Protocol of the Session on November 13, 2014

Der Punkt ist der, Frau Kollegin Gajek: Das Land finanziert weiterhin ein Verkehrsangebot in dieser Region,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das tut der Bund im Bereich des Fernverkehrs eben nicht.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind aber jetzt Äpfel und Birnen, Herr Schulte.)

Ja, Herr Kollege Suhr, ich habe dieses Thema nicht angesprochen,

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Doch.)

das ist der Kollege Jaeger gewesen.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das ist der qualitative Unterschied.

(Vincent Kokert, CDU: Ihr müsst schon mal ein bisschen zuhören von den GRÜNEN.)

Und, Herr Kollege Holter, ja,

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Holter, ich stehe auf dem Standpunkt, und da gibt es auch keinen Dissens zwischen Herrn Minister Pegel und mir:

(Vincent Kokert, CDU: Das überrascht uns. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Dieses Land braucht in der Perspektive ein integriertes Landesverkehrskonzept. Darüber müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren. Da können wir drüber diskutieren, wie es aussieht und wo die Schwerpunkte bei welchem Verkehrsträger sind.

Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und das ist ja letztendlich auch der Hintergrund dieses Antrages –, wenn man das möchte, und ich glaube, das möchten alle diejenigen der demokratischen Fraktionen, die sich hier in diesem Hause dieser Diskussion stellen, dann muss man den Menschen auch sagen können, wie das Angebot finanziert wird. Ein wesentlicher Teil der Finanzierung ist, und ich glaube, auch da gibt es keinen Dissens – das bezieht sich ja dann nicht nur auf den SPNV, das bezieht sich auch auf bestimmte Leistungen im Bereich des ÖPNV –, die Frage der Finanzausstattung durch den Bund, insbesondere durch die Regionalisierungsmittel. Und dann schauen Sie sich mal die Situation an, in der wir uns momentan bewegen.

Herr Minister Pegel hat ja darauf hingewiesen, dass wir im Grunde nicht einmal wissen, was wir am 01.01.2015 an Finanzausstattung hier in diesem Land haben. Denn alles, was jetzt momentan diskutiert wird – auch zwischen den Ländern –, wo es Konsens zwischen allen Bundesländern gibt, was die Höhe der Finanzausstattung angeht, egal, wie gesagt, ob CDU, SPD, GRÜNE und wer auch immer – und ich schätze mal, auch der Kollege Ramelow, wenn er denn zum Ministerpräsidenten gewählt wird, wird diese Position mitvertreten –,

(Vincent Kokert, CDU: Das ist ja noch nicht sicher.)

da sind die Länder sich im Grunde über den Finanzbedarf einig. Und die Länder – und das hat den Bund ja auch erstaunt – sind sich auch über eine mögliche Finanzaufteilung einig. Nur der Bundesfinanzminister – man kann ja nicht mal sagen, der Bund –, nur der Bundesfinanzminister stellt sich hin und sagt, in die Haushaltsaufstellung schreibe ich noch weniger rein, als ich eigentlich aufwenden müsste, wenn die bestehenden weiteren Regelungen so fortlaufen würden.

Das ist die eine Seite der Medaille, Herr Kollege Albrecht. Auch für Sie ist das vielleicht interessant, wenn Sie mal mit dem Zug fahren wollen. Und die andere Seite der Medaille ist im Endeffekt: Momentan haben wir eine Regelung, die über mehrere Jahre lief. Wir hatten vom Grundsatz her, selbst wenn wir mit dem Umfang der Finanzen nicht zufrieden waren, Planungssicherheit. Momentan sieht es so aus, dass wir überhaupt keine Planungssicherheit für die kommenden Jahre haben. Und dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erklären Sie mir bitte, wie wir einen vernünftigen integrierten Landesverkehrsplan in diesem Land aufstellen wollen, wenn wir im Endeffekt von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr des Bundes erfahren, wie viel Geld wir zum Beispiel im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs überhaupt ausgeben können. Von Fernverkehr, von ÖPNV will ich überhaupt nicht reden. Das ist das grundsätzliche Problem.

