Protocol of the Session on November 14, 2014

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ich hab drei. Und Sie? Ja?)

und was Sie versuchen zu vertuschen, indem Sie hier laut schreien: mehr Kinderrechte.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Der als Einziger hier schreit, das sind Sie, Herr Pastörs. – Thomas Krüger, SPD: Der Einzige, der hier laut schreit, sind Sie.)

Ich komme noch mal zum Antrag der LINKEN, der uns natürlich so nicht gefällt. Aber auf einen Punkt möchte ich dann doch eingehen, und zwar ist es der Punkt, wo Sie unter Punkt IV fordern, dafür zu sorgen, dass auch die Täter einen direkten Zugang zu Therapieangeboten bekommen. Darauf antworte ich Ihnen als Fraktionsvorsitzender der NPD: Das unterscheidet uns in der Priorisierung. Wir sagen: Wir sorgen dafür und wir müssen dafür sorgen, dass die Täter einen direkten Zugang in den Knast bekommen, und nicht zu Therapien.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Jochen Schulte, SPD: Na, den Zugang kennen Sie ja, Herr Pastörs. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das geht schneller, als Sie denken. Wann ist der nächste Gerichtstermin?)

Und danach, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann man darüber reden,

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

inwieweit eine Therapie ergänzend vielleicht Erfolg versprechend ist. Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE. Oh, Entschuldigung, natürlich Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Außer von Herrn Suhr habe ich heute wenig Konkretes gehört,

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ich auch nicht.)

was sich mit der Situation hier in Mecklenburg-Vorpom- mern auseinandersetzt.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Eigenlob stinkt.)

Und, Frau Friemann-Jennert, ich möchte Sie wirklich bitten, mir nicht Dinge zu unterstellen, die ich niemals so gesagt habe. Sehr wohl weiß ich die ehrenamtliche Arbeit der Tätigen im Kinderschutzbund zu wertschätzen. Das möchte ich ausdrücklich noch mal betonen und ich möchte diesen Leuten danken.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Nun zu konkreten Dingen: Nachdem ich in der Einbringungsrede nur auf Punkt I des Antrages eingegangen bin und hier schon Handlungsnotwendigkeiten sichtbar wurden, möchte ich jetzt auch zu anderen Punkten und zur Einschätzung der Kinder und Jugendlichen für unser Land kommen. Ich möchte dabei nicht nur das Negative betrachten, sondern sehr wohl auf das Positive in Mecklenburg-Vorpommern Bezug nehmen.

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt die Berücksichtigung des Kinderwillens fest. Nach der Information der Kinder und Jugendlichen über die Rechte folgt zwangsläufig die Berücksichtigung ihres Willens. Positiv ist ohne Frage, dass wir in unserer Landesverfassung die Kinderrechte schon verankert haben. Gerade am 15. November haben wir 20 Jahre Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern gefeiert. Angesichts dessen gilt es als positiv hervorzuheben, dass noch während unserer Regierungsbeteiligung durch Gesetz vom 14. Juli 2006 Artikel 14 geändert werden konnte. Dieser Artikel widmet sich dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Herr Caffier beziehungsweise Herr Suhr hatten Absatz 4 schon zitiert, er geht darauf ein, dass Kinder und Jugendliche Träger von Rechten und Pflichten sind und das Land, die Gemeinden und Kreise die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft zu fördern haben.

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es gute Beispiele für Kinder- und Jugendbeteiligung. Beispielsweise findet in regelmäßigen Abständen „Jugend im Landtag“ statt. Wir haben die Beteiligungswerkstatt. In Sassnitz konnte ich mich in diesem Jahr von einer hervorragenden Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes überzeugen. Auch in meiner Nähe gibt es einen Jugendrat der Stadt Ludwiglust, der ebenfalls die Kinder- und Jugendbeteiligung gut unterstützt. Aber oftmals habe ich den Eindruck, dass es sehr von dem Willen handelnder Personen abhängig ist,

(Egbert Liskow, CDU: Das ist immer so.)

ob Kinder und Jugendliche beteiligt werden und ob sie hierfür auch die notwendige Unterstützung bekommen. Wer jedoch selbstständig handelnde Jugendliche flächendeckend unterstützen und beteiligen möchte, was meines Erachtens das beste Mittel in der Auseinandersetzung mit rechtspopulistischen Parteien ist, der muss hierfür auch die Voraussetzungen schaffen. Hamburg und Schleswig-Holstein sind da auf einem guten Weg.

