Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie der Ministerpräsident gesagt hat, dass kaum ein medienpolitisches Thema in den zurückliegenden Jahren so diskutiert wurde wie die Ablösung der Rundfunkgebühren durch den neuen Rundfunk- beitrag.
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es nun den neuen Beitrag, der völlig geräteunabhängig pro Wohnung beziehungsweise pro Betriebsstätte gezahlt wird. Für die CDU-Fraktion war und ist Gebührenstabilität immer ein wichtiges Thema. Darauf hat auch unser langjähriger Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher a. D. Dr. Armin Jäger in der damaligen Debatte hingewiesen.
und war und ist eine wichtige Grundlage für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks. Die Länder haben sich damals darauf verständigt, diesen Rundfunkbeitrag zu evaluieren. Das war damals so besprochen, das ist so festgelegt und auch gemacht worden.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die KEF, hat vor fast genau einem Jahr ihre Ergebnisse vorgestellt und eine Absenkung um 73 Cent auf 17,25 Euro
empfohlen. Die Reaktionen der Landesregierung fielen völlig unabhängig von der Farbe des Parteibuches sehr unterschiedlich aus. Das ging von völliger Zustimmung bis zu völliger Ablehnung, da war wirklich alles dabei. Am Ende stand wie so oft bei Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten ein Kompromiss und, ich sage es ganz ausdrücklich, auch in meinen Augen, in den Augen meiner Fraktion ist dies ein guter Kompromiss. Das sage ich, weil wir bei den Rundfunkänderungsstaatsverträgen wie bei allen Staatsverträgen das eben vom Ministerpräsidenten schon erwähnte Prozedere haben, das aus parlamentarischer Sicht immer wenig zufriedenstellend ist, bei dem wir hier quasi immer nur noch zuzustimmen haben. Aber das tun wir dieses Mal gern,
denn ich sage es mal ganz deutlich: Den Beitrag nicht anzupassen, na, das wäre den Bürgerinnen und Bürgern wohl eher schwer zu vermitteln.
Da wird das von der KEF empfohlen und wir passen nicht an. Na, das kannst du Lieschen Müller auf der Straße eher schlecht beibringen.
Aber 5,76 Euro, da hat der Kollege Müller vorhin schon gesagt, na ja, die große Party kann man damit nicht feiern.
Das ist richtig, aber eine zu starke Absenkung hätte genauso dazu führen können, dass der Betrag mit Beginn der kommenden Planungsperiode ab 01.01.2017 dann wieder angehoben werden müsste.
Ich sage mal, das ist dann ein völlig falsches Signal. Dafür würden wir noch viel weniger Verständnis bekommen. Deshalb hält unsere Fraktion diese Entscheidung der Ministerpräsidenten ausdrücklich für richtig.
Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist mit der Einführung des Rundfunkbeitrages einfacher geworden, ist überschaubarer geworden – das ist in Ordnung so –, und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird damit gesichert. Auch in unserem Land versorgt der Norddeutsche Rundfunk mit seinen Angeboten Fernsehen, Radio und Internet die Bürgerinnen und Bürger mit wichtigen Informationen,
So, und wir sagen ganz ausdrücklich dem NDR für eine sachliche und eine gute Berichterstattung herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Vincent Kokert, CDU – Vincent Kokert, CDU: Sehr gut, sehr gut! – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Zuruf aus dem Plenum: Was für einen Fernseher haben Sie?)
Im Juli 2014 wurde der Staatsvertrag von den Regierungschefs der Bundesländer unterzeichnet und das Kabinett hat ihm bereits zugestimmt. Damit der Sechzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Landtages. Die CDU-Fraktion wird natürlich einer Überweisung in den Innenausschuss zustimmen und wirbt jetzt schon für die Zustimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Herzlichen Dank.
Ich muss noch etwas nachholen, weil ich vergessen habe zu sagen, dass im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vorgesehen ist. Und dazu, denke ich, sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Ringguth hat die Aussprache schon eröffnet und als Nächster – für das Protokoll – ist der Fraktionsvorsitzende von der Fraktion DIE LINKE dran. Bitte, Herr Holter.
Danke, Frau Präsidentin! Wir haben in der Vergangenheit viel gehört und gelesen, dass es mit dem neuen Staatsvertrag, den der Ministerpräsident hier noch mal kurz vorgestellt hat, gelungen ist, den Rundfunkbeitrag zu senken.
Senkung, das hat der Kollege Ringguth gerade ausgeführt, ist eigentlich immer eine gute Sache, doch mit dieser Senkung ist in Wirklichkeit niemandem geholfen. Es ist vielleicht denen geholfen, die das Lieschen Müller erklären wollen, so, wie das Herr Ringguth gerade gemacht hat.