Und, sehr geehrter Herr Kollege Holter, das Problem ist da, das sehe ich genauso, wie Sie das auch sehen, nur muss man dann realistisch sein. Im Moment, denke ich mal, und so habe ich Sie auch alle verstanden, ist die Aufgabe, dass wir uns an den verschiedenen Stellen dafür einsetzen, im Bereich des Bundes darauf hinzuwirken, dass tatsächlich eine entsprechende vernünftige und planungssichere Finanzausstattung stattfindet.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Anmerkung noch mal, weil Herr Kollege Ritter, war es, glaube ich, sagte,

(Vincent Kokert, CDU: Meistens ist er das.)

wie wir mit dem Antrag umgegangen wären, wenn er von der Opposition gekommen wäre.

Sehr geehrter Kollege Ritter, ich kann das jetzt nur für mich persönlich sagen. Ich persönlich hätte einem Antrag, egal ob er jetzt von Ihnen als PGF der Fraktion DIE LINKE oder von Herrn Kollegen Jager oder von Herr Suhr oder von Herr Holter unterschieben worden wären, mit zugestimmt, und ich will es Ihnen auch ganz einfach begründen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So mutig! – Zurufe vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oooh!)

Ich will es auch ganz einfach begründen.

(Vincent Kokert, CDU: Aber?! Aber?!)

Da kommt,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

nein, da kommt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da kommt kein Aber. Ich kann es auch ganz einfach begründen: Weil dieser Antrag, so, wie er hier vorliegt,

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: So wichtig ist!)

jetzt mal unabhängig davon,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

wie das Komma an der einen oder anderen Stelle gesetzt ist, in der Bundesrepublik Deutschland von Reihen der CSU gestellt worden ist, von Reihen der SPD gestellt worden ist, von Reihen der CDU gestellt worden ist in der Vergangenheit, zum Beispiel vom Niedersächsischen Landtag, damals war Herr Wulff noch Fraktionsvorsitzender. Es hat einen ähnlichen Antrag aus dem Land Sachsen-Anhalt gegeben und – das ist für Sie dann vielleicht relevant, Herr Kollege Jaeger, ich hatte gedacht, Sie gehen selber darauf ein –

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

es hat einen Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundestagsfraktion gegeben, der inhaltlich fast identisch ist.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie können ja von mir denken, was Sie wollen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nur Gutes.)

aber ich werde mich nicht hier hinstellen und diesen Antrag begründen, der von der Wortwahl her fast identisch ist mit diesen Initiativen, die es in der Vergangenheit gab, um mir das dann hier entgegenhalten lassen zu wollen, dass ich einem solchen Antrag, wenn er jetzt von Ihnen oder von Ihnen gekommen wäre, nicht auch zugestimmt hätte.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Von der Logik her, ja.)

Das tue ich mir selber, was meine eigene Glaubwürdigkeit angeht, nicht an. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir werden darauf zurückkommen.)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/3420. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/3420 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen des Landes verbessern, Drucksache 6/3423.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen der Lehrenden und Forschenden an den Hochschulen des Landes verbessern – Drucksache 6/3423 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Dr. Al-Sabty von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern arbeiteten im Jahr 2012 circa 38 Prozent des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals in Vollzeit. Etwa ein Drittel dieses Personals besaß unbefristete Arbeitsverträge. Seit dem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Jahr 2007 stieg der Anteil von befristeten Arbeitsverträgen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in unserem Land auf 86 Prozent an. Über die Hälfte dieser Verträge wurde in der Promotionsphase mit einer Laufzeit von unter einem Jahr geschlossen.

Die bundesweite Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Jahr 2009 belegte Folgendes: Die Zahl der Hochschulbeschäftigten, auf die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz anwendbar war, ist gerade nach der Einführung dieses Gesetzes stark gestiegen. Davon befanden sich im Jahr 2009 circa 146.000 der hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Im Jahr 2004 waren das circa 106.000 Beschäftigte. Inzwischen hat über die Hälfte der Verträge in der Promotionsphase eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Ein Drittel der Arbeitsverträge hat eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren und unter 20 Prozent der Verträge sind für länger als zwei Jahre abgeschlossen. Sachliche Gründe für diese kurzen Vertragslaufzeiten konnten bei der Evaluierung nicht festgestellt werden. Weder die Qualifizierungsschritte noch die wissenschaftlichen Projekte weisen derart kurze Laufzeiten auf.