Schleswig-Holstein beispielsweise hat in seiner Kommunalverfassung die Beteiligung von Kindern und Jugend- lichen zur Pflicht gemacht. Im Paragrafen 47f heißt es dazu: „Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen.“ Nun wird es trotz dieser Verpflichtung auch in SchleswigHolstein weiße Flecken geben, aber es ist doch herausragend, dass es eine Verpflichtung hierzu gibt und so das Bewusstsein für die Interessen von Kindern und Jugendlichen geschaffen wird. Diese Forderung wurde auch vom UNICEF-Hilfswerk gerade gestern mit unterstützt, dass die Kommunen die beste Ebene sind, um Kinder und Jugendliche zu beteiligen.

Es ist dringend notwendig, ihre Interessen, die von Kindern und Jugendlichen, zu kennen, denn die Anzahl der

Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern nimmt stetig ab. Schon heute haben wir deutlich mehr über 65-Jährige als unter 18-Jährige. Wenn wir nichts tun, besteht die Gefahr, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen immer weiter in den Hintergrund geraten, einfach weil sie eine Minderheit sind. Gerade den entgegengesetzten Weg müssen wir gehen. Mecklenburg-Vorpommern muss für Kinder und Jugendliche attraktiv bleiben. Deshalb unsere Forderungen, die Sie in unserem Antrag dazu finden.

Zweitens. Ein ebenso wichtiges Recht in der UN-Kinder- rechtskonvention ist das Recht auf soziale Sicherung und angemessene Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen. Auch hier gibt es in Mecklenburg-Vorpom- mern einiges zu tun. Wir hatten die Debatte Anfang des Jahres. Ich möchte noch einmal ins Bewusstsein rufen, dass jedes dritte Kind in Mecklenburg-Vorpommern in Armut lebt. Auch hier kann ich nur noch einmal wiederholen: Wer etwas gegen Kinderarmut tun möchte, muss erst einmal die Situation der Kinder und Jugendlichen kennen und wissen, welche konkreten Ursachen überhaupt die Kinderarmut hat und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Kinderarmut zu bekämpfen. Die Datenbasis – ich hatte es ausgeführt – der Landesregierung ist dazu sehr dünn.

Da ist DIE LINKE weiter und hat sich mit ihren Mitteln einen Überblick über die Situation im Land verschafft. Das Ergebnis: Jedes vierte Kind lebt in einer Bedarfsgemeinschaft und ist auf Hartz-IV-Regelsätze angewiesen, die noch lange nicht den kindergerechten Bedarf abbilden. Und während der Anteil der SGB-II-Empfänger in der Gesamtbevölkerung zurückgeht, steigt die Anzahl der unter 15-Jährigen in Bedarfsgemeinschaften.

Nun gilt es, ausgehend von den Erkenntnissen Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich geeignet sind, Kinderarmut zu bekämpfen. Die verschiedenen Ansätze haben wir hier im Parlament mehrfach dargestellt. Als Erstes gilt es, bedarfsgerechte Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche einzuführen, um wirklich soziale Sicherheit für alle Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vor- pommern zu garantieren. Langfristig muss es zur Einführung einer Kindergrundsicherung kommen. Für uns alle im Land gilt es, die BuT-Leistungen effektiver zu machen, damit tatsächlich alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen in den Genuss der ihnen zustehenden Leistungen kommen.

Weitere Maßnahmen gilt es zu entwickeln. Das hatten wir in unserem Antrag vom 3. September 2014 „Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen – Kindergrundsicherung einführen“ bereits gefordert. Deshalb spare ich mir aus Zeitgründen weitere Ausführungen.

(Stefan Köster, NPD: Danke!)

