Protocol of the Session on December 10, 2014

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Man hätte ja noch mehr Auszeit nehmen können.)

Ich erwähne jedoch, dass das Gesetzgebungsvorhaben, das mit der heutigen Zweiten Lesung zum Abschluss kommt, zumindest in der laufenden Legislaturperiode das längste ist, zu dem der Agrarausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat. Zwar sind die Ausschüsse gemäß Paragraf 12 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung, ich zitiere, „zur alsbaldigen Erledigung der vom Landtag erteilten Aufträge verpflichtet“, doch ist die mit mehr als einem Jahr recht beachtliche Verfahrensdauer in diesem Falle – ich denke, da sind wir uns einig – kein Makel. Das zeigten auch die umfangreichen ergänzenden Beratungsmaterialien, die den Abgeordneten als Ausschussdrucksachen – es waren immerhin 21 an der Zahl – zugegangen sind.

Der Agrarausschuss hat kritischen Anmerkungen während der öffentlichen Anhörung nachgehend noch im Vorfeld der Kommunalwahlen im April 2014 eine Bereisung des Biosphärenreservats Schaalsee durchgeführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Grund dafür war, dass das derzeitige Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee in Zukunft als Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe tätig werden soll. Deshalb waren von Akteuren vor Ort Befürchtungen laut geworden, vermeintlich – ich wiederhole und sage das ausdrücklich noch einmal –, vermeintlich schärfere Bestimmungen des Biosphärenreservats Elbe könnten auf die Schaalseeregion überschwappen.

Mit den Änderungen, die Ihnen der Agrarausschuss heute vorgelegt hat, konnte das zwar nicht vollständig, aber doch zu wesentlichen Teilen ausgeräumt werden. Nicht gelungen ist das in Bezug auf Paragraf 12, der nach wie vor die Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Suchräumen für die Kern- und die weitere Pflegezone vorsieht. Gleichwohl schafft die Anpassung des Kartenwerkes, das als Anlage zur Beschlussempfehlung wesentlich mächtiger als der Gesetzentwurf selbst ist, hier Klarheit. Zudem sind eine Reihe von Veränderungen im Sinne der im Biosphärenreservat wirtschaftenden Nutzer vorgenommen worden. Diese betreffen unter anderem Artikel 1:

in Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a den

Ersatz der Wörter „in der Regel“ durch das Wort „grundsätzlich“

Das geht auf einen Wunsch des Bauernverbandes Nordwestmecklenburg zurück.

in Paragraf 6 Absatz 4 die darstellende Ergänzung,

dass als Kernzone und weitere Pflegezone nur Flächen festgesetzt werden, die dem Land, der Landesforstanstalt oder dem Bund gehören

in Paragraf 7 Absatz 2 Nummern 13 und 14 die Anfü

gung der Klarstellung, dass die Zustimmung der Naturschutzbehörde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Wirtschafts- oder Sekundärrohstoffdüngern eine Woche nach Antragstellung als erteilt gilt

Hierzu hat das Ministerium angemerkt, es sei davon auszugehen, dass die Zustimmung, die allenfalls

13 Prozent der Fläche betreffen kann, unmittelbar – das heißt im Juristendeutsch: ohne schuldhaftes Zögern – erfolgen wird. Die Zukunft wird zeigen, ob das durch das Biosphärenreservatsamt leistbar ist oder ob das zu einem Thema des Beirates gemäß Paragraf 14 wird.

Weiter geht es mit der in Paragraf 8 vorgenommenen

Einfügung einer neuen Nummer 20, wonach der alsbaldige Wiederaufbau eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle von dem Verbot nach Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 1 unberührt bleibt.

Auf Wunsch des mitberatenden Energieausschusses

ist in Paragraf 9 Absatz 2 Nummer 2 die Klarstellung vorgenommen worden, dass die zuständige Naturschutzbehörde im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten des Paragrafen 7 zulassen kann, wenn diese der regenerativen Energieerzeugung dienen.

Auf den Beirat war ich bereits eingegangen, der im Paragrafen 14 (neu) festgelegt ist. Ob dieses Instrument geeignet ist, gerade in der Aufbauphase des Biosphärenreservats in Streitfällen zu schlichten und eine Verfahrensbeschleunigung herbeizuführen, wird der Gesetzesvollzug zeigen.