Aber wir unterstützen ausdrücklich die Entscheidung der Runde der Ministerpräsidenten, nicht die volle Senkung des Beitrages von 73 Cent, so, wie die KEF das vorgeschlagen hat, umzusetzen. Wir wären sogar so weit gegangen, gar keine Senkung vorzunehmen, das will ich hier deutlich sagen, weil es nicht nur darum geht, 2017 mögliche Erhöhungen zu vermeiden, sondern – darauf komme ich gleich – wir würden das Geld, was damit jetzt angespart wird, für andere Dinge einsetzen.
Und deswegen im Einzelnen dazu: Man hätte damit beispielsweise eine Erhöhung ausschließen können, das sagte ich bereits, und zweitens weitere Befreiungstatbestände nutzen können, denn dadurch wäre die Akzeptanz für das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestiegen. Mit der Einigung, diese 48-CentSenkung vorzunehmen, ist diese Chance vertan worden. Wir sind der Überzeugung, dass man mit den Mehreinnahmen eine Entlastung hätte erreichen können beispielsweise im sozialen Bereich, aber auch für die Wirtschaft. Wir denken da an Menschen mit Behinderung, die seit der Systemumstellung im Jahr 2013 mehr als vorher bezahlen müssen. Wir denken an Einkommensschwache und wir denken auch an die gemeinnützigen Vereine, auch diese müssen die Gebühr zahlen.
Also hier gibt es viel zu tun. Deswegen sind wir der Meinung, dieses Geld, was jetzt tatsächlich zu viel im System ist, für diese Zwecke einzusetzen. Aber Herr Ministerpräsident, Sie haben auch über die kleinen und mittleren Unternehmen gesprochen. Hier stöhnen schon die Unternehmerinnen und Unternehmer über die Belastung.
Wir halten hier Korrekturen für notwendig. Ich will nur daran erinnern: Wie viel PKW hat denn ein Handwerker oder auch entsprechende Werkstattwagen, wie viel Wagen hat denn ein Handwerker tatsächlich laufen? Er muss ab dem zweiten Auto für jedes eine entsprechende Gebühr, einen entsprechenden Beitrag bezahlen. Und hier, meine ich, sollten diese Doppel- und Dreifachbelastungen, teilweise auch Acht- bis Neunfachbelastungen tatsächlich beendet werden. Hier ist es gut, darüber zu reden.
Ja, und deswegen nehme ich das Angebot von Herr Sellering sehr gerne an. Wir haben alle, also Herr Ringguth und Herr Sellering, schon darüber gesprochen, jetzt können wir nichts mehr ändern an dem vorgeschlagenen Vertrag, da er von den Ministerpräsidenten schon unterschrieben ist. Aber wenn wir im Vorfeld uns einen Standpunkt erarbeiten, der dann in die nächste Runde eingebracht wird – das ist auch mal was Neues, Herr Ministerpräsident –, dann sind wir gerne dabei und bringen unsere Vorschläge ein. Vielleicht finden wir gemeinsam einen Konsens und können sagen, das ist die Meinung aus dem parlamentarischen Raum, die in die Verhandlungen eingebracht wird. Damit wird es uns tatsächlich leichter fallen, dem dann geänderten, dem Siebzehnten, glaube ich, der 17. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages tatsächlich zuzustimmen. Deswegen werden wir natürlich der Überweisung zustimmen, werden unsere Vorschläge bereits im Ausschuss konkret vorstellen und diskutieren und dann werden wir in der Zweiten Lesung unser Abstimmungsverhalten im Einzelnen deutlich machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Speck fängt man Mäuse und dieser Gesetzentwurf versucht bauernschlau, bei den Bürgern gut Wetter zu machen für den Zwangsrundfunkbeitrag. Der soll gesenkt werden um kolossale unglaubliche 73 Cent auf nur noch 17,25 Euro monatlich. Von dieser Maßnahme erwartet man sich wohl Begeisterungsstürme. All die Bürger, die die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr nutzen, vielleicht nicht mal mehr einen Fernseher haben oder ein Radio, sollen es jetzt also toll finden, dass man Ihnen für nichts 73 Cent weniger abknöpft. Da eröffnen sich völlig neue Einnahmequellen: Man könnte auch Nichtautofahrern Kfz-Steuer abknöpfen,
Nichthundehaltern Hundesteuer, Leuten ohne Immobilieneigentum Grundsteuer, diese Abgaben dann jeweils um 73 Cent kürzen pro Monat