meine verehrte Kollegin Tegtmeier in solch epischer Breite sich hier zu den einzelnen Punkten, die der Kollege Saalfeld in seinem Antrag für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat, vorgetragen hat, dass ich mir das sparen kann, bis auf den einen Punkt, zu dem ich schon noch mal was sagen will. Und zwar ist das der Punkt, wo es darum geht, dass die Fraktionen der SPD und CDU einen Änderungsantrag im Sozialausschuss eingebracht hatten.
Also, Kollege Saalfeld, auch dazu haben wir uns im Innenausschuss intensiv unterhalten. Natürlich nehmen wir alle Anträge, egal von wo sie kommen, als federführender Ausschuss sehr ernst. Wir als Koalition tun das jedenfalls. Aber wir haben einfach festgestellt, dass das formalrechtlich in die Ordnung gehört, in die Kommunal- und Landtagswahlordnung, aber nicht ins Gesetz. Auch jetzt finden wir in der Kommunal- und Landtagswahlordnung dazu schon Festlegungen. Da gehört es nach unserer Auffassung hin und nicht ins Gesetz. Das haben wir auch in einer Entschließung so vorgetragen. Die Entschließung liegt vor. Ich bin der Auffassung das es obsolet ist, dass Sie das hier noch mal vortragen, das können Sie natürlich gerne machen. Ansonsten kann man aber auch in dem Protokoll des Innenausschusses nachlesen, warum wir die einzelnen Punkte bereits im Innenausschuss abgelehnt haben.
Am Schluss bleibt Folgendes zu sagen, meine Damen und Herren: Anders, als der Kollege von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das sieht, nämlich dass er sagt, das bleibt alles weit hinter irgendwelchen Erwartungen zurück und sei nicht revolutionär genug, sind wir der Auffassung, diese erste Änderung zum Landes- und Kommunalwahlgesetz ist ein gutes, ein sorgfältiges, ein abgewogenes Gesetz, und ich bitte Sie ganz ausdrücklich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf Drucksache 6/3242.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/3525 anzunehmen.
Ich rufe auf Artikel 1 Nummern 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 4 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD.
Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist im Artikel 1 die Nummer 5 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU und den GRÜNEN angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der NPD.
Ich lasse zunächst an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Druck- sache 6/3548 abstimmen, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 6 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 6 betrifft, mit den Stimmen von SPD, CDU und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 6 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 6 bis 14 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548 abstimmen, der die Einfügung einer neuen Nummer 15 beinhaltet. Wer diesem Änderungsan- trag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 15 beinhaltet, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 15 bis 35 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 15 bis 35 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der NPD.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/3525 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/3525 mit den Stimmen von SPD und CDU angenommen, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548 vor, soweit er die Einfügung von Entschließungen beinhaltet. Es ist beantragt worden, über die Ziffern 3 und 4 des Änderungsantrages einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer 3 des Änderungsantrages auf Drucksache 6/3548 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548, soweit er die Einfügung einer Entschließung beinhal- tet, mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer der Ziffer 4 des Änderungsantrages auf Drucksache 6/3548 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/3548, so- weit er die Einfügung einer Entschließung beinhaltet, mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und der NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 6/3525 mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD.
Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 6/3567 zum Thema „Bahnbetrieb der abbestellten Teilstrecke der Südbahn durch den Kreis Ludwigslust-Parchim ermöglichen“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 9 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen, soweit die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchgeführt wurde. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Jetzt ist eine Auszeit beantragt worden von der CDU. Wir treffen uns in 20 Minuten wieder, um 14.50 Uhr.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 6/2330, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 6/3526. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/3549, 6/3550, 6/3551, 6/3552, 6/3553, 6/3554, 6/3555, 6/3556 und 6/3557 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2330 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meiner Berichterstattung zugrunde liegenden Dokumente sind von Ihnen, sehr verehrte Frau Präsidentin, bereits ge