Ein Drittel der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren und unter 20 Prozent der Verträge sind für länger als zwei Jahre abgeschlossen. Sachliche Gründe für diese kurzen Vertragslaufzeiten konnten bei der Evaluierung nicht festgestellt werden. Weder die Qualifizierungsschritte noch die wissenschaftlichen Projekte weisen derart kurze Laufzeiten auf.
Auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes können wissenschaftlich Beschäftigte vor der Promotion bis zu sechs Jahren und nach abgeschlossener Promotion auch bis zu sechs Jahren sachgrundlos befristet eingestellt werden, das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine zwölfjährige Befristungshöchstdauer und wird im Durchschnitt mit zwölf Arbeitsverträgen erreicht.
Die Evaluierung des Zeitvertragsgesetzes hat weiterhin gezeigt, dass die familienpolitische Komponente in diesem Gesetz eine kaum messbare Wirkung entfaltet. 80 Pro- zent des wissenschaftlichen Nachwuchses wünscht sich Kinder, aber 72 Prozent der angestellten jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat keinen Nachwuchs. Hauptgründe dafür sind berufliche Unsicher- heit und hohe Belastungen durch die wissenschaftliche Tätigkeit, woraus familienfeindliche Bedingungen resultieren.
Außerdem entfalten die familienpolitischen Elemente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes deshalb kaum Wirkung, weil ihre Anwendung im Ermessen der Arbeitgeber liegt. Diese Elemente müssen als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Diese Rechtsanspruchsvoraussetzungen sind klar zu definieren. Denn wer heute über die hohe Kinderlosigkeit bei Akademikern hierzulande redet, sollte über die berufliche Unsicherheit nicht schweigen. Nur wenn Familien Planungssicherheit haben, können auch Kinderwünsche verwirklicht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem der miss- lichen Lage der Akademikerinnen und Akademiker in
unserem Land ist inzwischen allgemein bekannt und in aller Munde, aber die Bundesregierung bleibt seit Jahren untätig. Weder entschärft sie das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft, noch liefert sie den Hochschulen und Instituten echte Anreize für mehr unbefristete Stellen.
Sehr verehrte Damen und Herren, dafür, dass die familienpolitischen Komponenten sowie die Regelungen des Paragrafen 2 Absatz 5 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Beschäftigte auf drittmittelfinanzierten Stellen nicht gelten, gibt es ebenfalls keinen sachlichen Grund. Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
werden deshalb kurzzeitig befristet beschäftigt, um Geld zu sparen. Dies soll dem Leitbild der unternehmerischen Hochschulen entsprechen. Doch fehlt diesen gerade deshalb oftmals der Wille zu einer nachhaltigen Personalplanung, wie sie für gut geführte Unternehmen selbstverständlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesbericht zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses setzte im Jahr 2008 Impulse für Debatten um prekäre Beschäftigung in der Wissenschaft. Der Bericht zeigt das Ausmaß des Problems. In allen Bundesländern haben wir das gleiche Problem, das gleiche Bild: mehr Befristungen, kürzere Befristungen, mehr Teilzeit und mehr Drittmittelfinanzierung seit 2007. Das ist das Jahr, in dem das Wissenschaftszeitvertragsgesetz eingeführt wurde.
Wir haben es also nicht mit einem regionalen Problem zu tun. In allen Ländern gibt es das Ungleichgewicht zwischen den wenigen unbefristet tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der übergroßen Mehrheit derjenigen, die auf befristeten Stellen forschen und lehren. Entscheidend ist der negative Trend, die Hochschulen ausschließlich betriebswirtschaftlich zu betreiben. Hauptursache dafür ist eine stagnierende Grundfinanzierung der Hochschulen. Diese Grundfinanzierung muss wieder so gestaltet werden, dass Hochschulen in die Lage versetzt werden, eine ordentliche Personalpolitik zu betreiben.
