Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der neue Paragraf 21a Absatz 3 des Gesetzentwurfes enthält den untauglichen Versuch, die Wahlplakatierung der NPD und vielleicht auch die der AfD zu unterbinden, falls Letztere nicht endlich brav wird
und die sogenannte Demokratieerklärung unterschreibt, die von den Gesinnungstribunalen gefordert wird.
Es heißt in dieser Bestimmung: „Anträge auf Sondernutzungserlaubnis können abgelehnt werden, wenn der Inhalt oder die Gestaltung der Wahlsichtwerbung gegen Strafgesetze oder gegen die Verfassung verstößt.“ Das klingt erst einmal harmlos. Mit Verfassung ist die Landesverfassung gemeint
Artikel 18a Absatz 2 der gummiartigen Antifa-Klausel lautet: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker“ – sicher leben mehrere Völker in Mecklenburg-Vorpommern – „oder der Bürger Mecklenburg-Vor- pommerns zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten, sind verfassungswidrig.“
(Heinz Müller, SPD: Sehr gut, sehr gut. – Peter Ritter, DIE LINKE: Bravo! Sehr gut. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Was dann rassistisch ist, bestimmen eigenhändig die Machthaber in den Kommunen, etwa der ehemalige Stasispitzel Gerd Walther als Bürgermeister in Ueckermünde. Der hat sicher kein Problem mit stalinistischen Wahlplakaten, mit NPD-Wahlplakaten aber sehr wohl.
Paragraf 21a des Gesetzentwurfes in Verbindung mit der Antifa-Klausel ist die Lizenz für schrankenlose Willkür.
Durchgeknallte Antirassisten haben schon alles Mögliche für rassistisch erklärt: Asterix wegen seiner mangelnden Begeisterung für die Römer,
Pipi Langstrumpf und die kleine Hexe, deren Neuauflagen von als rassistisch monierten Textstellen gesäubert wurden, und sogar den Schlümpfen wurden schon antisemitische Tendenzen unterstellt. Da werden wohl reihenweise alle Plakate verboten werden,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und wovon träumen Sie nachts, Herr Andrejewski? – Heiterkeit und Zuruf von Stefanie Drese, SPD)
Aber über der Landesverfassung steht immer noch das Grundgesetz – Bundesrecht bricht Landesrecht. Interessant ist übrigens, dass das Grundgesetz in Paragraf 21a gar nicht erwähnt wird, nur die Landesverfassung. Vielleicht hat das Parteienkartell des Landes ja vor, aus der BRD auszutreten und eine autonome Antifa-Republik zu gründen.
(Heinz Müller, SPD: Wäre besser, Sie treten aus dem Landtag aus. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oooch!)
Aber solange das nicht geschieht, sind alle Plakate zu genehmigen, die nicht dem Grundgesetz widersprechen. Das tun die Plakate der NPD auch nicht. Deshalb wird die NPD auch mit Erfolg alle Plakatierungen durchklagen, die ihr zustehen, egal, welche schmutzigen Tricks Sie hier versuchen.
Mit den Wünschen ist das ja immer so eine Sache, aber unsere Lebenserfahrung sagt, so um die Weihnachtszeit klappt das mit den Wünschen immer ein bisschen besser,
Ich hatte mir nach der Ersten Lesung eine spannende Debatte und eine spannende Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Innenausschuss gewünscht.
Nun ist das natürlich so eine Sache, es hängt immer auch mit der eigenen Erwartungshaltung zusammen.
Und da wende ich mich mal an meine Kollegin Rösler. Also bei einem ganz wichtigen Änderungsbefehl bei diesem Gesetz ist das in der Tat so, Frau Rösler, da kann man doch machen, was man will. Einen Königsweg bei diesem Thema „Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise“, den kannst du versuchen, aber irgendwo etwas zu finden, womit alle einverstanden sind, also das ist nun wirklich eine Kunst, die keiner kann. Da ist meine Erwartungshaltung ganz weit unten und da, das muss ich wirklich sagen, sind wir nüchtern als Gesetzgeber gehalten zu handeln, weil demografische Auswirkungen in unserem Land leider schon längst Realität sind,
und das müssen wir dann aus verfassungsrechtlichen Gründen in Ordnung bringen. Aber den Wunsch irgendwie zu haben, dass das etwas wäre, wo die meisten von uns das toll finden, ich glaube, diesen Wunsch kann man haben, aber der hat wenig Aussicht auf Erfolg. Das ist einfach so.
Was aber gelaufen ist, ist natürlich, dass der Städte- und Gemeindetag, was den Zuschnitt der Wahlkreise betrifft, sich auch nur kurz und mit wenig Nachdruck gemeldet hat. Das war einfach so. Am Schluss des Tages mussten wir feststellen, auch der Städte- und Gemeindetag hatte hier keine bessere Lösung. So kam es, dass wir im Ausschuss, nachdem wir noch mal beim Ministerium rückgefragt haben, ebenfalls keine bessere Lösung zum Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise finden konnten, und so haben wir relativ diskussionsfrei den schon im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagenen Zuschnitt eigentlich nur noch durchgetragen. Das war dann so. Man hätte bei allen möglichen anderen Dingen auch immer nur ein Dominoprinzip, denn fasst du das eine an, fasst du auch das andere an und so weiter. Frau Rösler, es tut mir leid, hier ist dann ausnahmsweise nicht Weihnachten, das kann man nicht ändern.
An anderer Stelle haben wir aber Vorschläge des Städte- und Gemeindetages aufgreifen können. Da haben wir zum Beispiel die Anrechnung des ehrenamtlichen Bürgermeisters, wenn er für eine Partei für den Kreistag antritt, sich vor Ort dann aber natürlich als unabhängiger Kandidat geriert – das haben wir öfter, dass wir so kreative Köpfe haben, die dann so im Wahlbereich mal dies und mal das sind –, dieses Schlupfloch haben wir wirklich geschlossen.
Und wir haben im Bereich Sichtwahlwerbung diesen neuen Paragrafen 21 eingeführt. Da möchte ich sagen, Sie haben eben dazu vorgetragen, dass der zwar grundsätzlich von Ihnen mitgetragen wird, dass Sie aber Sorge haben, dass er den demokratischen Parteien gegenüber sogar sukzessive, also gegen die Wahlwerbung für die demokratischen Parteien ausgelegt werden kann. Das sehen wir ausdrücklich nicht, muss ich sagen.
Nur um das hier mal zu erwähnen, wir haben im Übrigen in der Debatte dort im Innenausschuss auch einen Vorschlag des Kollegen Saalfeld in diesem Zusammenhang aufgenommen in Absatz 1.
Das ist richtig, weil dieser Absatz 1 nach dem Änderungsbefehl, den wir als Koalitionäre vorgelegt haben, tatsächlich leicht missverständlich gewesen wäre für den Gesetzesanwender, der häufig auch ein ganz normales Mitglied im Wahlvorstand ist oder so, also nicht jeden Tag zum Beispiel in einer Behörde tätig ist. Ich glaube, das ist jetzt deutlich besser.