächen des Bundes im Bereich des Lübtheener Truppenübungsplatzes notwendig.

Im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat meine Fraktion zahlreiche Veränderungen angeregt, von denen einige sich im heute vorliegenden Gesetzentwurf wiederfinden, unter anderem die Begehbarkeit von Entwicklungs- und Pflegezonen, aber auch Erleichterungen hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie bei der Neu- errichtung von zulässigerweise errichteten Gebäuden, die dann zur Akzeptanzsteigerung im Gebiet beitragen können.

Inwieweit eine wirtschaftliche und touristische Entwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der naturräumlichen Ausstattung erreicht werden kann, hängt zum überwiegenden Teil von den Akteuren vor Ort ab, und auch das, denke ich mal, haben wir hier alle schon übereinstimmend festgestellt. Was die nachfolgenden Redner machen, darüber kann ich nur spekulieren. Um hier in den ersten Jahren Hilfestellung zu leisten, haben wir einen sogenannten Beirat für die Errichtung des Biosphärenreservates ins Leben gerufen.

Alles in allem hätte sich meine Fraktion aber mehr gewünscht. In der jetzt vorliegenden Form ist der Gesetzentwurf sehr naturschutzlastig, obwohl das MAB-Programm – Man and the Biosphere Programme – gerade einen interdisziplinären Ansatz verfolgt, bei dem der Mensch als Bestandteil der Biosphäre im Mittelpunkt steht. Insgesamt sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zahlreiche Bedenken und Anregungen der Menschen vor Ort, aber auch der Verbände berücksichtigt worden und die Grundlagen für den Erhalt des UNESCO-Status geschaffen worden, von daher werden wir dem Gesetzentwurf so zustimmen oder der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf.

Die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir ja bereits im Ausschuss debattiert. Sie sind dort abgelehnt worden, und von daher, denke ich, wird es auch nicht auf große Verwunderung stoßen, wenn ich ankündige, dass wir sie bei der heutigen Abstimmung erneut ablehnen werden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach monatelangem Ringen um die Ausformulierung dieses Gesetzes kommen wir heute glücklicherweise zur Verabschiedung dieses Gesetzes.

Wir Bündnisgrünen wollen heute noch mal für unsere Änderungsanträge werben. Dem Gesetzentwurf stimmen wir zu, denn die Gesamtintention und die überwiegende Zahl der Inhalte begrüßen wir außerordentlich. Vielleicht überdenken Sie aber heute in der Debatte doch noch mal das eine oder andere, bevor Sie dem Gesetzentwurf

ohne unsere Änderungsanträge zustimmen. Deswegen erwähne ich noch mal die wichtigsten Aspekte aus unseren neun Änderungsanträgen.

Wir kommen zu Paragraf 3, das ist der Änderungsantrag mit der Nummer 6/3557.

(Burkhard Lenz, CDU: Kann ich das noch mal hören?)

Hier wollten wir im Gesetz verankert sehen, wie eine naturnahe Waldbewirtschaftung im Biosphärenreservat stattfinden sollte. Sie sollte sich daran orientieren, dass die jeweils natürliche Waldgesellschaft als Ausgangsbasis genommen wird und ein definierter Holzvorrat gewahrt bleibt. Das ist der Änderungsantrag 6/3557.

Bei den folgenden Änderungsanträgen beschäftigen wir uns mit dem Paragrafen 7, wo es um die Verbote geht. Da wollten wir mit aufgenommen sehen, also beim Änderungsantrag 6/3555, dass zum Schutz der Vögel im Biosphärenreservat, was ja in weiten Teilen ein EU-Vogel- schutzgebiet ist, die Jagd auf Wasservögel ausdrücklich ausgeschlossen wird. Das ist zurzeit nicht der Fall – ein ganz schöner Widerspruch.