Kritik hat es seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN während der abschließenden Beratung hinsichtlich der Einfügung einer neuen Nummer 5 in Artikel 4 gegeben. Die Fraktion hatte gerügt, dass es in dieser Frage keine Verbandsbeteiligung gegeben hat, die aber im Naturschutzausführungsgesetz auch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in Paragraf 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausnahmeregelung für den Fall wiederhergestellt, dass sich auf einer Fläche zwischen dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans und dem Maßnahmenbeginn gesetzlich geschützte Biotope herausgebildet haben. Diese Bestimmung war infolge eines – ich sage es, wie die Landesregierung es dargestellt hat – „gesetzgeberischen Versehens“ seinerzeit gestrichen worden. Mit der Wiederaufnahme ist der Ausschuss einer Empfehlung des Städte- und Gemeindetages gefolgt.

Wenn wir einen Strich unter das Verfahren ziehen, hat sich die alte Weisheit, die Minister Dr. Backhaus so gerne zitiert, bewahrheitet, dass kaum ein Gesetz den Ausschuss so verlässt, wie es ihm überwiesen worden ist. – In der Tat.

Im Namen der Ausschussmitglieder danke ich dem Sekretariat und allen an der langen Verfahrensstrecke Beteiligten für die verantwortungsbewusste Arbeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 6/3526 und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stefanie Drese, SPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten

vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Feike von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man auf die Internetseite des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe geht, dann steht da folgender Text, ich zitiere: „Das Ende 1997 von der UNESCO anerkannte, länderübergreifende Biosphärenreservat ‚Flusslandschaft Elbe‘ ist mit ca. 342.848 ha das größte im Binnenland gelegene Biosphärenreservat in Deutschland. Es repräsentiert eine der letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas.“ Zitatende.

Meine Damen und Herren, damit wird auf dieser Seite sehr treffend die Bedeutung des Biosphärenreserva- tes beschrieben: ein Biosphärenreservat, das sich über 400 Kilometer und vier Bundesländer hin erstreckt, ein Gebiet, das reich an Flora und Fauna ist, die es zu schützen und zu erhalten gilt, ein Gebiet, das aber in den verschiedensten Epochen der Menschheitsgeschichte auch von ihr geformt worden ist. Auch das gehört zum Biosphärenreservat dazu, auch das ist erhaltenswert.

Wenn wir uns ansehen, welche Funktionen ein Biosphärenreservat hat, das nach den Regeln der UNESCO eingerichtet und entwickelt wird, dann ist klar, dass es nicht allein nur um den Umweltschutz gehen kann, denn es geht darum, drei Funktionen zu erfüllen.

Die erste Funktion. Es geht vor allem darum, dass die gewachsenen ökologischen Systeme in all ihrer Vielfalt zu erhalten, zu schützen und deren Rahmenbedingungen zu verbessern sind.

Die zweite Funktion ist die Entwicklungsfunktion, in der unter Beachtung der sensiblen Umweltaspekte eine wirtschaftliche Entwicklung angeschoben wird, die sich sowohl ökonomisch trägt als auch die sozialen Aspekte des Zusammenlebens betrachtet.

Und drittens eine pädagogisch-wissenschaftliche Funktion, in der es gilt, sowohl die Forschung als auch das Erleben der einzigartigen Natur möglich zu machen.

Es ging in unseren Diskussionen also nicht allein um den Umweltschutz, es ging bei der Beratung des Gesetzentwurfs darum, diese drei Aspekte künftig in der Region partnerschaftlich zu entwickeln. Um diese Aspekte deutlich zu machen, sind in der Präambel und in Paragraf 6 dazu Ergänzungen vorgenommen worden.

Am Anfang der Beratung stand eine öffentliche An- hörung. Im Ergebnis der Anhörung mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass insbesondere die im damaligen Gesetzentwurf nicht vorgenommene Zonierung kritisiert wurde und auch Ängste erzeugt wurden. Ursache für die nicht vorgenommene Zonierung war seinerzeit, dass eine Entscheidung über die im Bundesbesitz befindlichen Flächen des Truppenübungsplatzes Lübtheen noch nicht gefallen war. Mit der Erklärung des Bundesumweltministeriums, die Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lübtheen in das Nationale Naturerbe zu übernehmen, kann diese Fläche als Kernzone des Biosphären- reservats ausgewiesen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt war, dass die Biosphärenreservatsverwaltung eine sehr weitreichende Entscheidungsbefugnis bekommen würde und dass sich Klagen über deren Agieren in der Schaalseeregion häufen würden. Der Vorsitzende des Agrarausschusses hat dann entschieden, dass wir einen Vor-Ort-Termin in der

Schaalseeregion durchführen sollten. Ziel war, sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaft, Landwirtschaft, Jäger und Kommunen an einen Tisch zu holen, um über praktikable Lösungswege zu beraten. Als ein Ergebnis aus diesem Gespräch ist unter anderem die Idee des Beirates entstanden.