Sehr verehrte Damen und Herren, in Kürze wird der Bericht des Landesrechnungshofes zur finanziellen Situation der Hochschulen in unserem Land vorliegen. Dann wird garantiert, Herr Minister, über die Grundfinanzierung unserer Hochschulen hier im Land zu sprechen sein. Durch den Wegfall der Tarifsperre wird es möglich, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sachgerechte Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen verhandeln können. Diesen Sachverhalt wird mein geschätzter Fraktionskollege und Freund Henning Foerster ausführen.
Der jetzige Zustand ist nicht haltbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, und schlecht für den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Auch der Hauptpersonalrat (K) des Bildungsministeriums hat auf die strukturell schlechten Bedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterhalb der Professur hingewiesen und Lösungen vorgeschlagen. Zudem äußerten Akteure aus dem Wissenschaftssystem, wie zum Beispiel dem Wissenschaftsrat, ihre Bedenken, dass eine solche Personalstruktur nicht zukunftsfähig sei.
Sehr verehrte Damen und Herren, mit einer aktiven Vergabepolitik hat die Landesregierung eine unmittelbare Möglichkeit, die Personalpolitik der Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu steuern. Wir brauchen Gleichstellungskonzepte und zukunftsfähige Personalentwicklungskonzepte, und zwar an jeder Hochschule. Die Einhaltung von Sozialstandards muss zudem Grundvoraussetzung für die Ausreichung von Landesmitteln sein. Stipendien, wie ich in unserem Antrag ausgeführt habe, dürfen nicht missbraucht werden und dürfen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nicht verdrängen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Qualifizierungs- und Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedürfen dringend neuer Regelungen, um die wissenschaftliche Karriere planbar und attraktiv zu gestalten. Die derzeitigen Regelungen führen oft zu unsicheren beruflichen Aussichten und zu hohen Arbeitsbelastungen des wissenschaftlichen Mittelbaus, sodass Familienplanung unmöglich wird. Sie haben heute die Möglichkeit, die Situation zu ändern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, hilfsweise um Überweisung unseres Antrages in die zuständigen Ausschüsse. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE trägt die verlockende Überschrift „Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen … verbessern“. Wer würde da dagegenstimmen? Er lässt also parteiübergreifende Zustimmung erwarten. Und doch muss ich bei aller inhaltlichen Zustimmung zum verfolgten Ziel trotzdem für eine Ablehnung des heute vorliegenden Antrages plädieren.
Die bereits einleitenden Feststellungen, die dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, treffen nicht zu beziehungsweise bedürfen der Erläuterung. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Der Landtag stellt fest: 1. Seit dem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes … im Jahr 2007 ist der Anteil von befristeten Arbeitsverträgen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen … des Landes auf ca. 86 % gestiegen.“ Zitatende.
Unabhängig davon, dass die Datenquelle nicht genannt ist, ist festzustellen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zwar 2007 im Zuge der Föderalismusreform in Kraft getreten ist, der Kern des Gesetzes aber, die sachgrundlose Qualifikationsbefristung, bereits fünf Jahre zuvor mit dem 5. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz eingeführt wurde. Ein ausschließlich kausaler Zusammenhang zwischen dem Wissenschaftszeitver
Es sollte folglich auch nicht durch Feststellung des Landtages suggeriert werden, dass ein solcher besteht, Herr Abgeordneter Saalfeld. Vielmehr ist es doch so, dass Befristungen im Hochschulbereich eine typische Form der Arbeitszeitvertragsgestaltung sind.
Sie sind unverzichtbar, um den wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden und die Innovationskraft der Einrichtung zu erhalten. Das hat übrigens das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1996 bekräftigt.
Und, meine Damen und Herren, die sachgrundlose Befristung, die der Abgeordnete Al-Sabty hier mehrfach erwähnt hat, nämlich von zwei mal sechs Jahren, ist nicht die Idee einer Willkürmaschine, sondern folgt der Idee, dass ein gewisser Zeitraum für die Promotion und ein zweiter Zeitraum für die Habilitation zur Verfügung gestellt werden und aus diesen Qualifikationsprozessen selbstverständlich kein Anspruch, kein Rechtsanspruch auf lebenslange Beschäftigung auf dieser Stelle erwächst.