Dann der Änderungsantrag 6/3554, da geht es um das Wegegebot. Mit diesem Änderungsantrag wollen wir ermöglichen, dass Wanderer, Pilzsucher, Erholungssuchende auch in der Pflegezone des Biosphärenreservates diesen Raum ohne Wegegebot erleben können. Wir meinen, es reicht, wenn das Wegegebot für Fahrzeuge und Reiter gilt. Es geht ja bei diesem Paragrafen nicht um die Kernzone des Biosphärenreservates. Uns ist es unverständlich, dass hier ein Wegegebot für Fußgänger festgeschrieben wurde.

Mit den zwei Änderungsanträgen auf den Drucksachen 6/3552 und 6/3553 möchten wir die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einerseits und die Ausbringung von Gülle andererseits nur so ermöglichen, dass sie nur stattfindet, wenn die Naturschutzbehörden auch eine Zustimmung gegeben haben. Das ist mit dem jetzigen Entwurf nicht der Fall.

Kommen wir zum Paragrafen 8, darauf bezieht sich unser Änderungsantrag auf der Drucksache 6/3551. Hier möchten wir erreichen, dass die Einbringung zusätzlicher Drainagen nur dann möglich ist, wenn auch die Naturschutzbehörden dort zugestimmt haben, denn es gilt schließlich, wertvolles Feuchtgrünland zu erhalten und vor einer weitergehenden Trockenlegung zu schützen.

Dann beschäftigen wir uns noch mit Paragraf 9. Da geht es um Ausnahmen von den Verboten – das ist unser Änderungsantrag auf der Drucksache 6/3549 –, wo wir sagen, unter bestimmten Härtefallregelungen darf auch Pflanzenschutzmittel angewandt werden in der Entwicklungszone und in der Pflegezone. Das bezieht sich auf einen vorangegangenen Paragrafen, das muss man in Kombination betrachten.

Einen Aspekt möchte ich hier auf jeden Fall noch erwähnen, das ist die Änderung, die sich durch Artikel 4 ergibt. Das ist unser Änderungsantrag auf der Drucksache 6/3550. Der Artikel 4 des Gesetzentwurfes bezieht sich auf das Landesnaturschutzausführungsgesetz, und mit diesem Änderungsantrag unsererseits wollen wir verhindern, dass ganz nebenbei – en passant – dieses landes

weit gültige Naturschutzausführungsgesetz geändert wird. Wir empfinden dieses Verfahren als wenig hilfreich und es hätte eine wirklich breitere Diskussion gebraucht, wenn man mal eben das Landesnaturschutzausführungsgesetz ändert. Wir sind irritiert, dass mit dem Biosphärenreservatgesetz nun dieses landesweit gültige Gesetz ohne einen erkennbaren inneren Bezug zum Biosphärenreservat geändert wird.

Meine Damen und Herren, insgesamt, wie gesagt, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Wir hoffen, dass es dieses Gesetz, dieses Gesetzeswerk trotz der von uns beschriebenen, aus unserer Sicht als Mängel zu betrachtenden Aspekte dennoch ermöglicht, dass die wunderbaren Landschaften an der Elbe gemeinsam mit den dort lebenden Menschen bewahrt und im Einklang mit der Natur weiterentwickelt werden können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Pastörs von der Fraktion der NPD.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Meine Fraktion stimmt in Summe den meisten Punkten, die hier jetzt auch Gegenstand des Gesetzes werden sollen, uneingeschränkt zu, wenngleich, das will ich vorab schon klar ausdrücken, wir uns dann in Summe enthalten werden. Ich will das auch erklären.

Zunächst ist einmal zu begrüßen, dass mit der Zurverfügungstellung der Bundesflächen im Bereich des Truppenübungsplatzes Lübtheen nunmehr dann auch hoffentlich der befürchtete Tagebau, der Braunkohleabbau in der Region für immer beerdigt ist. Das begrüßen wir, und ich bin so vermessen, darauf hinzuweisen, dass es meine Fraktion war,