Einen dritten Gesichtspunkt möchte ich noch anführen. Am 3. Mai 2010 wurden die Vorbehalte zum Auslän- derrecht bezüglich der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung zurückgenommen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt gilt die Konvention unstrittig für alle in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland lebenden Kinder, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus. Dennoch werden Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsstatus in der Bundesrepublik und in Mecklenburg-Vorpommern noch immer aufgrund ihrer Herkunft gegenüber Kindern und Jugendlichen ohne

Flüchtlingsstatus benachteiligt. Das betrifft zum Beispiel die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die so- ziale Situation und die medizinische Versorgung sowie die Teilhabemöglichkeiten an Bildungs- und Freizeitangeboten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz schränkt Kinder in ihren Rechten ein und grenzt alle, die unter dieses Gesetz fallen, systematisch aus. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist diskriminierend und muss abgeschafft werden.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Flüchtlingskinder müssen vollständig nach der Sozialgesetzgebung behandelt werden, wie einheimische Kinder auch.

Erschreckend sind auch die Antworten auf unsere Kleine Anfrage zu Abschiebungen und Abschiebehaft von ehemaligen Asylbewerberinnen/Asylbewerbern, Geduldeten, sonstigen Ausländerinnen/Ausländern sowie unbegleiteten Minderjährigen vom 24. Oktober 2014. Danach wurden in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt fünf Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren für die Dauer von bis zu 42 Tagen in der JVA Bützow in Abschiebehaft genommen. Sie saßen dort zusammen mit Straftätern ein. Ich frage Sie: Ist es eine Straftat, in einem anderen Land Schutz zu suchen, wenn die eigene Heimat diesen nicht gewähren kann? Nein, meine Damen und Herren, das ist es nicht. Zahlreiche weitere Minderjährige im Alter von wenigen Monaten bis zur Volljährigkeit wurden in den vergangenen Jahren in ihre Herkunftsländer abgeschoben und damit in eine unsichere Situation und schlechte Perspektiven zurückgeschickt. Die Abschiebepraxis und Inhaftierung von Minderjährigen ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist das Aufenthaltsrecht mit Blick auf die UNKinderrechtskonvention zu reformieren – auch dazu haben wir im Landtag mehrere Anträge gestellt –, und nicht umgekehrt, es könne ja die UN-Kinderrechtskonvention übergangen werden, weil wir nationales Recht haben, in dem die Flüchtlingskinder eindeutig schlechtergestellt werden. So geht das nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und CDU.

Ich zitiere hierzu aus den Antworten auf die Kleine Anfrage auf der Drucksache 6/3315: „Die Praxis der Inhaftnahme widerspricht dieser Vorgabe aus Sicht der Landesregierung insbesondere deswegen nicht, weil die Möglichkeit der Inhaftnahme durch europäisches und nationales Recht geregelt und mithin zulässig ist. Ebenso verhält es sich in Bezug auf Abschiebungen.“ Zitatende. Dabei ist die Kernforderung des Artikels 22 der UNKinderrechtskonvention, dass Flüchtlingskinder angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhalten sollten.

Es gäbe noch vieles zu besprechen und zu diskutieren. Ich finde, die Diskussion zeigt heute die Notwendigkeit unseres Antrags. Stimmen Sie dem zu! – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3426. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3426 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Regionalen Flüchtlingsgipfel einberufen – Umfassendes Maßnahmenpaket für eine bessere Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen auf den Weg bringen, Drucksache 6/3433. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3457 vor.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regionalen Flüchtlingsgipfel einberufen – Umfassendes Maßnahmenpaket für eine bessere Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen auf den Weg bringen – Drucksache 6/3433 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/3457 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bernhardt hat ja schon angefangen mit dem Bereich und ich werde da jetzt weitermachen. Warum brauchen wir einen Flüchtlingsgipfel? Sie erinnern sich, dass wir hier vor einem Monat mit der Fraktion DIE LINKE für einen Nationalen Flüchtlingsgipfel geworben haben. Die Diskussion in dem Zusammenhang war sehr heftig.

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

Ich habe eine Bitte. Sie merken ja, dass die Anträge immer wiederkommen. Wir setzen uns für eine Willkommenskultur ein.

(Jochen Schulte, SPD: Herzlich willkommen! – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Dieser Antrag ist von uns auf den Weg gebracht worden, weil wir immer wieder in der Presse lesen, eigentlich kann man es fast jeden Tag jetzt lesen, dass dort viel zu tun ist. Zum Beispiel hat sich gestern die Hansestadt Greifswald in ihrem Sozialausschuss in zwei Tagesordnungspunkten auch mit der Thematik „Willkommenskultur“ und „Dezentrale Unterbringung“ befasst.