Ansonsten, meine Damen und Herren, wären wir nämlich mit der kuriosen Situation konfrontiert, dass jeder Promovend, der eine Stelle besetzt, gleichsam auch zum Professor würde, und zwar zwangsläufig. Dies ist nicht die Idee der Befristung.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht doch nicht um unbefristete Stellen, sondern um längere Befristung.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es für wahrscheinlich, dass mehr Geld für die Hochschulen durch in ihrer Laufzeit befristete Sonderprogramme und projektbasierte Drittmittel dazu führt, dass der Anteil befristet Beschäftigter angewachsen ist. Wozu soll die Exzellenzinitiative der Bundesrepublik Deutschland ansonsten führen?
Ich zitiere aus dem „Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013“: Untersucht man die Gruppe der „wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis“ an Universitäten, wird deutlich, dass zwischen 2000 und 2010 die Drittmittelfinanzierung „von 36 auf 43 %“ angestiegen ist. Diese Entwicklung ist also dynamisch, das ist der Bundesdurchschnitt.
Einen Blick auf die Länder hat das Institut für Hochschulforschung im Auftrag der Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung geworfen: In Mecklenburg-Vorpom- mern hat sich der Anteil drittmittelbeschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jahren von 2000 bis 2011 von 23 Prozent auf 30,2 Prozent erhöht und ist damit also ähnlich dynamisch wie der Bundesdurchschnitt, liegt aber auch deutlich unter ihm von 43,6.
Weiter heißt es in dem von Ihnen vorgelegten Antrag: „Über die Hälfte dieser Verträge in der Promotionsphase hat eine Laufzeit von unter einem Jahr.“ Zitatende. Das
ist der zweite Aspekt, Herr Abgeordneter Saalfeld, auf den Sie eben schon durch den Zwischenruf hingewiesen haben. Diese Aussage, meine Damen und Herren, ist meines Wissens der Studie von Herrn Dr. Jongmanns entnommen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert hat.
Sie bezieht sich auf die dort untersuchten Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie bezieht sich nicht auf die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Angaben werden nämlich nicht durch die gegenwärtige Hochschulstatistik erhoben, übrigens ein Manko, das auch im Bericht angesprochen worden ist. Wir haben die Hochschulen in 2011 befragt, ob sie aus ihrer Sicht die wesentlichen Feststellungen des Evaluationsberichtes bestätigen können. In ihrer Antwort hoben sie hervor, dass Verträge mit unterjähriger Laufzeit natürlich auch abgeschlossen werden, aber die angegebene Quote von über 50 Prozent wenig wahrscheinlich sei.
Bleibt die Feststellung unter Nummer 2 des Antrages: „Eine gute Qualität von Forschung und Lehre ist von guten Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden und Forschenden abhängig.“ Dem stimme ich zu. Dafür setzt sich die Landesregierung auch ein. So gibt es im laufenden Haushalt eine Erhöhung der Finanzplanung für die Hochschulen um – wie Sie wissen – 17 Millionen Euro. Auch gehören wir zu den Ländern mit vergleichsweise sehr hohen Bauinvestitionen im Hochschulbereich, allein bis 2020 werden es 500 Millionen Euro sein. Auch dies gehört zu guten Arbeitsbedingungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Mittel der Wahl zur Verbesserung der Arbeits- und Qualifikationsbedingungen ist für die Antragsteller eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Hierfür möge sich die Landesregierung einsetzen. Einer solchen Initiative bedarf es allerdings deshalb nicht, weil der Koalitionsvertrag auf Bundesebene dies bereits vorsieht.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach so?! – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Still ruht der See.)
und ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Auf diese Frau ist Verlass. Deswegen bin ich sicher, dass sie den Koalitionsvertrag umsetzen wird. Auf Frau Wanka war nämlich auch in Sachen Grundfinanzierung der Hochschulen Verlass. Erst hat sie über viele Monate den Vorschlag der SPD bekämpft, dass über die BAföG-Regelungen
Geld in den Ländern freigesetzt wird, um die Hochschulfinanzierung zu unterstützen, weil sie da eine andere politische Auffassung hatte als die SPD,
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir haben damit aber keine Grundfinanzierung, sondern eine Zusatzfinanzierung.)