Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt auf jeden Fall die Änderung des Landesrundfunkgesetzes. Ausdrücklich will ich dabei auch das Thema Quote erwähnen, was natürlich die Unterstützung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich erfährt.
Gucken wir uns jetzt aber mal das Gremium an sich an. Ich weiß nicht, ob das jemand schon mal gemacht hat.
Die Quote, die Sie jetzt gerade einführen mit dem Zwang, aus Frau wird Mann, aus Mann wird Frau, führt dazu,
dass wir gerade alle gemeinsam beschließen, dass in Zukunft mehr Männer dort drinsitzen als Frauen. Das kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein, wenn die Quote dazu dienen sollte,
aber bisher habe ich das Mittel der Quote verstanden, um die bisher Benachteiligten zu fördern. Ausdrücklich in diesem Gremium sitzen aber mehr Frauen als Männer. Und die Vorsitzende, davon mal ganz abgesehen, ist auch eine Frau, was ich sehr gut finde. So sollte es eigentlich sein. Von daher stellt sich tatsächlich die Frage: Wie viel Regelungsbedarf ist hier wirklich notwendig oder sollte man den Regelungsbedarf nicht wenigstens so fassen, dass man sich immer der 50-50-ProzentSache nähert?
das Ziel der Regierungsfraktionen ist doch aber wohl offensichtlich nicht, zu erreichen, dass zukünftig mehr Männer als Frauen in dem Gremium sitzen und dass in Zukunft am besten auch die Vorsitzende durch einen Vorsitzenden ersetzt wird.
Von daher sind wir uns im Ziel, glaube ich, weitestgehend einig. Wir brauchen aber eine vernünftige Regelung, die hier, das muss man dann diskutieren, nicht dazu führen soll, dass am Ende mehr Männer als Frauen in diesem Gremium sitzen.
Ich will es dabei auch belassen, weil wir haben ja noch einen längeren Diskussionsprozess zu diesem Gesetz vor uns, und deswegen dann später mehr. – Danke.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/3486 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen, bei Zustimmung der Frak- tionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD und bei keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – …
… Elfter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, Vierter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum: 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013, das ist die Drucksache 6/2810, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Elften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz MecklenburgVorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes und zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 1 DSG M-V,
das ist der Berichtszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 und die Ihnen vorliegende Drucksache 6/3173, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, das ist die Drucksache 6/3527.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Elfter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern (DSG M-V) Sechster Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vierter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) Berichtszeitraum: 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 – Drucksache 6/2810 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Elften Tätigkeitsbericht des Landesbeauf- tragten für den Datenschutz Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) und zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landes- beauftragten für die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 DSG M-V Berichtszeitraum: 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 – Drucksache 6/3173 –