Der Beirat – das finden Sie in Paragraf 14 – ist ein bewusst klein gehaltenes politisches Gremium, das die Arbeit, die vor Ort geleistet wird, begleiten soll. Da im Beirat vier Mitglieder des Landtages mitarbeiten werden, ergibt sich für diese Landtagsabgeordneten die Möglichkeit, auch bei Fehlentwicklungen diese Änderungen oder Änderungen im parlamentarischen Prozess mit einzuspeisen.

Wir haben die Arbeit des Beirates bewusst auf fünf Jahre begrenzt, da es darum geht, den gemeinsamen Prozess auf die Schiene zu setzen. Nach fünf Jahren können wir davon ausgehen, dass der Zug alleine rollen kann. Zudem gibt es neben dem Beirat noch das Kuratorium, das bereits gesellschaftlich breit aufgestellt ist und sich im Bedarfsfall ebenfalls an die Landespolitik wenden kann.

Große Befürchtung bestand insbesondere bei Landwirten bezüglich des künftigen Wassermanagements. Die Rede war hier davon, dass es zu gigantischen Flächenverlusten kommen würde. Ich stelle hier für meine Fraktion noch einmal ganz klar fest: Ziel ist es, dass auch weiterhin das Grünland genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund haben wir Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 7 durch die Formulierung ergänzt, die klarstellt, dass die bestehenden Entwässerungsmaßnahmen Bestandsrecht genießen.

(Stefanie Drese, SPD: Richtig.)

Um Praktikabilität ging es uns auch im Paragrafen 7 Absatz 2 Punkte 13 und 14. Hier bekommen die Landwirte die Gewähr, dass sie innerhalb einer Woche die Entscheidung über die von ihnen beabsichtigten Pflanzenschutzmaßnahmen und organischen Düngungen bekommen. Wichtig war meiner Fraktion insbesondere die Frage der schnellen Entscheidung bei notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen. Wir gehen mit der im Gesetz bestehenden Frist davon aus, dass es in der direkten Kommunikation von Landwirt zu Verwaltung schneller geht, als dies in der vorgeschriebenen Woche möglich sein muss, um diese Entscheidung treffen zu können.

Ein weiterer Punkt, der für eine bessere Klarstellung sorgen soll, ist die von uns im Paragrafen 8 angeführte neue Nummer 20. Klargestellt wurde – das hat eben auch noch mal in seinem Bericht der Ausschussvorsitzende vorgetragen –, dass für einen zulässig errichteten Bau, der durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstört wurde, zeitnah an gleicher Stelle ein gleichartiges Gebäude wiedererrichtet werden darf.

Meine Damen und Herren, ich habe eingangs ausgeführt, dass die wirtschaftliche Entwicklung, der Schutz der Natur und die soziale Entwicklung der Region Ziel des Gesetzes sind. Vor diesem Hintergrund haben wir die Anregung des Energieausschusses aufgenommen, der

gefordert hat, dass die zuständige Naturschutzbehörde von den Verboten des Paragrafen 7 Abstand nehmen kann bei Vorhaben in der Entwicklungszone, die der regenerativen Energieerzeugung dienen.

Meine Damen und Herren, Biosphärenreservate sollen Modellregionen sein. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetz die Gestaltung in dieser Modellregion zum Wohle der Natur, zum Wohle des Menschen und für eine nachhaltige Wirtschaft unterstützen. – Wir stimmen dem Antrag zu.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat nun der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Herr Dr. Backhaus. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann heute mit Recht sagen, für den Natur- und Umweltschutz ist es ein guter Tag für MecklenburgVorpommern, denn wenn Sie sich die Geschichte dieses wunderbaren Gebietes anschauen, dann hat das Land Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen 1997 – 1997! – die Urkunde als Anerkennung für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe länderübergreifend bekommen. Von 1997 bis heute hat es gedauert, nun endlich die rechtlichen Grundlagen auf den Weg zu bringen und damit dieses einzigartige Gebiet in der Flussaue, das praktisch unverbaut ist, unter Schutz zu stellen.

Ich bin dem Ausschuss und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtages sehr dankbar, aber auch unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir diesen Prozess jetzt abschließen können. Ich glaube, das ist wirklich eine hervorragende Entscheidung, weil die Menschen in der Region – im Übrigen trotz der Diskussionen und der zum Teil auch unsachlich vom Zaun gebrochenen Argumentationen – aus meiner Sicht darauf warten, diese Entscheidung nun zu bekommen.

Ich glaube, dass man mit der heutigen Beratung auch feststellen kann, dass die Familie der Großschutzgebiete damit wachsen wird. Und wenn man die aktuellen Umfragen für das Land Mecklenburg-Vorpommern betrachtet, dann sind im Übrigen diese Großschutzgebiete weit über die Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt und machen die Perlen, wenn man so will, auch für die touristische Entwicklung in diesem Bundesland aus.